Dokumentenscanner und A4-Farb-Multifunktionsgeräte mit Wartung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
16.09.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
28.08.2024
CPV-Codes
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  • Scanner für Computeranwendungen (30216110)
  • Drucker und Plotter (30232100)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
516555-2024
Verfahrensnummer
d9a41130-7e12-4b58-a659-daaee260b0eb

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Freistaat Thüringen, vertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena, beschafft im Rahmen einer Vereinbarung Dokumentenscanner sowie A4-Farb-Multifunktionsgeräte einschließlich Wartung, Reinigungssets und Tonern für die Thüringer Justizbehörden. Vorgesehen sind 20 bis 50 große und 45 bis 90 kleine Dokumentenscanner sowie 65 bis 100 Multifunktionsgeräte; die Geräte werden in Jena angeliefert und dezentral an Justizstandorten in Thüringen eingesetzt. Die Vereinbarung läuft ab Zuschlag 36 Monate, mit der Möglichkeit, die Wartungsleistungen je zweimal um zwölf Monate zu verlängern; die Angebotsfrist endet am 16. September 2024 um 7:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Dokumentenscannern sowie A4-Farb-Multifunktionsgeräten für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung wird durch den Abschluss je eines EVB-IT Kaufvertrages je Los geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beginnt jeweils mit Zuschlag mit einer Laufzeit von 36 Monaten, in der die Abrufe erfolgen. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption der Wartungsleistung je Los um je 12 Monate. Los 1 umfasst die Lieferung von zwei Typen Dokumentenscannern inkl. einer 36-monatigen Wartungsleistung sowie die Lieferung von Reinigungssets. Dokumentenscanner groß: Mindestabnahmemenge 20 Stück, Höchstabnahmemenge 50 Stück. Dokumentenscanner klein: Mindestabnahmemenge 45 Stück, Höchstabnahmemenge 90 Stück. Reinigungssets: Mindestabnahmemenge 800 Stück, Höchstabnahmemenge 1500 Stück. Los 2 umfasst die Lieferung von A4-Farb-Multifunktionsgeräten inkl. einer 36-monatigen Wartungsleistung sowie die Lieferung von Tonern. A4-Farb-Multifunktionsgeräte: Mindestabnahmemenge 65 Stück, Höchstabnahmemenge 100 Stück. Original Toner (schwarz, cyan, gelb und magenta): Das prognostizierte Druckvolumen beträgt 40.000 Seiten (schwarz) bzw. 15.000 Seiten (je Farbe) je Gerät innerhalb der 36 Monaten. Die Höchstabnahmemenge wird festgelegt auf die doppelte Anzahl der Toner, die zur Erreichung des prognostizierten Druckvolumens benötigt werden. Höchstabnahmemenge je Farbe: doppelte Anzahl der ganzen Toner für eine Reichweite von 40.000 Seiten (schwarz) bzw. 15.000 Seiten (je Farbe) für 100 Multifunktionsgeräte, prognostizierte Abnahmemenge: einfache Anzahl der ganzen Toner für eine Reichweite von 40.000 Seiten (schwarz) bzw. 15.000 Seiten (je Farbe). Die Lieferung der Geräte erfolgt an das Thüringer Oberlandesgericht in Jena, die Geräte werden dezentral an den Standorten der Thüringer Justiz zum Einsatz kommen. Die Wartungsleistung erfolgt am jeweiligen Standort der Geräte.

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Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Beschaffung von Dokumentenscannern

    Los 1 umfasst die Lieferung von zwei Typen Dokumentenscannern inkl. einer 36-monatigen Wartungsleistung sowie die Lieferung von Reinigungssets. Dokumentenscanner groß: Mindestabnahmemenge 20 Stück, Höchstabnahmemenge 50 Stück. Dokumentenscanner klein: Mindestabnahmemenge 45 Stück, Höchstabnahmemenge 90 Stück. Reinigungssets: Mindestabnahmemenge 800 Stück, Höchstabnahmemenge 1500 Stück. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption der Wartungsleistung um je 12 Monate.

    Frist: 16.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Beschaffung von A4-Farb-Multifunktionsgeräten

    Los 2 umfasst die Lieferung von A4-Farb-Multifunktionsgeräten inkl. einer 36-monatigen Wartungsleistung sowie die Lieferung von Tonern. A4-Farb-Multifunktionsgeräte: Mindestabnahmemenge 65 Stück, Höchstabnahmemenge 100 Stück. Original Toner (schwarz, cyan, gelb und magenta): Das prognostizierte Druckvolumen beträgt 40.000 Seiten (schwarz) bzw. 15.000 Seiten (je Farbe) je Gerät innerhalb der 36 Monaten. Die Höchstabnahmemenge wird festgelegt auf die doppelte Anzahl der Toner, die zur Erreichung des prognostizierten Druckvolumens benötigt werden. Höchstabnahmemenge je Farbe: doppelte Anzahl der ganzen Toner für eine Reichweite von 40.000 Seiten (schwarz) bzw. 15.000 Seiten (je Farbe) für 100 Multifunktionsgeräte, prognostizierte Abnahmemenge: einfache Anzahl der ganzen Toner für eine Reichweite von 40.000 Seiten (schwarz) bzw. 15.000 Seiten (je Farbe). Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption der Wartungsleistung um je 12 Monate. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag mit einer Laufzeit von 36 Monaten. Abrufe für die A4-Farb-Multifunktionsgeräte und für die Toner können durch den Auftraggeber in dieser Laufzeit erfolgen. Für den Abruf von Tonern besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung 2 x um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Abrufzeit für Toner beträgt somit 60 Monate. Der Auftraggeber teilt spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich mit, ob die Abrufzeit verlängert wird.

    Frist: 16.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Rein nationale Ausschlussgründe: Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist oder von deren Tätigkeit die Eignung des Unternehmens nachhaltig bestimmt wird, oder das Unternehmen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: - ein wirksames Berufsverbot nach § 70 StGB - ein wirksames vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO - eine wirksame Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO - eine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 149 GewO. - für das Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III Bieter, die zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland aufweisen, werden ausgeschlossen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Beschaffung von Dokumentenscannern

100

LOT-0002 · Beschaffung von A4-Farb-Multifunktionsgeräten

100

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Rein nationale Ausschlussgründe: Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist oder von deren Tätigkeit die Eignung des Unternehmens nachhaltig bestimmt wird, oder das Unternehmen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: - ein wirksames Berufsverbot nach § 70 StGB - ein wirksames vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO - eine wirksame Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO - eine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 149 GewO. - für das Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III Bieter, die zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland aufweisen, werden ausgeschlossen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 754776-2024

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