Rahmenvertrag für Kauf, Lieferung und Montage digitaler Medientechnik
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.11.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- LWL-Haupt- und Personalabteilung
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 20.10.2025
- CPV-Codes
- Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und -wiedergabegeräte (32300000)
- Bekanntmachung
- lwl.org
- Bekanntmachungsnummer
- 689041-2025
- Verfahrensnummer
- 35c1b369-40f4-48ff-b270-2188ff3ceb55
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), vertreten durch die LWL-Haupt- und Personalabteilung in Münster, beschafft digitale Medientechnik. Der Rahmenvertrag umfasst den Kauf, die Lieferung, die Montage sowie Beratung und Planung für Förderschulen und sonstige Einrichtungen des LWL in der Region Münsterland (NUTS-Region DEA33). Angebote können bis zum 17. November 2025 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag digitale Medientechnik
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Digitale Medientechnik
Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung sowie Montage von digitaler Medientechnik für die Förderschulen und sonstigen Einrichtungen des LWL inkl. Beratung und Planung
Frist: 17.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvorraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Digitale Medientechnik
- Für jedes angebotene Gerät ist zusammen mit dem Angebot ein Datenblatt beizufügen, aus dem sämtliche im Kriterienkatalog abgefragte Angaben zu entnehmen sind. Es wird die einfache Richtwertmethode angewandt.
- 50 %
- Preis
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvorraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 738583-2025
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