Betrieb von Flüchtlingsunterkünften in Berlin

Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.07.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
22.06.2026
Originalbekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
426065-2026
Verfahrensnummer
9206826f-25ed-453a-b7ef-a50136c5d9d4
CPV-Codes
Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen (85311000)

Kurzbeschreibung

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin sucht Betreiber für zwei Flüchtlingsunterkünfte am Askanierring 71 A-B und in der Bornitzstraße 102. Zum Auftrag gehören die Verwaltung der Unterkünfte, die Aufnahme und Unterbringung zugewiesener Personen, soziale Beratung und Betreuung sowie Versorgung und Bewirtschaftung; Verpflegung ist nicht enthalten. Die Unterkünfte befinden sich in Berlin, Angebote sind bis zum 20. Juli 2026 einzureichen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Askanierring 71 A-B in 13587 Berlin

    Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.

    Frist: 20.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Bornitzstraße 102 in 10365 Berlin

    Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.

    Frist: 20.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (in Euro brutto).
100 %
Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (in Euro brutto).
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Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 659948-2026

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