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Rahmenvereinbarung für die Essensverpflegung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung in Karlsruhe

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Kantinen- und Verpflegungsdienste (55500000)
  • Verpflegungsdienste (55520000)
  • Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen (55523000)
Bekanntmachungsnummer
492213-2026
Verfahrensnummer
844928a7-5e52-4c78-9b93-cf8d619f7889

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Regierungspräsidium Karlsruhe beschafft eine Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) in der Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe. Angebote müssen bis zum 28. Juli 2026 um 08:00 Uhr (UTC) ausschließlich elektronisch eingereicht werden; bewertet werden der fiktive Angebotspreis mit 70 Prozent und das Realisierungskonzept mit 30 Prozent.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der Durlacher Allee 100 in Karlsruhe

    Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe

    Frist: 28.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

1) Erklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen 2) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung 3) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 4) Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint; Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 13.07.2026 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Unvollständige Angebote können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt/nachgefordert werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

fiktiver Angebotspreis
70 %
Realisierungskonzept
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.

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Anforderungen

1) Erklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen 2) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung 3) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 4) Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint; Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 13.07.2026 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Unvollständige Angebote können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt/nachgefordert werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 07.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 691243-2026
  2. 16.07.2026Berichtigung 1Die Angebotsfrist (spätester Termin zur Abgabe des Angebots) sowie das Datum der Angebotsöffnung werden gemäß § 20 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 Vergabeverordnung um 7 Kalendertage verlängert. (vgl. Nr. 5.1.12) In Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung wird das Speisenproduktionssystem "Cook & Serve" gestrichen. Neue Formulierung: "Das Verpflegungskonzept sieht als Speisenproduktionssystem das "Cook & Hold-System" vor. Die Speisenproduktionssysteme "Cook & Chill" oder "Cook & Freeze" sind nur gestattet, wenn diese mit den in Nrn. 2 und 3 angegebenen räumlichen Gegebenheiten und deren Ausstattung sowie den durch den Auftragnehmer eingebrachten Geräten/Küchenausstattung zu den Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung erbracht werden können."

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