Lieferung von Ökostrom an die Verbrauchsstellen des Landesbetriebs Wald und Holz NRW
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 13.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Wald und Holz NRW
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.10.2026
- CPV-Codes
- Elektrizität (09310000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 711138-2026
- Verfahrensnummer
- b5cdd432-d87d-4965-b65c-3f0aaef35108
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beschafft Ökostrom für derzeit 91 Abnahmestellen. Der Auftrag umfasst einen All-inclusive-Stromliefervertrag; der Lieferant muss auch die Netznutzung mit den jeweiligen Netzbetreibern regeln, und die Netznutzungsentgelte sind im Angebot enthalten. Die Stromlieferung ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 vorgesehen.
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Leistungsbeschreibung
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens einen Vertrag mit einem Auftragnehmer über die Lieferung von Ökostrom für die Zeit vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 zu schließen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Beschaffung von Ökostrom für die Verbrauchsstellen beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Die Stromlieferung soll an mehrere Abnahmestellen/Marktlokationen (aktuell 91 Stück) des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen erfolgen. Es ist beabsichtigt, einen All-inclusive-Stromliefervertrag abzuschließen, in dem der Stromlieferant verpflichtet ist, die notwendige Netznutzung mit dem jeweiligen Netzbetreiber vertraglich zu regeln. Die für die Netznutzung an den Netzbetreiber zu zahlenden Netznutzungsentgelte sind Bestandteil des vom Stromlieferanten angebotenen und mit Zuschlagserteilung vereinbarten Strompreises. Die Zahlung der Netznutzungsentgelte an den Netzbetreiber ist Sache des Stromlieferanten. Die voraussichtliche Abnahmemenge beträgt in Summe für derzeit 91 Abnahmestellen 850.000 Kwh pro Jahr. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um einen Schätzwert als Kalkulationsgrundlage für die Angebotserstellung. Die tatsächliche Abnahmemenge richtet sich nach anfallendem Bedarf und kann den o. g. Schätzwert somit sowohl über- als auch unterschreiten. Für weitere Details wird auf die Vergabeunterlagen und im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Frist: 13.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgrund nach § 123 bzw. § 124 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder ggf. fehlerhafte Unterlagen oder Informationen nachzufordern. Ein Nachfordern von Unterlagen oder Informationen, die die (Wirtschaftlichkeits-) Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch unzulässig.
Vergabeunterlagen
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