Verpflegungsdienste in der Erstaufnahmeeinrichtung München Garmischer Straße
Regierung von Oberbayern · München, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Fehler des Auftraggebers berichtigt
Leistungsverzeichnis wurde in Ziffer 2.3.2 angepasst, vgl. Änderung in Rot. Die Anzahl an möglichen gleichzeitigen Essensteilnehmern im Speiseraum wurde von 200 auf 190 reduziert.
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Zusammenfassung
Die Regierung von Oberbayern vergibt Verpflegungsdienste für die Erstaufnahmeeinrichtung Garmischer Straße in München. Der Auftragnehmer erbringt vollständige Speisen- und Getränkeversorgung sowie Lunchpakete für Asylsuchende, die dort typischerweise wenige Tage bis Wochen untergebracht sind. Die Leistung erfordert sensiblen Umgang mit Flüchtlingen und Koordination mit anderen Dienstleistern vor Ort. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Zuschlag nach Preis.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung Garmischer Straße 2-12, 80339 München – nachfolgend „EAE“ genannt. Die EAE ist die erste Anlaufstelle für alle Personen, die im Rahmen eines Asylverfahrens nach Oberbayern kommen und dient der ersten Aufnahme, der Registrierung und Weiterleitung der Asylsuchenden innerhalb und außerhalb Oberbayerns. Ihr Aufenthalt beträgt dort in der Regel wenige Tage bis wenige Wochen. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung sowie der Lieferung von Lunchpaketen nach entsprechendem Einzelabruf. Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen. Bei der EAE handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z.B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen. Der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Asylbewerbern umzugehen und sich soweit erforderlich mit den sonstigen objektbezogenen Dienstleistern abzustimmen und zu koordinieren.
Qualifikation
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Information: Für den Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften oder beider Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge)wird auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Beachten Sie bitte § 47 Abs. 1 S. 3 VgV! Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen,prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende oder unzureichende Unterlagen/Anlagen nicht nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Unvollständige Angebote können daher zum Ausschluss führen. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Lose
1 LosDer Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung Garmischer Straße 2-12, 80339 München – nachfolgend „EAE“ genannt. Die EAE ist die erste Anlaufstelle für alle Personen, die im Rahmen eines Asylverfahrens nach Oberbayern kommen und dient der ersten Aufnahme, der Registrierung und Weiterleitung der Asylsuchenden innerhalb und außerhalb Oberbayerns. Ihr Aufenthalt beträgt dort in der Regel wenige Tage bis wenige Wochen. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung sowie der Lieferung von Lunchpaketen nach entsprechendem Einzelabruf. Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen. Bei der EAE handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z.B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen. Der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Asylbewerbern umzugehen und sich soweit erforderlich mit den sonstigen objektbezogenen Dienstleistern abzustimmen und zu koordinieren.
Zuschlagskriterien
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Preis