Rahmenvertrag für Tiefbau, Rohrleitungsbau und Kabelverlegung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.11.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Stadtwerke Passau GmbHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.10.2024
Bekanntmachungsnummer
594518-2024
Verfahrensnummer
40b1c943-4cf9-4d81-bf6b-70a4fa70b967
CPV-Codes
45200000 · Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten

Passt diese Ausschreibung zu deinem Unternehmen?

Die KI prüft sie gegen deine eigenen Kriterien und zeigt dir Punkt für Punkt, was passt und wo es hakt.

14 Tage kostenlos testen

Kurzbeschreibung

Die Stadtwerke Passau GmbH beschafft im Raum Passau Bauleistungen für Tiefbau, Rohrleitungsbau und Kabelverlegung im Rahmenvertrag. Der Auftrag umfasst größere Baustellen über 100 Meter einschließlich Bereitschaftsdienst und Störungsbeseitigung sowie Netzanschlüsse, kleinere Reparaturen und Instandhaltungen bis 100 Meter beziehungsweise 20.000 Euro je Einzelmaßnahme. Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. März 2025; Angebote sind bis zum 6. November 2024, 9:00 Uhr, einzureichen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Los 1 umfasst grundsätzlich den Tiefbau-, Rohrleitungsbau- und Kabelverlegungsarbeiten, die vom Auftragnehmer einen besonderen Material- und/ oder Personaleinsatz erfordern. Das sind grundsätzlich alle Baustellen über 100 m Länge. Darüber hinaus enthält Los 1 auch die Bereitstellung eines Bereitschaftsdienstes mitsamt Störungsbeseitigung. Die Laufzeit des neuen Vertrages beginnt am 1. März 2025. Weitere Details zur Art der in Los 1 fallenden Einzelaufträge können dem Leistungsverzeichnis für das Los 1 (Ziff. I des Anhangs zu diesem Teil B) entnommen werden, das bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil wird. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Zuordnung bestimmter Leistungen zu dem einen oder anderen Los besteht nicht. Mengenangaben und Schätzwert sind nicht als Abnahmeverpflichtung zu verstehen. Der Angebotspreis für die gesamte Vertragslaufzeit sowie ein Zuschlag von 50 % bilden die Obergrenze für diesen Rahmenvertrag. Los 2 umfasst grundsätzlich den Tiefbau-, Rohrleitungsbau- und Kabelverlegungsarbeiten zum einen für Netzanschlussarbeiten (Neuanschluss, Auswechslung, Umhängung, Stilllegungen gemäß Kapitel II. Vertragsbedingungen Pkt. 2.24 Begriffsdefinitionen) und zum anderen für kleinere Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, deren Umfang längenmäßig auf 100 m pro Einzelmaßnahme oder hinsichtlich der geplanten Kosten auf EUR 20.000,- begrenzt ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mehrzahl der anfallenden Baumaßnahmen evtl. mehrmals anzufahrende einzelne Baugruben mit etwas Leitungsgraben darstellen, d. h. diese nicht in einem Zuge abgewickelt werden können. Die Laufzeit des neuen Vertrages beginnt am 1. März 2025. Weitere Details zur Art der in Los 2 fallenden Einzelaufträge können dem Leistungsverzeichnis für das Los 2 (Ziff. II des Anhangs zu diesem Teil B) entnommen werden, das bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil wird. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Zuordnung bestimmter Leistungen zu dem einen oder anderen Los besteht nicht. Mengenangaben und Schätzwert sind nicht als Abnahmeverpflichtung zu verstehen. Der Angebotspreis für die gesamte Vertragslaufzeit sowie ein Zuschlag von 50 % bilden die Obergrenze für diesen Rahmenvertrag.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Los-Nr.: 1

    Los 1 umfasst grundsätzlich den Tiefbau-, Rohrleitungsbau- und Kabelverlegungsarbeiten, die vom Auftragnehmer einen besonderen Material- und/ oder Personaleinsatz erfordern. Das sind grundsätzlich alle Baustellen über 100 m Länge. Darüber hinaus enthält Los 1 auch die Bereitstellung eines Bereitschaftsdienstes mitsamt Störungsbeseitigung. Die Laufzeit des neuen Vertrages beginnt am 1. März 2025. Weitere Details zur Art der in Los 1 fallenden Einzelaufträge können dem Leistungsverzeichnis für das Los 1 (Ziff. I des Anhangs zu diesem Teil B) entnommen werden, das bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil wird. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Zuordnung bestimmter Leistungen zu dem einen oder anderen Los besteht nicht. Mengenangaben und Schätzwert sind nicht als Abnahmeverpflichtung zu verstehen. Der Angebotspreis für die gesamte Vertragslaufzeit sowie ein Zuschlag von 50 % bilden die Obergrenze für diesen Rahmenvertrag.

    Frist: 06.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los-Nr.: 2

    Los 2 umfasst grundsätzlich den Tiefbau-, Rohrleitungsbau- und Kabelverlegungsarbeiten zum einen für Netzanschlussarbeiten (Neuanschluss, Auswechslung, Umhängung, Stilllegungen gemäß Kapitel II. Vertragsbedingungen Pkt. 2.24 Begriffsdefinitionen) und zum anderen für kleinere Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, deren Umfang längenmäßig auf 100 m pro Einzelmaßnahme oder hinsichtlich der geplanten Kosten auf EUR 20.000,- begrenzt ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mehrzahl der anfallenden Baumaßnahmen evtl. mehrmals anzufahrende einzelne Baugruben mit etwas Leitungsgraben darstellen, d. h. diese nicht in einem Zuge abgewickelt werden können. Die Laufzeit des neuen Vertrages beginnt am 1. März 2025. Weitere Details zur Art der in Los 2 fallenden Einzelaufträge können dem Leistungsverzeichnis für das Los 2 (Ziff. II des Anhangs zu diesem Teil B) entnommen werden, das bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil wird. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Zuordnung bestimmter Leistungen zu dem einen oder anderen Los besteht nicht. Mengenangaben und Schätzwert sind nicht als Abnahmeverpflichtung zu verstehen. Der Angebotspreis für die gesamte Vertragslaufzeit sowie ein Zuschlag von 50 % bilden die Obergrenze für diesen Rahmenvertrag.

    Frist: 06.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Sofern der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft in der Vergangenheit Verstöße gegen Vorschriften begangen hat, die insbesondere gegen die Gesetzestreue und Zuverlässigkeit sprechen, mittlerweile jedoch geeignete Maßnahmen zur sog. Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB getroffen hat, so hat der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft die Nachweise gemeinsam mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine Verstöße im Sinne von § 124 Abs. 1 und kein Ausschlussgrund gem. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Aufklärung eine Kalkulation des Preises nach einer Vorlage des Auftraggebers und in dem dort geforderten Detaillierungsgrad zu verlangen. Der Bieter verpflichtet sich mit Abgabe des Angebots, eine solche Kalkulation innerhalb der vorgegebenen Frist einzureichen und im Rahmen der Angebotserstellung so vorzubereiten, dass dies eingehalten werden kann.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Sofern der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft in der Vergangenheit Verstöße gegen Vorschriften begangen hat, die insbesondere gegen die Gesetzestreue und Zuverlässigkeit sprechen, mittlerweile jedoch geeignete Maßnahmen zur sog. Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB getroffen hat, so hat der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft die Nachweise gemeinsam mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine Verstöße im Sinne von § 124 Abs. 1 und kein Ausschlussgrund gem. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Aufklärung eine Kalkulation des Preises nach einer Vorlage des Auftraggebers und in dem dort geforderten Detaillierungsgrad zu verlangen. Der Bieter verpflichtet sich mit Abgabe des Angebots, eine solche Kalkulation innerhalb der vorgegebenen Frist einzureichen und im Rahmen der Angebotserstellung so vorzubereiten, dass dies eingehalten werden kann.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 16.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 32193-2025
Vergleichbare Verfahren0vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag0 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast

Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Kein ähnliches Verfahren in den letzten 12 Monaten abgelaufen.

Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
Keine namentlich bekannten Zuschlagsempfänger im Vergleichsfeld.

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Keine Auftraggeber im Vergleichsfeld.

Laufende Rahmenverträge

Bayern
  • Tiefbau- und Pflasterarbeiten im Nationalpark Bayerischer Wald 2025–2029Nikolas Paulik Abbruch und Tiefbau e.K.Nationalparkverwaltung Bayerischer WaldGrafenau, Deutschland
    1 €
    26.05.2025noch 39 Monate31.12.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Stadtwerke Passau GmbH

Aktiv seit 2024 · 2 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr1Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 2 seit 2024Spitze KW 40 · 2024 · 2

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
PBPfaffinger Bau SE123.12.2024 -
PBPro Bau Ingenieur- u. Rohrleitungsbau GmbH123.12.2024 -

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
03.10.2024Entsorgung von Schiffsabfällen an Passauer AnlegestellenVergeben - -
03.10.2024Rahmenvertrag für Tiefbau, Rohrleitungsbau und KabelverlegungVergebenPBPfaffinger Bau SE +1 weitere -

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Aktuell keine ähnlichen offenen Ausschreibungen im erfassten Bestand gefunden.

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.