Rahmenverträge für Laptops und Monitore
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.11.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1 EUR
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 24.10.2025
- CPV-Codes
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- Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) (30210000)
- Tragbare Computer (30213100)
- Computerbildschirme und Konsolen (30231000)
- Flachbildschirme (30231310)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 703126-2025
- Verfahrensnummer
- 311f0717-1b3b-4b75-a07e-aac4aff012a4
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden beschafft Laptops und Monitore einschließlich Zubehör und weiterer Leistungen. Die Vergabe umfasst Geräte für Hybridarbeitsplätze sowie Monitore für PC-Arbeitsplätze und erfolgt in zwei Losen für die Region Dresden. Die Rahmenverträge haben je Los eine Laufzeit von 365 Tagen; Angebote müssen bis zum 14. November 2025 um 10:00 Uhr deutscher Zeit eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung von Laptops und Monitoren. Die Vergabe erfolgt losweise: Los 1 - Laptops und Monitore für Hybridarbeitsplätze / Los 2 - Monitore für PC-Arbeitsplätze.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Laptops und Monitore für Hybridarbeitsplätze
Die Auftraggeber beabsichtigen im Los 1 die Beschaffung von Laptops und Monitoren für Hybridarbeitsplätze. Mit Erteilung des Zuschlags wird ein Rahmenvertrag zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer über den Verkauf und die Lieferung der in den Vergabeunterlagen spezifizierten Geräte / Produkte einschließlich Zubehör sowie die Erbringung weiterer Leistungen auf Basis der Ausschreibungskonditionen geschlossen.
Frist: 14.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Monitore für PC-Arbeitsplätze
Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung von Monitoren für PC-Arbeitsplätze. Mit Erteilung des Zuschlags wird ein Rahmenvertrag zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer über den Verkauf und die Lieferung der in den Vergabeunterlagen spezifizierten Geräte / Produkte einschließlich Zubehör sowie die Erbringung weiterer Leistungen auf Basis der Ausschreibungskonditionen geschlossen.
Frist: 14.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 56 Abs. 2 VgV: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird." / § 56 Abs. 3 VgV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." / § 56 Abs. 4 VgV: "Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Laptops und Monitore für Hybridarbeitsplätze
- Die Bewertung der Angebote erfolgt getrennt nach Losen. Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt 2.6 "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
- 70 %
- Die Bewertung der Angebote erfolgt getrennt nach Losen. Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt 2.6 "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
- 30 %
LOT-0002 · Monitore für PC-Arbeitsplätze
- Die Bewertung der Angebote erfolgt getrennt nach Losen. Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt 2.6 "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
- 70 %
- Die Bewertung der Angebote erfolgt getrennt nach Losen. Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt 2.6 "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
- 30 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 56 Abs. 2 VgV: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird." / § 56 Abs. 3 VgV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." / § 56 Abs. 4 VgV: "Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 53493-2026
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