Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und Gas im Jahr 2026

Status
Vergeben
Angebotsfrist
07.11.2025, 15:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
10.11.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Erdgas (09123000)
  • Elektrizität (09310000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
744715-2025
Verfahrensnummer
b6cda4e7-c66f-4c8d-80ea-28c7d9cb925f

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH in Jülich beschafft in zwei Losen Strom aus erneuerbaren Energien und Gas zur Deckung des Eigenbedarfs. Für den Strom wird ein geschätztes Abnahmevolumen von etwa 11,09 Gigawattstunden pro Jahr, maximal 11,8 Gigawattstunden, angegeben. Die Rahmenlieferverträge sollen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026 im Raum Jülich laufen; Angebote können bis zum 7. November 2025, 14:00 Uhr, eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Losweise Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Energien und Gas für das Jahr 2026

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für das Jahr 2026

    Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt, zur Deckung seines Eigenbedarfs an Strom und Gas jeweils einen Rahmenliefervertrag abzuschließen. Angestrebt wird der Abschluss eines Rahmenliefervertrages über die Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien ab dem 1.1.2026, 00:00 Uhr mit einer Laufzeit von einem Jahr bis zum 31.12.2026, 23:59 Uhr. Das geschätzte Gesamtabnahmevolumen beträgt ca. 11,09 GWh/Jahr, maximal jedoch 11,8 GWh/Jahr. Im Hinblick auf die Versorgung mit Gas wird der Abschluss eines Rahmenliefervertrages ab dem 1.1.2026, 06:00 Uhr mit einer Laufzeit von einem Jahr bis zum 1.1.2027, 05:59 Uhr angestrebt. Das geschätzte Gesamtabnahmevolumen beträgt ca. 2,3 GWh/Jahr, maximal jedoch 2,415 GWh/Jahr. Hinweis: Es handelt sich hierbei um Schätzungen des Auftraggebers, der mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel) zur Angabe einer Schätzmenge und einer Höchstgrenze verpflichtet ist. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Beauftragung der diesem Volumen entsprechenden Leistungen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der jeweilige Rahmenvertrag mit Überschreiten der genannten Höchstmengen seine Wirkung verliert. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.

    Frist: 07.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Lieferung von Gas für das Jahr 2026

    Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt, zur Deckung seines Eigenbedarfs an Strom und Gas jeweils einen Rahmenliefervertrag abzuschließen. Angestrebt wird der Abschluss eines Rahmenliefervertrages über die Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien ab dem 1.1.2026, 00:00 Uhr mit einer Laufzeit von einem Jahr bis zum 31.12.2026, 23:59 Uhr. Das geschätzte Gesamtabnahmevolumen beträgt ca. 11,09 GWh/Jahr, maximal jedoch 11,8 GWh/Jahr. Im Hinblick auf die Versorgung mit Gas wird der Abschluss eines Rahmenliefervertrages ab dem 1.1.2026, 06:00 Uhr mit einer Laufzeit von einem Jahr bis zum 1.1.2027, 05:59 Uhr angestrebt. Das geschätzte Gesamtabnahmevolumen beträgt ca. 2,3 GWh/Jahr, maximal jedoch 2,415 GWh/Jahr. Hinweis: Es handelt sich hierbei um Schätzungen des Auftraggebers, der mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel) zur Angabe einer Schätzmenge und einer Höchstgrenze verpflichtet ist. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Beauftragung der diesem Volumen entsprechenden Leistungen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der jeweilige Rahmenvertrag mit Überschreiten der genannten Höchstmengen seine Wirkung verliert. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.

    Frist: 07.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für das Jahr 2026

Los 1: Für das Kriterium "Preis" wird die Vergabestelle den vom Bieter angebotenen Angebotspreis für alle Abnahmestellen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen bewerten. Dabei ist der vom Bieter angebotene reine Stromlieferpreis maßgeblich. Denn grundsätzlich verstehen sich die Angebote aller Bieter zuzüglich derselben Steuern, Abgaben und Umlagen (derzeit Netznutzungsentgelte, Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber, Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV, Umlage nach § 19 Absatz 2 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG, Kosten für Messung und Abrechnung der Energie, KWKG-Aufschläge, Konzessionsabgabe, eventuell anfallende Blindarbeit oberhalb der Abrechnungsfreigrenze, EEG-Umlage und Stromsteuer). Allein zum Zwecke der vergleichenden Angebotswertung wird dabei unterstellt, dass Preisänderungen infolge Mengenänderungen gegenüber den wertungsrelevanten Mengen nach Maßgabe der Preisblätter während der Vertragslaufzeit nicht erfolgen. Zur Vermeidung von Risikozuschlägen bzw. Optionsprämien auf Seiten der Bieter besteht eine Wertsicherung in Form einer Indexierung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. Los 2: Für das Kriterium "Preis" wird die Vergabestelle den vom Bieter angebotenen Angebotspreis für alle Abnahmestellen gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns für das Vertragsjahr pro angebotenem Los nach Maßgabe der Vergabeunterlagen bewerten. Dabei ist der vom Bieter angebotene reine Gaslieferpreis maßgeblich. Denn grundsätzlich verstehen sich die Angebote aller Bieter zuzüglich derselben Steuern, Abgaben und Umlagen (derzeit Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers, Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber, Kosten der Ausgleichs- und Regelenergieumlage, Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV), Erdgassteuer Biogaswälzungsbeitrag, Umsatzsteuer). Allein zum Zwecke der vergleichenden Angebotswertung wird dabei unterstellt, dass Preisänderungen infolge Mengenänderungen gegenüber den wertungsrelevanten Mengen für das Vertragsjahr nach Maßgabe der Preisblätter während der Vertragslaufzeit nicht erfolgen. Zur Vermeidung von Risikozuschlägen bzw. Optionsprämien auf Seiten der Bieter besteht eine Wertsicherung in Form einer Indexierung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
100 %

LOT-0002 · Lieferung von Gas für das Jahr 2026

Los 1: Für das Kriterium "Preis" wird die Vergabestelle den vom Bieter angebotenen Angebotspreis für alle Abnahmestellen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen bewerten. Dabei ist der vom Bieter angebotene reine Stromlieferpreis maßgeblich. Denn grundsätzlich verstehen sich die Angebote aller Bieter zuzüglich derselben Steuern, Abgaben und Umlagen (derzeit Netznutzungsentgelte, Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber, Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV, Umlage nach § 19 Absatz 2 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG, Kosten für Messung und Abrechnung der Energie, KWKG-Aufschläge, Konzessionsabgabe, eventuell anfallende Blindarbeit oberhalb der Abrechnungsfreigrenze, EEG-Umlage und Stromsteuer). Allein zum Zwecke der vergleichenden Angebotswertung wird dabei unterstellt, dass Preisänderungen infolge Mengenänderungen gegenüber den wertungsrelevanten Mengen nach Maßgabe der Preisblätter während der Vertragslaufzeit nicht erfolgen. Zur Vermeidung von Risikozuschlägen bzw. Optionsprämien auf Seiten der Bieter besteht eine Wertsicherung in Form einer Indexierung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. Los 2: Für das Kriterium "Preis" wird die Vergabestelle den vom Bieter angebotenen Angebotspreis für alle Abnahmestellen gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns für das Vertragsjahr pro angebotenem Los nach Maßgabe der Vergabeunterlagen bewerten. Dabei ist der vom Bieter angebotene reine Gaslieferpreis maßgeblich. Denn grundsätzlich verstehen sich die Angebote aller Bieter zuzüglich derselben Steuern, Abgaben und Umlagen (derzeit Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers, Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber, Kosten der Ausgleichs- und Regelenergieumlage, Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV), Erdgassteuer Biogaswälzungsbeitrag, Umsatzsteuer). Allein zum Zwecke der vergleichenden Angebotswertung wird dabei unterstellt, dass Preisänderungen infolge Mengenänderungen gegenüber den wertungsrelevanten Mengen für das Vertragsjahr nach Maßgabe der Preisblätter während der Vertragslaufzeit nicht erfolgen. Zur Vermeidung von Risikozuschlägen bzw. Optionsprämien auf Seiten der Bieter besteht eine Wertsicherung in Form einer Indexierung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 06.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 4797-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.