Informations- und Öffentlichkeitskampagne für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.11.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
7.226.891 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Freistaat Bayern vertr. durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und PräventionProfil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.11.2024
Bekanntmachungsnummer
700716-2024
Verfahrensnummer
47fbefbb-03d0-4106-bc8c-dbf5669828c6
CPV-Codes
79341400 · Werbekampagnen

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Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, beauftragt eine Informations- und Öffentlichkeitskampagne für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Bayern. Zum Leistungsumfang gehören die Entwicklung einer Dachmarke sowie zwei Kampagnenbereiche zur Steigerung der Bekanntheit und zur Arbeitgeberpositionierung und Personalgewinnung, einschließlich Konzeption, Kommunikationsmitteln, Mediastrategie, Mediaeinkauf und Mediaschaltung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 7.226.891 Euro; die Angebotsfrist endet am 26. November 2024 um 11:00 Uhr (UTC).

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) beabsichtigt eine Informations- und Öffentlichkeitskampagne für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern zu beauftragen. Ziel des Auftrags ist die Entwicklung einer starken Dachmarke sowie der stetige Auf- und Ausbau von zwei zentralen Kampagnenflights rund um den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Bayern: Awareness und Employer Branding/Recruiting. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung einer Konzeption und deren Umsetzung sowie die Konzeption und Umsetzung begleitender Kommunikationsmittel. Der Auftrag beinhaltet auch die Entwicklung einer Mediastrategie sowie den Mediaeinkauf und die Mediaschaltung. Die Entwicklung der Kampagnenidee sowie ihre Umsetzung erfolgen unter Berücksichtigung der Kampagne des Bundes und der Länder und stets in enger Kooperation mit dem Auftraggeber. Nähere Informationen hierzu sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Imagekampagne für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern (ÖGD)7.226.891 EUR

    Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) beabsichtigt eine Informations- und Öffentlichkeitskampagne für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern zu beauftragen. Ziel des Auftrags ist die Entwicklung einer starken Dachmarke sowie der stetige Auf- und Ausbau von zwei zentralen Kampagnenflights rund um den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Bayern: Awareness und Employer Branding/Recruiting. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung einer Konzeption und deren Umsetzung sowie die Konzeption und Umsetzung begleitender Kommunikationsmittel. Der Auftrag beinhaltet auch die Entwicklung einer Mediastrategie sowie den Mediaeinkauf und die Mediaschaltung. Die Entwicklung der Kampagnenidee sowie ihre Umsetzung erfolgen unter Berücksichtigung der Kampagne des Bundes und der Länder und stets in enger Kooperation mit dem Auftraggeber. Nähere Informationen hierzu sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV; sollten für den Bieter bzw. sein Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, so hat er diese im Arbeitsschritt Eignungskriterien des Angebotsassistenten der eVergabe zu erklären, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a,232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden ist. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter eine Scientology-Schutzerklärung gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) abzugeben. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass sein Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - gem. § 7 Abs. 1AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche odergleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird, - gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzesfestgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet werden, - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die nachdem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter auch zu erklären, dass kein Ausschlussgrund nach § 21AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vorliegt. Insbesondere dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt wurde. Ebenso, dass gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, und es sich auch nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass sein Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass sein Unternehmen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben hat, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmenangesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschriftaufweisen, gehört. Ebenso hat er dies für seine am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen zu erklären, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, und dass auch während der Vertragslaufzeit keine derartigen Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen unter den vorgenannten Konditioneneingesetzt werden Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§56 Abs. 3 VgV). Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§ 56Abs. 4 VgV). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, müssen zwingend ausgeschlossen werden (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Imagekampagne für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern (ÖGD)

Preis
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70 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV; sollten für den Bieter bzw. sein Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, so hat er diese im Arbeitsschritt Eignungskriterien des Angebotsassistenten der eVergabe zu erklären, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a,232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden ist. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter eine Scientology-Schutzerklärung gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) abzugeben. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass sein Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - gem. § 7 Abs. 1AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche odergleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird, - gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzesfestgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet werden, - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die nachdem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter auch zu erklären, dass kein Ausschlussgrund nach § 21AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vorliegt. Insbesondere dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt wurde. Ebenso, dass gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, und es sich auch nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass sein Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass sein Unternehmen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben hat, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmenangesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschriftaufweisen, gehört. Ebenso hat er dies für seine am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen zu erklären, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, und dass auch während der Vertragslaufzeit keine derartigen Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen unter den vorgenannten Konditioneneingesetzt werden Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§56 Abs. 3 VgV). Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§ 56Abs. 4 VgV). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, müssen zwingend ausgeschlossen werden (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.02.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 127807-2025
Vergleichbare Verfahren144vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag101 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 35 Vergaben

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Weiterentwicklung und Umsetzung der Öffentlichkeitskampagne für die Thüringer Familien-AppFreistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und FamilieErfurt, Deutschland14.01.2026420 Tsd. €
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Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
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S&Scholz & Friends Berlin GmbHBerlin4016.03.20268,2 Mio. €fallend
BGbrandarena GmbH & Co. KGIsmaning3101.07.20253,7 Mio. €fallend
AMas mediendesign Inh. Andrea Sindermann e.K.Berlin3001.10.20242,9 Mio. €fallend
C-CMS - Cross Media Solutions GmbHWürzburg2128.11.2025475 Tsd. €stabil
AJAgentur Junges Herz - eine Marke der Orange YC GmbHDresden2010.07.2026900 Tsd. €steigend
DWDUO Werbeagentur GmbH & Co. KGBerlin2002.07.2024950 Tsd. €stabil
JDJean-Francois DrozakNürnberg1109.06.20261 Mio. €steigend
DSDruckerei Schmerbeck GmbHTiefenbach1103.02.20261,3 Mio. €steigend
CGCastenow GmbHDüsseldorf1119.06.20245,4 Mio. €stabil
K-Kochstrasse - Agentur für Marken GmbHHannover1004.09.20261,3 Mio. €steigend

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Regionen: Bayern (64) · Berlin (16) · Nordrhein-Westfalen (14) · Sachsen (7) · Brandenburg (6) · Hessen (6)

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bundesweit
  • Kommunikationsagentur für Markenstrategie und Kampagnen des RMVBembel GmbHRhein-Main-Verkehrsverbund GmbHHofheim am Taunus, Deutschland
    1 €
    09.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
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    630 Tsd. €
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Freistaat Bayern vertr. durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Aktiv seit 2024 · 6 Verfahren
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Verfahren pro Jahr2Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 6 seit 2024Spitze KW 17 · 2024 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
JDJean-Francois Drozak109.06.20261 Mio. €
DSDruckerei Schmerbeck GmbH103.02.20261,3 Mio. €
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Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
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    1 Mio. €
    09.06.2026noch 8 Monate01.06.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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03.04.2026Theaterprojekte an bayerischen Schulen zur Gewinnung von PflegefachkräftenVergebenJDJean-Francois Drozak1 Mio. €
08.12.2025Rahmenvereinbarung für die Herstellung von Flyern, Broschüren und PlakatenVergebenDSDruckerei Schmerbeck GmbH1,3 Mio. €
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18.11.2024Informations- und Öffentlichkeitskampagne für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in BayernVergebenREressourcenmangel7,2 Mio. €
21.06.2024Informations- und Öffentlichkeitskampagne für die generalistische Pflegeausbildung in BayernVergebenCGCastenow GmbH5,4 Mio. €
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