Kommunikationsstrategie und Medienkampagnen für die Werbemarke THE LÄND

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.01.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Staatsministerium Baden-Württemberg - Referat Landesmarketing und VeranstaltungenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
23.12.2024
Bekanntmachungsnummer
791002-2024
Verfahrensnummer
7a3b2717-1ee3-4b5a-9948-c65cd99c74cc
CPV-Codes
79340000 · Werbe- und Marketingdienstleistungen

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Kurzbeschreibung

Das Staatsministerium Baden-Württemberg, Referat Landesmarketing und Veranstaltungen in Stuttgart, sucht eine Rahmenvereinbarung für Leistungen rund um die Werbemarke THE LÄND. Vorgesehen sind insbesondere ein Workshop zur Internationalisierung der Kommunikationsstrategie sowie deren Entwicklung und Umsetzung über bezahlte und redaktionell beziehungsweise organisch erzielte Medienreichweite. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 600 Tagen; Abrufe durch Ministerien und Behörden des Landes erfolgen ausschließlich nach Bedarf, ohne Mindestmenge oder Abnahmeverpflichtung.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung, aus der das Land Baden-Württemberg, d.h. insbesondere alle Ministerien und Behörden, Leistungen (durch Erteilung von Einzelaufträgen) abrufen kann. Es besteht keine Verpflichtung, Leistungen abzurufen. Es wird keine Mindestabrufmenge vereinbart. Es wird keine Exklusivitätsvereinbarung geschlossen. Diese zu vergebende Rahmenvereinbarung widmet sich der Werbemarke THE LÄND. Unser Ziel ist Baden-Württemberg als Sehnsuchtsort in den Köpfen der Menschen zu etablieren und so die Wettbewerbsfähigkeit des Landes in einer global vernetzten Welt zu sichern. Dabei ist unsere Mission die Bekanntheit von Baden-Württemberg als Ort im Südwesten Deutschlands zu steigern und die Marke Baden-Württemberg aufzuladen, in dem wir die Standortvorteile attraktiv und emotional kommunizieren. Näheres ist unter Ziff. 5.1 beschrieben.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Vergabeverfahren Werbemarke THE LÄND

    Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind insbesondere folgende Leistungen, über die eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden soll: 1. Workshop zur Definition der künftigen Kommunikationsstrategie zur Internationalisierung von THE LÄND im Rahmen der gegebenen Markenarchitektur inkl. Untersuchung und Darstellung von Trends und Zukunftsthemen, die für die Erreichung der Ziele relevant sind. 2. Entwicklung und Umsetzung dieser Kommunikationsstrategie (Paid, Earned Media) für THE LÄND. (Hinweis: Die strategische Führung der Social Media Kanäle inkl. Owned Content liegt in der Verantwortung des Referats Landesmarketing.) 3. Betreuung von Website und Social Media Kanälen (u.a. grafische Umsetzung organischer Postings, Ausspielung von Paid-Kampagnen, User Journey, Media Ausspielung). 4. Erarbeitung und Umsetzung einer Media-Strategie, die die Zielerreichung effizient unterstützt. 5. Qualitätssicherung, Dokumentation und Evaluation der vereinbarten Maßnahmen.

Anforderungen an deinen Betrieb

- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG) vorliegt. - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG). - Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO) (nur von Bewerbern und von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft abzugeben). - Eigenerklärung zur Technologie von L. Ron Hubbard. - Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. - Eigenerklärung zu folgenden fakultativen Ausschlussgründen i.S.v. § 124 GWB, bei denen es im Ermessen des Landes Baden-Württemberg steht, ob ein Bewerber ausgeschlossen wird. - Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). - Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. - Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). - Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachzufordern (Ermessen der Vergabestelle). Bewerber/Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass fehlende Angaben oder Unterlagen nachgefordert werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Vergabeverfahren Werbemarke THE LÄND

1. Kommunikationsstrategie und Umsetzung – 50 %; 2. THE LÄND Team (Projektteam) – 15 %.
Preis – 35 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG) vorliegt. - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG). - Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO) (nur von Bewerbern und von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft abzugeben). - Eigenerklärung zur Technologie von L. Ron Hubbard. - Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. - Eigenerklärung zu folgenden fakultativen Ausschlussgründen i.S.v. § 124 GWB, bei denen es im Ermessen des Landes Baden-Württemberg steht, ob ein Bewerber ausgeschlossen wird. - Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). - Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. - Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). - Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachzufordern (Ermessen der Vergabestelle). Bewerber/Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass fehlende Angaben oder Unterlagen nachgefordert werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 16.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 317509-2025
Vergleichbare Verfahren284vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag196 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 59 Vergaben

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HNHopscotch Network SAS GermanyDüsseldorf1028.08.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Baden-Württemberg (54) · Berlin (53) · Bayern (32) · Nordrhein-Westfalen (31) · Brandenburg (19) · Sachsen (16)

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    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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Staatsministerium Baden-Württemberg - Referat Landesmarketing und Veranstaltungen

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TGthjnk Germany GmbH106.05.202512 Mio. €

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