Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens in Kaufering als Totalunternehmerleistung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.02.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 5.252.100 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Markt KauferingProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 11.02.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 98372-2026
- Verfahrensnummer
- 3feaf9d8-627c-4a05-a683-dbbfe20ea0a1
- CPV-Codes
- 45000000 · Bauarbeiten; 71320000 · Planungsleistungen im Bauwesen
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Kurzbeschreibung
Der Markt Kaufering schreibt die Totalunternehmerleistungen für den Neubau eines 6-gruppigen Kinderhauses in der Jahnstraße aus. Der Auftrag umfasst sowohl die vollständigen Planungsleistungen nach HOAI als auch die schlüsselfertige Bauausführung. Das Gebäude soll Platz für 36 Krippen- und 75 Kindergartenplätze bieten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau eines 6-gruppigen Kinderhauses in der Jahnstraße, 86916 Kaufering.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Totalunternehmerleistungen für den Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens in der Jahnstraße, 86916 Kaufering
Der Markt Kaufering beabsichtigt, auf dem Grundstück in der Jahnstraße in 86916 Kaufering eine Kindertageseinrichtung "Kinderhaus an der Jahnstraße" zu errichten. Der Markt Kaufering beabsichtigt die gesamten Planungs- und Bauleistungen stufenweise für den Neubau der Kindertageseinrichtung "Kinderhaus an der Jahnstraße" an einen Totalunternehmer zu vergeben. Geplant ist eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung mit 36 Kinderkrippen-Plätzen und 75 Kindergarten-Plätzen. Geplant ist ein 2-geschossiges Gebäude mit dem Krippenbereich im 1. Obergeschoss. Es ist dem Totalunternehmer vorbehalten den Rohbau des Kindergartens in Holz-, Holz-Beton-Hybrid- oder Massivbauweise auszuführen. Ein systemorientiertes Bauen mit hohem Grad an Vorfertigung (Modulbauweise) und verstärkter Ausrichtung auf eine wirtschaftliche Bauweise ist anzustreben. Das Grundstück befindet sich im Umgriff des Bebauungsplans "Jahnstraße Teil 1", welcher am 27. August 2025 beschlossen wurde. Die öffentliche Erschließung des Grundstücks bis zur Grundstücksgrenze bzw. den Übergabepunkt erfolgt durch den Auftraggeber. Die Objektplanungsleistungen für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume und Freianlagen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß §§ 33 ff. und §§ 39 ff. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (im Folgenden nur "HOAI") wurden bereits erbracht sowie eine funktionale Leistungsbeschreibung erstellt. Diese Planungsleistungen sowie die funktionale Leistungsbeschreibung kann der Totalunternehmer seinen Leistungen zugrunde legen. Der Totalunternehmer wird mit allen weiteren erforderlichen Planungsleistungen, analog HOAI 2021, und alle Bauleistungen für die Kindertageseinrichtung einschließlich der Vollwartung für die Dauer der Verjährungsfrist für Mängelansprüche an den Auftragnehmer als Totalunternehmer stufenweise beauftragt. Ziel dieses Totalunternehmervertrags ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) der Kindertageseinrichtung. Hierfür sind alle weiteren für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Totalunternehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Objektplanung Freianlagen, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Totalunternehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Zudem wird der Totalunternehmer mit den Wartungsleistungen beauftragt. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes soll Ende 2027, die Fertigstellung einschließlich der Außenanlagen im Frühjahr 2028 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen. Für die Beantragung und den Abruf der Fördermittel ist der Totalunternehmer nicht verantwortlich. Für die Erbringung der Leistungen des Totalunternehmers sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: 1. Leistungsstufe 1: Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphasen 1 bis 5 analog HOAI; 2. Leistungsstufe 2: Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphase 8 analog HOAI sowie alle Bauleistungen einschließlich Vollwartung. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802a und b); - Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR), in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 16. Januar 2015, Az. 62 - FV 6700 - 1/2/9, die zuletzt durch Bekanntmachung vom 12. Februar 2025 (BayMBl. Nr. 97) geändert wor-den ist (FMBl. S. 59) ("Zuwendungsrichtlinie - FAZR") (Anlage 807); - Vertrag (Anlage 907); - Projektunterlagen (Anlage 910).
Anforderungen an deinen Betrieb
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien (§ 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 VOB/A) betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Der öffentliche Auftraggeber muss Bewerber und Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert Bewerber und Bieter nach Maßgabe von § 16a EU Abs. 1 VOB/A auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen (vgl. § 16a EU Abs. 2 VOB/A). Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber und Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten (§ 16a EU Abs. 4 VOB/A).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Totalunternehmerleistungen für den Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens in der Jahnstraße, 86916 Kaufering
- Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (gemeinsam Projektteam) anhand je mindestens einem (1) vergleichbaren persönlichen Referenzprojekts für ein Bauwerk (Neubau). a) Der Projektleiter muss die für ihn angegebenen persönlichen Referenzprojekte als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss die für ihn angegebenen persönlichen Referenzprojekte als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter geleitet haben. c) Die Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und an die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i.) Das jeweilige persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Totalunternehmerleistungen umfasst haben. Damit das jeweilige persönliche Referenzprojekt gewertet wird, muss das persönliche Referenzprojekt mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Gegenstand der Leistungen waren Totalunternehmerleistungen mit mindestens folgendem Inhalt: o Schlüsselfertiger Bau (Neubau); o mindestens Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeiten und Ausbaugewerke; o Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI; o Bauabnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zu dem Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Verfahren (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den indikativen Folgeangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Folgeangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt). - Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) für die Bauleistungen und Planungsleistungen, die der Projektleiter als Projektleiter [bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter] geleitet hat] von o mindestens 4.000.000,- EUR (brutto); - Brutto-Grundfläche (kurz: BGF) nach DIN 277:2021-08 [Summe der Netto-Raumfläche (NRF) und der Konstruktions-Grundfläche (KGF)] des Referenzprojekts für die von dem Projektleiter und dem stellvertretenden Projektleiter erbrachten Leistungen o von mindestens 1.100 m²; Erfüllen das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und / oder das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters nicht die oben genannten Mindestanforderungen führt dies zum Ausschluss des Angebots.
- 20 %
- (ii.) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: 1. Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) für die Bauleistungen und Planungsleistungen, die der Projektleiter als Projektleiter [bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter] geleitet hat] Punkte >= 6,25 Mio. EUR 5 Punkte = 4 Mio. EUR 0 Punkte < 4 Mio. EUR Kein geeignetes Referenzprojekt; führt zum Ausschluss des Angebots Soweit der Auftragswert zwischen 4 Mio. EUR (brutto) und 6,25 Mio. EUR (brutto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Beispiel: Bei einem Auftragswert in Höhe von 5.125.000 Mio. EUR erhält der Bieter 2,50 Punkte. 2. Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277:2021-08 [Summe der Netto-Raumfläche (NRF) und der Konstruktions-Grundfläche (KGF)] des persönlichen Referenzprojekts Punkte >= 1.700 m² 5 Punkte = 1.100 m² 0 Punkte < 1.100 m² Kein geeignetes Referenzprojekt; führt zum Ausschluss des Angebots Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) zwischen 1.100 m² und 1.700 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) in Höhe von 1.400 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte. 3. Art der Nutzung Punkt(e) Kindertageseinrichtung [Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Dies sind Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder] 5 Punkte keine Kindertageseinrichtung 0 Punkte Die erzielten Punkte für den Auftragswert (brutto) (1.), die Brutto-Grundfläche (BGF) (2.), die Art der Nutzung (3.) werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 15,00 Punkte (5,00 + 5,00 + 5) erzielt werden. Bei maximal einem (1) persönlichen Referenzprojekten jeweils für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter kann der Bieter somit maximal 30,00 Punkte (2 x (5,00 + 5,00 + 5)) für die Erfahrung des Projektteams erzielen. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams". Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und den benannten stellvertretenden Projektleiter zu erbringen. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre. HINWEIS: Die Punkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 4,00. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" 120,00 Leistungspunkte erzielt werden. HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.
- 0 %
- Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. Darin hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die folgenden Ziele bestmöglich zu erreichen: - so zu planen, dass eine technische Lösung durch die Erzielung eines möglichst geringen Energieverbrauchs (bei verkehrsüblichem Nutzerverhalten) während der Betriebsphase erreicht wird; (Unterkriterium 1: 0 bis 5 Bewertungspunkte). - so zu planen, dass eine wirtschaftliche Lösung durch die möglichst rasche Erbringung der Planungs- und Bauleistungen und eine möglichst frühzeitige Abnahme erreicht wird, um eine termingerechte Fertigstellung zu gewährleisten; (Unterkriterium 2: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Das Ausführungskonzept darf einen Umfang von maximal zwei (2) DIN A4-Seiten je Unterkriterium nicht überschreiten. Angaben ab Seite 3 je Unterkriterium bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung unberücksichtigt. Dabei hat der Bieter in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 1"; "Unterkriterium 2"). Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Unterkriterium 1; dann Unterkriterium 2). Mit der Abgabe des Ausführungskonzepts ist die Anlage 602 "Konzept(e)" zwingend zu verwenden. Diese Anlage ist vollständig auszufüllen und mit dem Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 21. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" 210 Leistungspunkte erzielt werden. HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.
- 35 %
- Wertungsrelevanter Preis (P) = kalkulatorische Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 803 "Preisblatt" Der wertungsrelevante Preis (P) ist der kalkulatorische Angebotspreis (brutto) entsprechend der Anlage 803 "Preisblatt". Der wertungsrelevante Preis (P) gemäß Position F des Preisblattes (Anlage 803) in dem Vergabeverfahren setzt sich zusammen aus der Summe - des angebotenen Gesamtpreises für die Brutto-Pauschalvergütung nach der Position A des Preisblattes und - des angebotenen Gesamtpreises der Brutto-Pauschalvergütung für die Leistungen der Leistungsstufe 2 bei Ausübung der Verlängerungsoption gemäß § 3 (2) des Totalunternehmervertrags (Anlage 907) nach der Position E des Preisblattes. Das günstigste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten kalkulatorischen Angebotspreis (brutto) (= wertungsrelevanter Preis (P)). HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.
- 45 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien (§ 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 VOB/A) betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Der öffentliche Auftraggeber muss Bewerber und Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert Bewerber und Bieter nach Maßgabe von § 16a EU Abs. 1 VOB/A auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen (vgl. § 16a EU Abs. 2 VOB/A). Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber und Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten (§ 16a EU Abs. 4 VOB/A).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 459697-2026
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| FRFliesen Röhlich GmbH | Wendelstein | 1 | 1 | 07.08.2026 | 201 Tsd. € | steigend |
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| GGGER Gerüstbau GmbH | Quierschied | 1 | 0 | 24.08.2026 | - | steigend |
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (117) · Baden-Württemberg (48) · Rheinland-Pfalz (20) · Nordrhein-Westfalen (15) · Hessen (15) · Niedersachsen (11)| SGStadtverwaltung Gaildorf | Gaildorf | 10 | 24.08.2026 |
| SNStadt Neumarkt i.d.OPf. | Neumarkt i.d.OPf. | 9 | 06.08.2026 |
| GKGemeinde Kumhausen | Kumhausen | 9 | 30.07.2026 |
| SRStadt Roding | - | 5 | 19.08.2026 |
| MAMarkt Au i. d. Hallertau | Au i. d. Hallertau | 5 | 29.07.2026 |
| SLStadt Lahr | Lahr | 5 | 30.06.2026 |
| RKRöm.-kath. Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz KdöR | Obrigheim | 5 | 20.05.2026 |
| SRStadt Roding | Roding | 5 | 16.02.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Bayern- Demontage und Transport von Öltransformatoren für NetztrafostationenENACO Energieanlagen- und Kommunikationstechnik GmbH +3 weitereSWM Infrastruktur GmbH & Co. KGMünchen, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet11.12.2025noch 4 Monate01.02.2027
- Markierungsarbeiten 2026/27 an der Anschlussstelle KemptenROSTRA VR GmbH & Co. KGDie Autobahn GmbH des Bundes - NL SüdbayernMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet27.08.2026noch 13 Monate29.10.2027
- Tiefbauarbeiten für den Vollausbau des Fernwärmenetzes in UnterhachingPrantl Roppen Erd- und Leitungsbau GmbHGeothermie Unterhaching GmbH & Co KGUnterhaching, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.12.2024noch 14 Monate01.12.2027
- Neubau von Gas-Hochdruckleitungen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke MünchenBrunner + Co Baugesellschaft mbH & Co München +1 weitereStadtwerke München GmbHMünchen, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.02.2026noch 15 Monate31.12.2027
- Erweiterung und Erneuerung von Strom- und TelekommunikationsnetzenWalter Ehmann Elektroanlagen GmbH +5 weitereStadtwerke München GmbHMünchen, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet25.11.2025noch 15 Monate31.12.2027
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- Rahmenvertrag für Planungsleistungen der Gebäudeautomation am Flughafen MünchenIngenieurbüro Brundobler GmbH +1 weitereFlughafen München GmbH u. Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHGMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet27.11.2023noch 17 Monate28.02.2028
Markt Kaufering
Aktiv seit 2025 · 12 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| STSchäble TEAM GmbH & Co.KG | 1 | 07.08.2026 | 283 Tsd. € |
| FRFliesen Röhlich GmbH | 1 | 07.08.2026 | 201 Tsd. € |
| GSGOLDBECK Süd GmbH | 1 | 30.06.2026 | 5,3 Mio. € |
| R+Raum + Ausstattung Schenk GmbH | 1 | 15.05.2026 | 128 Tsd. € |
| AFApollon Fußbodentechnik GmbH | 1 | 15.05.2026 | - |
| BMBaur METALL E:k: | 1 | 12.05.2026 | - |
| MAMercedes-Benz AG | 1 | 20.05.2025 | 250 Tsd. € |
| KKKlein Kommuniktionstechnik GmbH | 1 | 20.05.2025 | 250 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 01.09.2026 | Lieferung und Einbau von drei mobilen Trennwänden für eine Grundschule | Offen | - | 30 Tsd. € |
| 01.09.2026 | Lieferung und Einbau von Klapp- und Einfachtafeln sowie Pinnwänden für eine Grundschule | Offen | - | 50 Tsd. € |
| 01.09.2026 | Schreinerarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Kaufering | Offen | - | 110 Tsd. € |
| 27.07.2026 | Lieferung von Waldhackschnitzeln für ein kommunales Heizkraftwerk | Offen | - | 900 Tsd. € |
| 08.06.2026 | Schreinerarbeiten für die Sanierung und Erweiterung einer Grundschule | Vergeben | - | 150 Tsd. € |
| 08.06.2026 | Fliesen- und Natursteinbodenarbeiten für die Grundschule Kaufering | Vergeben | FRFliesen Röhlich GmbH | 201 Tsd. € |
| 08.06.2026 | Innentüren für die Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Kaufering | Vergeben | STSchäble TEAM GmbH & Co.KG | 283 Tsd. € |
| 10.03.2026 | Metallbauarbeiten für die Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Kaufering | Vergeben | BMBaur METALL E:k: | 0 € |
| 10.03.2026 | Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Kaufering - Estricharbeiten | Vergeben | AFApollon Fußbodentechnik GmbH | 0 € |
| 10.03.2026 | Bodenbelagsarbeiten Linoleum für die Grundschule Kaufering (2. Bauabschnitt) | Vergeben | R+Raum + Ausstattung Schenk GmbH | 128 Tsd. € |
| 11.02.2026 | Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens in Kaufering als Totalunternehmerleistung | Vergeben | GSGOLDBECK Süd GmbH | 5,3 Mio. € |
| 04.03.2025 | Lieferung und Ausbau von drei Kommandowagen für Feuerwehren | Vergeben | MAMercedes-Benz AG +1 weitere | 250 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenSchlüsselfertige Errichtung eines modularen Kindergartens (Gesamtvergabe)
Niedernhall · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Niedernhall beauftragt den schlüsselfertigen Bau eines modularen Kindergartens mit acht Gruppen, inklusive Planungsleistungen und funktionaler Leistungsbeschreibung. Das eingeschossige Gebäude soll auf einem derzeit bebauten Grundstück entstehen und Platz für insgesamt 35 Kinder bieten. Die Bauzeit ist mit 450 Tagen angegeben. Die Vergabe erfolgt als Gesamtvergabe in einem Los.
67 % ähnlichObjektplanung für den Neubau einer achtgruppigen Kindertagesstätte in Neuwied
Neuwied · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadtverwaltung Neuwied sucht Objektplanungsleistungen für den Neubau einer achtgruppigen Kindertagesstätte am Raiffeisenring 1 in Neuwied. Auf einem etwa 3.000 Quadratmeter großen Teil des Grundstücks der ehemaligen Schule soll ein offenes Betreuungskonzept umgesetzt werden. Die bisherigen Planungen bis einschließlich Leistungsphase 6 sind bereits erstellt; der Bauantrag wurde im März 2026 eingereicht und befindet sich im Genehmigungsverfahren. Teilnahmeanträge müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
66 % ähnlichNeubau eines 6-gruppigen Kindergartens mit Photovoltaikanlage in Au i. d. Hallertau
Au i. d. Hallertau · Offen · Frist 28.09.2026
Der Markt Au i. d. Hallertau schreibt den Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens mit Photovoltaikanlage aus. Das Projekt befindet sich in Au i. d. Hallertau in Bayern und wird im offenen Verfahren vergeben. Die Bewerbungsfrist endet am 28. September 2026.
63 % ähnlichTrockenbauarbeiten für Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens
Au i. d. Hallertau · Offen · Frist 28.09.2026
Der Markt Au i. d. Hallertau vergibt Trockenbauarbeiten für den Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens in Au in der Hallertau (Bayern). Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren ohne EU-Förderung. Bewerbungsschluss ist der 28. September 2026.
62 % ähnlichSchlüsselfertige Errichtung eines Kindergartengebäudes inkl. Außenanlagen
Durmersheim · Offen · Frist 08.10.2026
Die Gemeinde Durmersheim beabsichtigt den Neubau eines Kindergartens mit sieben Gruppen. Das Bauvorhaben umfasst ein ca. 1.025 m² großes Gebäude und einen ca. 1.775 m² großen Außen‑Spielbereich. Die Leistung ist schlüsselfertig zu erbringen und beinhaltet die mangelfreie Übergabe des Gesamtgebäudes sowie die Abstimmung von Außenanlagen, Verkehrsflächen und Parkplätzen. Die Ausführungsdauer ist mit 420 Tagen angesetzt.
61 % ähnlichObjektplanungsleistungen für Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte
Edenkoben · Offen · Frist 25.09.2026
Die Stadt Edenkoben sucht einen Planer für die Objektplanungsleistungen zum Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte in Edenkoben, Rheinland-Pfalz. Das Gebäude soll auf einem 2.711 m² großen Grundstück ebenerdig errichtet werden und umfasst auch die Planung einer Frischkochküche für etwa 200 Essen täglich. Die geschätzten Kosten für die Gebäudeleistungen betragen etwa 2,7 Millionen Euro netto; die Bewerbungsfrist endet am 25. September 2026.
59 % ähnlichSchreinerarbeiten für Einbauten im Neubau eines sechsgruppigen Kinderhauses
Hohenlinden · Offen · Frist 24.09.2026
Die Gemeinde Hohenlinden beauftragt Schreinerarbeiten für Einbauten im Neubau eines sechsgruppigen Kinderhauses in Hohenlinden (Bayern). Der zweigeschossige, nicht unterkellerte Holzbau umfasst etwa 1.100 m² Grundfläche und 1.830 m² Geschossfläche. Vorgesehen sind unter anderem raumhohe Küchenzeilen mit Geräten von etwa 35 laufenden Metern, Schrankwände von etwa 50 laufenden Metern, Spielpodeste, Leibungsbekleidungen, Sockelleisten und Sanitärtrennwände. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 08:00 Uhr.
57 % ähnlichInnentüren für Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens
Au i. d. Hallertau · Offen · Frist 28.09.2026
Der Markt Au i. d. Hallertau schreibt den Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens aus und vergibt in diesem Zusammenhang die Lieferung und den Einbau von Innentüren. Das Projekt befindet sich in Au i. d. Hallertau in Bayern (Region Oberbayern) und wird ohne EU-Förderung finanziert. Die Bewerbungsfrist endet am 28. September 2026.
56 % ähnlichNeubau einer viergruppigen Kindertagesstätte mit Außenanlagen, Grundstücksherrichtung und Abriss in Leichlingen
Leichlingen · Offen · Frist 12.10.2026
Die Blütenstadt Leichlingen beauftragt ein Unternehmen mit Planung, Koordination und schlüsselfertigem Bau einer barrierefreien, inklusiven viergruppigen Kindertagesstätte mit Außenspielflächen, Hausmeisterbereich und digitaler Infrastruktur. Zum Leistungsumfang gehören außerdem der vollständige Abriss und die Verwertung der Bestandsgebäude, die Herstellung der Außenanlagen sowie die Erneuerung einer bestehenden Standuhr auf dem Grundstück an der Oskar-Erbslöh-Straße in Leichlingen. Die Bezugsreife ist voraussichtlich für das erste Quartal 2028 vorgesehen; die Frist endet am 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC).
56 % ähnlichTragwerksplanung für den Neubau einer siebengruppigen Kindertagesstätte
Bad Kreuznach · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach beschafft Tragwerksplanungsleistungen nach § 51 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 für den Neubau einer siebengruppigen Kindertagesstätte einschließlich der zugehörigen Freianlagen. Das Vorhaben entsteht auf einem etwa 3.086 Quadratmeter großen Grundstück im südlichen Stadtgebiet von Bad Kreuznach östlich der Alzeyer Straße. Die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 6 soll aus fördertechnischen Gründen stufenweise und auf Abruf erfolgen; Teilnahmeanträge sind bis zum 29. September 2026, 10:00 Uhr, einzureichen.
55 % ähnlichRohbau und Erdarbeiten für ein 8-gruppiges Kinderhaus inkl. Mehrzweckraum
Dettingen · Offen · Frist 24.09.2026
Die Gemeinde Dettingen an der Erms schreibt den Rohbau und die zugehörigen Erdarbeiten für ein neues 8-gruppiges Kinderhaus mit Mehrzweckraum aus. Der Leistungsumfang umfasst Baustelleneinrichtung, Kran- und Sanitärcontainer, Entwässerungs- und Leitungsbau, Kanalanschluss, Drainage, Dämm- und Abdichtungsarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Fertigteiltreppen sowie Blitzschutz und Potentialausgleich. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren und wird ausschließlich nach dem Preis bewertet. Angebotsfrist ist der 24. September 2026.
55 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für Umbau und energetische Sanierung einer Kindertagesstätte
Schwarmstedt · Offen · Frist 02.10.2026
Die Gemeinde Schwarmstedt vergibt Generalplanungsleistungen für den Umbau und die energetische Sanierung der Kindertagesstätte „Am Loh“ in Schwarmstedt, Niedersachsen. Beauftragt werden unter anderem Objektplanung für Gebäude und Freianlagen, Tragwerksplanung sowie Planung der technischen Ausrüstung nach den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Einrichtung soll für die Betreuung von fünf Gruppen weiterentwickelt, barrierefrei erschlossen und funktional verbessert werden; die Umbau- und Sanierungskosten werden auf rund 2,9 Millionen Euro brutto geschätzt, die Fertigstellung ist bis Ende 2028 vorgesehen.
54 % ähnlichPlanung der Freianlagen für den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte in Ulmet
Kusel · Offen · Frist 06.10.2026
Die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan schreibt Leistungen für die Freianlagenplanung eines neuen Kindertagesstättenstandorts in der Austraße am Ortsrand von Ulmet aus. Auf einem rund 4.000 Quadratmeter großen Grundstück soll eine viergruppige Kindertagesstätte für 65 Kinder mit etwa 850 Quadratmetern Bruttogrundfläche entstehen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 45.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
54 % ähnlichPlanungsleistungen für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik einer siebengruppigen Kita
Bad Kreuznach · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach vergibt Planungsleistungen für die technische Ausrüstung mit Heizung, Lüftung und Sanitär eines Neubaus für eine siebengruppige Kindertagesstätte. Der Neubau entsteht auf einem rund 3.086 m² großen Grundstück im südlichen Stadtgebiet von Bad Kreuznach, östlich der Alzeyer Straße. Beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 stufenweise und auf Abruf. Die Frist für die Einreichung endet am 29. September 2026 um 10:00 Uhr.
54 % ähnlichObjektplanung für den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte in Ulmet
Kusel · Offen · Frist 06.10.2026
Die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan beauftragt die Objektplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte am Ortsrand von Ulmet in der Austraße. Geplant ist auf einem etwa 4.000 m² großen Grundstück eine viergruppige Einrichtung für insgesamt 65 Kinder mit rund 850 m² Bruttogrundfläche, Frischküche, Lüftungs- und Klimaanlage, Bewegungs- und Essraum sowie weiteren Nebenräumen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 275.000 Euro; die Teilnahme- beziehungsweise Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026.
54 % ähnlichObjektplanungsleistungen Freianlagen für Neubau Kindertagesstätte
Edenkoben · Offen · Frist 25.09.2026
Die Stadt Edenkoben vergibt Objektplanungsleistungen für die Freianlagen (Außenanlagen) einer neuen viergruppigen Kindertagesstätte auf einem 2.711 m² großen Grundstück an der Rhodter Straße in Edenkoben, Rheinland-Pfalz. Die Planung umfasst die Gestaltung der Außenflächen unter Berücksichtigung der Erschließung für Personal, Eltern und Warenlieferung sowie der Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz für Kindertagesstätten. Die geschätzten anrechenbaren Kosten für diese Leistungen betragen 259.584,11 Euro netto, mit Bewerbungsfrist bis 25. September 2026.
54 % ähnlichPlanungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mönchzell (Unterbrühl) – Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung
Meckesheim · Offen · Frist 25.09.2026
Die Gemeinde Meckesheim beauftragt die Planung des Neubaus einer Kindertagesstätte in Mönchzell (Unterbrühl) für drei altersgemischte Gruppen mit insgesamt 50 Kindern. Die Leistungen umfassen die technische Ausrüstung (HLS, Elektro) sowie die Tragwerksplanung und werden in drei Lose aufgeteilt. Die Bewerbungsfrist endet am 25. September 2026. Der Auftraggeber trägt die Kosten selbst.
53 % ähnlichPlanung der technischen Gebäudeausrüstung für den Neubau eines viergruppigen Kindergartens
Renquishausen · Offen · Frist 13.10.2026
Die Gemeinde Renquishausen vergibt Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung des Neubaus beziehungsweise Anbaus eines viergruppigen Kindergartens in Renquishausen. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik einschließlich Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen sowie lufttechnischer Anlagen. Der Kindergarten soll als zweigeschossiger Holz-Hybridbau in Hanglage entstehen und an das bestehende Gemeindezentrum angebunden werden. Die Teilnahmefrist endet am 13. Oktober 2026 um 12:00 Uhr UTC.
53 % ähnlichTragwerksplanung für den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte
Wölfersheim · Offen · Frist 30.09.2026
Ausgeschrieben wird die Tragwerksplanung für den eingeschossigen Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte in Reichelsheim mit Erweiterungsmöglichkeit um zwei Gruppenräume. Die Brutto-Grundfläche beträgt etwa 1.270 m²; vergeben werden die Leistungsphasen 1 bis 6 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie besondere Leistungen. Auftraggeberin ist die Stadt Reichelsheim, vertreten durch die Interkommunale Vergabestelle Wölfersheim; die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.
52 % ähnlichObjekt- und Freianlagenplanung für Umbau, Anbau und energetische Sanierung einer Kindertagesstätte
Arzbach · Offen · Frist 01.10.2026
Die Ortsgemeinde Arzbach vergibt Planungsleistungen für den Umbau, einen etwa 175 m² großen Anbau und die energetische Sanierung der Kindertagesstätte in Arzbach. Die Einrichtung bleibt auf maximal 65 Kinder ausgelegt, soll jedoch um eine Mensa, einen Schlafraum und weitere Nebenräume ergänzt werden. Beauftragt werden stufenweise die Objektplanung für Gebäude und Freianlagen nach den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 4 und anschließend optional für die Leistungsphasen 5 bis 9. Der Auftrag soll voraussichtlich im Dezember 2026 vergeben werden; die Genehmigungsplanung wird für die Fördermittelbeantragung bis zum 13. August 2027 benötigt, der Baubeginn ist für 2028 und der Abschluss bis spätestens Mitte oder Ende 2029 vorgesehen.
52 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: GOLDBECK Süd GmbH
Zuschlagswert: 5.252.100 EUR · Vertragsschluss: 30.06.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
250 vergleichbare Verfahren, davon 135 mit erfasstem Zuschlag · 99 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 157.861,24 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 86 % aus 16 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Resch Möbelwerkstätten GmbH · Aigen-Schlägl
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Planungsteam Schmid GmbH · Blaibach
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB · Ruhmannsfelden
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Fliesen Röhlich GmbH · Wendelstein
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Apollon Fußbodentechnik GmbH · Delitzsch
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Isenmann Ingenieur GmbH · Haslach
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Nolte GmbH · Obersulm
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
GER Gerüstbau GmbH · Quierschied
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Stephan Huber Landschaftsarchitektur · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Arti Garten- und Landschaftsbau GmbH · Engelsbrand
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Bayern, nach Vertragsende sortiert.
- Demontage und Transport von Öltransformatoren für Netztrafostationen
SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.02.2027
Auftragnehmer: ENACO Energieanlagen- und Kommunikationstechnik GmbH +3 weitere
Vertragsschluss: 11.12.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Markierungsarbeiten 2026/27 an der Anschlussstelle Kempten
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 29.10.2027
Auftragnehmer: ROSTRA VR GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 27.08.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Tiefbauarbeiten für den Vollausbau des Fernwärmenetzes in Unterhaching
Geothermie Unterhaching GmbH & Co KG · Unterhaching
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.12.2027
Auftragnehmer: Prantl Roppen Erd- und Leitungsbau GmbH
Vertragsschluss: 23.12.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Neubau von Gas-Hochdruckleitungen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke München
Stadtwerke München GmbH · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Brunner + Co Baugesellschaft mbH & Co München +1 weitere
Vertragsschluss: 23.02.2026
Zuschlagswert: 0 EUR
- Erweiterung und Erneuerung von Strom- und Telekommunikationsnetzen
Stadtwerke München GmbH · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Walter Ehmann Elektroanlagen GmbH +5 weitere
Vertragsschluss: 25.11.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Rahmenvereinbarung für Tiefbau- und Pflasterarbeiten im Nationalpark Bayerischer Wald
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald · Grafenau
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Matthias Bauer GmbH
Vertragsschluss: 10.03.2026
Zuschlagswert: 0 EUR
- Straßen- und Wegeinstandsetzung im Nationalpark Bayerischer Wald
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald · Grafenau
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Fischl Tiefbau GmbH
Vertragsschluss: 10.11.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Rahmenvertrag für Planungsleistungen der Gebäudeautomation am Flughafen München
Flughafen München GmbH u. Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.02.2028
Auftragnehmer: Ingenieurbüro Brundobler GmbH +1 weitere
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Markt Kaufering
86916 · Kaufering
andreas.giampa@kaufering.de+49 819166413012 erfasste Verfahren, davon 8 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTechnisches Bauamt
vergabe@kaufering.de+49 8191664-138
/
Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de+49 8921762411
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 11:40 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 11.02.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 12:23 (Europe/Berlin)
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