Rahmenvertrag über Bereitstellung und Lagerung von Tiefkühlgerichten in Einzelmenüschalen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.05.2025, 06:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
911.400 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Polizei Berlin
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.04.2025
CPV-Codes
Tiefkühlprodukte (15896000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
213797-2025
Verfahrensnummer
9901df72-1042-4c33-aa11-4ef9601eb97f

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Polizei Berlin beschafft die Bereitstellung und Lagerung von Tiefkühlkost in Einzelmenüschalen zur Einsatzverpflegung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 911.400 Euro; die Leistung ist für Berlin vorgesehen. Angebote können bis zum 5. Mai 2025 um 04:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Bereitstellung und Lagerung von Tiefkühlkost (TKK) in Einzelmenüschalen als Einsatzverpflegung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · PolBln 123_25 EU RV Tiefkühlgerichte911.400 EUR

    Bereitstellung und Lagerung von Tiefkühlkost (TKK) in Einzelmenüschalen als Einsatzverpflegung

    Frist: 05.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · PolBln 123_25 EU RV Tiefkühlgerichte

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Im Preisblatt sind die Einzelpreise für jedes Gericht anzugeben. Der Gesamtpreis der insgesamt 20 angebotenen Gerichte ist die Grundlage für die Preisbewertung. Die Preisposition 21 (Aufpreis für Zubereitung) wird bei der Preisberechnung nicht berücksichtigt.
50 %
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Im Bereich der Qualitätsbewertung sollen objektive und subjektive Aspekte (Test-Verkostung) geprüft werden, wobei insgesamt 1 200 Leistungspunkte erreicht werden. Dabei gehen die objektiven und subjektiven Aspekte mit jeweils 50 % in die Wertung ein. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument "Erläuterung zur Auswertungssystematik".
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 374444-2025

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