Programmbetreuung für das Fördergebiet Ortsmitte Nerchau im Programm „Lebendige Zentren“
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Grimma
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 28.09.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (75000000)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 681111-2026
- Verfahrensnummer
- 9656c7fd-9cf5-4b4e-8c93-8a9b5bddefc6
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Grimma sucht eine Programmbetreuung für das Fördergebiet Ortsmitte Nerchau im Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren“ (LZP). Der Auftragnehmer soll die Stadt bei der Durchführung der Gesamtmaßnahme unterstützen; der vorgesehene Förderzeitraum reicht bis 2040.
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Leistungsbeschreibung
Programmbetreuung für das Bund-Länder-Förderprogramm "Lebendige Zentren" LZP im Fördergebit "Ortsmitte Nerchau"
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Programmbetreuung für das Bund-Länder-Förderprogramm Lebendige Zentren LZP im Fördergiebt Ortsmitte Nerchau
Die Große Kreisstadt Grimma wurde mit dem Fördergebiet "Ortsmitte Nerchau" per Bescheid der Sächsischen Aufbaubank (SAB) im Juli 2026 in das Bund-Länder-Förderprogramm "Lebendige Zentren" (LZP) aufgenommen. Der zukünftige Programmbetreuer soll als Beauftragter der Stadt gem. § 157 Abs. 1 BauGB agieren. Für die Durchführung der Gesamtmaßnahme ist ein Förderzeitraum bis 2040 vorgesehen.
Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister. Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister. Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzarbG sowie § 6 WRegG erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Vorlage der Eigenerklärung Sanktionen (Anlage 5) auf Grund der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Programmbetreuung für das Bund-Länder-Förderprogramm Lebendige Zentren LZP im Fördergiebt Ortsmitte Nerchau
- an die Aufgabenstellung
- 80 %
- Honorar
- 20 %
Vergabeunterlagen
18 Dateien · geladen 04.10.2026| Anschreiben | 765 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Vertragsbedingungen | 739 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Sonstiges | 2,8 MB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Sonstiges | 5 MB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Sonstiges | 2,6 MB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Sonstiges | 119 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Leistungsverzeichnis | 7 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 388 B | ||
| Sonstiges | 263 KB | Klicken zum Anzeigen |
Anforderungen
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister. Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister. Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzarbG sowie § 6 WRegG erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 1). Vorlage der Eigenerklärung Sanktionen (Anlage 5) auf Grund der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.10.2026Berichtigung 1Die Eignungskriterien wurden angepasst.
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