Rahmenvereinbarung für Paketabholung, -beförderung und -zustellung bis 31,5 kg

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.09.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
6.061.000 EUR
Lose
9
Auftraggeber
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
24.09.2025
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
622756-2025
Verfahrensnummer
7f30e935-a638-4730-825c-c80a798d6fcd
CPV-Codes
Paketpostdienste (64113000)

Kurzbeschreibung

Das Logistik Zentrum Niedersachsen, Landesbetrieb – Außenstelle Hannover, beschafft Paketdienstleistungen für die niedersächsische Landesverwaltung und weitere abrufberechtigte öffentliche Kunden. Die Leistungen umfassen die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen mit einem Gewicht von 1 bis 31,5 kg innerhalb Deutschlands und ins Ausland. Die Rahmenvereinbarung ist in neun regionale Bereiche gegliedert, hat eine Laufzeit von 730 Tagen und ein geschätztes Gesamtvolumen von rund 6,06 Millionen Euro; die Frist endet am 30. September 2025 um 10:00 Uhr MESZ.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Leistungen nach Losen (9)

  • LOT-0001 · Paketdienstleistungen Leitregion 21701.000 EUR

    Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

    Frist: 30.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Paketdienstleistungen Leitregion 26840.000 EUR

    Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

    Frist: 30.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Paketdienstleistungen Leitregion 27 + 28516.000 EUR

    Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

    Frist: 30.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Paketdienstleistungen Leitregion 29580.000 EUR

    Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

    Frist: 30.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Paketdienstleistungen Leitregion 301.320.000 EUR

    Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

    Frist: 30.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Paketdienstleistungen Leitregion 31607.000 EUR

    Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

    Frist: 30.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Paketdienstleistungen Leitregion 34 + 37298.000 EUR

    Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

    Frist: 30.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · Paketdienstleistungen Leitregion 38442.000 EUR

    Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

    Frist: 30.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · Paketdienstleistungen Leitregion 48 + 49757.000 EUR

    Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland in dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los 1 bis 9 oder auf den Gesamtauftrag und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

    Frist: 30.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Paketdienstleistungen Leitregion 21

Die Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
100 %

LOT-0002 · Paketdienstleistungen Leitregion 26

Die Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
100 %

LOT-0003 · Paketdienstleistungen Leitregion 27 + 28

Die Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
100 %

LOT-0004 · Paketdienstleistungen Leitregion 29

Die Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
100 %

LOT-0005 · Paketdienstleistungen Leitregion 30

Die Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
100 %

LOT-0006 · Paketdienstleistungen Leitregion 31

Die Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
100 %

LOT-0007 · Paketdienstleistungen Leitregion 34 + 37

Die Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
100 %

LOT-0008 · Paketdienstleistungen Leitregion 38

Die Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
100 %

LOT-0009 · Paketdienstleistungen Leitregion 48 + 49

Die Zuschläge werden im Vergabefall losweise jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.11. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

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  1. 04.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 805234-2025

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