Lieferung elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Stadt Genthin
Stadt Genthin, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.06.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 1 EUR
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 21.05.2026
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 348496-2026
- Verfahrensnummer
- 2a5b0294-6b38-4efc-8dc1-e47667c790de
- CPV-Codes
- Elektrizität (09310000)
Kurzbeschreibung
Die Stadt Genthin, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, beschafft elektrische Energie für ihre Abnahmestellen in Genthin. Der Lieferumfang beträgt insgesamt etwa 1.281.613 Kilowattstunden pro Jahr und umfasst die Straßenbeleuchtung sowie weitere Abnahmestellen. Die Lieferung ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 vorgesehen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Stadt Genthin; Liefermenge: ca. 1.281.613 kWh/Jahr; Lieferzeitraum: 01.01.2027-31.12.2028
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Teillos 1 Stadt Genthin SB
Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung der Stadt Genthin; Liefermenge: ca. 654.500 kWh/Jahr; Lieferzeitraum: 01.01.2027-31.12.2028
Frist: 23.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Teillos 2 Stadt Genthin Mix
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Stadt Genthin; Liefermenge: ca. 627.113 kWh/Jahr; Lieferzeitraum: 01.01.2027-31.12.2028
Frist: 23.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Angaben zu: — zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Angaben zu: — zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 654025-2026
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