Rahmenvertrag über Bereitstellung und Lagerung von Tiefkühlgerichten in Einzelmenüschalen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 05.05.2025, 06:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 911.400 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Polizei Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.04.2025
- CPV-Codes
- Tiefkühlprodukte (15896000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 213797-2025
- Verfahrensnummer
- 9901df72-1042-4c33-aa11-4ef9601eb97f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Polizei Berlin beschafft die Bereitstellung und Lagerung von Tiefkühlkost in Einzelmenüschalen zur Einsatzverpflegung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 911.400 Euro; die Leistung ist für Berlin vorgesehen. Angebote können bis zum 5. Mai 2025 um 04:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Bereitstellung und Lagerung von Tiefkühlkost (TKK) in Einzelmenüschalen als Einsatzverpflegung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · PolBln 123_25 EU RV Tiefkühlgerichte911.400 EUR
Bereitstellung und Lagerung von Tiefkühlkost (TKK) in Einzelmenüschalen als Einsatzverpflegung
Frist: 05.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · PolBln 123_25 EU RV Tiefkühlgerichte
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Im Preisblatt sind die Einzelpreise für jedes Gericht anzugeben. Der Gesamtpreis der insgesamt 20 angebotenen Gerichte ist die Grundlage für die Preisbewertung. Die Preisposition 21 (Aufpreis für Zubereitung) wird bei der Preisberechnung nicht berücksichtigt.
- 50 %
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Im Bereich der Qualitätsbewertung sollen objektive und subjektive Aspekte (Test-Verkostung) geprüft werden, wobei insgesamt 1 200 Leistungspunkte erreicht werden. Dabei gehen die objektiven und subjektiven Aspekte mit jeweils 50 % in die Wertung ein. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument "Erläuterung zur Auswertungssystematik".
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 11.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 374444-2025
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