Gestaltung und Aktualisierung von Fachberichten und Informationsflyern

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.10.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
504.201,68 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Freistaat Bayern vertr. durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und PräventionProfil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
26.09.2025
Bekanntmachungsnummer
632603-2025
Verfahrensnummer
86f0701f-611d-41f7-86f4-005fb60b9244
CPV-Codes
79822500 · Dienstleistungen im Grafik-Design

Passt diese Ausschreibung zu deinem Unternehmen?

Die KI prüft sie gegen deine eigenen Kriterien und zeigt dir Punkt für Punkt, was passt und wo es hakt.

14 Tage kostenlos testen

Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention in München, sucht einen Dienstleister für die Gestaltung von Printprodukten wie Fachberichten und Informationsflyern. Die Rahmenvereinbarung umfasst auch die erforderliche Aktualisierung bestehender Produkte bei Nachdrucken und soll über mehrere kommende Jahre gelten. Der geschätzte Auftragswert beträgt 504.201,68 Euro; die Leistungen betreffen die Regionen München, Regensburg und Ingolstadt. Angebote müssen bis zum 21. Oktober 2025 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung" "Gestaltung von Printprodukten" zu vergeben. Der Auftrag umfasst die Gestaltung von solchen Printprodukten des StMGP, die nicht strategisch auf das Image des StMGP ausgerichtet sind und somit nicht innerhalb von komplexeren Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und produziert werden. Zu diesen Printprodukten, die nicht in den Bereich strategischer Kommunikation fallen, gehören beispielsweise Fachberichte, Informationsflyer und Ähnliches. Es ist das Ziel des Auftrags, gemeinsam mit dem zu beauftragenden Auftragnehmer diese Printprodukte in den kommenden Jahren zu gestalten bzw. bestehende Produkte im Falle eines Nachdrucks – soweit erforderlich – zu aktualisieren.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Gestaltung von Printprodukten504.201,68 EUR

    Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung" "Gestaltung von Printprodukten" zu vergeben. Der Auftrag umfasst die Gestaltung von solchen Printprodukten des StMGP, die nicht strategisch auf das Image des StMGP ausgerichtet sind und somit nicht innerhalb von komplexeren Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und produziert werden. Zu diesen Printprodukten, die nicht in den Bereich strategischer Kommunikation fallen, gehören beispielsweise Fachberichte, Informationsflyer und Ähnliches. Es ist das Ziel des Auftrags, gemeinsam mit dem zu beauftragenden Auftragnehmer diese Printprodukte in den kommenden Jahren zu gestalten bzw. bestehende Produkte im Falle eines Nachdrucks – soweit erforderlich – zu aktualisieren.

    Frist: 21.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A: sollten für den Bieter bzw. sein Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, so hat er diese im Arbeitsschritt Eignungskriterien des Angebotsassistenten der eVergabe zu erklären, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299-299b, 108e, 333 - 335a,232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriftenanderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden ist. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter eine Scientology-Schutzerklärung gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29.Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) abzugeben. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass sein Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegengeltende menschen-,umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - gem. § 7Abs. 1AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird, -gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet werden, - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die nachdem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nachdem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter auch zu erklären, dass kein Ausschlussgrund nach § 21AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98cAufenthG vorliegt. Insbesondere dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500€wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt wurde. Ebenso, dass gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren odervergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, und es sich auch nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass sein Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass sein Unternehmen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben hat, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass er nicht zu den in Artikel5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff.23der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmenangesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschriftaufweisen, gehört. Ebenso hat er dies für seine am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen zu erklären, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, und dass auch während der Vertragslaufzeit keine derartigen Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen unter den vorgenannten Konditionen eingesetzt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagennachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen(§56 Abs. 3 VgV). Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§56Abs. 4 VgV). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagenbesteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, müssen zwingend ausgeschlossen werden (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV)

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Gestaltung von Printprodukten

Preis
60 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A: sollten für den Bieter bzw. sein Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, so hat er diese im Arbeitsschritt Eignungskriterien des Angebotsassistenten der eVergabe zu erklären, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299-299b, 108e, 333 - 335a,232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriftenanderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden ist. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter eine Scientology-Schutzerklärung gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29.Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) abzugeben. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass sein Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegengeltende menschen-,umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - gem. § 7Abs. 1AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird, -gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet werden, - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die nachdem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nachdem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter auch zu erklären, dass kein Ausschlussgrund nach § 21AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98cAufenthG vorliegt. Insbesondere dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500€wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt wurde. Ebenso, dass gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren odervergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, und es sich auch nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass sein Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass sein Unternehmen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben hat, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass er nicht zu den in Artikel5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff.23der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmenangesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschriftaufweisen, gehört. Ebenso hat er dies für seine am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen zu erklären, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, und dass auch während der Vertragslaufzeit keine derartigen Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen unter den vorgenannten Konditionen eingesetzt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagennachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen(§56 Abs. 3 VgV). Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§56Abs. 4 VgV). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagenbesteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, müssen zwingend ausgeschlossen werden (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV)

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 803338-2025
Vergleichbare Verfahren278vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag249 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 90 Vergaben

Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast

Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Rahmenvereinbarung für die Herstellung von Flyern, Broschüren und PlakatenFreistaat Bayern vertr. durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und PräventionMünchen, Deutschland14.01.20261,3 Mio. €
Rahmenvertrag für Gestaltung, Redaktion, Druck und digitale KommunikationsmittelSächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen ZusammenhaltDresden, Deutschland05.03.2026 -
Satz- und Layoutleistungen für Print- und DigitalprodukteBayerische Landeszentrale für politische BildungsarbeitMünchen, Deutschland22.10.2025190 Tsd. €
Rahmenvertrag für Online-Kommunikation, Design, Marketing und RedaktionFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und EnergieMünchen, Deutschland29.06.2026 -
Verbrauchs- und Verschleißmaterialien für Drucker und MultifunktionsgeräteFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -München, Deutschland22.06.2026 -
Rahmenvereinbarung für Gestaltung und Produktion von PublikationenBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendBerlin, Deutschland07.10.2025 -
Rahmenvertrag für Layout und Gestaltung von Broschüren, Flyern und GrafikenUmweltbundesamtDessau-Roßlau, Deutschland02.10.2025 -
Rahmenvereinbarung für Grafikgestaltung, Kommunikationsmaterialien und DruckdienstleistungenLandesbetrieb Forst Brandenburg - Vergabemanagement Standort EberswaldeEberswalde, Deutschland29.07.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
KGKern GmbHBexbach7021.08.20263,2 Mio. €stabil
BGBonifatius GmbHPaderborn6021.08.20263,3 Mio. €steigend
SGSigel GmbHMertingen3019.05.20260,01 €steigend
OPOVOL Papier Deutschland GmbHKarlsruhe3001.12.20250,017 €steigend
BGbrandarena GmbH & Co. KGIsmaning2101.07.20255,5 Mio. €fallend
LPle-tex publishing services GmbHLeipzig2027.07.2026470 Tsd. €steigend
RMRaufeld MedienBerlin2017.07.20261,2 Mio. €steigend
MVMeramo Verlag GmbHNürnberg2020.05.2026500 Tsd. €steigend
K+Kunze + Stamm GmbHNürnberg2023.03.20269,1 Mio. €steigend
AHAtelier Hauer + Dörfler GmbHBerlin2024.02.20266 Mio. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (149) · Nordrhein-Westfalen (38) · Berlin (30) · Baden-Württemberg (11) · Sachsen (9) · Rheinland-Pfalz (7)

Laufende Rahmenverträge

Bayern
  • Rahmenvertrag für Grafik-, Design- und Publikationsdienstleistungenmade in GbR Franke/RauBayerisches Forschungsinstitut für Digitale TransformationMünchen, Deutschland
    03.12.2024noch 14 Monate03.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Freistaat Bayern vertr. durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Aktiv seit 2024 · 6 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr2Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 6 seit 2024Spitze KW 17 · 2024 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
JDJean-Francois Drozak109.06.20261 Mio. €
DSDruckerei Schmerbeck GmbH103.02.20261,3 Mio. €
C-CMS - Cross Media Solutions GmbH128.11.2025504 Tsd. €
REressourcenmangel124.02.20257,2 Mio. €
CGCastenow GmbH119.06.20245,4 Mio. €
BGbrandarena GmbH & Co. KG110.06.20244 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenvereinbarung für die Herstellung von Flyern, Broschüren und PlakatenDruckerei Schmerbeck GmbHFreistaat Bayern vertr. durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und PräventionMünchen, Deutschland
    1,3 Mio. €
    03.02.2026noch 4 Monate01.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Theaterprojekte an bayerischen Schulen zur Gewinnung von PflegefachkräftenJean-Francois DrozakFreistaat Bayern vertr. durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und PräventionMünchen, Deutschland
    1 Mio. €
    09.06.2026noch 8 Monate01.06.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
03.04.2026Theaterprojekte an bayerischen Schulen zur Gewinnung von PflegefachkräftenVergebenJDJean-Francois Drozak1 Mio. €
08.12.2025Rahmenvereinbarung für die Herstellung von Flyern, Broschüren und PlakatenVergebenDSDruckerei Schmerbeck GmbH1,3 Mio. €
26.09.2025Gestaltung und Aktualisierung von Fachberichten und InformationsflyernVergebenC-CMS - Cross Media Solutions GmbH504 Tsd. €
18.11.2024Informations- und Öffentlichkeitskampagne für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in BayernVergebenREressourcenmangel7,2 Mio. €
21.06.2024Informations- und Öffentlichkeitskampagne für die generalistische Pflegeausbildung in BayernVergebenCGCastenow GmbH5,4 Mio. €
24.04.2024Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen und MesseauftrittenVergebenBGbrandarena GmbH & Co. KG4 Mio. €

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.