Verpflegungsdienstleistungen für Asylbegehrende in Hahn und Bernkastel-Kues
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.09.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 11.145.200 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.09.2024
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels (55000000)
- Kantinen- und Verpflegungsdienste (55500000)
- Verpflegungsdienste (55520000)
- Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen (55523000)
- Bekanntmachung
- lbm.vergabe.rlp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 523076-2024
- Verfahrensnummer
- 8814b35c-968b-4547-ae71-a33b28c711e4
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Verpflegung von Asylbegehrenden in den Außenstellen der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) am Flughafen Hahn und in Bernkastel-Kues. Auftraggeber ist die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Auftrag der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz. Der geschätzte Auftragswert beträgt 11.145.200 Euro; die Angebotsfrist endet am 12. September 2024 um 08:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Auftrag der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer) über die Verpflegung für Asylbegehrende in den Außenstellen der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) des Landes Rheinland-Pfalz am Flughafen Hahn und in Bernkastel-Kues aus.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0002 · AfA Hahn11.145.200 EUR
Dienstleistung über die Verpflegung in der AfA Außenstelle am Flughafen Hahn.
Frist: 12.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · AfA Bernkastel-Kues
Dienstleistung Verpflegung in der AfA Außenstelle Bernkastel-Kues.
Frist: 12.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 19.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 781278-2024
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