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Erneuerung der IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung Freital

Status
Offen
Angebotsfrist
11.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
12.10.2026
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
702281-2026
Verfahrensnummer
01a11b56-9d05-4bd3-bd39-479fb599d823

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadtverwaltung Freital beschafft die Erneuerung ihrer IT-Infrastruktur für Verwaltungsverfahren und -aufgaben. Die bestehende Infrastruktur umfasst zwei Rechenzentrumsstandorte in Freital, von denen aus IT-Dienste für verschiedene Verwaltungsstellen und Ämter bereitgestellt werden. Für den Auftrag ist eine Laufzeit von 1.800 Tagen vorgesehen; Angebote müssen bis zum 11. November 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Erneuerung IT-Infrastruktur der SV Freital

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Erneuerung IT-Infrastruktur der SV Freital

    Die Stadt Freital betreibt für eine Vielzahl von verwaltungsbezogenen Fachverfahren eine Reihe von IT-Komponenten, die gemeinsam mit verschiedenen Softwareprodukten der Bereitstellung aller notwendigen Infrastrukturkomponenten für den Betrieb der notwendigen Verwaltungsaufgaben dienen. Ausgehend von zwei Rechenzentrums-Standorten in der Stadt Freital werden heute IT-Dienste für die verschiedenen Verwaltungsstellen und Ämter bereitgestellt. Für den Betrieb der einzelnen IT-Dienste und Fachverfahren betreibt die Stadt Freital heute ein 3-Tier VMware-Streched-Cluster, welches symmetrisch auf zwei georedundante Standorte aufgeteilt ist. Ziel ist die Beschaffung moderner Compute- und Speicher-Technologien, die einen effektiven Betrieb der Rechenzentren für die kommenden 5 Jahre gewährleisten.

    Frist: 11.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Interessenkonflikt wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. • Interessenkonflikt aufgrund Teilnahme an dem Vergabeverfahren • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, wenn ein Ausgleich des strukturellen Erkenntnisgewinns nicht möglich ist Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, • § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, • § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet • § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. • Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576)genannten Unternehmens- und/ oder Personenkreis • Wird über Anlage B - Russlandembargo als Eigenerklärung abgefragt. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, unzulässiger Erhalt vertraulicher Informationen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, wenn ein Ausgleich des strukturellen Erkenntnisgewinns nicht möglich ist • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. • Zahlungsunfähigkeit oder der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage (unter anderem Konkurs, Insolvenz, Vergleichsverfahren, Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter) gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Entfällt

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LOT-0001 · Erneuerung IT-Infrastruktur der SV Freital

Wertungspreis
50 %
Technische Leistungskriterien/Leistungsfähigkeit Bieter
50 %

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Anforderungen

Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Interessenkonflikt wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. • Interessenkonflikt aufgrund Teilnahme an dem Vergabeverfahren • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, wenn ein Ausgleich des strukturellen Erkenntnisgewinns nicht möglich ist Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, • § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, • § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet • § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. • Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576)genannten Unternehmens- und/ oder Personenkreis • Wird über Anlage B - Russlandembargo als Eigenerklärung abgefragt. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, unzulässiger Erhalt vertraulicher Informationen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, wenn ein Ausgleich des strukturellen Erkenntnisgewinns nicht möglich ist • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. • Zahlungsunfähigkeit oder der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage (unter anderem Konkurs, Insolvenz, Vergleichsverfahren, Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter) gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Entfällt

Änderungen und Bieterfragen

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