Generalunternehmerleistungen für den Ersatzneubau einer ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaft in Irsee
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.12.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Markt IrseeProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 18.11.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 762418-2025
- Verfahrensnummer
- 52b43af6-d274-435f-8805-db2f307425ea
- CPV-Codes
45000000 · Bauarbeiten; 45200000 · Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten; 45211100 · Bauarbeiten für WohnhäuserMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Der Markt Irsee schreibt die schlüsselfertige Errichtung eines Ersatzneubaus für eine ambulant betreute Senioren-Wohngemeinschaft als Generalunternehmerleistung aus. Das Projekt basiert auf einer funktionalen Leistungsbeschreibung und unterliegt spezifischen zuwendungsrechtlichen Vorgaben. Eine Besonderheit stellt die geplante Stundungsabrede dar, bei der die Vergütung sukzessive durch Mieteinnahmen und Fördermittel erfolgt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung eines Ersatzneubaus für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (Seniorenwohnen) auf dem markteigenen Grundstück in der Frühlingsstraße 1a in 87660 Irsee. Der Auftragnehmer soll die Generalunternehmerleistungen schlüsselfertig und termingerecht erbringen. Die Errichtung des Ersatzneubaus durch einen Generalunternehmer auf Basis einer (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ist von der Rechtsaufsicht, dem Landratsamt Ostallgäu, genehmigt worden. Die Realisierung des Bauvorhabens ist fördermittelgefördert. Die aus der Förderung resultierenden zuwendungsrechtlichen Vorgaben sind vollumfänglich und zwingend einzuhalten; deren Beachtung ist von besonderer Bedeutung für die Durchführung des Bauvorhabens. Eine Besonderheit des GU-Vertrages liegt darin, dass Abschlagsrechnungen des Auftragnehmers ausgeschlossen sein sollen; zudem soll in einer Stundungsabrede zwischen den Parteien vereinbart werden, dass die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers erst sukzessive durch Mieteinnahmen des Auftraggebers, die aus der Vermietung der Wohneinheiten der Wohngemeinschaft resultieren, und vereinnahmten Fördermitteln erfolgen soll. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass über Einzelheiten und insbesondere über abweichende Lösungsansätze im Verhandlungsverfahren verhandelt werden kann.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Generalunternehmerleistungen für den Ersatzneubau einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft (Seniorenwohnen) in Irsee
Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung eines Ersatzneubaus für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (Seniorenwohnen) auf dem markteigenen Grundstück in der Frühlingsstraße 1a in 87660 Irsee. Der Auftragnehmer soll die Generalunternehmerleistungen schlüsselfertig und termingerecht erbringen. Die Errichtung des Ersatzneubaus durch einen Generalunternehmer auf Basis einer (teil-) funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ist von der Rechtsaufsicht, dem Landratsamt Ostallgäu, genehmigt worden. Die Realisierung des Bauvorhabens ist fördermittelgefördert. Die aus der Förderung resultierenden zuwendungsrechtlichen Vorgaben sind vollumfänglich und zwingend einzuhalten; deren Beachtung ist von besonderer Bedeutung für die Durchführung des Bauvorhabens. Eine Besonderheit des GU-Vertrages liegt darin, dass Abschlagsrechnungen des Auftragnehmers ausgeschlossen sein sollen; zudem soll in einer Stundungsabrede zwischen den Parteien vereinbart werden, dass die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers erst sukzessive durch Mieteinnahmen des Auftraggebers, die aus der Vermietung der Wohneinheiten der Wohngemeinschaft resultieren, und vereinnahmten Fördermitteln erfolgen soll. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass über Einzelheiten und insbesondere über abweichende Lösungsansätze im Verhandlungsverfahren verhandelt werden kann.
Anforderungen an deinen Betrieb
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Auf § 56 VgV wird verwiesen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Generalunternehmerleistungen für den Ersatzneubau einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft (Seniorenwohnen) in Irsee
- Pauschalpreisangebot gemäß den Positionen im Preisblatt
- 300 %
- Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf den bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei konkret sein, sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Das schriftliche Konzept, in dem der Bieter mindestens stichpunktartige Ausführungen zu den Zuschlagskriterien macht, soll maximal 10 Seiten umfassen. Beispiele, Schemata, Schaubilder etc. sind erwünscht, sollen aber in den Text integriert werden und Bestandteil der 10 Seiten sein. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf Grundlage der nachfolgend benannten Zuschlagsunterkriterien und deren Gewichtung: 1. Konzeptionelle Darstellung der ausgeschriebenen Generalunternehmerleistungen im Hinblick auf die Besonderheiten und Herausforderungen im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Maßnahme (0 bis 5 Punkte, Faktor 10, max. 50 Punkte). 2. Konzeptionelle Darstellung der ausgeschriebenen Generalunternehmerleistungen im Hinblick auf die beabsichtigte Herangehensweise und Projektorganisation zur Projektumsetzung (0 bis 5 Punkte, Faktor 10, max. 50 Punkte). 3. Konzeptionelle Darstellung der ausgeschriebenen Generalunternehmerleistungen im Hinblick auf die beabsichtigte Vorgehensweise zur Sicherstellung einer termingetreuen Ausführung und Fertigstellung innerhalb budgetierter Kosten; (0 bis 5 Punkte, Faktor 10, max. 50 Punkte). 4. Konzeptionelle Darstellung der ausgeschriebenen Generalunternehmerleistungen im Hinblick auf die Darstellung des Projektteams, der geplanten Verfügbarkeit des Projektteams (insb. vor Ort), Reaktionszeit, Erreichbarkeit bzw. im Bedarfsfall, Projektmanagement, Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten etc. (0 bis 5 Punkte, Faktor 10, max. 50 Punkte). Die vorgenannten Kriterien werden jeweils mit Punkten von 0 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Insgesamt können also (mit Faktorierung) maximal 200 Punkte für das schriftliche Konzept erreicht werden. Die genannten (Unter-)Kriterien werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie folgt ermittelt: - 5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut / überdurchschnittlich dargestellt. - 4 Punkte: Das Kriterium wird gut dargestellt. - 3 Punkte: Das Kriterium wird befriedigend / durchschnittlich dargestellt. - 2 Punkte: Das Kriterium wird ausreichend dargestellt. - 1 Punkt: Das Kriterium wird mangelhaft dargestellt. - 0 Punkte: Das Kriterium wird nicht dargestellt.
- 200 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Auf § 56 VgV wird verwiesen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 524630-2026
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| MWMünchner Wohnen GmbH | München | 4 | 06.08.2026 |
| MKMarkt Kühbach | Kühbach | 4 | 12.05.2026 |
| LMLandeshauptstadt München vertreten durch MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH | München | 3 | 16.09.2026 |
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Markt Irsee
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Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 18.11.2025 | Generalunternehmerleistungen für den Ersatzneubau einer ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaft in Irsee | Vergeben | HSHubert Schmid Bauunternehmen GmbH | 0 € |
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47 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für den Neubau eines zentralen kommunalen Bauhofs
Wiesenbach · Offen · Frist 09.10.2026
Die Gemeinde Wiesenbach beauftragt Generalplanungsleistungen für den Neubau eines zentralen kommunalen Bauhofs in Wiesenbach. Der Leistungsumfang umfasst die Planung von Gebäude und Innenräumen, Freianlagen, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen sowie die Tragwerksplanung und die Planung der technischen Ausrüstung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Vertragslaufzeit beträgt 1.095 Tage; die Frist endet am 9. Oktober 2026.
47 % ähnlichSchlüsselfertiger Neubau einer Obdachlosenunterkunft mit Betreuungszentrum
Ludwigshafen · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Ludwigshafen, Bereich Gebäudewirtschaft, beabsichtigt in der Bayreuther Straße 89–93 in Ludwigshafen am Rhein den schlüsselfertigen Neubau einer Obdachlosenunterkunft mit Betreuungszentrum und Außenanlagen. Die kommunale Einrichtung soll Zimmerunterkünfte für etwa 150 wohnungslose Menschen umfassen und eine Nutzungsfläche von rund 3.500 m² haben. Zum Auftrag gehören die Planung, Errichtung, Einregelung und Wartung im Rahmen einer Gesamtvergabe an einen privaten Partner. Die Frist für die Teilnahme endet am 28. September 2026 um 08:00 Uhr.
46 % ähnlichSchlüsselfertiger Neubau eines Praxisgebäudes mit Planung, Gebäudetechnik und Freianlagen
Schweinfurt · Offen · Frist 14.10.2026
Das Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH beschafft Generalunternehmerleistungen für den schlüsselfertigen und betriebsfertigen Neubau eines Praxisgebäudes auf dem Krankenhausgelände in Schweinfurt. Der Leistungsumfang umfasst die erforderliche Planung ab der Ausführungsplanung, die Bauausführung einschließlich technischer Gebäudeausstattung sowie Erschließungs-, Grün-, Anliefer-, Betriebs- und Wartungsflächen. Angebote müssen bis zum 14.10.2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
46 % ähnlichGeneralunternehmerleistungen für Ersatzneubau Bürogebäude AOK Hof
Nürnberg · Offen · Frist 07.10.2026
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse schreibt Generalunternehmerleistungen für den Ersatzneubau eines Bürogebäudes in Hof aus. Das Gebäude soll 95 Arbeitsplätze bieten, mit Kundengeschäft im Erdgeschoss, Büroräumen in den Obergeschossen und Lagerflächen im Untergeschoss, vollständig barrierefrei nach DIN 18040 ausgeführt. Der geschätzte Auftragswert beträgt etwa 8,5 Millionen Euro mit Bewerbungsfrist bis Oktober 2026.
46 % ähnlichTotalunternehmerleistungen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses
Heidelberg · Offen · Frist 15.10.2026
Das Staatliche Hochbauamt Heidelberg beauftragt die Planung und den Bau eines Mehrfamilienhauses auf Baufeld 6 des ehemaligen Geländes der Hammond Barracks in Mannheim-Seckenheim. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Architektur, Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung sowie Verkehrs- und Freianlagenplanung. Die Bruttogrundfläche beträgt etwa 3.000 Quadratmeter; die Frist endet am 15. Oktober 2026.
45 % ähnlichProjektsteuerung für Erweiterungsneubau und Generalsanierung einer Berufsschule
Peiting · Offen · Frist 12.10.2026
Die Diakonie München und Oberbayern – Innere Mission München e. V. beschafft Projektsteuerungsleistungen für die Projektstufen 2 bis 5 nach der AHO-Schriftenreihe, stufenweise. Gegenstand sind der Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Berufsschule in Herzogsägmühle bei Peiting (Region Oberland, Bayern). Der geschätzte Auftragswert beträgt 537.000 Euro; Teilnahmeanträge müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr MESZ eingereicht werden.
45 % ähnlichSchlüsselfertiger Umbau und Erweiterung der Berufsfachschule Greifswald
Offen · Frist 14.10.2026
Die Berufsfachschule Greifswald GmbH sucht einen Generalunternehmer für den schlüsselfertigen Umbau und die Erweiterung ihres Standorts in der Pappelallee 1 in Greifswald. Der Gesamtauftrag umfasst unter anderem Roh- und Ausbauarbeiten sowie technische Gebäudeausrüstung mit Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroarbeiten, Aufzügen und Grundleitungen, um die Ausbildungskapazitäten für Ergotherapie, Physiotherapie und Pharmazeutische Assistenz zu erweitern. Die Ausführung soll vom 1. Januar 2027 bis spätestens 15. Februar 2028 erfolgen; Angebote müssen bis zum 14. Oktober 2026 um 12:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
45 % ähnlichErrichtung und Vermietung einer Anlage für seniorengerechtes Wohnen mit Pflegeangebot
Offenbach an der Queich · Offen · Frist 06.10.2026
Die Ortsgemeinde Bornheim (bei Offenbach an der Queich) sucht einen Investor, der auf einem gemeindeeigenen Grundstück im Erbbaurecht eine Anlage für seniorengerechtes Wohnen errichtet. Nach der Fertigstellung möchte die Gemeinde das Gebäude anmieten; zudem muss der Investor den Bewohnern Pflegeleistungen anbieten. Der geschätzte Auftragswert beträgt 6,5 Millionen Euro, die Teilnahmefrist endet am 6. Oktober 2026 um 09:00 Uhr (UTC).
45 % ähnlichNeubau von 90 Wohnungen im Gewerbepark Kaserne Traunstein (2. Bauabschnitt)
Traunstein · Offen · Frist 30.09.2026
Der Zweckverband Heimat.Chiemgau schreibt als Totalunternehmerleistung den Neubau eines Wohngebäudes mit 90 Wohneinheiten in Traunstein aus. Das Projekt umfasst fünf oberirdische Geschosse, eine Tiefgarage sowie umfangreiche Außenanlagen inklusive Fahrradstellplätzen. Die Planung und sämtliche Bauleistungen werden als Gesamtpaket vergeben.
43 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für Sanierung und Umbau eines Wohnblocks in Erkner
Erkner · Offen · Frist 15.10.2026
Die Wohnungsgesellschaft Erkner mbH, eine städtische Tochtergesellschaft der Stadt Erkner, sucht einen Generalplaner für die umfassende Sanierung, Modernisierung und teilweise Grundrissänderung des bewohnten Wohnblocks Friedrichstraße 14–18 in Erkner. Der Umfang umfasst rund 3.053 m² Wohnfläche mit 54 Wohneinheiten; die geschätzten Baukosten betragen etwa 8,8 Millionen Euro brutto. Beauftragt werden unter anderem Gebäude-, Innenraum-, Tragwerks-, Freianlagen-, Tiefbau-, technische Ausrüstungs-, Bauphysik- und Brandschutzplanung einschließlich Genehmigungsplanung über alle Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Projektdauer ist von März 2027 bis Mai 2029 vorgesehen.
43 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für die energetische Sanierung eines Wohngebäudes
Berlin · Offen · Frist 09.10.2026
Die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH beauftragt Generalplanungsleistungen für die energetische und technische Sanierung eines Wohngebäudes in Berlin. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Dach-, Fassaden- und Fenstersanierung, Arbeiten in Wohnungen und Kellerräumen, den erstmaligen Anschluss an die Fernwärme, neue Heizkörper, Sanierungen an Lüftung, Sanitär und Elektro sowie Malerarbeiten und mögliche Arbeiten an einer gewerblich genutzten Remise im Hinterhof. Angebote können bis zum 9. Oktober 2026 um 10:00 Uhr Berliner Zeit eingereicht werden; bewertet werden unter anderem das Honorarangebot und ein Umsetzungskonzept anhand eines Referenzobjekts.
43 % ähnlichNeubau einer Wohnunterkunft für Geflüchtete in Kehl-Kork
Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Kehl, Bauservice mit Bürgerbüro Bauen und Zentrale Vergabestelle, vergibt eine Generalunternehmerleistung für den Neubau einer Wohnunterkunft für Geflüchtete in Kehl-Kork. Die Frist endet am 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
43 % ähnlichPlanerleistungen Generalsanierung und Neubau Schulcampus Johanneskirchen München
München · Offen · Frist 22.09.2026
Der Bezirk Oberbayern sucht Planerleistungen für die Generalsanierung und den teilweisen Neubau des Schulcampus Johanneskirchen in München (Musenbergstraße 38). Das Förderzentrum mit Förderschwerpunkt Hören umfasst vier Schulgebäude aus den 1980er-Jahren mit Grund- und Mittelschule, Ganztagesbetreuung, Turn- und Schwimmhalle sowie eine Pädagogisch-Audiologische Beratungsstelle mit insgesamt etwa 6.000 Quadratmetern Bruttogeschossfläche. Die Maßnahme wird in zwei Bauabschnitten durchgeführt und ist mit EU-Mitteln gefördert; Bewerbungsfrist ist der 22. September 2026.
43 % ähnlichGeneralplanerleistungen für Abbruch und Teilneubau eines Feuerwehrgerätehauses
Borgholzhausen · Offen · Frist 09.10.2026
Die Stadt Borgholzhausen vergibt Generalplanerleistungen für den Teilneubau eines Feuerwehrgerätehauses am Standort Brinkstraße 2 unter Einbindung einer bestehenden Halle sowie für den Rückbau der übrigen Bestandsgebäude. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Gebäude-, Freianlagen-, Tragwerks- und technische Ausrüstungsplanung, Genehmigungsmanagement sowie Kosten-, Termin- und Fachplanerkoordination. Die Beauftragung erfolgt stufenweise; zunächst sind die Leistungsphasen 1 bis 4 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) einschließlich eines genehmigungsfähigen Bauantrags vorgesehen, weitere Leistungen können optional beauftragt werden. Die Teilnahmefrist endet am 9. Oktober 2026 um 07:00 Uhr UTC.
42 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für Umbau und energetische Sanierung einer Kindertagesstätte
Schwarmstedt · Offen · Frist 02.10.2026
Die Gemeinde Schwarmstedt vergibt Generalplanungsleistungen für den Umbau und die energetische Sanierung der Kindertagesstätte „Am Loh“ in Schwarmstedt, Niedersachsen. Beauftragt werden unter anderem Objektplanung für Gebäude und Freianlagen, Tragwerksplanung sowie Planung der technischen Ausrüstung nach den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Einrichtung soll für die Betreuung von fünf Gruppen weiterentwickelt, barrierefrei erschlossen und funktional verbessert werden; die Umbau- und Sanierungskosten werden auf rund 2,9 Millionen Euro brutto geschätzt, die Fertigstellung ist bis Ende 2028 vorgesehen.
41 % ähnlichNeubau einer Wohnunterkunft für Geflüchtete in Kehl-Kork
Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Kehl, vertreten durch den Bauservice mit Bürgerbüro Bauen und der Zentralen Vergabestelle, sucht einen Generalunternehmer für den Neubau einer Wohnunterkunft für Geflüchtete. Der Standort ist die Baumgartenstraße in Kehl-Kork in der Region DE1. Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
41 % ähnlichNeubau des Alstergymnasiums einschließlich Planungs- und Bauleistungen
Henstedt-Ulzburg · Offen · Frist 16.10.2026
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg vergibt Planungs- und Bauleistungen als Generalunternehmer für den Neubau des Alstergymnasiums in Henstedt-Ulzburg. Vorgesehen ist ein viergeschossiges, sechszügiges Schulgebäude für etwa 1.300 Schülerinnen und Schüler sowie rund 100 Lehrkräfte; zum Gesamtvorhaben gehören außerdem der Rückbau des bestehenden Schulgebäudes, die Teilsanierung von zwei Dreifeld-Sporthallen und die Neugestaltung der Freiflächen. Die angegebene Laufzeit beträgt 854 Tage, die Frist ist der 16. Oktober 2026 um 11:00 Uhr (UTC).
41 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für die Generalsanierung des Congress Centrums Würzburg
Würzburg · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Würzburg vergibt Generalplanungsleistungen für die Generalsanierung des Congress Centrums Würzburg. Vorgesehen sind unter anderem der vollständige Austausch und die Neustrukturierung der Gebäudetechnik, die Modernisierung des Innenausbaus, energetische Verbesserungen sowie die Planung von Objekt- und Tragwerksplanung, Gebäudetechnik, Bauphysik und Brandschutz über alle Leistungsphasen. Das Gebäude umfasst rund 17.500 m² Bruttogrundfläche, davon etwa 5.700 m² Sanierungsfläche und 6.800 m² Tiefgarage; der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 8,73 Millionen Euro. Teilnahmeanträge müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 07:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
41 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Hubert Schmid Bauunternehmen GmbH
Zuschlagswert: 0 EUR · Vertragsschluss: 28.07.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
267 vergleichbare Verfahren, davon 143 mit erfasstem Zuschlag · 116 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 464.109,22 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 19 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
GOLDBECK Süd GmbH · Neuried
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Riedel Bau AG · Schweinfurt
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Heinrich Schmid GmbH & Co. KG · Rosenheim
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Hans Wagner Bauunternehmen GmbH & Co. KG · Neumünster
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Sideka Projektmanagement GmbH · Ibbenbüren
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BPM Bau- und Projektmanagement Hart GmbH · Pfarrkirchen
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Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG · Berlin
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schulze architekten · Zeven
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Kayser + Böttges Ingenieure und Architekten GmbH · München
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Pft Ingenieur GmbH · Markt Indersdorf
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Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Bayern, nach Vertragsende sortiert.
- Demontage und Transport von Öltransformatoren für Netztrafostationen
SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.02.2027
Auftragnehmer: ENACO Energieanlagen- und Kommunikationstechnik GmbH +3 weitere
Vertragsschluss: 11.12.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Rahmenvertrag für Tiefbau, Rohrleitungsbau und Kabelverlegung
Stadtwerke Passau GmbH · Passau
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.02.2027
Auftragnehmer: Pfaffinger Bau SE +1 weitere
Vertragsschluss: 23.12.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Markierungsarbeiten 2026/27 an der Anschlussstelle Kempten
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 29.10.2027
Auftragnehmer: ROSTRA VR GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 27.08.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Tiefbauarbeiten für den Vollausbau des Fernwärmenetzes in Unterhaching
Geothermie Unterhaching GmbH & Co KG · Unterhaching
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.12.2027
Auftragnehmer: Prantl Roppen Erd- und Leitungsbau GmbH
Vertragsschluss: 23.12.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Neubau von Gas-Hochdruckleitungen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke München
Stadtwerke München GmbH · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Brunner + Co Baugesellschaft mbH & Co München +1 weitere
Vertragsschluss: 23.02.2026
Zuschlagswert: 0 EUR
- Erweiterung und Erneuerung von Strom- und Telekommunikationsnetzen
Stadtwerke München GmbH · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Walter Ehmann Elektroanlagen GmbH +5 weitere
Vertragsschluss: 25.11.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Rahmenvereinbarung für Tiefbau- und Pflasterarbeiten im Nationalpark Bayerischer Wald
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald · Grafenau
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Matthias Bauer GmbH
Vertragsschluss: 10.03.2026
Zuschlagswert: 0 EUR
- Straßen- und Wegeinstandsetzung im Nationalpark Bayerischer Wald
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald · Grafenau
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Fischl Tiefbau GmbH
Vertragsschluss: 10.11.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Markt Irsee
87660 · Irsee
info@irsee.de08341 22141 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
info@irsee.de08341 2214
München
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de+49 89 2176-2411
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Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 18.11.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 13:42 (Europe/Berlin)
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