Bau einer Regenwasserbehandlungsanlage an der A44 mit Ablaufkanal zum Kortelbach
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.07.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 08.06.2026
- CPV-Codes
- Bauarbeiten für Autobahnen (45233110)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 459712-2026
- Verfahrensnummer
- 894231fd-36f2-4fab-bf0c-6dc23b9f9e71
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen in Hamm, beschafft den Bau einer Regenwasserbehandlungsanlage an der A44 und die Ableitung des behandelten Regenwassers über einen neuen Ablaufkanal in den Kortelbach. Zum Umfang gehören unter anderem etwa 5.610 m³ Bodenaushub, 1.200 m³ Bodeneinbau, rund 220 m Rohrleitungen mit Nennweite DN 900, etwa 40 m Schmutzwasserleitungen DN 200 sowie eine Regenwasserbehandlungsanlage aus Ortbeton mit ungefähr 40 m × 17 m × 6 m und drei Betonschächte. Die Ausführungsdauer beträgt 540 Tage; der Leistungsort liegt in der Region mit dem NUTS-Code DEA5C, und die Angebotsfrist endet am 9. Juli 2026 um 07:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Bau der RWBA Kortelbach - Errichtung einer Regenwasserbehandlungsanlage an der A44 und Ableitung über einen neuen Ablaufkanal in den Kortelbach
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · RWBA Kortelbach
Bodenaushub - ca. 5.610 m³ Bodeneinbau - ca. 1.200 m³ Rohrleitungen DN 900 - ca. 220 m, verlegen Rohrleitungen SWU DN 200 - ca. 40 m, verlegen Schottertragschicht 0/45 - ca. 870 m² Asphalttragschicht AC 32 TS - ca. 870 m² Asphaltbinderschicht AC 16 B S - ca. 870 m² Asphaltdeckschicht AC 11 D S - ca. 870 m² RWBA in Ortbeton - 1 Stk., ca. 40 m × 17 m × 6 m Schächte R1 / R2 / R4 in Ortbeton- 3 Stk.
Frist: 09.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 10.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 552719-2026
- 03.07.2026Berichtigung 1Verlängerung der Angebotsfrist
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