Rahmenvereinbarung für Abholung, Frankierung und bundesweite Zustellung von Briefsendungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.08.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
- CPV-Codes
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- Postdienste (64110000)
- Briefpostdienste (64112000)
- Bekanntmachung
- vergabe.metropoleruhr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 473162-2026
- Verfahrensnummer
- eb5d2b39-0605-438b-834c-43b02054d8ef
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Gelsenkirchen beschafft Dienstleistungen zur Abholung, Frankierung, Beförderung und bundesweiten Zustellung von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen. Die Rahmenvereinbarung läuft vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. September 2030 einschließlich Verlängerungsoptionen; zunächst wird sie bis zum 30. September 2028 geschlossen und kann sich anschließend jeweils um ein Jahr verlängern. Der Leistungsort liegt in Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen); Angebote sind bis zum 7. August 2026 einzureichen.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Gelsenkirchen schreibt die Briefpostdienste (Abholung, Frankierung, Beförderung und bundesweite Zustellung von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen) für den Zeitraum 01.10.2026 bis 30.09.2030 (inkl. Verlängerungsoptionen) aus.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über Briefpostdienste vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2030 (inkl. Vertragsverlängerungen)
Die Stadt Gelsenkirchen schreibt die Briefpostdienste (Abholung, Frankierung, Beförderung und bundesweite Zustellung von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen) für den Zeitraum 01.10.2026 bis 30.09.2030 (inkl. Verlängerungsoptionen) aus. Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung für den Zeitraum 01.10.2026 bis 30.09.2028 geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend bei unveränderten Konditionen um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 30.09.2030.
Frist: 07.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe. Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe. Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 612629-2026
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