Rahmenvertrag für Audio-Equipment und Vorschaumonitore
Deutsche Welle, Standort Bonn
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.03.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 153.800 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Deutsche Welle, Standort Bonn
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 23.02.2026
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 127224-2026
- Verfahrensnummer
- 081403c9-8710-4fa3-abc8-91059565f1ae
- CPV-Codes
Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und -wiedergabegeräte (32300000); Video-Kontrollschirme (32323000); Geräte zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe (32330000)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Kurzbeschreibung
Die Deutsche Welle schreibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Audiogeräten der Marke RME sowie Vorschaumonitoren für Schnittplätze aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt und hat eine Laufzeit von etwa 1800 Tagen. Das Gesamtvolumen der Beschaffung beläuft sich auf 663.800 EUR.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Audiogeräte (Los 1) und Vorschaumonitoren am Schnittplatz (Los 2).
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · RME-Audiogeräte
Lieferung von RME-Audiogeräten
Frist: 27.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Vorschaumonitore für Schnittplätze
Lieferung von Vorschaumonitoren am Schnittplatz
Frist: 27.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen gem. §56 VgV
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · RME-Audiogeräte
- Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
- 100 %
- Für weitere Details und Beschreibungen verweisen wir auch auf die übrigen Vergabeunterlagen und im besonderen auf die Anlage 1.
- 0 %
LOT-0002 · Vorschaumonitore für Schnittplätze
- Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
- 100 %
- Für weitere Details und Beschreibungen verweisen wir auch auf die übrigen Vergabeunterlagen und im besonderen auf die Anlage 1.
- 0 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen gem. §56 VgV
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 20.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 344981-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.