Essensverpflegung für eine Erstaufnahmeeinrichtung in Tübingen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.04.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
0 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
10.03.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Kantinen- und Verpflegungsdienste (55500000)
  • Verpflegungsdienste (55520000)
  • Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen (55523000)
Bekanntmachungsnummer
165996-2026
Verfahrensnummer
3de235b6-7260-4358-8913-3af9f07f6f8e

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Regierungspräsidium Tübingen schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Tübingen aus. Angaben zur konkreten Menge oder zum geschätzten Auftragswert sind nicht enthalten. Angebote müssen bis zum 24. April 2026 um 09:00 Uhr elektronisch eingereicht werden; der Preis wird mit 60 Prozent und die Qualität mit 40 Prozent bewertet.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Tübingen (EA)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Verpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Tübingen (EA)

    Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Tübingen (EA)

    Frist: 24.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

1) Erklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen 2) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung 3) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Der / die Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlun-gen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 4) Erklärung VO (EG) Nr. 2580/2001, VO (EG) Nr. 881/2002 und 2001/931/GASP Ich erkläre/Wir erklären, dass weder mein/unser Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen und Erklärungen nicht vollständig fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Das vollständige Angebot (Angebotsblatt/ Preisblatt, Anlage 4) ist mit allen in der Anlage 3 (Angebotsschreiben) aufgeführten Anlagen und Nachweisen dem Regierungspräsidium Tübingen ausschließlich in elektronischer Form nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz des Landes Baden-Württemberg (https://ausschreibungen. landbw.de) einzureichen. Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, der Dienstleistungsvertrag und das Preisblatt nach Auffassung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz des Landes Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 14.04.2026 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Bieterfragen, die nicht über diesen Weg eingehen, werden nicht beantwortet. Sämtliche bekanntgegebenen Änderungen werden Teil der Ausschreibungsunterlagen und somit Vertragsbestandteil, auch wenn Bieter aufgrund fehlender Registrierung keine Kenntnis erlangt haben. Das Angebot muss bis spätestens Freitag, 24.04.2026, 09:00 Uhr, vollständig bei dem Regierungspräsidium Tübingen eingegangen sein. Die übermittelten Angebote sind mit einer einfachen elektronischen Signatur in Textform einzureichen, können aber auch mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Die einzelnen Formblätter müssen nicht unterschrieben werden und gelten mit der einfachen elektronischen Signatur in Textform als verbindlich erklärt bzw. angeboten. Dies gilt nicht für den Fall, dass Formblätter von Dritten auszufüllen bzw. zu unterschreiben sind.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Verpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Tübingen (EA)

maximal erreichbare Punkte gewichtet: 60 Bei Gleichpunktestand in der Gesamtwertung (Preis und Qualität) erhält der Bewerber mit mehr Punkten im Bereich Preis den Zuschlag. Bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand in Preis und Qualität entscheidet das Los.
60 %
maximal erreichbare Punkte gewichtet: 40 Bei Gleichpunktestand in der Gesamtwertung (Preis und Qualität) erhält der Bewerber mit mehr Punkten im Bereich Preis den Zuschlag. Bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand in Preis und Qualität entscheidet das Los.
40 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

1) Erklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen 2) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung 3) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Der / die Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlun-gen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 4) Erklärung VO (EG) Nr. 2580/2001, VO (EG) Nr. 881/2002 und 2001/931/GASP Ich erkläre/Wir erklären, dass weder mein/unser Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen und Erklärungen nicht vollständig fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Das vollständige Angebot (Angebotsblatt/ Preisblatt, Anlage 4) ist mit allen in der Anlage 3 (Angebotsschreiben) aufgeführten Anlagen und Nachweisen dem Regierungspräsidium Tübingen ausschließlich in elektronischer Form nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz des Landes Baden-Württemberg (https://ausschreibungen. landbw.de) einzureichen. Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, der Dienstleistungsvertrag und das Preisblatt nach Auffassung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz des Landes Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 14.04.2026 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Bieterfragen, die nicht über diesen Weg eingehen, werden nicht beantwortet. Sämtliche bekanntgegebenen Änderungen werden Teil der Ausschreibungsunterlagen und somit Vertragsbestandteil, auch wenn Bieter aufgrund fehlender Registrierung keine Kenntnis erlangt haben. Das Angebot muss bis spätestens Freitag, 24.04.2026, 09:00 Uhr, vollständig bei dem Regierungspräsidium Tübingen eingegangen sein. Die übermittelten Angebote sind mit einer einfachen elektronischen Signatur in Textform einzureichen, können aber auch mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Die einzelnen Formblätter müssen nicht unterschrieben werden und gelten mit der einfachen elektronischen Signatur in Textform als verbindlich erklärt bzw. angeboten. Dies gilt nicht für den Fall, dass Formblätter von Dritten auszufüllen bzw. zu unterschreiben sind.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 483165-2026

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