Rahmenvereinbarung für Übersetzungsdienstleistungen in vier Sprachräumen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.01.2025, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 4
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 13.01.2025
- CPV-Codes
- Dienstleistungen der Verwaltung (75100000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 19710-2025
- Verfahrensnummer
- 3b3aac21-9263-47bf-820b-866245761efd
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch ihr BA-Service-Haus in Nürnberg, beschafft Übersetzungsdienstleistungen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Die Leistungen werden in vier Losen für die Sprachräume West-, Nord- und Südeuropa, Mittel- und Südosteuropa, Osteuropa sowie Afrika und Asien vergeben und umfassen die zentrale Auftragskoordination, schriftliche Übersetzungen und gegebenenfalls Zusatzleistungen. Die Laufzeit beträgt je Los 1.440 Tage; Angebote mussten bis zum 22. Januar 2025, 13:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Übersetzungsdienstleistungen Fläche
Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · Sprachraum West-, Nord- und Südeuropa
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen. Die Leistung wird in 4 Losen vergeben. Angebote können für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. Übersetzung bedeutet die schriftliche Übertragung eines Textes aus der Ausgangssprache in die angegebene Zielsprache. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die zentrale Auftragskoordination, die Übersetzung mit ggf. beauftragten Zusatzleistungen und die Rechnungsabwicklung von schriftlichen Übersetzungsdienstleistungen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bundesgebiet und für die Jobcenter (soweit eine Dienstleistungsvereinbarung gemäß Service-Portfolio SGB II zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter vereinbart ist). Ausgangssprache bzw. Zielsprache für Übersetzungsleistungen in allen 4 Losen ist jeweils Deutsch. Es müssen sowohl Texte von der Fremdsprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die Fremdsprache übersetzt werden. Darüber hinaus sind Urkunden mit beglaubigter Übersetzung eine regelmäßig zu erbringende Dienstleistung. Es handelt sich einerseits um schlichte oder alltägliche Übersetzungen von Dokumenten, die der Kunde vorlegt oder die von ausländischen Stellen übersandt werden, die wortgetreu übersetzt werden müssen, des Weiteren sind komplexe Dokumente und Publikationen zu übersetzen, die überwiegend eine einschlägige und ggf. juristische Terminologie aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Sicherheit (einschließlich des steuerrechtlichen Kindergeldes) enthalten. Sprachenaufteilung für das Los 1 (Nord-, West- und Südeuropa): Dänisch Englisch Finnisch Französisch Italienisch Isländisch Katalanisch Maltesisch Niederländisch Norwegisch Portugiesisch Spanisch Schwedisch Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Frist: 22.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Sprachraum Mittel- und Südosteuropa
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen. Die Leistung wird in 4 Losen vergeben. Angebote können für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. Übersetzung bedeutet die schriftliche Übertragung eines Textes aus der Ausgangssprache in die angegebene Zielsprache. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die zentrale Auftragskoordination, die Übersetzung mit ggf. beauftragten Zusatzleistungen und die Rechnungsabwicklung von schriftlichen Übersetzungsdienstleistungen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bundesgebiet und für die Jobcenter (soweit eine Dienstleistungsvereinbarung gemäß Service-Portfolio SGB II zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter vereinbart ist). Ausgangssprache bzw. Zielsprache für Übersetzungsleistungen in allen 4 Losen ist jeweils Deutsch. Es müssen sowohl Texte von der Fremdsprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die Fremdsprache übersetzt werden. Darüber hinaus sind Urkunden mit beglaubigter Übersetzung eine regelmäßig zu erbringende Dienstleistung. Es handelt sich einerseits um schlichte oder alltägliche Übersetzungen von Dokumenten, die der Kunde vorlegt oder die von ausländischen Stellen übersandt werden, die wortgetreu übersetzt werden müssen, des Weiteren sind komplexe Dokumente und Publikationen zu übersetzen, die überwiegend eine einschlägige und ggf. juristische Terminologie aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Sicherheit (einschließlich des steuerrechtlichen Kindergeldes) enthalten. Sprachenaufteilung für das Los 2 (Mittel- und Südosteuropa): Albanisch Bosnisch Bulgarisch Griechisch Kroatisch Mazedonisch Montenegrinisch Polnisch Rumänisch Serbisch Slowakisch Slowenisch Tschechisch Türkisch Ungarisch Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Frist: 22.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Sprachraum Osteuropa
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen. Die Leistung wird in 4 Losen vergeben. Angebote können für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. Übersetzung bedeutet die schriftliche Übertragung eines Textes aus der Ausgangssprache in die angegebene Zielsprache. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die zentrale Auftragskoordination, die Übersetzung mit ggf. beauftragten Zusatzleistungen und die Rechnungsabwicklung von schriftlichen Übersetzungsdienstleistungen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bundesgebiet und für die Jobcenter (soweit eine Dienstleistungsvereinbarung gemäß Service-Portfolio SGB II zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter vereinbart ist). Ausgangssprache bzw. Zielsprache für Übersetzungsleistungen in allen 4 Losen ist jeweils Deutsch. Es müssen sowohl Texte von der Fremdsprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die Fremdsprache übersetzt werden. Darüber hinaus sind Urkunden mit beglaubigter Übersetzung eine regelmäßig zu erbringende Dienstleistung. Es handelt sich einerseits um schlichte oder alltägliche Übersetzungen von Dokumenten, die der Kunde vorlegt oder die von ausländischen Stellen übersandt werden, die wortgetreu übersetzt werden müssen, des Weiteren sind komplexe Dokumente und Publikationen zu übersetzen, die überwiegend eine einschlägige und ggf. juristische Terminologie aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Sicherheit (einschließlich des steuerrechtlichen Kindergeldes) enthalten. Sprachenaufteilung für das Los 3 (Osteuropa): Belarussisch Estnisch Lettisch Litauisch Russisch Ukrainisch Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Frist: 22.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Sprachraum Afrika und Asien
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen. Die Leistung wird in 4 Losen vergeben. Angebote können für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. Übersetzung bedeutet die schriftliche Übertragung eines Textes aus der Ausgangssprache in die angegebene Zielsprache. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die zentrale Auftragskoordination, die Übersetzung mit ggf. beauftragten Zusatzleistungen und die Rechnungsabwicklung von schriftlichen Übersetzungsdienstleistungen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bundesgebiet und für die Jobcenter (soweit eine Dienstleistungsvereinbarung gemäß Service-Portfolio SGB II zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter vereinbart ist). Ausgangssprache bzw. Zielsprache für Übersetzungsleistungen in allen 4 Losen ist jeweils Deutsch. Es müssen sowohl Texte von der Fremdsprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die Fremdsprache übersetzt werden. Darüber hinaus sind Urkunden mit beglaubigter Übersetzung eine regelmäßig zu erbringende Dienstleistung. Es handelt sich einerseits um schlichte oder alltägliche Übersetzungen von Dokumenten, die der Kunde vorlegt oder die von ausländischen Stellen übersandt werden, die wortgetreu übersetzt werden müssen, des Weiteren sind komplexe Dokumente und Publikationen zu übersetzen, die überwiegend eine einschlägige und ggf. juristische Terminologie aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Sicherheit (einschließlich des steuerrechtlichen Kindergeldes) enthalten. Sprachenaufteilung für das Los 4 (Asien und Afrika): Amharisch Arabisch Armenisch Aserbaidschanisch Bangla/Bengalisch Burmesisch Chinesisch (vereinfacht/traditionell) Dari Farsi Filipino (Tagalog) Georgisch Hebräisch Hindi Indonesisch Japanisch Kasachisch Kirgisisch Kurdisch (vier Dialekte) Laotisch Paschtu Punjabi Singhalesisch Somali Tadschikisch Thai Tigrinya Tunesisch Urdu Usbekisch Vietnamesisch Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Frist: 22.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregister-gesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Sprachraum West-, Nord- und Südeuropa
- Reine Preiswertung
- 100 %
LOT-0002 · Sprachraum Mittel- und Südosteuropa
- Reine Preiswertung
- 100 %
LOT-0003 · Sprachraum Osteuropa
- Reine Preiswertung
- 100 %
LOT-0004 · Sprachraum Afrika und Asien
- Reine Preiswertung
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregister-gesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 20.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 324250-2025
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