Rahmenvereinbarung für Paketabholung, -beförderung und -zustellung bis 31,5 kg
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 02.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 4.266.504 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 375554-2026
- Verfahrensnummer
- 7d1e9e1d-d89f-42b8-b3d7-0577bca78218
- CPV-Codes
- Paketpostdienste (64113000)
Kurzbeschreibung
Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN), Außenstelle Hannover, beschafft gewerbliche Paketdienstleistungen für Sendungen von 1 bis 31,5 kg. Der Auftrag umfasst die Abholung am Standort in Hann. Münden sowie die Beförderung und Zustellung innerhalb und außerhalb des Zustellgebiets der Bundesrepublik Deutschland; der geschätzte Auftragswert beträgt 4.266.504 Euro netto. Die Rahmenvereinbarung läuft 730 Tage, ist ausschließlich durch das LZN abrufbar und hat eine Angebotsfrist bis zum 2. Juli 2026 um 08:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung beim Logistik Zentrum Niedersachsen, Gimter Str. 26, 34346 Hann. Münden, sowie die Beförderung und Zustellung innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland im Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für die während der Vertragslaufzeit abgeschlossenen Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt ist ausschließlich das Logistik Zentrum Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über Paketdienstleistungen für das Logistik Zentrum Niedersachsen am Standort Hann. Münden
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung beim Logistik Zentrum Niedersachsen, Gimter Str. 26, 34346 Hann. Münden, sowie die Beförderung und Zustellung innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland im Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für die während der Vertragslaufzeit abgeschlossenen Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt ist ausschließlich das Logistik Zentrum Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Frist: 02.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto aus dem Angebotsvordruck) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 537433-2026
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