Lieferung von Ökostrom für die Abnahmestellen des GKV-Spitzenverbandes 2027–2028
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.06.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 26.05.2026
- CPV-Codes
- Elektrizität (09310000)
- Bekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 356365-2026
- Verfahrensnummer
- 743e2a71-4cc9-4f5f-bea5-c114dfdfbc88
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der GKV-Spitzenverband beschafft elektrische Energie aus erneuerbaren Energien für seine Abnahmestellen in Berlin. Der Lieferzeitraum reicht vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028; vorgesehen sind etwa 580.000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr 2027 und etwa 538.394 kWh im Jahr 2028. Angebote müssen bis zum 24. Juni 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des GKV - Spitzenverbandes, Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2028, Liefermenge: 1. für das Lieferjahr 2027 ca. 580.000 kWh, 2. für das Lieferjahr 2028 ca. 538.394 kWh.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Los GKV - Spitzenverband
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des GKV - Spitzenverbandes, Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2028, Liefermenge: 1. für das Lieferjahr 2027 ca. 580.000 kWh, 2. für das Lieferjahr 2028 ca. 538.394 kWh.
Frist: 24.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Angaben zu: —zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Angaben zu: —zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 631132-2026
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