Verpflegungsleistungen für die ANKER-Dependance in Günzburg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Regierung von Schwaben
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 22.07.2026
- CPV-Codes
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- Verarbeitete Lebensmittel (15894000)
- Kantinen- und Verpflegungsdienste (55500000)
- Verpflegungsdienste (55520000)
- Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen (55523000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 507493-2026
- Verfahrensnummer
- ce09167a-c13b-4910-bc52-9686d29c0b17
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Regierung von Schwaben schreibt die tägliche Vollverpflegung für eine Asylunterkunft in Günzburg mit einer Kapazität von 206 Plätzen aus. Der Auftrag umfasst die Produktion, Lieferung und Ausgabe der Speisen an 365 Tagen im Jahr. Die Vergütung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Belegung, ergänzt durch eine Bereithaltungspauschale.
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Leistungsbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, betreibt seit dem 01.08.2023 die ANKER-Dependance Maria-Merian-Straße 4 in 89312 Günzburg mit einer Kapazität von 206 Unterbringungsplätzen. Die Einrichtung dient der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden nach § 44 AsylG. Gegenstand der Ausschreibung sind Verpflegungsleistungen für die in der Einrichtung untergebrachten Personen. Der Auftragnehmer stellt durch seine Leistungserbringung die tägliche Vollverpflegung der untergebrachten Personen an 365 Verpflegungstagen pro Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung sicher. Die Speisen und Getränke werden vom Auftragnehmer entsprechend zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmter Speisepläne in einer Betriebsstätte des Auftragnehmers produziert und im Rahmen der Essensausgabe in der Einrichtung verteilt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Produktion und Lieferung, die Essensausgabe der Speisen inklusive der Kontrolle der jeweiligen Essensberechtigung. Die Verpflegung in der Einrichtung für grundsätzlich bis zu 206 untergebrachte Personen wird dabei entsprechend der Belegung täglich abgerufen. Eine geringere Belegung ist möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Bereithaltungspauschale nach Ziff. 3.1 der Rahmenvereinbarung bleibt hiervon unberührt. In Ausnahmesituationen können für den Fall einer kurzfristigen Überbelegung auch mehr als 206 Personen zu verpflegen sein. Aktenzeichen der Regierung von Schwaben: RvS.SG14.2-6740.4-13/11.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Verpflegungsleistungen ANKER-Dependance Maria-Merian-Straße, Günzburg
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, betreibt seit dem 01.08.2023 die ANKER-Dependance Maria-Merian-Straße 4 in 89312 Günzburg mit einer Kapazität von 206 Unterbringungsplätzen. Die Einrichtung dient der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden nach § 44 AsylG. Gegenstand der Ausschreibung sind Verpflegungsleistungen für die in der Einrichtung untergebrachten Personen. Der Auftragnehmer stellt durch seine Leistungserbringung die tägliche Vollverpflegung der untergebrachten Personen an 365 Verpflegungstagen pro Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung sicher. Die Speisen und Getränke werden vom Auftragnehmer entsprechend zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmter Speisepläne in einer Betriebsstätte des Auftragnehmers produziert und im Rahmen der Essensausgabe in der Einrichtung verteilt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Produktion und Lieferung, die Essensausgabe der Speisen inklusive der Kontrolle der jeweiligen Essensberechtigung. Die Verpflegung in der Einrichtung für grundsätzlich bis zu 206 untergebrachte Personen wird dabei entsprechend der Belegung täglich abgerufen. Eine geringere Belegung ist möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Bereithaltungspauschale nach Ziff. 3.1 der Rahmenvereinbarung bleibt hiervon unberührt. In Ausnahmesituationen können für den Fall einer kurzfristigen Überbelegung auch mehr als 206 Personen zu verpflegen sein. Aktenzeichen der Regierung von Schwaben: RvS.SG14.2-6740.4-13/11.
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