Software für digitales Diktat, Spracherkennung und Diktatverwaltung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
18.07.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer OberlandesgerichtsProfil ansehen
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.07.2024
Bekanntmachungsnummer
395083-2024
Verfahrensnummer
22b1bac7-e841-46f9-8ada-43b0909b7eca
CPV-Codes
48000000 · Softwarepaket und Informationssysteme; 48314000 · Spracherkennungssoftwarepaket; 72000000 · IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und HilfestellungMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Der Freistaat Thüringen, vertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena, beschafft für seine Justizbehörden dauerhaft nutzbare Software für digitales Diktat, Diktatverwaltung, Spracherkennung und Hintergrundspracherkennung sowie Einführungsunterstützung, Schulungen und anschließende Pflege. Vorgesehen sind voraussichtlich Lösungen für 1.900 Nutzer im digitalen Diktat beziehungsweise Workflow, 700 Nutzer in der Spracherkennung und 120 Nutzer in der Hintergrundspracherkennung; der Leistungsort ist Thüringen. Die Ein-Partner-Rahmenvereinbarung läuft 36 Monate und kann um 12 Monate verlängert werden, die Angebotsfrist endet am 18. Juli 2024 um 08:00 Uhr (koordinierte Weltzeit).

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Auftraggeber plant die Neuaufstellung der Softwarelösungen für den Bereich des Digitalen Diktates für sämtliche Justizbehörden des Freistaates Thüringen. Die Beschaffung der Lizenzen erfolgt im Rahmen eines Kaufes für die dauerhafte Nutzung. Dies betrifft Software für die Bereiche Spracherkennung, Digitales Diktat nebst Umsetzung durch Schreibkräfte, Hintergrundspracherkennung sowie digitale Geschäftsprozesse (Diktatverwaltung). Daneben sollen im Rahmen der Einführung der Softwarelösungen Unterstützungsleistungen und Schulungen durch den Auftragnehmer erfolgen. Schließlich ist eine Pflege der Software erforderlich, also insbesondere die Zur-Verfügung-Stellung regelmäßiger Updates und Patches sowie Unterstützungsleistungen bei der Behebung eventueller Fehler. Der Vertrag ist als Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ausgestaltet. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt 36 Monate. Der Vertrag kann einmal um 12 Monate verlängert werden. Die Vertragslaufzeit hinsichtlich der Pflegeleistung der abgerufenen Lizenzen endet ebenfalls nach 36 bzw. 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Der tatsächliche Beginn der Pflegeleistung ist an den Abruf der einzelnen Softwarekomponenten gekoppelt. Folgender Umfang an auszustattenden und zu schulenden Nutzern wird definiert: - Digitales Diktat / Workflowlösung Mindestabnahmemenge: 1.600 Voraussichtliche Abnahmemenge 1.900 Höchstabnahmemenge: 2.100 - Spracherkennungslösung Mindestabnahmemenge: 600 Voraussichtliche Abnahmemenge: 700 Höchstabnahmemenge: 800 - Hintergrundspracherkennung Mindestabnahmemenge: 100 Voraussichtliche Abnahmemenge: 120 Höchstabnahmemenge: 250

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Neubeschaffung von IT-Komponenten für den Bereich der Diktatguterstellung und -bearbeitung für die Justizbehörden des Freistaates Thüringen (eDiktat)

    Der Auftraggeber plant die Neuaufstellung der Softwarelösungen für den Bereich des Digitalen Diktates für sämtliche Justizbehörden des Freistaates Thüringen. Die Beschaffung der Lizenzen erfolgt im Rahmen eines Kaufes für die dauerhafte Nutzung. Dies betrifft Software für die Bereiche Spracherkennung, Digitales Diktat nebst Umsetzung durch Schreibkräfte, Hintergrundspracherkennung sowie digitale Geschäftsprozesse (Diktatverwaltung). Daneben sollen im Rahmen der Einführung der Softwarelösungen Unterstützungsleistungen und Schulungen durch den Auftragnehmer erfolgen. Schließlich ist eine Pflege der Software erforderlich, also insbesondere die Zur-Verfügung-Stellung regelmäßiger Updates und Patches sowie Unterstützungsleistungen bei der Behebung eventueller Fehler. Der Vertrag ist als Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ausgestaltet. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt 36 Monate. Der Vertrag kann einmal um 12 Monate verlängert werden. Die Vertragslaufzeit hinsichtlich der Pflegeleistung der abgerufenen Lizenzen endet ebenfalls nach 36 bzw. 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Der tatsächliche Beginn der Pflegeleistung ist an den Abruf der einzelnen Softwarekomponenten gekoppelt. Folgender Umfang an auszustattenden und zu schulenden Nutzern wird definiert: - Digitales Diktat / Workflowlösung Mindestabnahmemenge: 1.600 Voraussichtliche Abnahmemenge 1.900 Höchstabnahmemenge: 2.100 - Spracherkennungslösung Mindestabnahmemenge: 600 Voraussichtliche Abnahmemenge: 700 Höchstabnahmemenge: 800 - Hintergrundspracherkennung Mindestabnahmemenge: 100 Voraussichtliche Abnahmemenge: 120 Höchstabnahmemenge: 250

    Frist: 18.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist oder von deren Tätigkeit die Eignung des Unternehmens nachhaltig bestimmt wird, oder das Unternehmen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: - ein wirksames Berufsverbot nach § 70 StGB - ein wirksames vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO - eine wirksame Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO - eine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 149 GewO. - für das Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist oder von deren Tätigkeit die Eignung des Unternehmens nachhaltig bestimmt wird, oder das Unternehmen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: - ein wirksames Berufsverbot nach § 70 StGB - ein wirksames vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO - eine wirksame Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO - eine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 149 GewO. - für das Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 23.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 787695-2024
Vergleichbare Verfahren180vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag106 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 50 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Thüringen (40) · Nordrhein-Westfalen (29) · Bayern (25) · Hessen (19) · Baden-Württemberg (16) · Sachsen (14)

Laufende Rahmenverträge

Thüringen
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts

Aktiv seit 2023 · 9 Verfahren
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Verfahren pro Jahr3Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 9 seit 2023Spitze KW 51 · 2023 · 2

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Förmliche Zustellung von Postzustellaufträgen für Thüringer JustizbehördenDeutsche Post AGFreistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer OberlandesgerichtsJena, Deutschland
    0 €
    02.10.2024noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beförderung von Briefsendungen für Thüringer JustizbehördenDeutsche Post InHaus Services GmbHFreistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer OberlandesgerichtsJena, Deutschland
    1 €
    07.04.2025noch 33 Monate30.06.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Miete von Großmultifunktionsgeräten mit Wartungs- und PflegeserviceDATEC IT Solutions GmbHFreistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer OberlandesgerichtsJena, Deutschland
    2,2 Mio. €
    27.05.2025noch 45 Monate30.06.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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