Lieferung erneuerbarer elektrischer Energie für die Gemeinde Weßling

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.07.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
15.06.2026
CPV-Codes
Elektrizität (09310000)
Bekanntmachungsnummer
408087-2026
Verfahrensnummer
ae6ccb68-a498-470b-8349-714920508142

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Weßling beschafft elektrische Energie aus erneuerbaren Energien für ihre Abnahmestellen. Der Lieferumfang beträgt etwa 556.600 Kilowattstunden pro Jahr und umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028. Die Leistung wird in Weßling (Bayern) benötigt; den Zuschlag entscheidet ausschließlich der Preis.

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Leistungsbeschreibung

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Weßling; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2028; Liefermenge: ca. 556.600 kWh/Jahr.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Los Gemeinde Weßling MIX

    Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Weßling; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2028; Liefermenge: ca. 556.600 kWh/Jahr.

    Frist: 14.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Angaben zu: —zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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Anforderungen

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Angaben zu: —zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 31.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 597017-2026

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