Briefumschläge, Wellpapp-Versandtaschen und Postzustellumschläge für Thüringer Justizbehörden

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.05.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.04.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Gepolsterte Versandtaschen (18938000)
  • Briefumschläge (30199230)
  • Bedruckte Briefumschläge mit Fenster (30199711)
  • Bedruckte Briefumschläge ohne Fenster (30199712)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
229449-2024
Verfahrensnummer
cfe98971-7959-44b1-b0c7-464ecc4a872d

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Freistaat Thüringen, vertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts, beschafft im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung Briefumschläge, Wellpapp-Versandtaschen und bedruckte Postzustellumschläge für seine Justizbehörden. Vorgesehen sind drei Rahmenvereinbarungen beziehungsweise Fachlose mit 13 Mustern für Briefumschläge, zwei Mustern für Wellpapp-Versandtaschen und sechs Mustern für Postzustellumschläge; die Lieferung erfolgt dezentral an die jeweiligen Justizbehörden in Thüringen. Die Rahmenvereinbarungen sollen am 1. Juli 2024 beginnen und bis zu 48 Monate laufen, die Angebotsfrist endet am 24. Mai 2024 um 08:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV je eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Briefumschlägen, Versandtaschen und Postzustellumschlägen für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2024 mit einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten. Es werden 3 Fachlose gebildet.

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Lieferauftrag zur Beschaffung von Briefumschlägen für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen

    Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Briefumschlägen (13 verschiedene Muster) für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Die zu erbringende Leistung umfasst die dezentrale Lieferung der jeweiligen Bestellmengen an die entsprechenden Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Die Lieferleistungen sind grundsätzlich als Teillieferungen halbjährig á 1/2 des jährlichen Gesamtvolumens je Dienststelle durchzuführen. Die Teillieferungen sollen jeweils im September und März erbracht werden. Die Lieferungen für die Justizzahlstelle des Thüringer Oberlandesgerichts und das Justizzentrum Gera erfolgen nur nach Abruf durch ebendiese. Für diese Dienststellen sind mehr als zwei Lieferungen pro Jahr möglich. Die Bestellmenge des ersten Vertragsjahres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Die voraussichtliche jährliche Bestellmenge je Dienststelle wird dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber drei Monate vor Beginn des neuen Vertragsjahres bekanntgegeben. Die Anlieferungen sind unter Verwendung von eigenen Maschinen, Geräten und Fahrzeugen des Auftragnehmers unter Beachtung der dem Auftragnehmer obliegenden Schutz- sowie Obhutspflichten beim Auftraggeber auszuführen. Das Transportrisiko trägt der Auftragnehmer. Die Leistungen müssen fristwahrend von Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 15:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters erbracht werden.

    Frist: 24.05.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Lieferauftrag zur Beschaffung von Wellpapp-Versandtaschen für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen

    Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Wellpapp-Versandtaschen (2 verschiedene Muster) für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Die zu erbringende Leistung umfasst die dezentrale Lieferung der jeweiligen Bestellmengen an die entsprechenden Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Die Lieferleistungen sind grundsätzlich als Teillieferungen halbjährig á 1/2 des jährlichen Gesamtvolumens je Dienststelle durchzuführen. Die Teillieferungen sollen jeweils im September und März erbracht werden. Die Lieferungen für die Justizzahlstelle des Thüringer Oberlandesgerichts und das Justizzentrum Gera erfolgen nur nach Abruf durch ebendiese. Für diese Dienststellen sind mehr als zwei Lieferungen pro Jahr möglich. Die Bestellmenge des ersten Vertragsjahres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Die voraussichtliche jährliche Bestellmenge je Dienststelle wird dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber drei Monate vor Beginn des neuen Vertragsjahres bekanntgegeben. Die Anlieferungen sind unter Verwendung von eigenen Maschinen, Geräten und Fahrzeugen des Auftragnehmers unter Beachtung der dem Auftragnehmer obliegenden Schutz- sowie Obhutspflichten beim Auftraggeber auszuführen. Das Transportrisiko trägt der Auftragnehmer. Die Leistungen müssen fristwahrend von Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 15:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters erbracht werden.

    Frist: 24.05.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Lieferauftrag zur Beschaffung von Postzustellumschlägen für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen

    Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung für die Lieferung von bedruckten Postzustellumschlägen (6 verschiedene Muster) für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Die zu erbringende Leistung umfasst die dezentrale Lieferung der jeweiligen Bestellmengen an die entsprechenden Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Die Lieferleistungen sind grundsätzlich als Teillieferungen halbjährig á 1/2 des jährlichen Gesamtvolumens je Dienststelle durchzuführen. Die Teillieferungen sollen jeweils im September und März erbracht werden. Die Lieferungen für die Justizzahlstelle des Thüringer Oberlandesgerichts und das Justizzentrum Gera erfolgen nur nach Abruf durch ebendiese. Für diese Dienststellen sind mehr als zwei Lieferungen pro Jahr möglich. Die Bestellmenge des ersten Vertragsjahres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Die voraussichtliche jährliche Bestellmenge je Dienststelle wird dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber drei Monate vor Beginn des neuen Vertragsjahres bekanntgegeben. Die Anlieferungen sind unter Verwendung von eigenen Maschinen, Geräten und Fahrzeugen des Auftragnehmers unter Beachtung der dem Auftragnehmer obliegenden Schutz- sowie Obhutspflichten beim Auftraggeber auszuführen. Das Transportrisiko trägt der Auftragnehmer. Die Leistungen müssen fristwahrend von Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 15:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters erbracht werden.

    Frist: 24.05.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist oder von deren Tätigkeit die Eignung des Unternehmens nachhaltig bestimmt wird, oder das Unternehmen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: - ein wirksames Berufsverbot nach § 70 StGB - ein wirksames vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO - eine wirksame Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO - eine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 149 GewO. - für das Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

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LOT-0001 · Lieferauftrag zur Beschaffung von Briefumschlägen für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen

Preis

LOT-0004 · Lieferauftrag zur Beschaffung von Wellpapp-Versandtaschen für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen

Preis

LOT-0005 · Lieferauftrag zur Beschaffung von Postzustellumschlägen für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen

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Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist oder von deren Tätigkeit die Eignung des Unternehmens nachhaltig bestimmt wird, oder das Unternehmen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: - ein wirksames Berufsverbot nach § 70 StGB - ein wirksames vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO - eine wirksame Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO - eine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 149 GewO. - für das Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

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1 Eintrag
  1. 12.07.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 420444-2024

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