Bereitstellung von Adobe-Lizenzen und -Produkten über einen Reseller-Rahmenvertrag
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.06.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 16.06.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 425315-2026
- Verfahrensnummer
- d4d6e5d4-6ee1-4e1e-8616-6e88396b1734
- CPV-Codes
- 48000000 · Softwarepaket und Informationssysteme
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Kurzbeschreibung
kubus IT – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR aus Bayreuth beschafft verschiedene Adobe-Lizenzen und -Produkte über einen Rahmenvertrag mit einem Handelspartner. Der Vertrag ist für eine Laufzeit von 360 Tagen vorgesehen und bezieht sich auf die Region Bayreuth. Angebote müssen bis zum 29. Juni 2026 eingereicht werden; einziges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Wertungspreis.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Bereitstellung diverser Adobe Lizenzen/Produkte im Wege eines Reseller-Rahmenvertrags mit einem Handelspartner.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Adobe Reseller Rahmenvertrag
Bereitstellung diverser Adobe Lizenzen/Produkte im Wege eines Reseller-Rahmenvertrags mit einem Handelspartner.
Frist: 29.06.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB. Die Bieter haben hierzu mit dem Angebot die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin u. a. nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) dazu verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags bei der zuständigen Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (Wettbewerbsregister-Auskunft). Liegt eine Eintragung vor, kann dies zur Folge haben, dass der betreffende Bieter nach den §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist. Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Da-nach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten EU-Verordnung aufweisen. Die Bieter haben daher unter Verwendung die Anlage "Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen der EU" zu erklären, dass weder der Bieter noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen (Unterauftragnehmer) einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten EU-Verordnung aufweist. Die Erklärung ist mit dem Angebot ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen. Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Eine Nachforderung erfolgt unter Berücksichtigung der insoweit maßgeblichen Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Maßgeblich für die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes ist der (niedrigste) Wertungspreis gemäß Preisblatt.
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Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB. Die Bieter haben hierzu mit dem Angebot die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin u. a. nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) dazu verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags bei der zuständigen Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (Wettbewerbsregister-Auskunft). Liegt eine Eintragung vor, kann dies zur Folge haben, dass der betreffende Bieter nach den §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist. Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Da-nach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten EU-Verordnung aufweisen. Die Bieter haben daher unter Verwendung die Anlage "Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen der EU" zu erklären, dass weder der Bieter noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen (Unterauftragnehmer) einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten EU-Verordnung aufweist. Die Erklärung ist mit dem Angebot ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen. Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Eine Nachforderung erfolgt unter Berücksichtigung der insoweit maßgeblichen Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV).
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 06.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 462211-2026
- 22.06.2026Berichtigung 1Das Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards wird wie folgt geändert: "Zusätzlich zu den vorgenannten Eignungsanforderungen muss ein Bieter nachweisen, dass dieser zertifizierter Adobe Gold oder Platinum Partner ist, indem mit dem Angebot eine Kopie (im PDF-Format o. ä.) des gültigen Zertifikats eingereicht wird."
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| CGCANCOM GmbH | Leipzig | 3 | 0 | 01.08.2026 | 6,8 Mio. € | steigend |
| CGCANCOM GmbH | Jettingen-Scheppach | 3 | 0 | 13.07.2026 | 16,1 Mio. € | steigend |
| AIAllgeier IT GmbH | München | 2 | 0 | 30.06.2026 | 6,1 Mio. € | steigend |
| EAEOMI AG | Hamburg | 2 | 0 | 23.06.2026 | 850 Tsd. € | steigend |
| AHallpremio Handel GmbH | Düsseldorf | 2 | 0 | 01.12.2025 | 303 Tsd. € | stabil |
| BGBechtle GmbH | Köln | 2 | 0 | 12.11.2025 | 488 Tsd. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Nordrhein-Westfalen (68) · Bayern (60) · Baden-Württemberg (38) · Berlin (18) · Sachsen (15) · Brandenburg (11)| VUVergabe und Beschaffungszentrum Dortmund | Dortmund | 9 | 10.12.2025 |
| LSLandeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf | Stuttgart | 8 | 14.07.2026 |
| SAStadt Augsburg | Augsburg | 7 | 30.06.2026 |
| ZVZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern | München | 6 | 15.06.2026 |
| KEKoPart eG | Düsseldorf | 6 | 26.05.2026 |
| LILandesbetrieb Information und Technik NRW | Düsseldorf | 5 | 07.08.2026 |
| F-Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 | München | 5 | 08.07.2026 |
| ILInformationsverarbeitung Leverkusen GmbH | Leverkusen | 4 | 18.09.2025 |
Laufende Rahmenverträge
Bayern- Cloud-basierte Managed-Detection- und -Response-LösungSoftwareONE Deutschland GmbHStadt AschaffenburgAschaffenburg, Deutschland463 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.09.2025läuft aus30.09.2026
- Rahmenvertrag für Red-Hat-Software über einen HandelspartnerSVA System Vertrieb Alexander GmbHkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland6 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet28.10.2025noch 1 Monat28.10.2026
- Befristete Überlassung der Software Fujitsu BeanConnect für 36 MonateFujitsu Services GmbHDeutsche Rentenversicherung Bund Betriebswirtschaftlicher ServiceBerlin, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.11.2023noch 2 Monate30.11.2026
- Rahmenvereinbarung für Microsoft-Lizenzen und begleitende DienstleistungenCANCOM GmbHLandeshauptstadt München, RIT-GL4, VergabemanagementMünchen, Deutschland89,6 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet11.12.2023noch 3 Monate11.12.2026
- Lizenzen und Netzwerkkomponenten für die Mathematica-Softwareuni software plus GmbHFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet22.12.2023noch 3 Monate31.12.2026
- Sicherheitssoftware und Service zur Kontrolle von Geräteschnittstellen in KrankenhäusernDriveLock SESana Kliniken Oberfranken Coburg GmbHCoburg, Deutschland0,01 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet26.08.2025noch 5 Monate26.02.2027
- Endpoint-Security- und Antiviruslösung für KrankenhäuserControlware GmbHSana Kliniken Oberfranken Coburg GmbHCoburg, Deutschland0,01 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet26.08.2025noch 5 Monate26.02.2027
- Beschaffung von Payara Server Enterprise, Confluent Kafka, Next Cloud Enterprise und Dropsolid DXP inklusive SupportAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch den Leiter des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet26.01.2024noch 6 Monate26.03.2027
kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
Aktiv seit 2024 · 18 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| CAComputacenter AG & Co. oHG | 2 | 12.08.2025 | 27 Mio. € |
| VEVertragspartner | 1 | 19.08.2026 | 9 Mio. € |
| B1BASIS 1 Softwarevertriebs GmbH | 1 | 02.07.2026 | - |
| SSSVA System Vertrieb Alexander GmbH | 1 | 23.12.2025 | - |
| IDIBM Deutschland GmbH | 1 | 23.12.2025 | - |
| ASadesso SE | 1 | 09.12.2025 | 20,7 Mio. € |
| HAHays AG | 1 | 09.12.2025 | 20,7 Mio. € |
| SSSVA System Vertrieb Alexander GmbH | 1 | 28.10.2025 | 6 Mio. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Rahmenvertrag für Red-Hat-Software über einen HandelspartnerSVA System Vertrieb Alexander GmbHkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland6 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet28.10.2025noch 1 Monat28.10.2026
- Rahmenvertrag für IT-Beratung und Softwareentwicklungadesso SE +1 weiterekubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland20,7 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.12.2025noch 3 Monate09.12.2026
- Bereitstellung von Adobe-Lizenzen und -Produkten über einen Reseller-RahmenvertragBASIS 1 Softwarevertriebs GmbHkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland-1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet02.07.2026noch 9 Monate02.07.2027
- Lieferung von Headsets inklusive Verwaltungslösung und SupportComputacenter AG & Co. oHGkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland0,01 €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.08.2025noch 11 Monate12.08.2027
- Abonnements, Wartung und Support für Trellix- und Skyhigh-ProdukteColt Technology Services GmbHkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland3,6 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.12.2024noch 15 Monate10.12.2027
- IBM-Herstellerwartung, Abonnements und Services für IBM-SoftwareprodukteSVA System Vertrieb Alexander GmbH +1 weiterekubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.12.2025noch 39 Monate31.12.2029
- Softwareverteilungs- und Patchmanagementlösung für 23.000 Windows-EndpunkteVertragspartnerkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland9 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet19.08.2026noch 47 Monate19.08.2030
- Telekommunikationsdienste für Festnetz, Mobilfunk und DatenkommunikationVodafone GmbHAOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen RechtsBerlin, Deutschland114,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet20.12.2024noch 51 Monate20.12.2030
- Rahmenvertrag für 16-Zoll-Notebooks, Convertibles, Dockingstationen und ZubehörComputacenter AG & Co. oHGkubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland54 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet20.12.2024noch 51 Monate20.12.2030
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 02.07.2026 | Lieferung, Implementierung und Betrieb einer Druckumgebung mit Multifunktionsgeräten | Offen | - | - |
| 19.06.2026 | Personaleinsatzplanungssoftware als Cloud-Lösung | Offen | - | - |
| 16.06.2026 | Bereitstellung von Adobe-Lizenzen und -Produkten über einen Reseller-Rahmenvertrag | Vergeben | B1BASIS 1 Softwarevertriebs GmbH | -1 € |
| 26.05.2026 | Rahmenvertrag für Secrets und Privileged Access Management System | Offen | - | 2,1 Mio. € |
| 16.04.2026 | eRecruitment-Software als SaaS-Lösung für Personalbeschaffung | Offen | - | - |
| 30.03.2026 | Softwareverteilungs- und Patchmanagementlösung für 23.000 Windows-Endpunkte | Vergeben | VEVertragspartner | 9 Mio. € |
| 22.09.2025 | IBM-Herstellerwartung, Abonnements und Services für IBM-Softwareprodukte | Vergeben | SSSVA System Vertrieb Alexander GmbH +1 weitere | - |
| 29.08.2025 | Rahmenvertrag für Red-Hat-Software über einen Handelspartner | Vergeben | SSSVA System Vertrieb Alexander GmbH | 6 Mio. € |
| 16.06.2025 | Rahmenvertrag für befristete Splunk-Enterprise-Lizenzen | Vergeben | - | - |
| 14.04.2025 | Lieferung von Headsets inklusive Verwaltungslösung und Support | Vergeben | CAComputacenter AG & Co. oHG | 0,01 € |
| 14.04.2025 | Rahmenvertrag für IT-Beratung und Softwareentwicklung | Vergeben | ASadesso SE +1 weitere | 20,7 Mio. € |
| 03.03.2025 | Externe Betreuung und Weiterentwicklung von SAP-Finanz-, Controlling- und Beschaffungsmodulen | Vergeben | CGconarum GmbH & Co KG | 900 Tsd. € |
| 23.12.2024 | Abonnements, Wartung und Support für Trellix- und Skyhigh-Produkte | Vergeben | CTColt Technology Services GmbH | 3,6 Mio. € |
| 23.12.2024 | Lizenzen, Support und Beratung für Broadcom-Automic-Produkte | Offen | - | - |
| 18.11.2024 | Rahmenvertrag für 16-Zoll-Notebooks, Convertibles, Dockingstationen und Zubehör | Vergeben | CAComputacenter AG & Co. oHG | 54 Mio. € |
| 18.11.2024 | Telekommunikationsdienste für Festnetz, Mobilfunk und Datenkommunikation | Vergeben | VGVodafone GmbH | 114,2 Mio. € |
| 11.11.2024 | Managed Services für Oracle-SBC, Avaya-AURA-Telefonie und Microsoft Teams Phone | Offen | - | - |
| 30.09.2024 | Cloud-Workflowlösung für qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenRahmenvereinbarung für Adobe-Softwarelizenzen und Lizenzdienstleistungen
Leipzig · Offen · Frist 09.10.2026
Die Lecos GmbH als zentrale Beschaffungsstelle für die Stadt Leipzig und verschiedene Eigenbetriebe sucht einen Handelspartner für Adobe-Softwarelizenzen über das Value Incentive Plan Marketplace (VIP MP). Beschafft werden die Verlängerung und Weiterführung bestehender Lizenzen sowie zusätzliche Neulizenzen, ergänzt durch Lizenzberatung einschließlich technischer Bewertung und Reporting. Der Handelspartner muss die Vertragssegmente Commercial, Government und Non-Profit bedienen können; die Leistungserbringung ist für Leipzig und die beteiligten Einrichtungen vorgesehen, die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026.
67 % ähnlichVerlängerung von Adobe Acrobat Pro 2024-Lizenzen für 12 Monate
Offen · Frist 05.10.2026
Das Robert Koch-Institut beschafft die Verlängerung von Adobe Acrobat Pro 2024 mit eingeschränkten Online-Funktionen über den Adobe VIP Marketplace. Der Leistungszeitraum beträgt 12 Monate. Der Auftrag ist dem Bezirk Düsseldorf (NUTS-Region DEA22) zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
58 % ähnlichBeschaffung von Adobe Creative Cloud
00000 Amman · Offen · Frist 01.10.2026
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH beschafft Adobe Creative Cloud. Die Ausschreibung ist der Region DE7 zugeordnet; Angebote können bis zum 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr UTC eingereicht werden.
57 % ähnlichRahmenvertrag über NetApp-Hardware, -Software, Services und Wartung
Mainz · Offen · Frist 05.10.2026
Das Zweite Deutsche Fernsehen mit Sitz in Mainz sucht einen Rahmenvertrag für die Lieferung von NetApp-Hardware und -Software sowie für Professional Services und Wartungsleistungen durch NetApp. Optional sollen zusätzlich unterstützende Dienstleistungen im NetApp-Umfeld durch den Anbieter erbracht werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1.080 Tagen; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC).
53 % ähnlichEinführung und Nutzung einer Software-as-a-Service-Lösung für E-Rechnungen
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Regensburg beschafft die Einführung und Nutzung eines Programms zur Erstellung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) als Software-as-a-Service-Lösung. Der Auftrag ist der Region Bayern zugeordnet; die Frist endet am 24. September 2026.
51 % ähnlichLieferung von KI-Servern im Rahmen einer Rahmenvereinbarung
München · Offen · Frist 02.10.2026
Die Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern in München beschafft KI-Server und möchte dafür eine Rahmenvereinbarung abschließen. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate; zusätzlich sind zwei Verlängerungen um jeweils 12 Monate möglich, sodass die maximale Laufzeit vier Jahre beträgt. Der Leistungsort liegt in der Region München (NUTS-Code DE212), und die Frist zur Angebotsabgabe endet am 2. Oktober 2026 um 09:00 Uhr. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt.
51 % ähnlichRahmenvertrag für Broadcom-Software einschließlich Pflegeleistungen
Altenholz · Offen · Frist 15.10.2026
Dataport AöR mit Sitz in Altenholz beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Überlassung von Software des Herstellers Broadcom Inc. einschließlich zugehöriger Pflegeleistungen abzuschließen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren beziehungsweise 1.460 Tagen und gilt für die Region mit dem NUTS-Code DEF0B. Die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 10:00 Uhr; das Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis.
51 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung verschiedener Malerartikel
Hamburg · Offen · Frist 28.09.2026
F&W Fördern & Wohnen AöR in Hamburg beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung verschiedene Malerartikel für das eigene Handwerkerteam. Die benötigten Materialien und Abmessungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt; ein geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben. Die Vertragslaufzeit beträgt 365 Tage, und Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 09:30 Uhr eingereicht werden.
50 % ähnlichRahmenvereinbarung für Cisco-Netzwerkkomponenten und zugehörige Dienstleistungen
Stuttgart · Offen · Frist 20.10.2026
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die IT Baden-Württemberg in Stuttgart, beschafft Cisco-Komponenten zur Erweiterung und zum Weiterbetrieb der Netzwerkinfrastruktur sowie ergänzende Dienstleistungen. Die Rahmenvereinbarung umfasst eine Laufzeit von 720 Tagen; die geschätzten Abnahmemengen für eine maximale Gesamtlaufzeit von vier Jahren sind im Preisblatt aufgeführt. Angebote müssen bis zum 20. Oktober 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden.
49 % ähnlichRahmenvereinbarung für Apple-Produkte, Zubehör und Services
Berlin · Offen · Frist 05.10.2026
Die Freie Universität Berlin beschafft über eine Rahmenvereinbarung Apple-Produkte einschließlich Zubehör und zugehöriger Services. Der konkrete Umfang und Auftragswert sind nicht angegeben; die Vereinbarung läuft 720 Tage. Die Leistungen beziehen sich auf Berlin und weitere Regionen in Deutschland, darunter Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
49 % ähnlichCitrix Universal Hybrid Multi Cloud Lizenzen und Netscaler SDX 9200z Hardware
Karlsruhe · Offen · Frist 25.09.2026
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg schreibt die Miete von Citrix Universal Hybrid Multi Cloud-Lizenzen für den Zeitraum 1. Dezember 2026 bis 30. November 2029 sowie die Lieferung von Netscaler SDX 9200z Hardware mit integrierter Lifetime RMA aus. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose und wird als offenes Verfahren durchgeführt. Bewertungskriterium ist allein der Preis, Abgabefrist ist der 25. September 2026.
48 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromaterial
Bayreuth · Offen · Frist 25.09.2026
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern beschafft Büromaterial im Rahmen einer Liefer-Rahmenvereinbarung. Die Lieferungen sind für Verwaltungsgebäude und Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern, Bayern Süd und Schwaben in Bayern vorgesehen. Die Vereinbarung läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030; Angebote können bis zum 25. September 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
48 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung verschiedener Elektroartikel
Hamburg · Offen · Frist 28.09.2026
F&W Fördern & Wohnen AöR in Hamburg beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung verschiedene Elektroartikel für das eigene Handwerkerteam. Die Einzelheiten zu Material, Abmessungen und weiteren Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vereinbarung gilt voraussichtlich 365 Tage; Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
47 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung von Maler-Sonderbedarfen
Hamburg · Offen · Frist 28.09.2026
F&W Fördern & Wohnen AöR in Hamburg beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Maler-Sonderartikel für das eigene Handwerkerteam. Einzelheiten zu Materialien und Abmaßen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Vereinbarung gilt für 365 Tage; Angebote können bis zum 28. September 2026 um 10:30 Uhr eingereicht werden.
47 % ähnlichWartung und Support für bestehende Splunk-Lizenzen
München · Offen · Frist 12.10.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern als zentrale Vergabestelle, beschafft die Verlängerung der Wartung und des Supports für vorhandene Splunk-Lizenzen des IT-Dienstleistungszentrums im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Der Vertrag beginnt am 1. Dezember 2026, läuft zunächst ein Jahr und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Leistung ist für den Standort München beziehungsweise den Zuständigkeitsbereich Bayern vorgesehen.
46 % ähnlichRahmenvertrag für Sophos Endpoint Protection zur Absicherung von Endgeräten
67663 Kaiserslautern · Offen · Frist 29.09.2026
Die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau beschafft einen Rahmenvertrag für Sophos Endpoint Protection, eine Software zum Schutz von Endgeräten vor Schadsoftware und anderen Bedrohungen. Der Auftrag betrifft den Standort Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 10:00 Uhr (UTC).
46 % ähnlichRahmenvertrag zur Erneuerung von Schulmobiliar
Offen · Frist 29.09.2026
Die Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf beschafft im Rahmen eines Rahmenvertrags neues Schulmobiliar beziehungsweise erneuert vorhandene Ausstattung. Die Leistung ist der Region DEB in Deutschland zugeordnet; eine konkrete Mengen- oder Wertangabe ist nicht genannt. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 07:00 Uhr (UTC).
46 % ähnlichRahmenvertrag zur Lieferung von Druck- und Kopierpapier
Saarbrücken · Offen · Frist 18.09.2026
Das Landesamt für Zentrale Dienste des Saarlandes beschafft als zentrale Vergabestelle einen Rahmenvertrag zur Lieferung von Druck- und Kopierpapier auf Abruf. Die Lieferungen sind für die saarländische Landesverwaltung und weitere öffentliche Auftraggeber im Saarland vorgesehen. Die Ausschreibung betrifft die Region Saarland; Angebote müssen bis zum 18. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
46 % ähnlichBeschaffung von Workspace One OSS-Lizenzen
Altenholz · Offen · Frist 19.10.2026
Dataport AöR mit Sitz in Altenholz beschafft Lizenzen für Workspace One zur Nutzung im Bereich der IT-Arbeitsplatzverwaltung. Der geschätzte Auftragswert ist mit 1 Euro angegeben; Angebote können bis zum 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden, wobei ausschließlich der Preis als Zuschlagskriterium zählt.
46 % ähnlichAtlassian-Lizenzen sowie Support, Wartung, Installation und weitere Dienstleistungen
Berlin · Offen · Frist 13.10.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes mit Sitz in Berlin sucht Rahmenvereinbarungen für die Bereitstellung von Atlassian-Softwarelizenzen. Zusätzlich werden Support, Wartung, Pflege, Anpassungen (Customizing), Installationen und begleitende Dienstleistungen beschafft. Die Frist zur Abgabe von Angeboten endet am 13. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
46 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: BASIS 1 Softwarevertriebs GmbH
Zuschlagswert: -1 EUR · Vertragsschluss: 02.07.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
17 abgerufene Dateien sind hinterlegt. Der letzte Abruf ist abgeschlossen. Die Vollständigkeit gegenüber dem Ursprungsportal ist nicht bestätigt.
Letzter dokumentierter Abruf: 27.06.2026, 15:14 (Europe/Berlin)
Anlage 1_Leistungsbeschreibung, vertragliche Regelungen.pdf
PDF · 335.757 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
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PDF · 455.859 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
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PDF · 175.756 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
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DOCX · 6.855.599 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
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PDF · 117.044 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
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PDF · 114.137 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
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Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
270 vergleichbare Verfahren, davon 128 mit erfasstem Zuschlag · 86 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 694.379,52 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 26 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
SVA System Vertrieb Alexander GmbH · Wiesbaden
7 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
BASIS 1 Softwarevertriebs GmbH · Ottensoos
7 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SoftwareONE Deutschland GmbH · Leipzig
7 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SoftwareOne Deutschland GmbH · Leipzig
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CANCOM GmbH · Leipzig
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CANCOM GmbH · Jettingen-Scheppach
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Allgeier IT GmbH · München
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
EOMI AG · Hamburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
allpremio Handel GmbH · Düsseldorf
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bechtle GmbH · Köln
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Bayern, nach Vertragsende sortiert.
- Cloud-basierte Managed-Detection- und -Response-Lösung
Stadt Aschaffenburg · Aschaffenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
Auftragnehmer: SoftwareONE Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 01.09.2025
Zuschlagswert: 462.828 EUR
- Rahmenvertrag für Red-Hat-Software über einen Handelspartner
kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR · Bayreuth
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.10.2026
Auftragnehmer: SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Vertragsschluss: 28.10.2025
Zuschlagswert: 6.000.000 EUR
- Befristete Überlassung der Software Fujitsu BeanConnect für 36 Monate
Deutsche Rentenversicherung Bund Betriebswirtschaftlicher Service · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2026
Auftragnehmer: Fujitsu Services GmbH
Vertragsschluss: 30.11.2023
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvereinbarung für Microsoft-Lizenzen und begleitende Dienstleistungen
Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 11.12.2026
Auftragnehmer: CANCOM GmbH
Vertragsschluss: 11.12.2023
Zuschlagswert: 89.559.168,07 EUR
- Lizenzen und Netzwerkkomponenten für die Mathematica-Software
Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: uni software plus GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Sicherheitssoftware und Service zur Kontrolle von Geräteschnittstellen in Krankenhäusern
Sana Kliniken Oberfranken Coburg GmbH · Coburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 26.02.2027
Auftragnehmer: DriveLock SE
Vertragsschluss: 26.08.2025
Zuschlagswert: 0,01 EUR
- Endpoint-Security- und Antiviruslösung für Krankenhäuser
Sana Kliniken Oberfranken Coburg GmbH · Coburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 26.02.2027
Auftragnehmer: Controlware GmbH
Vertragsschluss: 26.08.2025
Zuschlagswert: 0,01 EUR
- Beschaffung von Payara Server Enterprise, Confluent Kafka, Next Cloud Enterprise und Dropsolid DXP inklusive Support
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch den Leiter des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · Nürnberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 26.03.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
95444 · Bayreuth
vergabestelle1@by.aok.de0921 78 71-018 erfasste Verfahren, davon 11 vergeben. 16 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnen+4922894990
vk@bundeskartellamt.bund.de+49 22894990
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Fachbereich Vergabestelle
vergabestelle1@by.aok.de+49 8962730
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 01:45 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 16.06.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 06.09.2026, 22:14 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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