Medizinische Versorgung von Flüchtlingen am Standort Büdingen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 03.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 05.10.2026
- CPV-Codes
- Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen (85140000)
- Bekanntmachung
- vergabe.hessen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 685150-2026
- Verfahrensnummer
- e89a8888-82d6-4fcb-8b78-64722c16b768
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center – Beschaffungen –, sucht einen Dienstleister für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen am Standort Büdingen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. Der Vertrag umfasst die Versorgung von bis zu 1.200 Personen; die tatsächliche Belegung hängt laut Ausschreibung von der Flüchtlingssituation und weltpolitischen Entscheidungen ab und ist nicht verlässlich vorhersehbar.
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Leistungsbeschreibung
Medizinische Versorgung der Flüchtlinge am Standtort Büdingen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Medizinische Versorgung Standort Büdingen der Erstaufnahmeeinrichtung Hessen
Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Vertrages über die medizinische Versorgung von bis zu 1200 Flüchtlingen am Standort Büdingen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. Die Belegung wird durch die aktuelle Flüchtlingssituation sowie weltpolitische Entscheidungen beeinflusst und kann daher nicht belastbar prognostiziert werden. Nach Zuschlagserteilung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer deshalb verpflichtet, die jeweils aktuellen Belegungszahlen beim Auftraggeber zu erfragen. Die vorangestellten Belegzahlen stellen eine Prognose dar und bestimmen weder eine Mindestabrufmenge, noch einen Höchstbedarf. Zum Leistungsumfang gehört u.a.: - Die Bereitstellung von nichtärztlichen medizinischen Fachpersonals. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist verpflichtet, montags bis freitags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr die medizinische Versorgung vor Ort sicherzustellen. Andere Zeiten, innerhalb des vertraglich geregelten Umfangs, können - nach Abstimmung mit dem Dez. 76 des Auftraggebers - vereinbart werden. Hierfür hat sie bzw. er jeweils zwei qualifizierte medizinische Fachkräfte einzusetzen. Die medizinischen Fachkräfte müssen ausgebildete Rettungssanitäterinnen bzw. Rettungssanitäter, Rettungsassistentinnen bzw. Rettungsassistenten, Notfallsanitäterinnen bzw. Notfallsanitäter, medizinische Fachangestellte oder examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger sein. Ausgebildete Rettungshelferinnen bzw. Rettungshelfer sowie Sanitätshelferinnen bzw. Sanitätshelfer können nur in Kombination mit einer der bereits genannten Qualifikationen eingesetzt werden. Das Tätigkeitsfeld des medizinischen Fachpersonals umfasst insbesondere: Patientenannahme, -registrierung und -betreuung, Vorbereitung von Untersuchungs- und Sprechzimmern, Verwaltung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie dazugehörige Medikamentenausgabe nach ärztlicher Anweisung, Durchführung von Blutentnahmen, Assistenz bei ärztlichen Untersuchungen, notfallmedizinische Versorgung im Standort, zum Bereich der Medizin gehörige Verwaltungstätigkeiten wie zum Beispiel Pflege von Patientenakten, Organisation von weiteren Untersuchungsterminen, Erledigung administrativer Aufgaben (Telefon, E-Mail etc.), Erstellung von Kostenübernahmeerklärungen. - Die Bereitstellung von ärztlichen Personal für die ambulanten Untersuchungen Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist verpflichtet montags bis freitags im Zeitraum zwischen 08:00 Uhr und 16:30 Uhr ärztliches Personal entsprechend einer Staffelung nach Belegungszahlen zur medizinischen Versorgung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge bereitzustellen. Der Auftraggeber und die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer können in begründeten Fällen, insbesondere aus organisatorischen Gründen, einen anderen, als den oben genannten Zeitraum, vereinbaren. Die eingesetzte Ärztin bzw. der eingesetzte Arzt muss über eine Zulassung zur Berufsausübung verfügen und dies durch eine in Deutschland anerkannte Approbationsurkunde nachweisen können. Die exakten Zeiten der Sprechstunde werden durch das Dez. 76 des Auftraggebers mit einer Vorlaufzeit von einem Monat festgelegt.
Frist: 03.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen) Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen) Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen) Nachforderung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten des § 56 VgV
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LOT-0000 · Medizinische Versorgung Standort Büdingen der Erstaufnahmeeinrichtung Hessen
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Änderungen und Bieterfragen
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