Miete von Atlassian-Softwarelizenzen für zwölf Monate

Status
Offen
Angebotsfrist
04.12.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
02.11.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
759368-2026
Verfahrensnummer
81f8fc9f-c90f-46b3-aa34-0b3e08955f37

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA), mietet Atlassian-Softwarelizenzen für zwölf Monate. Der Auftrag ist der Region Bonn zugeordnet; Angebote können bis zum 4. Dezember 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Software-Miete von Atlassian Produkten für 12 Monate

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Lizenzen für Atlassian-Produkte

    Zu erbringen ist die Software-Miete von Atlassian Produkten für 12 Monate.

    Frist: 04.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

1. Mindestanforderung: Erklärung des Bieters / ggf. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft / ggf. jedes einfachen Nachunternehmers / ggf. jedes eignungsverleihenden Nachunternehmers zur Tariftreue/Mindestlohn und dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt, Formblatt 7, VGU Teil 2. 2. Mindestanforderung: Erklärung der o.g. Beteiligten zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Zur Erklärung und Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen 1. und 2. erfüllt sind, genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 7, VGU Teil 2. Die AG behält sich vor, ggf. im Zuge der Prüfung und Wertung des Angebots unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die AG kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht. Bieter / Bietergemeinschaften, welche die oben genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Bieter nachzufordern, § 56 Abs. 2 bis 5 VgV. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf die Durchführung einer Nachforderung.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Lizenzen für Atlassian-Produkte

Als Angebotspreis (netto) wird der angebotene Preis für sämtliche Leistungen laut Preisblatt (Formblatt 11, Vergabeunterlagen Teil 2) gewertet. Bei identischem Preis entscheidet das Los.
100 %

Vergabeunterlagen

4 Dateien laut Portal · Stand 02.11.2026
01_DVKA Lizenzen für Atlassian-Produkte Verfahrens- und Angebotsbedingungen Stand 30.10.2026.pdfSonstiges308 KB
02_Angebotsschreiben und Formblätter Stand 30.10.2026.docxAnschreiben109 KB
03_DVKA Lizenzen für Atlassian-Produkte Leistungsbeschreibung Stand 30.10.2026.pdfLVLeistungsverzeichnis111 KB
04_DVKA Lizenzen für Atlassian-Produkte Vertragsbedingungen Stand 30.10.2026.pdfVertragsbedingungen180 KB

Anforderungen

1. Mindestanforderung: Erklärung des Bieters / ggf. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft / ggf. jedes einfachen Nachunternehmers / ggf. jedes eignungsverleihenden Nachunternehmers zur Tariftreue/Mindestlohn und dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt, Formblatt 7, VGU Teil 2. 2. Mindestanforderung: Erklärung der o.g. Beteiligten zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Zur Erklärung und Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen 1. und 2. erfüllt sind, genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 7, VGU Teil 2. Die AG behält sich vor, ggf. im Zuge der Prüfung und Wertung des Angebots unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die AG kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht. Bieter / Bietergemeinschaften, welche die oben genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Bieter nachzufordern, § 56 Abs. 2 bis 5 VgV. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf die Durchführung einer Nachforderung.

Änderungen und Bieterfragen

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