Beförderung von Briefsendungen für Thüringer Justizbehörden
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.03.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 9.034.264,87 EUR
- Lose
- 4
- Auftraggeber
- Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 24.02.2025
- CPV-Codes
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- Postbeförderung auf der Straße (60160000)
- Postdienste (64110000)
- Briefpostdienste (64112000)
- Postzustellung (64121100)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 121209-2025
- Verfahrensnummer
- a0f7170c-fd3e-4bcf-8902-71fbe479d479
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena, beschafft die Beförderung von Briefsendungen für seine Justizbehörden. Vorgesehen sind vier Rahmenvereinbarungen für die Landgerichtsbezirke Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen; der geschätzte Gesamtwert beträgt 9.034.264,87 Euro. Die Laufzeit beginnt am 1. Juli 2025 und beträgt zunächst 24 Monate bis zum 30. Juni 2027; Angebote müssen bis zum 27. März 2025 um 8:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV je eine Rahmenvereinbarung zur Briefsendungsbeförderung für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Die Rahmenvereinbarungen beginnen am 01.07.2025 mit einer Laufzeit von zunächst 24 Monaten und enden am 30.06.2027. Es werden vier Lose gem. § 97 IV 2 GWB gebildet. Die Teillose betreffen die Briefpostbeförderung in den Landgerichtsbezirken Erfurt, Gera, Mühlhausen und Meiningen (je ein Teillos je Landgerichtsbezirk).
Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · Briefsendungsbeförderung für die Justizbehörden des Landegerichtsbezirks Erfurt
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur Briefsendungsbeförderung für die Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Erfurt zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2025 mit einer Laufzeit von zunächst 24 Monaten und endet am 30.06.2027. Leistungspositionen (Prognose pro Jahr): Postkarte (3), Standardbrief bis 20g (444.445), Kompaktbrief bis 50g (144.628), Großbrief bis 500g (95.678), Maxibrief bis 1.000g (4.843), Einschreiben Einwurf (189), Einschreiben Übergabe (312), Einschreiben Rückschein (1.774) Leistungspflichten: Die Auftragnehmerin hat im Einzelnen folgende Leistungen zu erbringen bzw. bei der Auftragsdurchführung sicherzustellen: I. Leerung der Postfächer (Anzahl: 13) und Anlieferung des Postfachpostgutes II. Abholung der Briefpost der aufgeführten Dienststellen III. Frankierung der Briefpost der aufgeführten Dienststellen IV. Herstellung eines Klischees V. Zustellung der Briefpost der aufgeführten Dienststellen VI. Behandlung nicht zustellbarer Sendungen VII. Ausführung von Einschreiben
Frist: 27.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Briefsendungsbeförderung für die Justizbehörden des Landegerichtsbezirks Gera
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur Briefsendungsbeförderung für die Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Gera zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2025 mit einer Laufzeit von zunächst 24 Monaten und endet am 30.06.2027. Leistungspositionen (Prognose pro Jahr): Postkarte (8), Standardbrief bis 20g (878.383), Kompaktbrief bis 50g (142.375), Großbrief bis 500g (99.655), Maxibrief bis 1.000g (3.033), Einschreiben Einwurf (703), Einschreiben Übergabe (216), Einschreiben Rückschein (2.074) Leistungspflichten: Die Auftragnehmerin hat im Einzelnen folgende Leistungen zu erbringen bzw. bei der Auftragsdurchführung sicherzustellen: I. Leerung der Postfächer (Anzahl: 13) und Anlieferung des Postfachpostgutes II. Abholung der Briefpost der aufgeführten Dienststellen III. Frankierung der Briefpost der aufgeführten Dienststellen IV. Herstellung eines Klischees V. Zustellung der Briefpost der aufgeführten Dienststellen VI. Behandlung nicht zustellbarer Sendungen VII. Ausführung von Einschreiben
Frist: 27.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Briefsendungsbeförderung für die Justizbehörden des Landegerichtsbezirks Meiningen
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur Briefsendungsbeförderung für die Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Meiningen zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2025 mit einer Laufzeit von zunächst 24 Monaten und endet am 30.06.2027. Leistungspositionen (Prognose pro Jahr): Standardbrief bis 20g (252.075), Kompaktbrief bis 50g (70.918), Großbrief bis 500g (61.177), Maxibrief bis 1.000g (2.796), Einschreiben Einwurf (1.994), Einschreiben Übergabe (242), Einschreiben Rückschein (987) Leistungspflichten: Die Auftragnehmerin hat im Einzelnen folgende Leistungen zu erbringen bzw. bei der Auftragsdurchführung sicherzustellen: I. Leerung der Postfächer (Anzahl: 11) und Anlieferung des Postfachpostgutes II. Abholung der Briefpost der aufgeführten Dienststellen III. Frankierung der Briefpost der aufgeführten Dienststellen IV. Herstellung eines Klischees V. Zustellung der Briefpost der aufgeführten Dienststellen VI. Behandlung nicht zustellbarer Sendungen VII. Ausführung von Einschreiben
Frist: 27.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Briefsendungsbeförderung für die Justizbehörden des Landegerichtsbezirks Mühlhausen
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur Briefsendungsbeförderung für die Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Mühlhausen zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2025 mit einer Laufzeit von zunächst 24 Monaten und endet am 30.06.2027. Leistungspositionen (Prognose pro Jahr): Standardbrief bis 20g (229.391), Kompaktbrief bis 50g (65.290), Großbrief bis 500g (40.534), Maxibrief bis 1.000g (1.069), Einschreiben Einwurf (2), Einschreiben Übergabe (7), Einschreiben Rückschein (405) Leistungspflichten: Die Auftragnehmerin hat im Einzelnen folgende Leistungen zu erbringen bzw. bei der Auftragsdurchführung sicherzustellen: I. Leerung der Postfächer (Anzahl: 7) und Anlieferung des Postfachpostgutes II. Abholung der Briefpost der aufgeführten Dienststellen III. Frankierung der Briefpost der aufgeführten Dienststellen IV. Herstellung eines Klischees V. Zustellung der Briefpost der aufgeführten Dienststellen VI. Behandlung nicht zustellbarer Sendungen VII. Ausführung von Einschreiben
Frist: 27.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Rein nationale Ausschlussgründe: Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist oder von deren Tätigkeit die Eignung des Unternehmens nachhaltig bestimmt wird, oder das Unternehmen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: - ein wirksames Berufsverbot nach § 70 StGB - ein wirksames vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO - eine wirksame Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO - eine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 149 GewO. - für das Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III Bieter, die zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland aufweisen, werden ausgeschlossen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Briefsendungsbeförderung für die Justizbehörden des Landegerichtsbezirks Erfurt
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LOT-0002 · Briefsendungsbeförderung für die Justizbehörden des Landegerichtsbezirks Gera
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LOT-0003 · Briefsendungsbeförderung für die Justizbehörden des Landegerichtsbezirks Meiningen
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LOT-0004 · Briefsendungsbeförderung für die Justizbehörden des Landegerichtsbezirks Mühlhausen
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Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Rein nationale Ausschlussgründe: Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist oder von deren Tätigkeit die Eignung des Unternehmens nachhaltig bestimmt wird, oder das Unternehmen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: - ein wirksames Berufsverbot nach § 70 StGB - ein wirksames vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO - eine wirksame Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO - eine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 149 GewO. - für das Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III Bieter, die zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland aufweisen, werden ausgeschlossen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 08.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 295402-2025
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