Betrieb von bis zu zehn Notunterkünften für Geflüchtete in München
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.12.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 21.11.2024
- CPV-Codes
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- Unterbringung (98341000)
- Verwaltung von Unterkünften (98341100)
- Bekanntmachung
- vergabe.muenchen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 711850-2024
- Verfahrensnummer
- 18ada692-76af-47db-81ba-a50ef7216ae7
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt München, Sozialreferat, sucht mehrere Auftragnehmer für den Betrieb von Notunterkünften für Geflüchtete im Stadtgebiet München. Der Rahmenvertrag umfasst den Betrieb von mehreren, bis zu zehn Unterkünften sowie die Bereitstellung von Einrichtungsleitung und Haus-, Sicherheits- und Servicepersonal auf Basis wöchentlicher Stundenkontingente; jeder Auftragnehmer soll mindestens eine Unterkunft betreiben. Die Vertragsdauer beträgt 330 Tage, die Angebotsfrist endet am 23. Dezember 2024 um 8:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag über den Betrieb von Notunterkünften für Geflüchtete im Stadtgebiet München
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvertrag über den Betrieb von Notunterkünften für Geflüchtete im Stadtgebiet München
Vertragsgegenstand soll ein Rahmenvertrag mit mehreren Auftragnehmerinnen/ Auftragnehmern über den Betrieb von mehreren (bis zu 10) Unterkünften für Geflüchteten sein (Bieterkreisermittlung), in Form eines Abrufs eines wöchentlichen Stundenkontingents an Einrichtungsleitung (im Folgenden EL genannt) und Haussicherheits- und Servicepersonal (im Folgenden HSP genannt). Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer stellt das Personal für den Betrieb von mindestens einer Unterkunft. Das Personalvolumen für den Betrieb einer Unterkunft setzt sich aus wöchentlich 40 Stunden EL und wöchentlich 224 Stunden HSP zusammen. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt mit Zuschlagserteilung, frühestens jedoch am 01.02.2025 um 7:30 Uhr und endet mit Ablauf des 31.12.2025 Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, einer zusätzlichen Kündigung bedarf es hierzu nicht. Sobald der Abruf aus dem Rahmenvertrag (schriftlich durch die Auftraggeberin) erfolgt, stellt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen für mindestens 4 Wochen das festgelegte Personalvolumen. Die 4 Wochen beginnen ab dem Datum, an dem das geforderte Personalvolumen durch die Auftragnehmerin/ den Auftragnehmer gestellt wird (jedoch spätestens 14 Tage nach Abruf durch die Auftraggeberin). Wöchentliches Stundenvolumen und Gesamtstundenvolumen des Rahmenvertrags: - Einrichtungsleitung pro Woche: bis zu 400 Stunden - Haussicherheits- und Servicepersonal (HSP) pro Woche: bis zu 2.240 Stunden Gesamtstundenvolumen der Grundlaufzeit: - Einrichtungsleitung: 19.200 Stunden - Haussicherheits- und Servicepersonal (HSP): 107.520 Stunden Stundenvolumen pro Verlängerungsoption: - Einrichtungsleitung: 1.600 Stunden - Haussicherheits- und Servicepersonal (HSP): 8.960 Stunden Rahmendaten zum Abruf: Im Rahmen dieses Verfahrens wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren geeigneten Auftragnehmerinnen/Auftragnehmern geschlossen (Bieterkreisermittlung), die die Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen erfüllen und ein zuschlagsfähiges Angebot mit allen Preisangaben abgeben. Vorgabe der Leistungsbeschreibung ist auch, dass die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer bei Bedarf das Personal für den Betrieb von mindestens einer Unterkunft stellt (binnen 14 Tagen nach Abruf). Durch Angebotsabgabe wird dies zugesichert und alle Vorgaben werden akzeptiert. Die Bedingungen für die Erteilung der konkreten Einzelaufträge (Betrieb einer Unterkunft) sind die Folgenden: Die Auftragnehmerinnen/Auftragnehmer (Bieterkreis) werden in der Reihenfolge der Platzierung ihres in der Ausschreibung der Rahmenvereinbarung stehenden Angebots angefragt. Ist die/der erstplatzierte Auftragnehmerin/Auftragnehmer nicht in der Lage, zum geforderten Zeitpunkt vollumfänglich die abgerufene Leistung zu erbringen, wird die/der zweitplatzierte Auftragnehmerin/Auftragnehmer angefragt. In dieser Reihenfolge wird vorgegangen, bis eine Auftragserteilung möglich ist. Es erhält damit jeweils die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer des Bieterkreises den Zuschlag für den Einzelauftrag, der für diesen das wirtschaftlichste Angebot abgeben hat und Kapazitäten zur Verfügung hat. Hat die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer bereits einen Einzelauftrag erhalten und kann die erforderlichen Personalvolumina bei weiterem Abruf nicht stellen, erhält die/der nächstwirtschaftlichste Auftragnehmerin/Auftragnehmer den Zuschlag usw. Die Ermittlung des für den Einzelauftrag wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich auf Grundlage der im Rahmen dieses Verfahrens abgegebenen Preise und Konditionen. In dieser Leistungsbeschreibung / Rahmenvereinbarung sind bereits alle Bedingungen für die Erbringung der Leistung sowie die objektiven Bedingungen für die Auswahl der Dienstleister*innen festgelegt, sodass die Einzelaufträge ohne erneutes Vergabeverfahren nach Maßgabe dieser Vorgaben beauftragt werden. Der Abruf erfolgt bei Bedarf durch die Auftraggeberin und vorbehaltlich eines Finanzierungsbeschlusses. Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers auf Abruf aus dem Rahmenvertrag. Für Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Frist: 23.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Die Entscheidung über eine etwaige Nachforderung trifft die Auftraggeberin. Dabei wird der vergaberechtliche Rahmen berücksichtigt.
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LOT-0000 · Rahmenvertrag über den Betrieb von Notunterkünften für Geflüchtete im Stadtgebiet München
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- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Die Entscheidung über eine etwaige Nachforderung trifft die Auftraggeberin. Dabei wird der vergaberechtliche Rahmen berücksichtigt.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.02.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 70893-2025
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