Betrieb einer Krankenstation in der Notunterkunft Sindelfingen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 0 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Regierungspräsidium Stuttgart
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
- Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen (85140000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 476414-2026
- Verfahrensnummer
- fd656184-3cbc-4ec1-b79b-16b2c7433ffb
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Regierungspräsidium Stuttgart sucht einen Dienstleister für den Betrieb einer Krankenstation in der Notunterkunft Sindelfingen, die als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge dient. Die Krankenstation soll die dort untergebrachten Asylsuchenden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz medizinisch versorgen. Die Einrichtung bietet Platz für 600 Personen bei Regelbelegung und bis zu 900 Personen bei Notbelegung; die Vertragsdauer beträgt 720 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Betrieb einer Krankenstation in der Notunterkunft (NUK), betrieben als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge, in Sindelfingen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Ausschreibung Krankenstation NUK Sindelfingen
Betrieb der Krankenstation, die der medizinischen Versorgung der in der Einrichtung untergebrachten Asylsuchenden nach Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes (§§ 4, 6 AsylbLG) dient. Die NUK Sindelfingen bietet Unterbringungsmöglichkeiten für 600 Personen in der Regelbelegung und 900 Personen in der Notbelegung.
Frist: 10.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO(EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschriftgenannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen und Erklärungen nicht vollständig zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Der Bewertungspreis eines Angebots wird aus den im Preisblatt angegebenen Preisen errechnet. Er setzt sich zusammen auf einer monatlichen Pauschalvergütung für verschiedene Belegungsstufen und der Stundenvergütung für Fachpersonal.
- 50 %
- Es werden Ausführungen zu einem Konzept erwartet, dessen Umfang vier Seiten (DIN A4, mind. Schriftgröße 10) nicht überschreiten darf. Bei Schaubildern muss die Schriftgröße ebenfalls mindestens 10 betragen. Der Bieter hat Stellung zur beabsichtigten medizinischen Betreuung zu nehmen, insbesondere - wie die Organisationsstruktur des Unternehmens von der Geschäftsführung bis zu den für die Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten vor Ort aussieht sowie wer die Ansprechpersonen für den Auftraggeber sind. Die Darstellung kann als Organigramm erfolgen. (max. 10 Punkte) - wie der Betrieb im Alltag organisatorisch sichergestellt wird. Hierbei ist insbesondere darauf einzugehen, wer für die Ausgestaltung der Dienstpläne und die Anleitung des Personals vor Ort zuständig ist (namentliche Nennung ist nicht erforderlich) sowie wie bei kurzfristigen Personalengpässen oder erhöhtem Patientenaufkommen die Betriebsbereitschaft aufrechterhalten wird. (max. 10 Punkte) - wie die medizinische Versorgung der erwachsenen Patienten, unter anderem im Hinblick auf die eingeschränkte Leistungsgewährung gemäß §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz und der Sicherstellung über deren Einhaltung, ausgeführt wird. Dabei ist insbesondere auch auf die Patientenaufnahme, die medizinische Einschätzung, die Dokumentation der Behandlungen sowie die Organisation von Überweisungen und die Zusammenarbeit mit externen Arztpraxen und Krankenhäusern einzugehen. (max. 15 Punkte) - wie mit Personen mit besonderen Schutzbedarfen sowie mit sich aggressiv verhaltenden Patienten umgegangen wird. Es ist insbesondere darzustellen, welche organisatorischen Maßnahmen, Verfahrensweisen und Qualifikationen des eingesetzten Personals zur Gewährleistung einer angemessenen und sicheren Versorgung vorgesehen sind. (max. 10 Punkte) - wie die Qualität der medizinischen Leistungserbringung kontinuierlich sichergestellt und weiterentwickelt wird. Hierbei ist insbesondere auf Maßnahmen der Qualitätssicherung, den Umgang mit Beschwerden, die Einarbeitung und Fortbildung des Personals sowie die Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Auftraggeber und den weiteren in der Erstaufnahmeeinrichtung tätigen Akteuren einzugehen. (max. 5 Punkte)
- 50 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO(EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschriftgenannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen und Erklärungen nicht vollständig zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 648314-2026
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