Beratung und Kommunikation für das schulische Mobilitätsmanagement in Baden-Württemberg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.11.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
08.10.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)
  • Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
659000-2025
Verfahrensnummer
745c3e1a-ff0a-44d4-ab9e-b85918b7b0c6

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) sucht Dienstleister für die Weiterentwicklung des Landesprogramms „MOVERS – Aktiv zur Schule“. In zwei Losen werden ein kostenloses Beratungsangebot für Schulen, Kommunen und Landkreise sowie landesweite Kommunikationsmaßnahmen, öffentlichkeitswirksame Aktionen und Gestaltungselemente ausgeschrieben. Die Leistungen werden in Baden-Württemberg erbracht; Angebote sind bis zum 5. November 2025 um 10:00 Uhr (UTC) einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

Die hier ausgeschriebenen Leistungen zu Beratungsangebot und Bausteinen zum Schulischen Mobilitätsmanagement (Los 1) sowie zur dazugehörigen landesweiten Kommunikationsmaßnahmen zum Schulischen Mobilitätsmanagement (Los 2) dienen der Weiterentwicklung und Fortschreibung des seit 2022 bestehenden interministeriellen Landesprogramms “MOVERS- Aktiv zur Schule “. Die mit den Losen 1 und 2 ausgeschriebenen Leistungen machen die Bausteine des Landesprogramms für die Zielgruppen umsetzbar und das Landesprogramm sichtbar und erlebbar. Sie sind daher entscheidend für den Gesamterfolg des Landesprogramms.

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Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Beratungsangebot und Bausteine zum Schulischen Mobilitätsmanagement“

    Das Los 1 beinhaltet das Beratungsangebot sowie die Bausteine des Landesprogramms. Schulen, Kommunen und Landkreise erhalten durch den Auftragnehmer ein umfassendes, kostenloses Beratungsangebot, von der Kontaktaufnahme bis zur Unterstützung bei der Umsetzung von konkreten Maßnahmen. Ziel der Beratungen ist es, durch die Umsetzung von Bausteinen des Landesprogramms das schulische Mobilitätsmanagement voranzubringen. Dabei bringt MOVERS wichtige Akteure zusammen und fördert die Zusammenarbeit zwischen Schule, Kommune und Eltern. Um die Bausteine stärker in die Fläche zu bringen, bietet der AN auch lokale und überregionale Beratungen zur Bündelung von Bausteinen oder anderen geeigneten Schwerpunktaktionen an. Der AN überprüft die bestehenden Bausteine, entwickelt diese weiter und ergänzt gegebenenfalls weitere Themen.

    Frist: 05.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen des Landesprogramms „MOVERS – Aktiv zur Schule“

    Das Los 2 beinhaltet die kommunikativen Rahmenaktivitäten, öffentlichkeitswirksame Aktionen sowie alle gestalterischen Elemente des Landesprogramms „MOVERS - Aktiv zur Schule“. Bei der Umsetzung der Bausteine und Aktionen des Landesprogramms ist die Kommunikation von zentraler Bedeutung. Ziel ist dabei – gegebenenfalls über geeignete Multiplikatoren – eine hohe Reichweite, die dem Ambitionsniveau des Programms entspricht und ein hinreichend starker Impuls, um die angestrebten Verhaltensänderungen im geplanten Umfang zu unterstützen. Übergeordnet stellt der AN sicher, dass das Landesprogramm über alle Materialien hinweg dem bereits seit 2022 etablierten Erscheinungsbild und Auftritt folgt, eine ansprechende Sichtbarkeit erzielt und flächendeckende Aufmerksamkeit generiert. Dabei sollen konkrete Aufmerksamkeitshöhepunkte mit landesweiter Relevanz und Anreize zur öffentlichen Debatte gesetzt werden. Der AN stellt sicher, dass alle Aktivitäten optimal miteinander verzahnt sind und bei Bedarf aufeinander verweisen. Dadurch soll die Reichweite einzelner Maßnahmen erhöht werden. Das Landesprogramm „MOVERS – Aktiv zur Schule“ soll die für die Zielerreichung und Zielgruppen jeweils geeignete Kommunikationskanäle zuverlässig, qualitativ hochwertig, abwechslungsreich, kreativ und informativ bedienen und nutzen. Dazu gehören zum einen ansprechende Texte, die auf die jeweilige Zielgruppe angepasst sind. Entscheidend für die Wirksamkeit ist dabei, insbesondere bisher nicht aktivierte Zielgruppen und Personenkreise zu erreichen. Eine Kommunikation, die überwiegend bereits überzeugte Akteure erreicht und adressiert, ist zur Zielerreichung nicht geeignet.

    Frist: 05.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern. Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind. Gemäß den Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Zusammenarbeit mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen verboten. Daher ist die Erklärung gemäß Anlage zu unterzeichnen. Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Agenturleistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Subunternehmer übertragen will. Die Subunternehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben. Die Beauftragung von Subunternehmern (Fremdleistungen) nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren. Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 der Ausschreibungsunterlagen, Teil A, unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Beratungsangebot und Bausteine zum Schulischen Mobilitätsmanagement“

Preis 30 % davon Angebotspreis 25 % davon Preis der Optionen 5 % Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Mittelwert aller Angebote ermittelt. Dieser Mittelwert erhält die halbe Punktzahl. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des Mittelwertes. Die volle Punktzahl erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,5-fachen Preis des Mittelwertes. Alle Angebote mit darüber oder darunterliegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation gerundet auf volle Punktzahl.
30 %
Qualität des Angebotes 50 % davon Qualität des Konzeptes 30 % Die Bieter haben durch entsprechende Ideen im Angebot nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, alle Zielgruppen und relevante Multiplikatoren spezifisch einzubinden und die landesweite Reichweite des Landesprogramms zu erzielen. Dabei erhält ein Bieter, dessen Gesamtkonzept eine bessere Erreichung der Ziele und Zielgruppen erreicht, eine bessere Bewertung. Es wird auch berücksichtigt, wie motivierend die Maßnahmen hinsichtlich der zu erreichenden Ziele zu bewerten sind. Die Qualität des Konzepts wird hinsichtlich folgender Punkte bewertet: o der Analyse aller Zielgruppen und dem Grad des Verständnisses darüber, wie die diversen Akteure (vor Ort) zusammenarbeiten o Grad des Verständnisses darüber, was Schulen und Kommunen benötigen, um Bausteine zum Schulischen Mobilitätsmanagement umzusetzen und wie diese dazu motiviert und befähigt werden können. o Konkrete, nachvollziehbare Vorschläge, wie im Rahmen des Programms eine möglichst große Zahl von Akteuren erreicht und gleichzeitig ein möglichst großer konkreter Effekt im Sinne der Projektziele erzielt werden kann . o Darstellung, wie der Bieter die Arbeitspakete miteinander verzahnt und sich an möglichen Synergien orientiert – auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Bieter von Los 2. Integration von Fachexpertise, Kreativität und Innovation im Hinblick auf Techniken und Formate. Das Konzept (ohne Arbeitsproben) darf einen Umfang von 15 DIN A-4-Seiten nicht übersteigen. davon Qualität der Arbeitsproben 10 % Die Bieter haben zwei exemplarische Arbeitsproben vorzulegen. Entscheidend sind folgende Kriterien: Aufgabenverständnis, strategische Herangehensweise, Zielgruppenverständnis, Fachlich-Inhaltliches Verständnis, Kreativität, Textqualität, Sachkenntnis, Gestaltungsqualität und Gesamtqualität der Arbeitsprobe davon Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern und vergleichbaren Aufträgen 10 % Die Bieter haben die Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern (5%) sowie thematisch vergleichbaren Projekten (5%) dazustellen
50 %
Die Bieter haben durch entsprechende Referenzen nachzuweisen, dass sie über ausreichend in den im Rahmen der Ausschreibung geforderten Aufgabenbereichen erfahrenes Personal verfügen und die angebotenen Leistungen im Bereich systematischer Projektsteuerung erfüllen. Dabei wird insbesondere folgendes bewertet: Umfassende und sorgfältige Steuerung und Koordination der Maßnahmen, Projektbeteiligten, Akteure/Multiplikatoren und Arbeitsabläufe, überzeugende Budgetplanung, Analysen und Controlling von Fortschritt und Einleitung von Verbesserungsmaßnahmen, Qualitätsmanagement Zeitplanung, Veranstaltungsmanagement, Berichtsmanagement und Dokumentation, Budgetplanung sowie die Umsetzung der einzelnen Arbeitsschritte im Kontext der Gesamtmaßnahme. Die Bieter haben eine Projektleitung sowie Projektmitarbeiter*innen zu benennen und deren einschlägige Ausbildungen, Weiterbildungen und Erfahrungen aufzuzeigen (Strategie, Konzeption und Planung, Projektmanagement, Beratung, Umsetzung von schulischem Mobilitätsmanagement vor Ort, Moderation, Beteiligungsverfahren, methodisches Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Fachexpertise im Themenfeld Schulisches Mobilitätsmanagement und Rad- und Fußverkehr, Erfahrung in sensiblen Öffentlichkeitsthemen und der Kommunikation mit Eltern, Schulen, Schülerinnen und Schülern sowie kommunalen Ansprechpartnern, Text, Marketingcontrolling, Veranstaltungsmanagement)
20 %

LOT-0002 · Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen des Landesprogramms „MOVERS – Aktiv zur Schule“

Preis 30 % davon Angebotspreis der Agenturleitungen (nicht Fremdleistungen) 25 % davon Preis der Optionen (Leistungen außerhalb des Basisbudgets) 5 % Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Mittelwert aller Angebote ermittelt. Dieser Mittelwert erhält die halbe Punktzahl. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des Mittelwertes. Die volle Punktzahl erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,5-fachen Preis des Mittelwertes. Alle Angebote mit darüber oder darunterliegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation gerundet auf volle Punktzahl.
30 %
2. Qualität des Angebots 45% Es wird das dargestellte Zielgruppenverständnis sowie die Anpassung von Maßnahmen an die unterschiedlichen Zielgruppen und Multiplikatoren bewertet. Es wird die Qualität der strategischen Herangehensweise und der Zielerreichung bewertet. Es wird bewertet, inwieweit aufgezeigt werden kann, dass aus dem Projekt eine Bewegung mit gesellschaftlicher Tragweite erwächst; Bewertung der Integration von Fachexpertise, Kreativität, Innovation im Hinblick auf neuartige Kommunikationskanäle, -techniken und -formate. davon Qualität des Konzeptes 25 % Die Bieter haben durch entsprechende Referenzen und Ideen im Angebot nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, alle Zielgruppen spezifisch einzubinden und die angestrebte Reichweite zu erzielen. Die Bieter haben ein Kurzkonzept vorzulegen, das darlegt, wie Kampagnen, Kommunikationsmaßnahmen, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit basierend auf den Zielen, Bausteinen und Kommunikationsmaßnahmen strategisch weiterentwickelt und durchgeführt werden können. Das Konzept (ohne Arbeitsproben) darf einen Umfang von 30 20 DIN A-4-Seiten nicht übersteigen. davon Erfahrung mit vergleichbaren Aufträgen 10 % davon Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern 5 % davon Erfahrung mit Kommunikationskampagnen, Veranstaltungsmanagement und vergleichbaren Projekten 5 % davon Qualität der Arbeitsproben 10 % Die Bieter haben im Angebot drei exemplarische Arbeitsproben, jeweils maximal eine DIN A-4-Seite, zu erstellen und vorzulegen. Diese werden an folgenden Kriterien bewertet: Aufgabenverständnis, strategische Herangehensweise, Zielgruppenverständnis, Textqualität, Kreativität, Gestaltungsqualität, fachlich-inhaltliches Verständnis und Sachkenntnis, Gesamtqualität des Werbeträgers.
45 %
Organisation und Umsetzung der Kommunikationsmaßnahmen und fachliche Qualifikation des Personals 25 % Die Bieter haben durch entsprechende Referenzen nachzuweisen, dass sie über ausreichend in den im Rahmen der Ausschreibung geforderten Aufgabenbereichen erfahrenes Personal verfügen und die angebotenen Leistungen im Bereich Organisation und Umsetzung der Kommunikationsmaßnahmen erfüllen. Dabei wird die Qualität der Planung, Organisation, Umsetzung von einer oder mehrere Kampagne(n) sowie weiterer begleitender Kommunikationsmaßnahmen; Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Entwicklung und Produktion von Werbe- und weiterer Kommunikationsmaterialien bewertet. Darunter fallen auch; Prüfung und Integration bestehender Materialien und Aktivitäten auf Landesebene ; Berücksichtigung zentraler Akteure; Projektsteuerung; Budgetplanung; Qualitätsmanagement, Monitoring und weiteres Berichtsmanagement, umfassendes und sorgfältiges Koordinieren der einzelnen Akteure und Multiplikatoren sowie Koordinierung, Organisation und Umsetzung der einzelnen Arbeitsschritte im Kontext der Gesamtmaßnahme, Zeitplanung, Veranstaltungsmanagement. Die Bieter haben Projektleitungen und Projektmitarbeiter zu benennen und deren einschlägige Ausbildungen, Weiterbildungen und Erfahrungen aufzuzeigen (Strategie, Konzeption und Planung, Projektmanagement, Moderation, methodisches Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Fachexpertise im Themenfeld Zielgruppenansprache, Gestaltung, Veranstaltungsmanagement sowie Erfahrung in sensiblen Öffentlichkeitsthemen und der Kommunikation mit Eltern, Schulen, Schülerinnen und Schülern sowie kommunalen Ansprechpartnern, Kreation, Text, Online-Marketing und PR, Social Media, Marketingcontrolling, Webdesign, Event-Management).
25 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern. Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind. Gemäß den Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Zusammenarbeit mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen verboten. Daher ist die Erklärung gemäß Anlage zu unterzeichnen. Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Agenturleistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Subunternehmer übertragen will. Die Subunternehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben. Die Beauftragung von Subunternehmern (Fremdleistungen) nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren. Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 der Ausschreibungsunterlagen, Teil A, unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 16042-2026

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