Deichsanierung, Deichrückverlegung und Aufständerung der B288 in Duisburg-Mündelheim
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 25.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Dezernat VIProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 11.03.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 167560-2026
- Verfahrensnummer
- 7675188e-5dfe-45fc-9029-c139c79ade01
- CPV-Codes
45221110 · Bau von Brücken; 45221121 · Bau von Straßenviadukten; 45232410 · Kanalisationsarbeiten; 45232454 · Bau von Regenwasserbecken; 45233100 · Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen; 45262426 · Herstellung von PfählenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg schreiben die Sanierung und Rückverlegung des Deichs im Mündelheimer Rheinbogen aus. Kernstück des Projekts ist die Aufständerung der Bundesstraße B288 auf einer Länge von etwa 1.300 Metern, inklusive Brückenneubau und Überführungsbauwerken. Es handelt sich um ein komplexes Infrastrukturprojekt im Bereich des Hochwasserschutzes und Straßenbaus.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Deichsanierung/-rückverlegung Mündelheim, Aufständerung der Straße B288
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · 2025-0851 - Deichsanierung/-rückverlegung Mündelheim, Aufständerung der B288
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg planen im Auftrag der Stadt Duisburg die Sanierung und Deichrückverlegung im Mündelheimer Rheinbogen. Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Aufständerung der B 288 zwischen Mündelheim und der Krefeld-Uerdinger-Brücke auf einer Strecke von ca. 1.300m Länge. Dies sind im Wesentlichen: - der Neubau einer Brücke für die Aufständerung der B 288, - die Überführung der B 288 über den Deichverteidigungsweg, - die temporäre Umfahrung des Widerlagers West, - eine Regenrückhaltebecken und ein Regenklärbecken im Osten der Aufständerung mit den zugehörigen Entwässerungskanälen, - ein Regenklärbecken mit Einleitstelle in den Rhein im Westen der Anlage, - den Aufbau eines kurzen Abschnitts des neuen 3-Zonen-Deichs von ca. Deich-km 4+520 bis 4+600 mit Deichkronenweg und landseitigem Deichverteidgungsweg, - die Straßenrampe zur Brücke mit Fahrradrampen zum Deichverteidigungsweg, - den Rückbau der alten Trasse der B 288, - Erdanschüttungen am Brückenkopf und - der Ausbau des Wegenetzes. Die Ausführungsplanung wird vom Auftragnehmer erstellt. Ein detaillierter Leistungsumfang befindet sich in den Vergabeunterlagen.
Frist: 25.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das entsprechende Formular ("Erklärung des Bieters") ist in Teil 3 - Vordrucke - der Vergabeunterlagen enthalten. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft. Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert. Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt. Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das entsprechende Formular ("Erklärung des Bieters") ist in Teil 3 - Vordrucke - der Vergabeunterlagen enthalten. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft. Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert. Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt. Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 521071-2026
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| IGIHU Geologie und Analytik GmbH | Stendal | 2 | 0 | 22.04.2026 | 32 Tsd. € | steigend |
| FDFracasso Deutschland GmbH | Petschow | 1 | 0 | 15.09.2026 | - | steigend |
| BBBietergemeinschaft Bauunternehmung Hofschröer GmbH & Co. KG / Schone & Bruns GmbH & Co. KG | Lingen (Ems) | 1 | 0 | 08.09.2026 | 6,7 Mio. € | steigend |
| GBGeschw. Balter Bauunternehmung GmbH | Losheim / Eifel | 1 | 0 | 31.08.2026 | - | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Nordrhein-Westfalen (121) · Sachsen-Anhalt (16) · Rheinland-Pfalz (13) · Niedersachsen (12) · Baden-Württemberg (12) · Bayern (11)| DIDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) | Frankfurt Main | 28 | 22.07.2026 |
| DADie Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland | Krefeld | 13 | 03.08.2026 |
| EMEmschergenossenschaft | Essen | 11 | 26.08.2026 |
| LFLandesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt | Magdeburg | 11 | 17.08.2026 |
| DDDEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH | Berlin | 10 | 03.08.2026 |
| AFAmt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau | Köln | 9 | 24.07.2026 |
| LFLandesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt | Halle (Saale) | 5 | 10.09.2026 |
| LBLand Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 53.1 | Karlsruhe | 5 | 18.08.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Nordrhein-Westfalen- Tiefbauarbeiten für die Radleitrouten 1 und 2 in DüsseldorfKnappmann GmbH & Co. Garten- und Landschaftsbau KG +5 weitereImmobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM)Düsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.11.2024noch 26 Monate12.11.2028
- Bauliche Kanalunterhaltungsarbeiten und offene Sanierung städtischer EntwässerungsanlagenTiefbau Velten GmbHBundesstadt Bonn - Referat VergabediensteBonn, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet20.11.2025noch 27 Monate31.12.2028
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Dezernat VI
Aktiv seit 2026 · 5 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| EIEiffage Infra-West GmbH | 1 | 27.07.2026 | 28 Mio. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 14.09.2026 | Ökologische Leistungen für die Deichsanierung und -rückverlegung in Duisburg-Mündelheim | Offen | - | - |
| 07.08.2026 | Prüfingenieurleistungen für die Aufständerung der B 288 bei Mündelheim | Offen | - | - |
| 30.07.2026 | Rodungsarbeiten für Deichsanierung und Rückverlegung in Mündelheim sowie Neubau der Aufständerung der B 288 | Offen | - | - |
| 12.05.2026 | Deichsanierung und Deichrückverlegung Mündelheim Bauabschnitte 3 und 4 | Vergeben | - | - |
| 11.03.2026 | Deichsanierung, Deichrückverlegung und Aufständerung der B288 in Duisburg-Mündelheim | Vergeben | EIEiffage Infra-West GmbH | 28 Mio. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenÖkologische Leistungen für die Deichsanierung und -rückverlegung in Duisburg-Mündelheim
Duisburg · Offen · Frist 14.10.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt öffentlichen Rechts – beschaffen im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg ökologische Leistungen für das Projekt Deichsanierung und -rückverlegung in Duisburg-Mündelheim. Die zwei Lose umfassen Leistungen im Themenfeld Ökologie für die Deichbaumaßnahmen in den Bauabschnitten 3 und 4 sowie für die Aufständerung der Bundesstraße B288, insbesondere eine ökologische Baubegleitung. Der Leistungszeitraum für die ökologische Baubegleitung ist voraussichtlich 2026 bis 2029; Angebote müssen bis zum 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
58 % ähnlichUmweltplanerische Leistungen für den Ersatzneubau der Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke
Berlin · Offen · Frist 29.09.2026
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH beschafft umweltplanerische Leistungen für den Ersatzneubau der Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke an der Bundesstraße 288. Die Brücke verbindet Duisburg und Krefeld in Nordrhein-Westfalen und wird täglich von rund 24.000 Kraftfahrzeugen genutzt, davon etwa 15 Prozent Schwerverkehr. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.080 Tage; Angebote können bis zum 29. September 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
50 % ähnlichUmbau und Verstärkung des Bergeshöveder Stegs mit neuen Rampen und Uferwänden
Datteln · Offen · Frist 05.11.2026
Das Wasserstraßen-Neubauamt Datteln beauftragt im zweiten Bauabschnitt den Umbau und die Verstärkung des Bergeshöveder Stegs bei Bevergern. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Bestandserfassung, Wasserhaltung, Demontage und Instandsetzung der Brücke, den Teilrückbau bestehender Gründungen sowie Erd-, Spundwand-, Bohrpfahl- und Verankerungsarbeiten für neue Uferwände, Gründungen, Stützen und Rampenbauwerke. Die Ausführung ist für eine Dauer von 780 Tagen vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 5. November 2026 um 10:00 Uhr.
41 % ähnlichVorgezogene Bauleistungen für die Eisenbahnüberführung über A59 und Hamborner Straße in Duisburg
Frankfurt Main · Offen · Frist 20.10.2026
Die DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg, vergibt vorgezogene Bauleistungen für die geplante Erneuerung und Aufweitung einer Eisenbahnüberführung über die A59 und die Hamborner Straße in Duisburg. Der Umfang umfasst etwa 350 Meter Kabelkanal, zwei Kabelquerungen, fünf Winkelstützwände, fünf Kabelschächte, rund 330 Tiefensondierungen zur Kampfmittelsondierung sowie Stopfarbeiten. Das übergeordnete Projekt ist ab 2027 geplant; Angebote müssen bis zum 20. Oktober 2026 um 09:30 Uhr eingereicht werden.
37 % ähnlichProjektsteuerung für den Neubau des Betriebshofs Zebrapark 2 in Duisburg-Hamborn
Duisburg · Offen · Frist 25.09.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg, eine Anstalt öffentlichen Rechts, vergeben Projektsteuerungsleistungen für den Neubau des Betriebshofs Zebrapark 2 in Duisburg-Hamborn. Hintergrund ist die weitgehende Aufgabe des bisherigen Betriebsstandorts Duisburg-Meiderich im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen an der Berliner Brücke (A59) und die zunächst erforderliche Unterbringung betroffener Betriebsfunktionen in temporären Einrichtungen. Die vorgesehene Laufzeit beträgt 360 Tage; Angebote müssen bis zum 25. September 2026 um 08:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
36 % ähnlichErneuerung von Fahrzeug-Rückhaltesystemen an der A3 zwischen Dinslaken und Hünxe
Krefeld · Offen · Frist 20.10.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland, beauftragt die Erneuerung der Fahrzeug-Rückhaltesysteme an der Bundesautobahn A3 zwischen Dinslaken und Hünxe im Rahmen einer grundhaften Erneuerung. Vorgesehen sind unter anderem der Abbau von etwa 18.950 Metern Stahlschutzeinrichtungen sowie die Herstellung von rund 14.000 Metern Stahlschutzeinrichtungen und 13.000 Metern Betonschutzeinrichtungen; zusätzlich werden Übergangskonstruktionen und Sockel- beziehungsweise Aufsatzleitpfosten ab- und aufgebaut. Die Ausführungsdauer beträgt 547 Tage, die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026.
36 % ähnlichUmbau des Autobahnkreuzes Duisburg und Ausbau der Anschlussbereiche an A40 und A59
Krefeld · Offen · Frist 13.11.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland, beschafft Bauleistungen für den Umbau des Autobahnkreuzes Duisburg, der A 40 und der Anschlussstelle Duisburg-Meiderich im Raum Duisburg. Zum Umfang gehören ein neues Entwässerungssystem, Zu- und Abfahrtsrampen zwischen A 59 und A 40, die Herstellung und Verbreiterung von Fahrbahnen, sechs Ingenieurbauwerke sowie Stützwände, Absetzbecken und eine Lärmschutzwand. Die vorgesehene Ausführungsdauer beträgt 960 Tage; die Frist endet am 13. November 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
36 % ähnlichGeotechnische, umwelt- und bodenkundliche Fachplanung und Baubegleitung für Deichertüchtigung
Eibenstock · Offen · Frist 24.09.2026
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Zwickauer Mulde / Obere Weiße Elster, beauftragt geotechnische, abfall- und umwelttechnische sowie bodenkundliche Fachplanung und Baubegleitung. Die Leistungen betreffen die Ertüchtigung des rechten Deichs an der Zwickauer Mulde in Zwickau-Crossen zwischen der Pölbitzer Brücke und Wismut, Flusskilometer 82+765 bis 84+500, einschließlich einer Vorlandabsenkung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 150.000 Euro; Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
35 % ähnlichFahrzeugrückhaltesysteme für Bauarbeiten an A40 und A59 im Autobahnkreuz Duisburg
Krefeld · Offen · Frist 17.11.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland, beschafft Fahrzeugrückhaltesysteme für Erhaltungs- und Bauarbeiten an der A40 in beiden Fahrtrichtungen sowie an der A59 in Richtung Düsseldorf im Bereich des Autobahnkreuzes Duisburg. Der Leistungsumfang umfasst etwa 12.800 Meter Stahl-Rückhaltesysteme, 2.000 Meter Beton-Rückhaltesysteme, 77 Übergangskonstruktionen, 18 Anfangs- und Endkonstruktionen sowie 24 Dilatationselemente einschließlich provisorischer Rampen und Rampen im Endzustand. Die Ausführungsdauer beträgt 930 Tage; Angebote müssen bis zum 17. November 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
35 % ähnlichInstandsetzung von Abwasserkanälen in Duisburg durch händische Sanierung
Offen · Frist 09.10.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR beauftragen die Instandsetzung von Abwasserkanälen der Größen Ei 700/1050 bis KAS 1900 in geschlossener Bauweise durch händische Sanierung. Die Arbeiten betreffen die Bereiche Wallenstein-Rhein-Straße in Duissern und Homberg in Duisburg; die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
35 % ähnlichErsatzneubau eines Bauwerks an der K36 mit Abbruch des Bestandsbauwerks
Krefeld · Offen · Frist 13.10.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland, beauftragt den Ersatzneubau eines spannungsrisskorrosionsgefährdeten Bauwerks in gleicher Lage sowie den Abbruch des bestehenden Bauwerks im Raum Krefeld (NUTS-Region DEA14). Der Leistungsumfang umfasst unter anderem 555 Tonnen Stahlkonstruktion, 645 Kubikmeter Beton und 210 Tonnen Betonstahl für den Überbau sowie Ortbetonbohr- und Ortbetonrammpfähle mit insgesamt 940 Metern Länge. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
32 % ähnlichFahrzeugrückhaltesysteme Neubau und Umbau A57 Autobahnstrecke
Krefeld · Offen · Frist 29.09.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Rheinland schreibt den Neubau und Umbau von Fahrzeugrückhaltesystemen (Leitplanken) auf der Autobahn A57 zwischen Neukirchen-Vluyn und Goch aus. Das Projekt umfasst den Rückbau verschiedener bestehender Systeme und die Herstellung neuer Systeme auf einer Gesamtlänge von etwa 27 Kilometern in Nordrhein-Westfalen. Die Ausführungsdauer beträgt etwa 447 Tage, Bewerbungsfrist ist der 29. September 2026.
32 % ähnlichPlanungsleistungen für die Sanierung eines Deiches mit Innendichtung
Ansbach · Offen · Frist 09.10.2026
Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach – Vergabestelle beschafft Planungsleistungen für die Sanierung eines Deiches durch die Herstellung einer Innendichtung. Der Auftrag umfasst die Objektplanung des Ingenieurbauwerks sowie die Fachplanung für die Tragwerksplanung und hat einen geschätzten Wert von 264.919,55 Euro. Die Leistung ist der Region mit dem NUTS-Code DE256 zugeordnet; Teilnahmeanträge müssen bis zum 9. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
32 % ähnlichInstandsetzung des rechtsseitigen Elbdeichs in Magdeburg-Cracau mit Spundwand und Kontrollweg
Magdeburg · Offen · Frist 13.10.2026
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt beauftragt die Instandsetzung eines etwa 1.025 Meter langen rechtsseitigen Elbdeichs in Magdeburg-Cracau. Vorgesehen sind unter anderem eine Deicherhöhung, der Einbau einer Spundwand, die Anlage eines durchgängigen Kontrollwegs sowie Erd-, Tief-, Ingenieur-, Straßen- und Spezialbauarbeiten. Vor Beginn und während der Bauarbeiten ist außerdem eine Kampfmittelerkundung und -räumung erforderlich; die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
31 % ähnlichNeugestaltung der Rheinallee in Boppard inkl. Sanierung der Rheinuferwand und Ertüchtigung der Fußvorlage
Boppard · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Boppard beauftragt die Sanierung der Rheinuferwand in den Abschnitten SA 1 bis SA 4 sowie die Ertüchtigung der Fußvorlage an der Uferböschung. Die Arbeiten umfassen Spezialtiefbau, Einbringen von Spundbohlen, Niederdruckhohlrauminjektionen und weitere Bauleistungen auf einer Fläche von rund 1.600 m². Das Angebot muss bis zum 22.09.2026 eingereicht werden, das Preisangebot ist das alleinige Zuschlagskriterium.
30 % ähnlichPlanungs- und Baubegleitungsleistungen für den Ersatzneubau des Deichsiels Graditz II
Rötha · Offen · Frist 16.10.2026
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster, beschafft Leistungen für den Ersatzneubau des beschädigten Deichsiels Graditz II am Hochwasserdeich zwischen Brottewitz und der Torgauer Elbbrücke in Sachsen (Region DED53). Die Ausschreibung ist in drei Lose gegliedert: Objekt- und Tragwerksplanung einschließlich örtlicher Bauüberwachung, weitere Objektplanung für die Ausführung sowie bodenkundliche Baubegleitung. Die Angebote müssen bis zum 16. Oktober 2026, 8:00 Uhr, eingereicht werden; ein Ausführungszeitraum ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
29 % ähnlichStraßenbauarbeiten auf dem Sternbuschweg in Duisburg-Mitte
Offen · Frist 25.09.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts – beschaffen im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg Straßenbauarbeiten auf dem Sternbuschweg in Duisburg-Mitte. Der Auftrag ist der Region Duisburg beziehungsweise dem Gebiet NUTS DEA zugeordnet; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht veröffentlicht. Die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 08:00 Uhr.
29 % ähnlichPlanungsleistungen Ersatzneubau Auedeichsiel und Deicherhöhung Finkenwerder
Hamburg · Offen · Frist 23.09.2026
Die Hamburg Port Authority AöR vergibt Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Auedeichsiels und die Erhöhung eines 1.441 Meter langen Deichabschnittes im Südosten von Finkenwerder. Das bestehende Siel aus dem Jahr 1968 kann die zusätzlichen Lasten eines erhöhten Deiches nicht tragen und muss daher neu gebaut werden; gleichzeitig ist der Deich um 0,90 Meter zu erhöhen und für zukünftige Klimaveränderungen bis 2100 vorzubereiten. Die Leistungen umfassen Objekt- und Tragwerksplanung, technische Ausrüstungsplanung und geotechnische Berechnungen nach HOAI-Standards mit einer geplanten Dauer von 720 Tagen.
29 % ähnlichBauarbeiten für den Zwischenausbau einer Hochwasserschutzanlage in Sulzbach
München · Offen · Frist 29.09.2026
Die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH aus München beschafft Bauleistungen für den Zwischenausbau einer Hochwasserschutzanlage in der Region Passau. Der Auftrag umfasst unter anderem Erdarbeiten von etwa 2.300 m³, Spundwandarbeiten von rund 420 m², Stahlbeton- und Fertigteilbau, drei rechteckige Durchlässe, Begrünungs- und Wegebauarbeiten sowie einen mobilen Hochwasserschutzverschluss. Die Teilnahmefrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr UTC; die Vergabe erfolgt in einem Los ausschließlich nach dem Preis.
29 % ähnlichNeubau eines Hochwasserrückhaltebeckens mit Brücke und Gewässerbauarbeiten
Offen · Frist 16.10.2026
Die Stadt Hainichen beauftragt in Berthelsdorf im Landkreis Mittelsachsen den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens mit rund 270.000 m³ Stauraum, einem etwa 281 m langen Steinschüttdamm, Stahlbeton- und Stahlwasserbauarbeiten sowie technischen Einrichtungen. Zum Auftrag gehören außerdem der Abbruch und Ersatzneubau einer Stahlbeton-Rahmenbrücke sowie der Teilrückbau von zwei Wehrschwellen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit. Die Ausführung ist vom 7. Dezember 2026 bis zum 8. Dezember 2028 vorgesehen; elektronische Angebote müssen bis zum 16. Oktober 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
29 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Eiffage Infra-West GmbH
Zuschlagswert: 27.958.194,69 EUR · Vertragsschluss: 27.07.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
226 vergleichbare Verfahren, davon 142 mit erfasstem Zuschlag · 76 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 2.590.952,38 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 95 % aus 7 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co · St. Ingbert
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Becker GmbH & Co. KG · Meppen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
STRABAG GmbH · Bad Hersfeld
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
GTU Mobility GmbH & Co.KG · Hannover
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
VLE Traffic & Solution GmbH · Jahnatal
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Eiffage Infra-West GmbH · Borken
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
IHU Geologie und Analytik GmbH · Stendal
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Fracasso Deutschland GmbH · Petschow
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bietergemeinschaft Bauunternehmung Hofschröer GmbH & Co. KG / Schone & Bruns GmbH & Co. KG · Lingen (Ems)
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Geschw. Balter Bauunternehmung GmbH · Losheim / Eifel
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Nordrhein-Westfalen, nach Vertragsende sortiert.
- Tiefbauarbeiten für die Radleitrouten 1 und 2 in Düsseldorf
Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 12.11.2028
Auftragnehmer: Knappmann GmbH & Co. Garten- und Landschaftsbau KG +5 weitere
Vertragsschluss: 12.11.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Bauliche Kanalunterhaltungsarbeiten und offene Sanierung städtischer Entwässerungsanlagen
Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2028
Auftragnehmer: Tiefbau Velten GmbH
Vertragsschluss: 20.11.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Dezernat VI
47059 · Duisburg
n.lenz@wb-duisburg.de+4920328329805 erfasste Verfahren, davon 2 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de+49 221147-3055
Zi. 1507 - 1510
submissionsstelle@stadt-duisburg.de0203 283 986469
Kontakt laut Bekanntmachung
n.lenz@wb-duisburg.de+492032832980
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:00 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 11.03.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 11:55 (Europe/Berlin)
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