Betrieb einer Krankenstation in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Sigmaringen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 12.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Regierungspräsidium Tübingen
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 28.09.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
- Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen (85140000)
- Bekanntmachung
- ausschreibungen.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 665893-2026
- Verfahrensnummer
- 28638c12-ad3b-48ad-bf7d-145efe126516
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Regierungspräsidium Tübingen sucht einen externen Dienstleister für den Betrieb der Krankenstation in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete (LEA) in Sigmaringen. Hauptaufgabe ist, die medizinische Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sicherzustellen. Die Preiswertung berücksichtigt drei Belegungsstufen: bis zu 400, 401 bis 875 sowie 876 bis 1.500 Bewohner; Angebote müssen bis zum 12. November 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Für den Betrieb der Krankenstation auf dem Gelände der Landeserstaufnahmeeinrichtung Sigmaringen (LEA) ist der Einsatz eines externen Dienstleisters vorgesehen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Betrieb der Krankenstation in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Sigmaringen (LEA)
Hauptgegenstand des Vertrags ist die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bewohner nach Maßgabe der §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz.
Frist: 12.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
1) Erklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen 2) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung 3) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Der / die Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 4) Erklärung VO (EG) Nr. 2580/2001, VO (EG) Nr. 881/2002 und 2001/931/GASP Ich erkläre/Wir erklären, dass weder mein/unser Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen und Erklärungen nicht vollständig fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Das vollständige Angebot (Angebotsblatt/ Preisblatt, Anlage 4) ist mit allen in der Anlage 3 (Angebotsschreiben) aufgeführten Anlagen und Nachweisen dem Regierungspräsidium Tübingen ausschließlich in elektronischer Form nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz des Landes Baden-Württemberg (https://ausschreibungen. landbw.de) einzureichen. Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, der Dienstleistungsvertrag und das Preisblatt nach Auffassung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz des Landes Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 03.11.2026 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Bieterfragen, die nicht über diesen Weg eingehen, werden nicht beantwortet. Sämtliche bekanntgegebenen Änderungen werden Teil der Ausschreibungsunterlagen und somit Vertragsbestandteil, auch wenn Bieter aufgrund fehlender Registrierung keine Kenntnis erlangt haben. Das Angebot muss bis spätestens 12.11.2026, 09:00 Uhr, über den Vergabemarktplatz vollständig beim Regierungspräsidium Tübingen eingegangen sein. Die übermittelten Angebote sind mit einer einfachen elektronischen Signatur in Textform einzureichen, können aber auch mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Die einzelnen Formblätter müssen nicht unterschrieben werden und gelten mit der einfachen elektronischen Signatur in Textform als verbindlich erklärt bzw. angeboten. Dies gilt nicht für den Fall, dass Formblätter von Dritten auszufüllen bzw. zu unterschreiben sind.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Betrieb der Krankenstation in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Sigmaringen (LEA)
- Monatspauschale Belegungsstufe I (bis 400 Bewohner): Gewichtung Brutto-Angebotspreis 40 % Belegungsstufe II (401-875 Bewohner): Gewichtung Brutto-Angebotspreis 35 % Belegungsstufe III (876-1500 Bewohner):Gewichtung Brutto-Angebotspreis 25% = Angebotssumme ((Gesamtpreis des niedrigsten Angebots : Gesamtpreis Ihres Angebots) x 100) x 0,25 Ärztehonorar inkl. Psychologe/Psychiater ((Brutto-Preis des niedrigsten Angebots : Brutto-Preis Ihres Angebots) x 100) x 0,15 Zusätzliches Gesundheitsfachpersonal ((Brutto-Preis des niedrigsten Angebots : Brutto-Preis Ihres Angebots) x 100) x 0,10 Ruhendstellung-Monatspauschale ((Brutto-Preis des niedrigsten Angebots : Brutto-Preis Ihres Angebots) x 100) x 0,10
- 60 %
- Neben dem Preis fließen die konzeptionellen Ausführungen in die Angebotswertung ein. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung. Daher hat der Bieter als Bestandteil seines Angebots ein Konzept, bestehend aus drei Fragen, zu erarbeiten (Anlage 11). Die Inhalte der konzeptionellen Ausführungen werden im Falle der Zuschlagserteilung Gegenstand der zu erbringenden Leistung (Vertragsbestandteil). Bei Punktegleichstand in der Gesamtwertung (Preis und Qualität) erhält der Bewerber mit mehr Punkten im Bereich Preis den Zuschlag. Bei Punktegleichstand in Preis und Qualität entscheidet das Los.
- 40 %
Vergabeunterlagen
20 Dateien laut Portal · Stand 28.09.2026| Sonstiges | 288 KB | |
| Vertragsbedingungen | 268 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 243 KB | |
| Sonstiges | 1,8 MB | |
| Anschreiben | 301 KB | |
| Sonstiges | 27 KB | |
| Sonstiges | 21 KB | |
| Formular | 40 KB | |
| Formular | 56 KB | |
| Sonstiges | 54 KB | |
| Sonstiges | 41 KB | |
| Formular | 18 KB | |
| Sonstiges | 132 KB | |
| Sonstiges | 231 KB | |
| Vertragsbedingungen | 80 KB | |
| Formular | 34 KB | |
| Formular | 35 KB | |
| Sonstiges | 27 KB | |
| Sonstiges | 156 KB | |
| Sonstiges | 16 KB |
Anforderungen
1) Erklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen 2) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung 3) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Der / die Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 4) Erklärung VO (EG) Nr. 2580/2001, VO (EG) Nr. 881/2002 und 2001/931/GASP Ich erkläre/Wir erklären, dass weder mein/unser Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen und Erklärungen nicht vollständig fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Das vollständige Angebot (Angebotsblatt/ Preisblatt, Anlage 4) ist mit allen in der Anlage 3 (Angebotsschreiben) aufgeführten Anlagen und Nachweisen dem Regierungspräsidium Tübingen ausschließlich in elektronischer Form nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz des Landes Baden-Württemberg (https://ausschreibungen. landbw.de) einzureichen. Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, der Dienstleistungsvertrag und das Preisblatt nach Auffassung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz des Landes Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 03.11.2026 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Bieterfragen, die nicht über diesen Weg eingehen, werden nicht beantwortet. Sämtliche bekanntgegebenen Änderungen werden Teil der Ausschreibungsunterlagen und somit Vertragsbestandteil, auch wenn Bieter aufgrund fehlender Registrierung keine Kenntnis erlangt haben. Das Angebot muss bis spätestens 12.11.2026, 09:00 Uhr, über den Vergabemarktplatz vollständig beim Regierungspräsidium Tübingen eingegangen sein. Die übermittelten Angebote sind mit einer einfachen elektronischen Signatur in Textform einzureichen, können aber auch mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Die einzelnen Formblätter müssen nicht unterschrieben werden und gelten mit der einfachen elektronischen Signatur in Textform als verbindlich erklärt bzw. angeboten. Dies gilt nicht für den Fall, dass Formblätter von Dritten auszufüllen bzw. zu unterschreiben sind.
Änderungen und Bieterfragen
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