Erneuerung der Fahrzeugrückhaltesysteme auf der A40 zwischen Straelen und Wachtendonk

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.02.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
22.12.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bauarbeiten (45000000)
  • Bau von Fernstraßen (45233124)
  • Anbringen von Leitplanken (45233280)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
853796-2025
Verfahrensnummer
383d8d42-c986-4b55-b67c-771e7fb63d1b

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Erneuerung der Fahrzeugrückhaltesysteme auf der A40 zwischen den Anschlussstellen Straelen und Wachtendonk aus. Der Auftrag umfasst den Rückbau alter Stahlschutzplanken sowie die Neuinstallation von Stahlschutzsystemen und Betonschutzwänden auf einer Länge von über 30 Kilometern. Die Ausführungsfrist für das Projekt beträgt 94 Tage.

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Leistungsbeschreibung

Erneuerung der Fahrzeugrückhaltesysteme im Zuge der A 40 zwischen den Anschlussstellen Straelen und Wachtendonk im Rahmen der Umsetzung des Erhaltungsentwurfs Bundesgrenze bis AS Wachtendonk.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · A40, BA1 AS Straelen bis AS Wachtendonk, FRS

    Ca. 13.278 m Schutzeinr. aus Stahl am Fb-Rand abbauen und verwerten Ca. 10.321 m Schutzeinr. aus Stahl im Mittelstreifen abbauen und verwerten Ca. 16.807 m Schutzeinr. aus Stahl am Fahrbahnrand herstellen Ca. 15.668 m Schutzeinr. aus Stahl im Mittelstreifen herstellen Ca. 348 m Schutzeinr. Ca. Beton im Mittelstreifen herstellen Ca. 4,4 m³ Bewehrten Beton für Streifenfundament herstellen Ca. 6,4 m³ Baugrube für Streifenfundament herstellen; Aushub entsorgen Ca. 400 St Leitpfosten abbauen Ca. 780 St Leitpfosten aufstellen

    Frist: 24.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

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LOT-0000 · A40, BA1 AS Straelen bis AS Wachtendonk, FRS

Preis
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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 30.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 446171-2026

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