Medizinische Versorgung in Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.07.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.07.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
  • Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen (85140000)
  • Dienstleistungen von medizinischem Personal (85141000)
  • Dienstleistungen von nichtärztlichem Personal (85142000)
Bekanntmachungsnummer
432547-2024
Verfahrensnummer
521bce32-37da-4ec3-a06f-21c76d928681

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Regierungspräsidium Karlsruhe sucht eine Rahmenvereinbarung für die medizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge im Regierungsbezirk Karlsruhe. Der Auftrag ist in drei Bereiche gegliedert: den südlichen und nördlichen Regierungsbezirk sowie das Ankunftszentrum Heidelberg. Angebote müssen bis zum 26. Juli 2024 um 9:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über die medizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des Regierungsbezirks Karlsruhe

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Südlicher Regierungsbezirk

    Rahmenvereinbarung über die medizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des südlichen Regierungsbezirks Karlsruhe

    Frist: 26.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Nördlicher Regierungsbezirk

    Rahmenvereinbarung über die medizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des nördlichen Regierungsbezirks Karlsruhe

    Frist: 26.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Ankunftszentrum Heidelberg

    Rahmenvereinbarung über die medizinische Versorgung im Ankunftszentrum Heidelberg des Regierungsbezirks Karlsruhe

    Frist: 26.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 10.07.2024 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Südlicher Regierungsbezirk

Gewichtung 50%
Gewichtung 30%
Gewichtung 20%

LOT-0002 · Nördlicher Regierungsbezirk

Gewichtung 50%
Gewichtung 30%
Gewichtung 20%

LOT-0003 · Ankunftszentrum Heidelberg

Gewichtung 30%
Gewichtung 50%
Gewichtung 20%

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 10.07.2024 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 707593-2024

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