Datenschutzkonforme Papiervernichtung in Bonn und Frankfurt am Main
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.02.2025, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.012.227 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Erfüllungsregion
- Hessen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 21.01.2025
- CPV-Codes
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- Abfallcontainer und -körbe (34928480)
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
- Altpapiersammlung (90511400)
- Entleerung von Abfallbehältern (90918000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 41808-2025
- Verfahrensnummer
- 760db9fe-9d8d-479d-a753-4257c37e037b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschafft die datenschutzkonforme Vernichtung von Papierunterlagen gemäß Datenschutz-Grundverordnung für ihre Liegenschaften in Bonn und Frankfurt am Main. Vorgesehen sind zwei Rahmenvereinbarungen: eine für drei Liegenschaften in Bonn mit einem geschätzten Wert von 865.238,08 Euro und eine für zwei Liegenschaften in Frankfurt am Main mit einem geschätzten Wert von 146.989,84 Euro. Angebote müssen bis zum 20. Februar 2025 eingereicht werden; der Zuschlag wird ausschließlich nach den Kosten vergeben.
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Leistungsbeschreibung
Datenschutzkonforme Papiervernichtung für die BaFin-Liegenschaften in Bonn und Frankfurt am Main gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Datenschutzkonforme Papiervernichtung für die Liegenschaften der BaFin in Bonn865.238,08 EUR
Datenschutzkonforme Papiervernichtung für die BaFin-Liegenschaften in Bonn und Frankfurt am Main gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen (Los 1 und Los 2). Los 1 für die drei Liegenschaften in Bonn und Los 2 für die beiden Liegenschaften in Frankfurt am Main.
Frist: 20.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Datenschutzkonforme Papiervernichtung für die Liegenschaften der BaFin in Frankfurt am Main146.989,84 EUR
Datenschutzkonforme Papiervernichtung für die BaFin-Liegenschaften in Bonn und Frankfurt am Main gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen (Los 1 und Los 2). Los 1 für die drei Liegenschaften in Bonn und Los 2 für die beiden Liegenschaften in Frankfurt am Main.
Frist: 20.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
s. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB s. § 123 Abs. 1 Nrn. 6-9 GWB s. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind unzulässig (§ 1 GWB) und führen zum Ausschluss des Angebots. s. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB s. § 123 Abs. 1 Nr. 2 u. Nr. 3 GWB s. § 123 Abs. 1 Nr. 4 u. Nr. 5 GWB s. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB s. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB s. § 123 Abs. 4 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kurzfristig aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen, § 56 Abs. 4 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Datenschutzkonforme Papiervernichtung für die Liegenschaften der BaFin in Bonn
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB i.V.m. § 58 VgV erteilt. Einziges Zuschlagskriterium sind die Kosten. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, wird zur Wertung der Angebote aus den im Vertrag in § 4 eingetragenen Preisen ein fiktiver Wertungspreis je Los gebildet. Der Wertungspreis berechnet sich aus den Preisangaben für den Zeitraum 01.07.2025 bis 30.06.2029 wie folgt: Grundgebühr pro Behälter pro Monat bzw. Tag x 12 Monate bzw. 7 Tage x Anzahl der Behälter (geschätzt) + Anzahl der jährlichen Leerungen/Vernichtungen pro Behälterklasse (geschätzt) x Preis pro Transport, Entsorgung, Vernichtung, Vernichtungszertifikat Die fiktive Kostenberechnung kann der angehängten Bewertungsmatrix entnommen werden. Der Bieter hat keinen Anspruch auf den fiktiv errechneten Wertungspreis. Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtkosten erhält den Zuschlag. Sollten mehrere Bieter im Ergebnis identische Kostenwerte erreichen, entscheidet das Los.
- 100 %
LOT-0002 · Datenschutzkonforme Papiervernichtung für die Liegenschaften der BaFin in Frankfurt am Main
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB i.V.m. § 58 VgV erteilt. Einziges Zuschlagskriterium sind die Kosten. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, wird zur Wertung der Angebote aus den im Vertrag in § 4 eingetragenen Preisen ein fiktiver Wertungspreis je Los gebildet. Der Wertungspreis berechnet sich aus den Preisangaben für den Zeitraum 01.07.2025 bis 30.06.2029 wie folgt: Grundgebühr pro Behälter pro Monat bzw. Tag x 12 Monate bzw. 7 Tage x Anzahl der Behälter (geschätzt) + Anzahl der jährlichen Leerungen/Vernichtungen pro Behälterklasse (geschätzt) x Preis pro Transport, Entsorgung, Vernichtung, Vernichtungszertifikat Die fiktive Kostenberechnung kann der angehängten Bewertungsmatrix entnommen werden. Der Bieter hat keinen Anspruch auf den fiktiv errechneten Wertungspreis. Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtkosten erhält den Zuschlag. Sollten mehrere Bieter im Ergebnis identische Kostenwerte erreichen, entscheidet das Los.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
s. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB s. § 123 Abs. 1 Nrn. 6-9 GWB s. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind unzulässig (§ 1 GWB) und führen zum Ausschluss des Angebots. s. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB s. § 123 Abs. 1 Nr. 2 u. Nr. 3 GWB s. § 123 Abs. 1 Nr. 4 u. Nr. 5 GWB s. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB s. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB s. § 123 Abs. 4 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kurzfristig aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen, § 56 Abs. 4 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 11.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 238158-2025
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