Lieferung erneuerbarer elektrischer Energie für die Gemeinde Weßling
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.07.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
- CPV-Codes
- Elektrizität (09310000)
- Bekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 408087-2026
- Verfahrensnummer
- ae6ccb68-a498-470b-8349-714920508142
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Weßling beschafft elektrische Energie aus erneuerbaren Energien für ihre Abnahmestellen. Der Lieferumfang beträgt etwa 556.600 Kilowattstunden pro Jahr und umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028. Die Leistung wird in Weßling (Bayern) benötigt; den Zuschlag entscheidet ausschließlich der Preis.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Weßling; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2028; Liefermenge: ca. 556.600 kWh/Jahr.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Los Gemeinde Weßling MIX
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Weßling; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2028; Liefermenge: ca. 556.600 kWh/Jahr.
Frist: 14.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Angaben zu: —zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Angaben zu: —zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 31.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 597017-2026
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