Schulmittagessen für Schulen der Klassenstufen 1 bis 6
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.02.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 11
- Auftraggeber
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von BerlinProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.02.2024
- Bekanntmachungsnummer
- 120015-2024
- Verfahrensnummer
- a256b8bf-5cbd-4918-b184-f22ce6de47bd
- CPV-Codes
- 55524000 · Verpflegungsdienste für Schulen
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Kurzbeschreibung
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin sucht einen Dienstleister für die Versorgung mit Schulmittagessen in Grundschulen, Förderzentren sowie Schulen der Primar- und Sekundarstufe. Der Auftrag umfasst elf Schulen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf und läuft über die Schuljahre 2024/25 bis 2027/28. Angebote waren bis zum 29. Februar 2024 um 9:00 Uhr elektronisch einzureichen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Ausschreibung Schulmittagessen Klassenstufe 1-6, Schuljahr 2024_25 bis 2027_28, Grundschulen, Förderzentren, Primar- und Sekundarstufe Bezirk Marzahn - Hellersdorf von Berlin
Leistungen nach Losen (11)
LOT-0001 · Ulmen-GS_10G33
Ausschreibung Schulmittagessen Klassenstufe 1-6, Schuljahr 2024_25 bis 2027_28, Grundschulen, Förderzentren, Primar- und Sekundarstufe Bezirk Marzahn - Hellersdorf von Berlin
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Schule am grünen Stadtrand_10G34
Ausschreibung Schulmittagessen Klassenstufe 1-6, Schuljahr 2024_25 bis 2027_28, Grundschulen, Förderzentren, Primar- und Sekundarstufe Bezirk Marzahn - Hellersdorf von Berlin
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · 36 Grundschule_10G36
Ausschreibung Schulmittagessen Klassenstufe 1-6, Schuljahr 2024_25 bis 2027_28, Grundschulen, Förderzentren, Primar- und Sekundarstufe Bezirk Marzahn - Hellersdorf von Berlin
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · 37 Grundschule_10G37
Ausschreibung Schulmittagessen Klassenstufe 1-6, Schuljahr 2024_25 bis 2027_28, Grundschulen, Förderzentren, Primar- und Sekundarstufe Bezirk Marzahn - Hellersdorf von Berlin
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Wolfgang-Amadeus-Mozart Schule_10K10
Ausschreibung Schulmittagessen Klassenstufe 1-6, Schuljahr 2024_25 bis 2027_28, Grundschulen, Förderzentren, Primar- und Sekundarstufe Bezirk Marzahn - Hellersdorf von Berlin
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Marcana-Schule_10K11
Ausschreibung Schulmittagessen Klassenstufe 1-6, Schuljahr 2024_25 bis 2027_28, Grundschulen, Förderzentren, Primar- und Sekundarstufe Bezirk Marzahn - Hellersdorf von Berlin
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Gretel-Bergmann-Schule_10K12
Ausschreibung Schulmittagessen Klassenstufe 1-6, Schuljahr 2024_25 bis 2027_28, Grundschulen, Förderzentren, Primar- und Sekundarstufe Bezirk Marzahn - Hellersdorf von Berlin
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0008 · Schule am Pappelhof_10S04
Ausschreibung Schulmittagessen Klassenstufe 1-6, Schuljahr 2024_25 bis 2027_28, Grundschulen, Förderzentren, Primar- und Sekundarstufe Bezirk Marzahn - Hellersdorf von Berlin
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0009 · Schule am Rosenhain_10S07
Ausschreibung Schulmittagessen Klassenstufe 1-6, Schuljahr 2024_25 bis 2027_28, Grundschulen, Förderzentren, Primar- und Sekundarstufe Bezirk Marzahn - Hellersdorf von Berlin
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0010 · Otto-Nagel-Gymnasium_10Y02
Ausschreibung Schulmittagessen Klassenstufe 1-6, Schuljahr 2024_25 bis 2027_28, Grundschulen, Förderzentren, Primar- und Sekundarstufe Bezirk Marzahn - Hellersdorf von Berlin
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0011 · Melanchthon-Gymnasium_10Y11
Ausschreibung Schulmittagessen Klassenstufe 1-6, Schuljahr 2024_25 bis 2027_28, Grundschulen, Förderzentren, Primar- und Sekundarstufe Bezirk Marzahn - Hellersdorf von Berlin
Frist: 29.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüber hinausgehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0011 · Melanchthon-Gymnasium_10Y11
- Zuschlagskriterien und Bewertung Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
LOT-0001 · Ulmen-GS_10G33
- Zuschlagskriterien und Bewertung Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
LOT-0002 · Schule am grünen Stadtrand_10G34
- Zuschlagskriterien und Bewertung Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
LOT-0003 · 36 Grundschule_10G36
- Zuschlagskriterien und Bewertung Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
LOT-0004 · 37 Grundschule_10G37
- Zuschlagskriterien und Bewertung Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
LOT-0005 · Wolfgang-Amadeus-Mozart Schule_10K10
- Zuschlagskriterien und Bewertung Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
LOT-0006 · Marcana-Schule_10K11
- Zuschlagskriterien und Bewertung Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
LOT-0007 · Gretel-Bergmann-Schule_10K12
- Zuschlagskriterien und Bewertung Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
LOT-0008 · Schule am Pappelhof_10S04
- Zuschlagskriterien und Bewertung Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
LOT-0009 · Schule am Rosenhain_10S07
- Zuschlagskriterien und Bewertung Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
LOT-0010 · Otto-Nagel-Gymnasium_10Y02
- Zuschlagskriterien und Bewertung Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüber hinausgehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.10.2025Berichtigung 1Bekanntmachung 663558-2025
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Wer gewinnt solche Vergaben?
Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
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| VGVielfaltMenü GmbH | Berlin | 6 | 0 | 30.07.2026 | 493 Tsd. € | steigend |
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| SCS-Bar Catering GmbH & Co. KG | Nürnberg | 4 | 0 | 31.07.2026 | 114 Tsd. € | fallend |
| GCGFB Catering GmbH | Leipzig | 4 | 0 | 27.07.2026 | 536 Tsd. € | steigend |
| S&Schulversorgung & Catering Thomas Warnhoff GmbH | Berlin | 4 | 0 | 24.03.2025 | 1,4 Mio. € | fallend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Baden-Württemberg (69) · Berlin (60) · Nordrhein-Westfalen (34) · Rheinland-Pfalz (32) · Bayern (27) · Niedersachsen (19)| BNBezirksamt Neukölln von Berlin | Berlin | 16 | 26.09.2025 |
| BMBezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin | Berlin | 9 | 23.02.2026 |
| LBLand Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin | Berlin | 9 | 28.03.2025 |
| SMStadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz. | Mannheim | 8 | 21.07.2026 |
| SLStadt Ludwigshafen, Bereich Schulen | Ludwigshafen | 5 | 21.07.2026 |
| SNStadt Neu-Ulm | Neu-Ulm | 4 | 10.08.2026 |
| SMStadt Memmingen | Memmingen | 4 | 25.06.2026 |
| LSLandeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf | Stuttgart | 4 | 04.11.2025 |
Laufende Rahmenverträge
Berlin- Tägliche Lieferung warmer Mittagessen für Berliner Schulen40seconds Service GmbHBezirksamt Reinickendorf von BerlinBerlin, Deutschland7,8 €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet31.08.2026noch 22 Monate31.07.2028
- Schulmittagessen für drei Schulen in Treptow-KöpenickDLS Dienstleistungs- und Service Nord GmbH +1 weitereLand Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick von BerlinBerlin, Deutschland2,9 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.01.2026noch 22 Monate31.07.2028
- Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive Reinigung40seconds Service GmbHLand Berlin vertr. durch BA Mitte v. BerlinBerlin, Deutschland1,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet07.07.2025noch 22 Monate31.07.2028
- Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen in Berliner SchulenLuna Restaurant GmbH +3 weitereLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von BerlinBerlin, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet19.06.2024noch 22 Monate31.07.2028
- Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen in sieben Neuköllner SchulenSchulversorgung & Catering Thomas Warnhoff GmbH +2 weitereBezirksamt Neukölln von BerlinBerlin, Deutschland1,5 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.07.2024noch 22 Monate31.07.2028
- Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen mit Rohkost und GetränkHand.Fest gGmbHBezirksamt Spandau von BerlinBerlin, Deutschland657 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet27.01.2025noch 22 Monate31.07.2028
- Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen mit Rohkost und GetränkenSchulversorgung & Catering Thomas Warnhoff GmbHLand Berlin, Bezirksamt Friedrichshain-KreuzbergBerlin, Deutschland780 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet24.03.2025noch 22 Monate31.07.2028
- Herstellung, Lieferung und Ausgabe von SchulmittagessenLuna Restaurant GmbH +2 weitereBezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von BerlinBerlin, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet26.07.2024noch 22 Monate31.07.2028
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Aktiv seit 2024 · 32 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| MGMateco GmbH | 1 | 07.07.2026 | 24 Tsd. € |
| S&Schulversorgung & Catering Thomas Warnhoff GmbH | 1 | 23.06.2026 | 1,2 Mio. € |
| LRLuna Restaurant GmbH | 1 | 23.06.2026 | 1,2 Mio. € |
| PLPlanergemeinschaft | 1 | 22.05.2026 | 118 Tsd. € |
| ESEntrepreneuer Sicherheits- und Servicedienstleistung GmbH | 1 | 18.05.2026 | 575 Tsd. € |
| SCSunshine Catering Service GmbH | 1 | 25.11.2025 | 29,3 Mio. € |
| ZMZ-Catering Mitte GmbH | 1 | 25.11.2025 | 29,3 Mio. € |
| 4S40seconds Service GmbH | 1 | 25.11.2025 | 29,3 Mio. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Schulmittagessen für Klassenstufen 1 bis 6 an Schulen in Marzahn-HellersdorfZ-Catering Mitte GmbH +5 weitereBezirksamt Marzahn-Hellersdorf von BerlinBerlin, Deutschland29,3 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet25.11.2025noch 22 Monate31.07.2028
- Schulmittagessen für Schulen der Klassenstufen 1 bis 6VielfaltMenü GmbH +4 weitereBezirksamt Marzahn-Hellersdorf von BerlinBerlin, Deutschland12,6 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.06.2024noch 22 Monate31.07.2028
- Schulmittagessen für Klassen 1 bis 6 an zwölf SchulenLuna Restaurant GmbH +5 weitereBezirksamt Marzahn-Hellersdorf von BerlinBerlin, Deutschland21,9 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.06.2024noch 22 Monate31.07.2028
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 21.08.2026 | Leasing von sechs Dienstfahrzeugen für den Außendienst | Offen | - | - |
| 20.08.2026 | Winterdienstleistung einschließlich Streugut | Offen | - | - |
| 04.08.2026 | Bodenbelagsarbeiten für zwei mobile Unterrichtsgebäude der Konrad-Wachsmann-Schule | Offen | - | - |
| 03.08.2026 | Bodenbelagarbeiten im Bestands- und Erweiterungsbau | Offen | - | - |
| 30.07.2026 | Winterdienstleistungen für öffentliche Flächen und Friedhöfe in Berlin Marzahn-Hellersdorf | Offen | - | - |
| 21.07.2026 | Fliesen- und Verbundabdichtungsarbeiten im Bestands- und Erweiterungsbau | Offen | - | - |
| 09.07.2026 | Abbrucharbeiten für Sanierung und Erweiterung eines Bestandsgebäudes in Berlin | Offen | - | - |
| 03.07.2026 | Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten einschließlich Bodenbeschichtungen | Offen | - | - |
| 25.06.2026 | Landschaftsbauarbeiten und Neugestaltung der Außenanlagen für ein Schulgelände in Berlin-Kaulsdorf | Offen | - | - |
| 18.06.2026 | Dachwartung und Prüfung von Absturzsicherungen an Schulgebäuden | Offen | - | - |
| 08.06.2026 | Sachverständigen-Prüfungen von Gefahrenmeldeanlagen | Offen | - | - |
| 01.06.2026 | Erstausstattung für die Fachbereiche Biologie, Chemie und Physik | Offen | - | - |
| 22.05.2026 | Tief- und Rohrleitungsbau für die Franz-Carl-Achard-Grundschule in Berlin | Offen | - | - |
| 21.05.2026 | Mietrahmenvertrag für Spezialfahrzeuge für Baumschnittarbeiten | Vergeben | MGMateco GmbH | 24 Tsd. € |
| 20.05.2026 | Metallbauarbeiten für Stahlblechtüren, Stahlrahmen-Glas-Türen und Feuerschutzvorhänge | Offen | - | - |
| 29.04.2026 | Pflege von Straßenbegleitgrün im Revier 1, Berlin-Marzahn-Hellersdorf | Vergeben | - | - |
| 29.04.2026 | Unterhaltungspflegearbeiten Straßenland Revier 4 | Vergeben | - | - |
| 21.04.2026 | Baustelleneinrichtung für Gebäudesanierung und Erweiterungsbau in Berlin-Marzahn | Offen | - | - |
| 17.04.2026 | Unterhaltungspflege für städtische Grünanlagen | Vergeben | - | - |
| 17.04.2026 | Metallbauarbeiten Innenbereich Sanierung denkmalgeschütztes Gebäude | Offen | - | - |
| 19.03.2026 | Standortmanagement für das Quartier Helle Mitte | Vergeben | PLPlanergemeinschaft | 118 Tsd. € |
| 09.03.2026 | Parkmanagement für öffentliche Grün- und Parkanlagen in Marzahn-Hellersdorf | Vergeben | ESEntrepreneuer Sicherheits- und Servicedienstleistung GmbH | 575 Tsd. € |
| 23.02.2026 | Lieferung von Schulmittagessen für vier Grundschulstandorte | Vergeben | S&Schulversorgung & Catering Thomas Warnhoff GmbH +1 weitere | 1,2 Mio. € |
| 22.07.2024 | Schulmittagessen für die Klassenstufen 1 bis 6 | Vergeben | GGGourmello GmbH | 225 Tsd. € |
| 22.07.2024 | Schulmittagessen für die Klassenstufen 1 bis 6 an der Grundschule am Schleipfuhl | Vergeben | LRLuna Restaurant GmbH | 295 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenEssenlieferung und Verpflegung für Kindertagesstätten, Horte und Schulen
Rüdersdorf bei Berlin · Offen · Frist 08.10.2026
Die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin beschafft die Verpflegung für drei Kindertagesstätten, zwei Horte und zwei Schulen in ihrem Gemeindegebiet. Vorgesehen sind warme Mittagessen sowie Frühstücks- und Vesperversorgung einschließlich Serviceleistungen. Die beiden Auftragsbereiche haben jeweils eine Laufzeit von 730 Tagen; die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
75 % ähnlichSchulmittagessen für den 5. und 6. Jahrgang des Hölty-Gymnasiums
Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Wunstorf beschafft Schulmittagessen für Schülerinnen und Schüler des 5. und 6. Jahrgangs am Hölty-Gymnasium. Der Leistungsort liegt in der Region DE9; Angaben zur Menge oder zum geschätzten Auftragswert sind nicht enthalten. Die Frist endet am 1. Oktober 2026 um 7:00 Uhr.
65 % ähnlichBewirtschaftung von Mensen und Mittagsverpflegung für Schulen und Kitas in Hemsbach
Hemsbach · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Hemsbach und der Schulverband Nördliche Badische Bergstraße schreiben die Bewirtschaftung der Mensa der Hebelschule sowie die Mittagsverpflegung für vier weitere Bildungseinrichtungen aus. Der Vertrag umfasst die Zubereitung und Lieferung von Mahlzeiten über eine Laufzeit von zwei Jahren. Der Leistungsbeginn ist für den 11. Januar 2027 geplant.
65 % ähnlichMittagsverpflegung für die Erich-Kästner-Schule
27283 Verden · Offen · Frist 23.09.2026
Der Landkreis Verden, vertreten durch seine Zentrale Vergabestelle, beschafft die Mittagsverpflegung für die Erich-Kästner-Schule. Die Leistung wird in der Region DE9 erbracht; Angaben zum Umfang und zum Leistungszeitraum sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 07:00 Uhr UTC.
65 % ähnlichMittagessenverpflegung an städtischen Ganztagsschulen in Hannover
Hannover · Offen · Frist 28.10.2026
Die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Schule, vergibt Dienstleistungskonzessionen für die Mittagessenverpflegung an neun städtischen Ganztagsschulen. Der Auftrag umfasst je nach Schule die unterschiedliche Bewirtschaftung der Schulmensen und ist in neun Schulstandorte gegliedert. Der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 6,79 Millionen Euro; die Angebotsfrist endet am 28. Oktober 2026 um 8:30 Uhr. Leistungsort ist Hannover.
64 % ähnlichCatering und Vollverpflegung für zwei Flüchtlingsunterkünfte in Berlin
Berlin · Offen · Frist 16.10.2026
Das Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, beschafft Catering- und Vollverpflegungsleistungen für zwei Flüchtlingsunterkünfte in Berlin-Marzahn. Die Versorgung umfasst je Unterkunft täglich bis zu 320 zugewiesene Personen und ist in zwei Lose für Standorte am Blumberger Damm sowie in der Dingolfinger Straße aufgeteilt. Die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 07:00 Uhr.
64 % ähnlichVerpflegungsdienstleistungen für das Amt Britz-Chorin-Oderberg
Offen · Frist 25.09.2026
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg beabsichtigt, Leistungen zur Essenversorgung zu beschaffen. Der Auftrag ist der Region Brandenburg zugeordnet; eine konkrete Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 10:00 Uhr (UTC).
62 % ähnlichSchulverpflegung für Schulen in Marbach am Neckar
Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadtverwaltung Marbach am Neckar beschafft Leistungen für die Schulverpflegung. Die Frist zur Einreichung von Angeboten endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr; weitere Angaben zu Umfang, Wert oder Leistungszeitraum sind nicht enthalten.
59 % ähnlichRahmenvertrag Mittagsverpflegung regenerierfertig für Schulen
Rheinfelden (Baden) · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Rheinfelden (Baden) vergibt einen Rahmenvertrag zur Lieferung von regenerierfertiger Mittagsverpflegung und weiteren Lebensmitteln für ihre städtischen Schulen. Das Angebot umfasst zwei Lose mit insgesamt fünf Schulstandorten in Rheinfelden (Baden) und läuft jeweils zwei Jahre ab dem 15. Februar 2027. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren, wobei der Zuschlag allein nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgt.
59 % ähnlichRegelmäßige Lieferung von Fleisch- und Wurstwaren für Mensen
Halle · Offen · Frist 12.10.2026
Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. mit Sitz in Halle sucht einen Lieferanten für die regelmäßige Belieferung seiner Mensen mit Fleisch- und Wurstwaren. Der Auftrag umfasst ein Los; die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis. Angebote können bis zum 12. Oktober 2026 eingereicht werden.
57 % ähnlichCatering und Vollverpflegung für Flüchtlingsunterkünfte in Berlin
Berlin · Offen · Frist 30.09.2026
Das Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, beschafft Catering- und Vollverpflegungsleistungen für zwei Flüchtlingsunterkünfte in Berlin. Versorgt werden sollen täglich bis zu 250 Personen in der Treskowstraße 14 und bis zu 280 Personen im Hausvaterweg 21. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 7:00 Uhr (UTC); ein Leistungszeitraum ist nicht angegeben.
57 % ähnlichCook-and-Chill-Mittagsverpflegung für drei Grundschulen
Dietzenbach · Offen · Frist 29.09.2026
Der Kreis Offenbach, Fachdienst Gebäudewirtschaft, sucht einen Dienstleister für die Zubereitung und Lieferung von gekühlter Mittagsverpflegung im Cook-and-Chill-Verfahren für drei Grundschulen in Heusenstamm. Vorgesehen sind voraussichtlich etwa 100 Essen pro Schultag an der Otto-Hahn-Schule, etwa 100 an der Adalbert-Stifter-Schule und etwa 65 an der Matthias-Claudius-Schule. Die Speisen werden gekühlt angeliefert und unmittelbar vor der Ausgabe in schuleigenen Geräten beziehungsweise CoolCooking-Boxen fertig gegart; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr.
56 % ähnlichLieferung von frischem, verzehrfertigem Obst und Gemüse an Schulen
Offen · Frist 22.09.2026
Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis beschafft frisches, verzehrfertiges Obst und Gemüse für teilnehmende Grund- und Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1 bis 4 sowie Förderschulen in eigener Trägerschaft. Die Lieferungen sollen vom 26. Oktober 2026 bis zum 30. April 2027 an zwei Tagen pro Woche außerhalb der Ferien im Saale-Holzland-Kreis erfolgen. Bei einer Nachbewilligung von Mitteln kann der Lieferzeitraum bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 verlängert werden.
54 % ähnlichLieferung von Mittagsverpflegung für eine Kindertagesstätte in Hattert
Offen · Frist 30.10.2026
Die Verbandsgemeinde Hachenburg beschafft die Lieferung von Mittagsverpflegung für die Kindertagesstätte „Die Kleckse“ in der Ortsgemeinde Hattert. Angaben zu Umfang oder Mengen sind nicht enthalten; die Angebotsfrist endet am 29. Oktober 2026 um 23:00 Uhr.
53 % ähnlichMittagsverpflegung und Mensabewirtschaftung für Kitas und Gemeinschaftsschule
Ehningen · Offen · Frist 01.10.2026
Die Gemeinde Ehningen schreibt einen Rahmenvertrag für die Mittagsverpflegung in sieben Kindertagesstätten sowie die Bewirtschaftung der Mensa der Friedrich-Kammerer-Gemeinschaftsschule aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung von regenerierfertiger Verpflegung, die Bereitstellung der notwendigen Technik sowie ein digitales Bestell- und Abrechnungssystem. Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils 730 Tage mit Leistungsbeginn Anfang 2027.
53 % ähnlichLieferung von Mittagsverpflegung für die Kindertagesstätte „Die Kleckse“
Offen · Frist 01.10.2026
Die Verbandsgemeinde Hachenburg beschafft die Lieferung von Mittagsverpflegung für die Kindertagesstätte „Die Kleckse“ in der Ortsgemeinde Hattert. Angaben zu Menge, Auftragswert und genauer Laufzeit sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
52 % ähnlichBetriebsführung der Schulmensa und Lieferung warmer Mittagsverpflegung
Marbach am Neckar · Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadtverwaltung Marbach am Neckar sucht einen Dienstleister für die Betriebsführung der Mensa im Schulzentrum Marbach am Neckar. Zum Leistungsumfang gehören die Herstellung von Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeitende und externe Gäste sowie die Lieferung portionierfertiger, warmer Mahlzeiten an Außenstellen für Kinder in Kindertageseinrichtungen. Die Leistung wird in Marbach am Neckar und den zugehörigen Außenstellen erbracht; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026, 10:00 Uhr, elektronisch eingereicht werden.
52 % ähnlichKüchenausstattung für die erweiterte Mensa der Grundschule Hillesheim
Offen · Frist 24.09.2026
Die Verbandsgemeinde Gerolstein beschafft Küchenausstattung für den Umbau und die Erweiterung der Mensa- und Küchenräume der Grundschule in 54576 Hillesheim. Der Auftrag betrifft ein Gewerk, eine Größenordnung oder ein Auftragswert sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 9:00 Uhr.
51 % ähnlichKüchentechnische Anlagen für die Grundschule Mengendamm in Hannover
Hannover · Offen · Frist 30.09.2026
Die Stadt Hannover beschafft küchentechnische Anlagen für die Grundschule Mengendamm. Im Leistungsverzeichnis sind eine Mensaküche mit zwei Kombidämpfern, ein Spülbereich mit Doppelkorbspülmaschine, ein Nassmüllkühler, eine Mobililar, eine Kühlzelle inkl. Kälteanlage sowie fünf Teeküchen enthalten. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit Angebotsfrist zum 30. September 2026. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.
51 % ähnlichNeubau Speiseraum inkl. Ausgabeküche, Horträume und Aufzugsanlage für Grundschule Vogelsberg
Offen · Frist 22.09.2026
Die Grundschule Vogelsberg soll ein neuer Speiseraum mit Ausgabeküche, Horträumen und einer Aufzugsanlage erhalten. Die Ausschreibung erfolgt als öffentliche Dienstleistungsbeschaffung des Landkreises Sömmerda. Angebotsfrist ist der 22. September 2026. Der Auftrag umfasst Planung und Ausführung der genannten Bauleistungen.
51 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: VielfaltMenü GmbH, Oberbayerische Fleisch & Wurst GmbH, Luna Restaurant GmbH, 40seconds Service GmbH, Drei Köche GmbH
Zuschlagswert: 12.637.556,92 EUR · Vertragsschluss: 10.06.2024
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
288 vergleichbare Verfahren, davon 195 mit erfasstem Zuschlag · 193 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 549.054,62 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 26 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
apetito catering Education B.V. & Co. KG · Rheine
12 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Luna Restaurant GmbH · Berlin
8 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
40seconds Service GmbH · Berlin
7 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
VielfaltMenü GmbH · Berlin
6 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
apetito AG · Rheine
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Z-Catering Mitte GmbH · Berlin
4 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Sander Catering GmbH · Wiebelsheim
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
S-Bar Catering GmbH & Co. KG · Nürnberg
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
GFB Catering GmbH · Leipzig
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Schulversorgung & Catering Thomas Warnhoff GmbH · Berlin
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Berlin, nach Vertragsende sortiert.
- Tägliche Lieferung warmer Mittagessen für Berliner Schulen
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2028
Auftragnehmer: 40seconds Service GmbH
Vertragsschluss: 31.08.2026
Zuschlagswert: 7,8 EUR
- Schulmittagessen für drei Schulen in Treptow-Köpenick
Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2028
Auftragnehmer: DLS Dienstleistungs- und Service Nord GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 23.01.2026
Zuschlagswert: 2.939.364,82 EUR
- Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive Reinigung
Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2028
Auftragnehmer: 40seconds Service GmbH
Vertragsschluss: 07.07.2025
Zuschlagswert: 1.160.082 EUR
- Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen in Berliner Schulen
Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2028
Auftragnehmer: Luna Restaurant GmbH +3 weitere
Vertragsschluss: 19.06.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen in sieben Neuköllner Schulen
Bezirksamt Neukölln von Berlin · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2028
Auftragnehmer: Schulversorgung & Catering Thomas Warnhoff GmbH +2 weitere
Vertragsschluss: 01.07.2024
Zuschlagswert: 1.476.815,2 EUR
- Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen mit Rohkost und Getränk
Bezirksamt Spandau von Berlin · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2028
Auftragnehmer: Hand.Fest gGmbH
Vertragsschluss: 27.01.2025
Zuschlagswert: 656.902,4 EUR
- Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen mit Rohkost und Getränken
Land Berlin, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2028
Auftragnehmer: Schulversorgung & Catering Thomas Warnhoff GmbH
Vertragsschluss: 24.03.2025
Zuschlagswert: 780.054 EUR
- Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2028
Auftragnehmer: Luna Restaurant GmbH +2 weitere
Vertragsschluss: 26.07.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
12591 · Berlin
zv.marzahn-hellersdorf@vergabeberlin.de00032 erfasste Verfahren, davon 16 vergeben. 9 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
zv.marzahn-hellersdorf@vergabeberlin.de000
Beschaffungsamt des BMI
esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabekammer
poststelle@senwtf.berlin.de+49 30-9013-8316
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:37 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 27.02.2024 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 14:22 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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