Rahmenvertrag für Kauf, Lieferung und Montage digitaler Medientechnik

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.11.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
20.10.2025
CPV-Codes
Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und -wiedergabegeräte (32300000)
Bekanntmachung
lwl.org
Bekanntmachungsnummer
689041-2025
Verfahrensnummer
35c1b369-40f4-48ff-b270-2188ff3ceb55

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), vertreten durch die LWL-Haupt- und Personalabteilung in Münster, beschafft digitale Medientechnik. Der Rahmenvertrag umfasst den Kauf, die Lieferung, die Montage sowie Beratung und Planung für Förderschulen und sonstige Einrichtungen des LWL in der Region Münsterland (NUTS-Region DEA33). Angebote können bis zum 17. November 2025 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag digitale Medientechnik

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Digitale Medientechnik

    Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung sowie Montage von digitaler Medientechnik für die Förderschulen und sonstigen Einrichtungen des LWL inkl. Beratung und Planung

    Frist: 17.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvorraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Digitale Medientechnik

Für jedes angebotene Gerät ist zusammen mit dem Angebot ein Datenblatt beizufügen, aus dem sämtliche im Kriterienkatalog abgefragte Angaben zu entnehmen sind. Es wird die einfache Richtwertmethode angewandt.
50 %
Preis
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvorraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 738583-2025

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