Rahmenvereinbarung über Microsoft BMI Select Plus-Lizenzen und zugehörige Dienstleistungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.11.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
13.600.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
12.11.2025
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
749255-2025
Verfahrensnummer
8706bb61-5881-48f0-b289-e79acd3ecc2d

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Köln beschafft eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zur Vermittlung von Microsoft BMI Select Plus-Lizenzen, gegebenenfalls einschließlich Software Assurance, sowie zugehörigen Dienstleistungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 13,6 Millionen Euro; die Vertragslaufzeit ist mit 360 Tagen angegeben. Die Leistung ist der Region Köln zugeordnet, und Angebote können bis zum 17. November 2025 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Microsoft BMI Select Plus Lizenzen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · BMI Select Plus

    Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Vermittlung von allen im Rahmen der Vertragslaufzeit in den genannten Kategorien verfügbaren Microsoft BMI Select Plus Lizenzen, ggf. mit Software Assurance (nachfolgend MS BMI Select Plus Lizenzen) sowie korrespondierenden Dienstleistungen (nachfolgend gemeinsam: Dienstleistungen). Die Lizenzierung erfolgt unmittelbar durch den Hersteller Microsoft auf der Basis der Konditionenverträge, die zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren (BMI), und Microsoft Ireland Operations Limited (Microsoft) geschlossen worden sind: - Mantelvertrag Business und Service Agreement - Microsoft BMI Select Plus Vertrag, Preisbasis Level D. Die Vertragspflichten des Auftragnehmers umfassen folgende Leistungen: Der Auftragnehmer übernimmt die gesamte Abwicklung des Lizenzerwerbs der Microsoft?Lizenzen und ?Produkte für den jeweiligen Lizenznehmer, insbesondere auch die Registrierung als verbundenes Unternehmen oder einen Beitritt und die Abrechnung gegenüber dem Lizenzgeber. Der Auftraggeber nimmt zwecks Spezifizierung der Produkte auf die jeweils aktuelle Produktliste von Microsoft Bezug (zu finden unter https://www.microsoft.com/licensing/terms/productoffering/software?programMoniker=SS). Der Auftragsgegenstand umfasst auch - ggf. vor Ort - Termine zur Beratung der Bezugsberechtigten im Rahmen von Presales und technische Beratung. Insbesondere Beratung über die erforderlichen Lizenzen auf der Basis des konkret geschilderten Bedarfs für die genannten Zwecke und die beabsichtigte Nutzung. Vor dem Hintergrund, dass Einzelabrufe sowohl von einem abrufberechtigten kommunalen Rechenzentrum für sich selbst oder für seine Kunden als auch von den abrufberechtigten Einrichtungen, die entweder selbst entsprechende Systeme betreiben oder von Dritten betreiben lassen (hosten), ausgelöst werden können, hat der Auftragnehmer die richtigen Lizenzmodelle, Lizenz Metriken und Lizenznehmer aufzuzeigen. Der Auftragnehmer berät zudem die abrufberechtigen Stellen in Bezug auf mögliche Wartungs? und Support?Dienste / ?Produkte des Herstellers Microsoft, unabhängig davon, wie, wann und von wem diese Microsoft?Lizenzen oder ?Produkte beschafft wurden. Unter Wartungs? und Support?Diensten sind insbesondere das Informieren über Schulungsangebote und das Ermöglichen der Teilnahme an kostenlosen Schulungen von Microsoft zu verstehen. Darüber hinaus bietet der Auftragnehmer Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb an (insbesondere Berichts?, Statistik? und Informations?Dienste sowie Ermöglichung der Teilnahme an kostenlosen Schulungen von Microsoft). Die zu beschaffenden Produktkategorien und Dienstleistungen sind in Anlage 1.2 Preisblatt beschrieben. Die bei dieser Ausschreibungsgemeinschaft vorhandenen, z. T. unterschiedlichen IT? Infrastrukturen mit dezidierten, automatisierten Installationsverfahren und Freigabemechanismen bedingen in dieser Ausschreibung einen Ausschluss von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen. Ein Zulassen von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen würde zwangsläufig zu Inkompatibilität und unbrauchbaren Produktkombinationen führen.

    Frist: 17.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

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LOT-0001 · BMI Select Plus

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Anforderungen

§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 27.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 60020-2026

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