Tägliche Lieferung warmer Mittagessen für Berliner Schulen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.07.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
- CPV-Codes
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- Verpflegungsdienste (55520000)
- Verpflegungsdienste für Schulen (55524000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 441422-2026
- Verfahrensnummer
- 135625eb-5f9d-45c7-925b-3801469e6a1c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin beschafft die tägliche Anlieferung warmer Mittagessen für die Waldseeschule, die Dorfschule Lübars, die Schule am Tegeler Forst und die Filiale am Senftenberger Ring 27. Vorgesehen sind insgesamt etwa 148 Portionen pro Tag; für die Waldseeschule und die Dorfschule Lübars sind 40 Schüler angegeben. Die Schulen liegen in Berlin-Reinickendorf, und Angebote müssen bis zum 28. Juli 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Für die Waldseeschule und deren Filiale Dorfschule Lübars sowie für die Schule am Tegeler Forst und deren Filiale am Senftenberger Ring 27 soll täglich ein warmes Mittagessen für insgesamt ca. 148 Portionen angeliefert werden.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Waldseeschule und Filiale Dorfschule Lübars
Für die Waldseeschule und deren Filiale Dorfschule Lübars soll täglich ein warmes Mittagessen für insgesamt 40 Schüler angeliefert werden.
Frist: 28.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Schule am Tegeler Forst und Filiale Senftenberger Ring 27
Für die Waldseeschule und deren Filiale Dorfschule Lübars sowie für die Schule am Tegeler Forst und deren Filiale am Senftenberger Ring 27 soll täglich ein warmes Mittagessen für insgesamt ca. 148 Portionen angeliefert werden.
Frist: 28.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt-124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt-124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüberhinausgehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Die ausgeschriebene Leistung ist hinsichtlich Art, Umfang und Qualitätsanforderungen durch die Vergabeunterlagen umfassend definiert. Der Zuschlag wird daher ausschließlich auf Grundlage des Angebotspreises erteilt. Den Zuschlag erhält je Los das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
- Die ausgeschriebene Leistung ist hinsichtlich Art, Umfang und Qualitätsanforderungen durch die Vergabeunterlagen umfassend definiert. Der Zuschlag wird daher ausschließlich auf Grundlage des Angebotspreises erteilt. Den Zuschlag erhält je Los das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt-124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt-124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüberhinausgehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 602911-2026
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