Betreuung und Weiterentwicklung der Landesmobilitätsinitiative bwegt und ihrer Kommunikationskampagnen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.06.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
26.05.2025
Bekanntmachungsnummer
336413-2025
Verfahrensnummer
26858352-a893-498f-a761-3b2b0241e280
CPV-Codes
79340000 · Werbe- und Marketingdienstleistungen

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Kurzbeschreibung

Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) mit Sitz in Stuttgart sucht einen Dienstleister zur Betreuung und Weiterentwicklung der Landesmobilitätsinitiative bwegt. Der Auftrag umfasst für die Jahre 2026 bis 2028 auch die Betreuung von Kommunikationskampagnen und weiteren Kommunikationsmaßnahmen in Baden-Württemberg. Die Frist zur Einreichung endet am 10. Juni 2025 um 09:00 Uhr UTC.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der/die für die Jahre 2026-2028 die Landesmobilitätsinitiative bwegt betreut und weiterentwickelt sowie Kommunikationskampagnen und -maßnahmen betreut.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Ausschreibung eines Dienstleister zur Betreuung und Weiterentwicklung der bwegt-Dachmarke

    Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der/die für die Jahre 2026-2028 die Landesmobilitätsinitiative bwegt betreut und weiterentwickelt sowie Kommunikationskampagnen und -maßnahmen betreut.

Anforderungen an deinen Betrieb

Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß der in den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind. Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben. Gemäß den Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Zusammenarbeit mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen verboten. Daher ist die Erklärung gemäß Anlage zu unterzeichnen. Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen. Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter und ggfls. von Subunternehmern Referenzen über bisher erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich der Betreuung, Weiterentwicklung und Umsetzung von großen kanalübergreifenden Marketingkampagnen vorzulegen. Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Die Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Agenturleistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Antrag Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Subunternehmer übertragen will. Diese Subunternehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben. Die Beauftragung von Subunternehmern (Fremdleistungen) nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren. Die Fremdleistungen stellen immer Subunternehmen des Auftragnehmers dar. Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Antrages nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 der Bewerbungsbedingungen und Leistungsbeschreibung unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Ausschreibung eines Dienstleister zur Betreuung und Weiterentwicklung der bwegt-Dachmarke

Darstellung und kreative Qualität der Konzeptentwürfe zu einer Kampagne zur Bewerbung der neuen Doppelstockzüge Coradia Max (Alstom) in einem Präsentationstermin
50 %
Beispielhafte Darstellung einzelner Maßnahmen
30 %
Darstellung des Projektmanagements anhand des vorgeschlagenen Online-Projektmanagement-Tools zur digitalen Zusammenarbeit zwischen zahlreichen Akteuren inklusive eines kontinuierlichen Reportings in einem Präsentationstermin
10 %
Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Mittelwert aller Angebote ermittelt. Dieser Mittelwert erhält (jeweils für den durchschnittlichen Tagessatz) die halbe Punktzahl. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des Mittelwertes. Die volle Punktzahl erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,5-fachen Preis des Mittelwertes. Alle Angebote mit darüber oder darunterliegenden Preisen erhalten ebenfalls 0, bzw. alle Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation gerundet auf volle Punktzahl.
10 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß der in den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind. Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben. Gemäß den Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Zusammenarbeit mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen verboten. Daher ist die Erklärung gemäß Anlage zu unterzeichnen. Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen. Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter und ggfls. von Subunternehmern Referenzen über bisher erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich der Betreuung, Weiterentwicklung und Umsetzung von großen kanalübergreifenden Marketingkampagnen vorzulegen. Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Die Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Agenturleistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Antrag Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Subunternehmer übertragen will. Diese Subunternehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben. Die Beauftragung von Subunternehmern (Fremdleistungen) nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren. Die Fremdleistungen stellen immer Subunternehmen des Auftragnehmers dar. Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Antrages nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 der Bewerbungsbedingungen und Leistungsbeschreibung unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 704944-2025
Vergleichbare Verfahren242vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag142 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 24 Vergaben

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RSRegionalbusverkehr Südwest GmbHKarlsruhe1020.08.2026 - steigend
TSTitanom Solutions GmbHGermering1014.08.2026 - steigend
LWLEONHARD WEISS GmbH & Co. KGRemseck1027.07.2026 - steigend
JGJörger GmbHSatteldorf1027.07.2026 - steigend
BBBinder Bau-GmbHStuttgart1027.07.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Baden-Württemberg (75) · Nordrhein-Westfalen (35) · Berlin (34) · Bayern (32) · Hessen (18) · Schleswig-Holstein (6)

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NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

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Leistungsbereiche

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Erfüllungsorte

nach Verfahren

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PWPanama Werbeagentur GmbH108.09.202524 Mio. €

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