Lieferung elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Stadt Genthin

Stadt Genthin, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.06.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
1 EUR
Lose
2
Auftraggeber
Stadt Genthin, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
21.05.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
348496-2026
Verfahrensnummer
2a5b0294-6b38-4efc-8dc1-e47667c790de
CPV-Codes
Elektrizität (09310000)

Kurzbeschreibung

Die Stadt Genthin, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, beschafft elektrische Energie für ihre Abnahmestellen in Genthin. Der Lieferumfang beträgt insgesamt etwa 1.281.613 Kilowattstunden pro Jahr und umfasst die Straßenbeleuchtung sowie weitere Abnahmestellen. Die Lieferung ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 vorgesehen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Stadt Genthin; Liefermenge: ca. 1.281.613 kWh/Jahr; Lieferzeitraum: 01.01.2027-31.12.2028

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Teillos 1 Stadt Genthin SB

    Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung der Stadt Genthin; Liefermenge: ca. 654.500 kWh/Jahr; Lieferzeitraum: 01.01.2027-31.12.2028

    Frist: 23.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Teillos 2 Stadt Genthin Mix

    Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Stadt Genthin; Liefermenge: ca. 627.113 kWh/Jahr; Lieferzeitraum: 01.01.2027-31.12.2028

    Frist: 23.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Angaben zu: — zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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Anforderungen

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Angaben zu: — zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 23.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 654025-2026

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