Miete von Großmultifunktionsgeräten mit Wartungs- und Pflegeservice
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.04.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 2.894.592 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 16.04.2025
- CPV-Codes
- Drucker und Plotter (30232100)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 248044-2025
- Verfahrensnummer
- a8bec55c-6d32-4331-a202-6ecc787344c6
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena, beschafft einen Rahmenvertrag zur Miete von Großmultifunktionsgeräten einschließlich Wartungs- und Pflegeservice für seine Justizbehörden. Vorgesehen sind zunächst 356 Geräte in vier Leistungsklassen, darunter 334 Schwarzweiß- und 137 Farbgeräte; die Höchstabnahmemenge beträgt insgesamt 450 Geräte. Der Vertrag beginnt am 1. Juli 2025, läuft mindestens 36 Monate und höchstens 60 Monate; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 2,89 Millionen Euro.
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Leistungsbeschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV einen Rahmenvertrag über die Miete von Großmultifunktionsgeräten inklusive Wartungs- und Pflegeservice für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Der Rahmenvertrag beginnt zum 01.07.2025 mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate. Die zu erwartenden Abnahmemengen im Rahmen der Erstausstattung sowie die Höchstabnahmemengen gestalten sich wie folgt: - LK I - 50 sw: prognostizierte Abnahmemenge Erstausstattung: 203 Stück, Höchstabnahmemenge 240 Stück - LK II - 50 farb: prognostizierte Abnahmemenge Erstausstattung: 131 Stück, Höchstabnahmemenge 160 Stück - LK III - 70 sw: prognostizierte Abnahmemenge Erstausstattung: 16 Stück, Höchstabnahmemenge 30 Stück - LK IV - 70 farb: prognostizierte Abnahmemenge Erstausstattung: 6 Stück, Höchstabnahmemenge 20 Stück
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Vergabe eines Rahmenvertrages über die Miete von Großmultifunktionsgeräten inklusive Wartungs- und Pflegeservice für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen2.894.592 EUR
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV einen Rahmenvertrag über die Miete von Großmultifunktionsgeräten inklusive Wartungs- und Pflegeservice für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Der Rahmenvertrag beginnt zum 01.07.2025 mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate. Die zu erwartenden Abnahmemengen im Rahmen der Erstausstattung sowie die Höchstabnahmemengen gestalten sich wie folgt: - LK I - 50 sw: prognostizierte Abnahmemenge Erstausstattung: 203 Stück, Höchstabnahmemenge 240 Stück - LK II - 50 farb: prognostizierte Abnahmemenge Erstausstattung: 131 Stück, Höchstabnahmemenge 160 Stück - LK III - 70 sw: prognostizierte Abnahmemenge Erstausstattung: 16 Stück, Höchstabnahmemenge 30 Stück - LK IV - 70 farb: prognostizierte Abnahmemenge Erstausstattung: 6 Stück, Höchstabnahmemenge 20 Stück
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist oder von deren Tätigkeit die Eignung des Unternehmens nachhaltig bestimmt wird, oder das Unternehmen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: - ein wirksames Berufsverbot nach § 70 StGB - ein wirksames vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO - eine wirksame Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO - eine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 149 GewO. - für das Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III Bieter, die zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland aufweisen, werden ausgeschlossen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist oder von deren Tätigkeit die Eignung des Unternehmens nachhaltig bestimmt wird, oder das Unternehmen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: - ein wirksames Berufsverbot nach § 70 StGB - ein wirksames vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO - eine wirksame Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO - eine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 149 GewO. - für das Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III Bieter, die zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland aufweisen, werden ausgeschlossen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 422675-2025
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