Planungsleistungen für die energetische Sanierung und Erweiterung eines Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehauses

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Gemeinde SüdheideProfil ansehen
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
04.06.2026
Bekanntmachungsnummer
383232-2026
Verfahrensnummer
2658d0d7-c67a-493c-8735-2fb3aced0b05
CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71240000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

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Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Südheide vergibt Planungsleistungen für die Objektplanung von Gebäude und Innenräumen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die energetische Kernsanierung und Erweiterung des Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehauses in Weesen, Südheide. Vorgesehen sind unter anderem ein 1,5-geschossiger Anbau in Holzbauweise, die Erneuerung wesentlicher Bauteile sowie die Dämmung und Fassadenerneuerung des 1978 errichteten Gebäudes. Angebote müssen bis zum 6. Juli 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Gemeinde Südheide beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021 für die energetische Sanierung und Erweiterung des Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehauses Weesen, Weesener Straße 16, 29320 Südheide.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Gemeinde Südheide: Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für die energetische Sanierung und Erweiterung des DGH und Feuerwehrgerätehauses Weesen

    Das 1978 in massiver Bauweise errichtete Gebäude soll umfassend energetisch kernsaniert und um einen 1,5-geschossigen Anbau in Holzbauweise auf der Westseite erweitert werden. Die Maßnahme umfasst im Wesentlichen den Austausch des Dachstuhls, die Erhöhung der Erdgeschosswände und Neuerstellung der Erdgeschossdecke, die Dämmung sämtlicher Außenwand-, Decken- und Dachflächen sowie die Verkleidung der Fassaden mit einer Außendämmung und belüfteter Holzschalung. Sämtliche Fenster, Außentüren und Tore werden ausgetauscht. Die bestehende Gasheizung wird durch eine Wärmepumpe ersetzt und eine Photovoltaikanlage eingebaut; angestrebt wird ein KfW-40-Standard. Im Erdgeschoss wird das Gebäude um Umkleide- und Sanitärräume, einen Aufzug und ein Treppenhaus für die Freiwillige Feuerwehr erweitert, während im Dachgeschoss der Mehrzweckraum für Dorfgemeinschaftsaktivitäten vergrößert wird. Die Fahrzeughalle wird von drei auf zwei Einstellplätze reduziert, um den Vorgaben der DIN 14092 zu entsprechen. Die Nutzfläche des Bestandsgebäudes beträgt ca. 297 m², die der Erweiterung ca. 211 m², insgesamt somit ca. 508 m². Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 34, 35 HOAI in den Leistungsphasen 7 bis 9. Die Leistungsphasen 1 bis 6 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI) sowie die Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), die Bauphysik (§ 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziff. 1.2.1 und 1.2.2), das Bodengutachten und der Brandschutz sind bereits anderweitig beauftragt. Ebenso sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, der Freianlagen sowie weitere Leistungen von Sonderfachleuten (Vermessung, Schadstoffkartierung, SiGeKo) nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden vom Auftraggeber parallel vergeben. Der Bauantrag wurde bereits eingereicht und befindet sich in der Prüfung. Die abnahmereife Fertigstellung der Bauleistungen hat spätestens bis zum 29.02.2028 zu erfolgen. Der Auftragnehmer muss unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit seinen Leistungen beginnen.

    Frist: 06.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung). § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit. wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung). § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit. wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 581707-2026
Vergleichbare Verfahren254vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag134 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 29 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
EWElektroplanung Will GmbHHilders-Eckweisbach3031.08.2026194 Tsd. €steigend
BGBCS GmbHRendsburg3006.07.202696 Tsd. €steigend
RGRadke Generalplanung GmbHSögel2007.09.2026251 Tsd. €steigend
RERehling Energie-Technik GmbHHerborn2002.09.2026198 Tsd. €steigend
EGe-regio GmbH & Co. KGEuskirchen2010.08.202697 Tsd. €steigend
H+Horn + Horn Ingenieure Part mbBNeumünster2006.07.202643 Tsd. €steigend
SHSHT-IngenieureFlensburg2001.07.2026120 Tsd. €steigend
BFbüro für architekturMünster-Sarmsheim2011.06.2026304 Tsd. €stabil
ATArbeitssicherheit TheuerkornStruckum1128.08.202613 Tsd. €steigend
HAHaustechnische Anlagen Planungsgesellschaft mbHHildesheim1117.08.202669 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Baden-Württemberg (48) · Bayern (36) · Rheinland-Pfalz (35) · Schleswig-Holstein (30) · Niedersachsen (28) · Nordrhein-Westfalen (17)
GSGemeinde Stockelsdorf - Die Bürgermeisterin -Stockelsdorf531.07.2026
GRGemeinde Rielasingen- WorblingenRielasingen- Worblingen522.05.2026
SNStadt NeuensteinNeuenstein406.08.2026
OKOrtsgemeinde KlidingKliding423.07.2026
GRGemeinde Rohrenfels, vertreten durch die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. DonauNeuburg a.d. Donau413.07.2026
VEVerbandsgemeinde EdenkobenEdenkoben410.07.2026
GHGemeinde HüttlingenHüttlingen409.07.2026
GSGemeinde SüdheideSüdheide404.06.2026

Laufende Rahmenverträge

Niedersachsen
  • Rahmenvereinbarung für normgerechte Produktsicherheitsprüfungen und technische Bewertungencetecom advanced GmbH +1 weitereBundesnetzagenturMainz, Deutschland
    359 Tsd. €
    10.12.2024noch 16 Monate31.01.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Projektsteuerung für die Modernisierung von AutobahnbrückenDrees & Sommer SE +2 weitereDie Autobahn GmbH des Bundes - NL NordwestHannover, Deutschland
    14.07.2026noch 22 Monate14.07.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Generalplanungsleistungen zur Sanierung der bühnentechnischen Anlagen eines OpernhausesKunkeln Consulting International GmbHNiedersächsisches Staatstheater Hannover GmbH (NSH)Hannover, Deutschland
    3 Mio. €
    12.06.2026noch 25 Monate31.10.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Fachliche Beratung zu Sicherheitsanalysen für Endlager und StandortauswahlGesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbHBundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)Peine, Deutschland
    7 Mio. €
    13.12.2024noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Verkehrswertermittlung und Berechnung von Entschädigungen für InfrastrukturmaßnahmenBüro Gontarski ImmobiliensachverständigeDie Autobahn GmbH des Bundes - NL NordHamburg, Deutschland
    24.04.2025noch 30 Monate30.03.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung zur Aktualisierung und Fortschreibung eines BIM-ModellsBPS International GmbHBundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)Peine, Deutschland
    747 Tsd. €
    19.08.2026noch 35 Monate19.08.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Gemeinde Südheide

Aktiv seit 2026 · 5 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr5Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 5 seit 2026Spitze KW 23 · 2026 · 4

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
ATArbeitssicherheit Theuerkorn128.08.202613 Tsd. €
SAschulze architekten117.08.202652 Tsd. €
HAHaustechnische Anlagen Planungsgesellschaft mbH117.08.202669 Tsd. €
ASAtelier Schreckenberg Planungsgesellschaft mbH127.07.202634 Tsd. €
DMDODEMO MODULAR ARQUITECTURA126.05.202692 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
04.06.2026Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Sanierung und Erweiterung eines Gemeinschafts- und FeuerwehrhausesVergebenATArbeitssicherheit Theuerkorn13 Tsd. €
04.06.2026Planungsleistungen für die energetische Sanierung und Erweiterung eines Dorfgemeinschafts- und FeuerwehrgerätehausesVergebenSAschulze architekten52 Tsd. €
04.06.2026Planungsleistungen für Freianlagen bei Sanierung und Erweiterung eines Dorfgemeinschafts- und FeuerwehrgerätehausesVergebenASAtelier Schreckenberg Planungsgesellschaft mbH34 Tsd. €
04.06.2026Planung der technischen Gebäudeausrüstung für Sanierung und Erweiterung des DGH WeesenVergebenHAHaustechnische Anlagen Planungsgesellschaft mbH69 Tsd. €
03.04.2026Objektplanung für Umbau Bahnhofsgebäude und Verkehrsanlagen in UnterlüßVergebenDMDODEMO MODULAR ARQUITECTURA92 Tsd. €

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