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Große Kreisstadt Grimma
Landkreis Leipzig
Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEKO)
Ortsmitte Nerchau
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Große Kreisstadt Grimma
Landkreis Leipzig
Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEKO)
Ortsmitte Nerchau
Auftraggeber: Große Kreisstadt Grimma Markt 17 04668 Grimma
Auftragnehmer: die STEG Stadtentwicklung GmbH Standort Dresden Bodenbacher Straße 97 01277 Dresden
Auftragsnummer STEG: 11736
Bearbeitung: Felicitas Elles Katrin Geißler Karoline Behrens Uwe Steinacker Dominik Vogt Kathrin Fasold
Endbericht: November 2025
Das SEKO wurde am 20.11.2025 vom Ortschaftsrat Nerchau bestätigt und vom Stadtrat Grimma beschlossen
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Ortsteil Nerchau Gebiet: Ortsmitte Nerchau
INHALTSVERZEICHNIS
1 Zusammenfassung ...................................................................................................................... 1
2 Gesamtstädtische Einordnung .................................................................................................. 2 2.1 Untersuchungsgebiet / Gebietsabgrenzung „Ortsmitte Nerchau“ ................................................. 4 2.2 Übergeordnete und gesamtstädtische Planungen ........................................................................ 5
2.3 Demografische Entwicklung .......................................................................................................... 8
3 Städtebauliche und funktionale Analyse ................................................................................ 10
3.1 Städtebauliche Struktur und Denkmalschutz .............................................................................. 10
3.2 Nutzungen ................................................................................................................................... 12
3.3 Erschließung und Verkehr ........................................................................................................... 16
3.4 Freiflächen und Grün ................................................................................................................... 18
3.5 Ortsleben und Akteure im Gebiet ................................................................................................ 19
4 Missstände und Handlungsbedarfe ........................................................................................ 21
5 Beteiligung ................................................................................................................................. 23
5.1 Beteiligung der Öffentlichkeit....................................................................................................... 23
5.2 Abstimmungen der Verwaltungsfachämter ................................................................................. 25
5.3 Vorstellung und Beratung in den städtischen Gremien ............................................................... 25
6 Stadtteilkonzept ......................................................................................................................... 26
6.1 Ziele und Handlungsschwerpunkte der Gesamtmaßnahme ....................................................... 26
6.2 Begründung der Programmauswahl ........................................................................................... 29
7 Maßnahmenkonzept und Umsetzungsstrategie..................................................................... 30
7.1 Einzelmaßnahmen ...................................................................................................................... 30
7.2 Effekte für den Klimaschutz und die Klimaanpassung ................................................................ 40
7.3 Umsetzungsstrategie für Maßnahmenschwerpunkte .................................................................. 42
7.4 Ausblick ....................................................................................................................................... 45
Anlage
Anlage 1: Fotodokumentation
Anlage 2: Plandarstellungen
Anlage 3: Umsetzungsplanung
Anlage 4: Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
Anlage 5: Beschlüsse
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Gesamtstadt mit Einordnung der Kernstadt und ländlichen Versorgungszentren gem. INSEK Abbildung 2: Nerchau im 18. Jh. Abbildung 3: Nerchau zu Beginn des 20. Jh. Abbildung 4: Abgrenzung Gebiet „Ortsmitte Nerchau“ Abbildung 5: LEP Sachsen, 2013, Karte Mittelbereiche (Ausschnitt) Abbildung 6: RP Leipzig-Westsachsen, 2020 Karte Raumstruktur (Ausschnitt) Abbildung 7: Brachflächen gem. INSEK 2022 Abbildung 8: Bevölkerungsentwicklung 1990 bis 2024 Abbildung 9: Bevölkerungsprognose bis 2040 (2010 = 100 %) Abbildung 10: Entwicklung und -prognose der Altersrelationen 1990 / 2024 / 2040 Abbildung 11: Altersstruktur der Einwohner im Ortsteil Nerchau Abbildung 12: Einwohner nach Altersklassen 2013, 2018, 2023 Abbildung 13: Denkmale im Gebiet „Ortsmitte Nerchau“ Abbildung 14: Sparkasse Nerchau Abbildung 15: Wohnhaus mit Arztpraxis Abbildung 16: Filmbeitrag zum Gebiet „Ortsmitte Nerchau“ Abbildung 17: Beiträge im Amtsblatt und unter Grimma.de Abbildung 18: Bewertung von Maßnahmenvorschlägen (Auszug) Abbildung 19: Informationsveranstaltung mit Workshop, 02.09.2025 im Bürgerzentrum Nerchau
Abkürzungsverzeichnis
BauGB Baugesetzbuch EW Einwohnerin / Einwohner FNP Flächennutzungsplan Flst. Flurstück GeoSN Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen GIHK Gebietsbezogenes Integriertes Handlungskonzept INSEK Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (gesamtstädtisch) KuF Kosten- und Finanzierungsplanung LEP Landesentwicklungsplan LK Landkreis RAPIS Raumplanungsinformationssystem Sachsen RP Regionalplan SEKO Städtebauliches Entwicklungskonzept (gebietsbezogen) LZP Lebendige Stadt- und Ortsteilzentren (Programm der Städtebauförderung) StaLa Statistisches Landesamt Sachsen
Quelle Titelbild: die STEG, 2025
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1 Zusammenfassung
Das vorliegende Konzept wurde im Zeitraum Juli bis November 2025 im Auftrag der Großen Kreisstadt Grimma erarbeitet. Es dient als fachliche Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Ortsteils Nerchau und bildet die Basis für die Bewerbung um Aufnahme des Gebietes „Ortsmitte Nerchau“ in die Städte- bauförderung für das Programmjahr 2026.
Nerchau ist seit 2011 Ortsteil der Großen Kreisstadt Grimma. Zuvor war Nerchau eine eigenständige Stadt mit 14 Ortsteilen und rund 4 500 Einwohnern. Bis heute verfügt der Ort über eine gute infrastrukturelle Ausstattung. Kita, Schule und Hort sind langfristig gesicherte städtische Einrichtungen. Die Feuerwehr und der Bauhof unterhalten in Nerchau zentrale Standorte. Als Wohnstandort profitiert der Ort von seiner na- turräumlichen Lage und der guten regionalen Anbindung. Darüber hinaus zeichnet sich Nerchau durch ein reges Vereinsleben und ein starkes Gemeinwesen aus, das auf einer ausgeprägten lokalen Identität beruht.
Seit der Eingemeindung und infolge veränderter Nachfragestrukturen hat sich der Ort spürbar gewandelt. Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen haben sich aus der Ortsmitte zurückgezogen. Dadurch ist die frühere Funktionsdichte und -vielfalt erheblich beeinträchtigt. Gewerbeleerstände und Sanierungsdefi- zite entlang der Hauptstraße beeinträchtigen das Ortsbild zusätzlich.
Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK), Stand 2022, wird das Ziel formuliert, Nerchau als woh- nortnahes Versorgungszentrum zu sichern und seine Attraktivität als ländlichen Wohnstandort weiterzu- entwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden in einem integrierten Prozess zur Erarbeitung des SEKO „Ortsmitte Nerchau“ Gebietsziele formuliert und Handlungsbedarfe analysiert. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen wurden priorisiert und ihre Umsetzbarkeit geprüft. Das Ergebnis ist ein vernetztes Maßnah- menbündel, das die übergeordnete Zielstellung der Gesamtmaßnahme unterstützt.
Der Gesamtprozess einschließlich der Einbindung der Verwaltungsfachämter, erfolgte unter Leitung des Stadtentwicklungsamtes. Eine aktive Rolle übernahm der Ortschaftsrat Nerchau. Er begleitete den Aus- tausch mit der Stadtverwaltung und wirkte als Multiplikator für die Einwohnerschaft sowie für lokale Ak- teursgruppen. Besonders hervorzuheben ist das große Interesse und Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Sie brachten sich zahlreich und mit viel Sachkenntnis in den Planungsprozess ein. Sowohl die durchgeführte Umfrage als auch die Informationsveranstaltungen wurden intensiv genutzt. Gemeinsam konnten folgende Ziele und Handlungsansätze herausgearbeitet werden:
Sicherung Nerchaus als zentralen Versorgungsbereich östlich der Mulde Kitas, Schule und Hort → gute Bedingungen für Kinder und pädagogisches Personal Bauhof und Feuerwehr → Ertüchtigung für neue Anforderungen Daseinsvorsorge → Erhalt der Angebote und Bündelung in der Ortsmitte gute Rahmenbedingungen für Vereine, Bürgerengagement und Miteinander Kulturhaus und Bürgerzentrum → als kulturelles Zentrum ausbauen Sporthalle, Sportplatz, Jugendtreff, Festwiese → Nutzbarkeit verbessern öffentliche Freiräume → Orte für Begegnung und Betätigung schaffen Mitmachfonds → Selbstorganisation stärken Aufwertung des Ortsbildes Gebäude und bauliche Ensemble → Erhalt und Sanierung des Bestandes öffentliche Plätze und Grünanlagen → Aufwertung und stadtklimatische Anpassung Förderung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung Gebäude → energetische Sanierung des Bestandes und Errichtung effizienter Neubauten Straßen und Plätze → Umgestaltung und Klimaanpassung durch Entsiegelung und Verschattung öffentliche Grün- und Freiräume → Erhalt und Vernetzung, Erlebbarkeit der Mulde fördern
Die formulierten Ziele und Handlungsansätze stimmen mit denen des Städtebauförderprogramms „Leben- dige Stadt- und Ortsteilzentren (LZP)“ überein. Mit der Bewerbung um Aufnahme in das Programm beab- sichtigt die Stadt, die Ortsmitte Nerchau koordiniert und abgestimmt zu entwickeln, um Synergien bestmög- lich zu nutzen und nachhaltige Entwicklungsimpulse zu setzen.
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2 Gesamtstädtische Einordnung
Grimma ist mit ca. 218 km² die flächenmäßig größte kreisangehörige Stadt Sachsens. Zur Stadt gehören 64 Ortsteile, in denen rund die Hälfte der knapp 28 000 Einwohner lebt.
Die Struktur des Stadtgebietes stellt die Stadtentwicklung vor große Herausforderungen. Die Gewährleis- tung gleichwertiger Lebensverhältnisse erfordert sowohl den Erhalt einer wohnortnahen Grundversorgung in allen Teilen des Stadtgebietes als auch die Bündelung dezentral nicht tragfähiger Einrichtungen in der Kernstadt. Für die Versorgung in den Ortsteilen nehmen die im Zuge der Gebietsreformen eingemeindeten Städte Mutzschen und Nerchau sowie die Ortsteile Großbardau und Großbothen aufgrund ihrer Lage und Ausstattung eine besondere Stellung ein. (Abbildung 1)
Im INSEK der Stadt Grimma wird dazu festgelegt:
„Zur dauerhaften Gewährleistung einer wohnort- nahen Versorgung der Bevölkerung werden auf in- Nerchau nerstädtischer Ebene im Rahmen des INSEK er- Mutzschen Grimma (Kernstadt) gänzende lokale Versorgungszentren im Stadtge- biet ausgewiesen.
Diese hierarchische Darstellung lehnt sich an das 3-stufige Zentrale-Orte-Konzept an.
Konkret werden die Ortsteile Großbardau, Groß- bothen, Nerchau und Mutzschen als lokale Versor- Großbardau gungszentren ausgewiesen.“1
Großbothen Abbildung 1: Gesamtstadt mit Einordnung der Kernstadt und Quelle: RAPIS, 2025 (Karte), eigene Ergänzungen ländlichen Versorgungszentren gem. INSEK 2022
Der Ortsteil Nerchau liegt ca. 5 km nordöstlich der Kernstadt Grimma am östlichen Ufer der Mulde. Über öffentliche Straßen beträgt die Distanz zum Stadtzentrum Grimma ca. 10 km.
Bis zur Eingemeindung war Nerchau eine selbstständige Kommune mit 4 500 Einwohnern und 14 Ortstei- len. Seit Beginn des 19. Jh. hat Nerchau Stadtrecht. Dieser Stadtstatus, eine über 1 000-jährige Geschichte sowie die frühere Bedeutung als Gewerbestandort beeinflussen die Identität der Nerchauer bis heute. Aus- druck dessen ist ein großes Interesse an der Ortsentwicklung, ein aktives Vereinsleben und ein ausgepräg- ter Gemeinschaftssinn.
Nerchau ist mit zwei Kitas, einer Grundschule, Einrichtungen der Grundversorgung und Daseinsvorsorge sehr gut ausgestattet. Zugleich gab es im Zuge der Eingemeindung sowie infolge einer geänderten Nach- frage Funktionsverluste. Parallel dazu entstanden neue Nutzungsschwerpunkte außerhalb der gewachse- nen Ortsmitte. Heute übernimmt der Ortsteil Nerchau als ergänzender Standort zur Kernstadt Grimma Teile der wohnortnahen Versorgung für die östlich der Mulde gelegenen Ortsteile. Bei der Standortentwicklung städtischer Einrichtungen, wie Kita, Schule, Bauhof und Feuerwehr kommt Nerchau ebenfalls eine geho- bene Stellung zu. Der Ortschaftsrat Nerchau ist ein wichtiges Bindeglied und sichert die Einbindung des Ortes in die gesamtstädtische Organisation und Kommunikation.
Fazit: Es besteht Handlungsbedarf hinsichtlich einer effizienten Organisation vorhandener Angebote sowie bei der Ertüchtigung öffentlicher Einrichtungen, die als Standorte für die ländlichen Siedlungsteile der Stadt Grimma dauerhaft erhalten und weiterentwickelt werden sollen. Dieser Handlungsbedarf soll mit dem Ziel, die Ortsmitte als multifunktionales Zentrum und vielgestaltigen Ort des lokalen Miteinanders zu erhalten, verbunden werden.
1 Große Kreisstadt Grimma – Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Teilfortschreibung 2022, Seite 20f.
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Stadtentwicklung und Siedlungsgeschichte
Nerchau ist eine der ältesten Siedlungen Sachsens. Die mehr als 1 000 Jahre umfassende Geschichte ist eng mit der Geschichte der Region um Leipzig verknüpft.
Frühe Geschichte Nerchau wurde 974 erstmals urkundlich erwähnt.
Im Mittelalter befand sich auf dem heutigen Kirchberg ein Burgward, von dem die Handelsstraße und eine nahe gelegene Furt kontrolliert wurden. Zwischen Burgward und Straße entstand ein Marktplatz, um den herum sich Handel, Handwerk und Bauerngüter ansiedelten.
Schon im 13. Jahrhundert wird Nerchau als „Städtchen“ (Oppidum) bezeichnet.
Vom Handelsplatz zum Bauerndorf Landwirtschaft, Handwerk und das Brauwesen bestimmten das Leben. Eine lokale Besonderheit ist die im Ort verbreitete Gänsehaltung, die dem Ort den Beinamen „Gänsenerche“ einbrachte. Bis heute ist die Gans als Motiv und Namensgeber im Ort zu finden.
Nach den Verwüstungen des Dreißigjährigen Krieges blieb Nerchau bis ins 18. Jahrhundert ein landwirt- schaftlich geprägtes Dorf mit Handwerk und Kleinhandel.
Entwicklung zum Industriestandort und zur Landstadt 1807 erhielt Nerchau das Stadtrecht. Wenige Jahrzehnte später brachten Industrieansiedlungen neue Ent- wicklungsimpulse. Dabei profitierte Nerchau vom Aufschwung der Region Leipzig.
1834 nahm eine Farbenfabrik die Produktion auf. Ihr folgten Papier- und Ofenfabriken. In der Ortsmitte entstand der Gewerbestandort „Alte Fabrikstraße“. Die Eröffnung der Muldentalbahn beflügelte den Auf- schwung der Stadt weiter.
Das Ortsbild erhielt einen kleinstädtischen Charakter. Schulen, Post, Sparkasse und Wasserwerk entstan- den. Bürgerhäuser mit repräsentativen Fassaden, Fabrikantenvillen und der Bahnhof sind ebenfalls Zeu- gen dieser Epoche.
Jüngere Geschichte Auch im 20. Jahrhundert blieb die Farbenindustrie prägend – nach 1945 als Volkseigener Betrieb (VEB), nach 1990 privatisiert und bis heute weitergeführt.
Zahlreiche Betriebe und die Eisenbahnverbindung wurden eingestellt. Das Bahngelände und der Gewer- bestandort an der Alten Fabrikstraße fielen brach.
Trotz wirtschaftlicher Umbrüche blieb Nerchau gewerblich orientiert, entwickelte aber zunehmend auch Wohn- und Freizeitfunktionen. Mit seinen 14 Ortsteilen bildete Nerchau bis 2010 eine selbstständige Stadt, bevor zum 1. Januar 2011die Eingemeindung in die Große Kreisstadt Grimma erfolgte.
Gewerbestandort „Alte Fabrikstraße“
Gänsemarkt Gänsemarkt
Wiesental Wiesental
Abbildung 2: Nerchau im 18. Jh. Abbildung 3: Nerchau zu Beginn des 20. Jh. Quelle: Berliner Meilenblätter (1780-1806), RAPIS, 2025 Quelle: Messtischblatt vor 1945 (MTBL25), RAPIS, 2025
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2.1 Untersuchungsgebiet / Gebietsabgrenzung „Ortsmitte Nerchau“
Für die SEKO-Erarbeitung wurde zunächst ein rund 40 Hektar großes Untersuchungsgebiet abgegrenzt.
Die Gebietsauswahl erfolgte auf Basis städtebaulicher, funktionaler und struktureller Kriterien. Abgegrenzt wird das Gebiet um die zentrale Ortsmitte sowie angrenzende Bereiche, in denen besonderer Handlungs- bedarf besteht. Maßgeblich waren Faktoren wie vorhandene Brachflächen, ortsbildprägende Gebäude, zentrale Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen sowie wichtige öffentliche Grün- und Freiräume.
Im Ergebnis der Gebietsanalyse und des Beteiligungsprozesses wurden Gebietsanpassungen vorgenom- men und eine verbindliche Gebietskulisse definiert. (Abbildung 4)
Das SEKO-Gebiet umfasst die Bebauung beider- Kita „Hand in Hand“ Sporthalle seits der Hauptverkehrsstraße (S 11) zwischen Kita „Hand in Hand“ im Norden und Saumarkt im Süden.
im Süden. Brachen Im Gebietsumgriff liegen die historisch gewachse- Alte Fabrikstraße nen Quartiere um den Gänsemarkt sowie minder-
| Kita | |
|---|---|
| Sportplatz |
nen Quartiere um den Gänsemarkt sowie minder- genutzte Brach- und Mischflächen an der Alten Fabrikstraße.
Im Nordosten gehören der Einzelhandelsstandort und die Sporthalle an der Hugo-Koch-Straße zur Gänsemarkt Gebietskulisse.
Im Osten bilden die Jahnstraße einschließlich Kita ehemaliges Bahngelände und Sportplatz den Abschluss.
Im Süden schließt die Gebietskulisse das Wiesental und das erhöht liegende Kirchberg- ensemble mit Kirche, Friedhof und Pfarrgut ein.
Kirchberg Wiesental Saumarkt Im Westen bildet das ehemalige Bahngelände den Abschluss. In Verlängerung der Schützen- Abbildung 4: Abgrenzung Gebiet „Ortsmitte Nerchau“ straße reicht das Gebiet bis an die Mulde.
Die festgelegte Abgrenzung ermöglicht eine koordinierte Umsetzung verschiedener, miteinander in Beziehung stehender Einzelmaßnahmen. Auf diese Weise kann eine gezielte Aufwertung des Orts- zentrums erfolgen, Synergien zwischen Maßnahmen können genutzt und die Funktion Nerchaus als zentraler Versorgungsort für die umliegenden Ortsteile nachhaltig gestärkt werden. Im Zusam- menspiel mit vielfältigen Begegnungs- und Betätigungsmöglichkeiten soll eine lebendige Ortsmitte entwickelt werden.
Angrenzende Quartiere und funktionale Zusammenhänge
Im Nordosten sowie nach Süden liegen vorrangig dem Wohnen dienende Quartiere, in denen eine offene Baustruktur aus Ein- und Zweifamilienhäusern überwiegt. Die Ortsmitte ist aus diesen Lagen gut zu Fuß oder mit dem Rad zu erreichen.
Nördlich der Gebietskulisse schließen beiderseits der S 11 Gewerbeflächen an, darunter das Betriebsge- lände der DAW SE (Farbenproduktion).
Im Süden und nach Westen liegen offene Landschaftsformen und Landwirtschaftsflächen.
Aus den umliegenden Ortsteilen ist die Ortsmitte Nerchau mit Auto und Fahrrad zu erreichen. Mehrere ÖPNV-Linien verbinden Nerchau mit den umliegenden Ortsteilen sowie mit der Kernstadt Grimma.
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2.2 Übergeordnete und gesamtstädtische Planungen
Die Stadtentwicklung wird durch die Vorgaben der überörtlichen Planungen und ihre Umsetzung in städti- schen Fach- und Rahmenplanungen gesteuert.
Landesentwicklungsplan Sachsen (2. Gesamtfortschreibung, 2013)
Der LEP Sachsen weist Grimma als Mittelzentrum im ver- dichteten Bereich des ländlichen Raumes aus.
Zum Mittelbereich der Stadt gehören die Gemeinden Treb- sen, Parthenstein, Otterwisch, Bad Lausick und Colditz mit insgesamt rd. 25 000 EW (Stand 12/2024). Im Nordwesten überschneiden sich die Mittelbereiche der Stadt Grimma und des Oberzentrums Leipzig.
Maßgeblich ist Grimmas Lage in der Metropolregion Sach- sendreieck unmittelbar an der überregionalen Entwick- lungsachse (A 14) zwischen den Oberzentren Leipzig und Abbildung 5: LEP Sachsen, 2013, Karte Mittelbereiche (Ausschnitt) Dresden.
Regionalplan Leipzig-Westsachsen (1. Gesamtfortschreibung, 2020)
Grimma trägt ergänzend zum Oberzentrum Leipzig zur flä- chendeckenden Daseinsvorsorge im ländlichen Raum bei. Voraussetzung für die Erfüllung dieser Aufgabe sind eine entsprechende infrastrukturelle Ausstattung und auf die Versorgungszentren ausgerichtete Mobilitätsangebote.
Im RP werden zudem die Stadt-Umland-Beziehungen her- ausgestellt. Angesichts dynamischen Wachstums ist Leipzig bei raumrelevanten Nachfragen, bspw. in den Be- reichen Wohnen, Industrie- und Gewerbeentwicklungen, Infrastruktur sowie Freizeit und Erholung auf Kooperationen Abbildung 6: RP Leipzig-Westsachsen, 2020 Karte Raumstruktur (Ausschnitt) mit den Umlandkommunen angewiesen.
Nerchau profitiert von der Stellung Grimmas in der Region Leipzig. Die gute Infrastrukturausstat- tung der Kernstadt, eine erhöhte Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeflächen und die Lage im Mul- dental, das als Naherholungsgebiet zahlreiche Tagestouristen anzieht, steigern den Wohnwert der ländlichen Ortsteile, insbesondere der Hauptorte, die selbst über eine gute Ausstattung und überörtliche Anbindung verfügen.
Flächennutzungsplanung
Für den Ortsteil Nerchau liegt bisher noch kein FNP vor. Die für die Kernstadt und die eingemeindeten Kommunen vorliegenden Planungsstände und genehmigten Flächennutzungspläne sollen in einem Ge- samtplan zusammengeführt werden.
Das Verfahren befindet sich derzeit in der Vorentwurfsphase. Voraussichtlich Ende 2025 erfolgt die öffent- liche Auslegung des Vorentwurfes. Ende 2026 soll der Flächennutzungsplan in den städtischen Gremien beschlossen werden.
Ab 2027 soll auf Grundlage des FNP die Gesamtfortschreibung des INSEK Grimma erfolgen.
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Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK), Teilfortschreibung 2022
Das INSEK Grimma wurde unter Mitwirkung städtischer Akteure und der Öffentlichkeit erstellt. Nach meh- reren Eingemeindungen erfolgte seit 2015 eine Teilfortschreibung mit dem Schwerpunkt Datenerfassung und -analyse sowie die Ergänzung des Fachteils Brachen.
Parallel wurden auf Grundlage der aktualisierten Datenlage strategische Fachplanungen erarbeitet, u. a. für die Bereiche Verkehr, Sportstätten, Einzelhandel sowie Energie und Klimaschutz. Deren Ergebnisse wurden in die Teilfortschreibung des INSEK 2022 übernommen.
Die Gesamtfortschreibung des INSEK soll zeitlich und inhaltlich an die derzeit laufende FNP-Erarbeitung anschließen. (siehe vorheriger Abschnitt)
Nachfolgend sind wesentliche Aussagen des INSEK mit Bezug zum Ortsteil Nerchau und zu den Zielen im geplanten Fördergebiet zusammenfassend dargestellt:
Eingemeindungen / Stellung ehem. Städte in der Gesamtstadt Durch die Eingemeindungen der vergangenen Jahre vergrößerte sich Grimma in der Fläche sowie der Einwohnerzahl. Derzeit hat Grimma 63 Ortsteile mit überwiegend ländlichem Charakter. Mit ihren spezifi- schen Strukturen und Traditionen ergänzen die Ortsteile das Angebot des Wohnstandortes Grimma. Die Ortsteile Nerchau, Mutzschen, Großbothen und Großbardau verfügen gegenüber den übrigen Ortstei- len aufgrund ihrer Siedlungsstruktur und Einwohnerstärke über eine herausgehobene Stellung im gesamt- städtischen Funktionsgefüge. Diese Ortsteile haben über 1 000 Einwohner und verfügen über Kindergär- ten, Grundschulen sowie Versorgungs- und Dienstleistungsangebote. Ihre Versorgungsfunktion für die Ein- wohner vor Ort und für einen traditionell gewachsenen Einzugsbereich soll erhalten und weiter ausgebaut werden.
Fazit: Innerhalb der Gesamtstadt hat Nerchau eine herausgehobene Funktion als Wohnort, Versorgungs- schwerpunkt und Hauptstandort von Einrichtungen der Daseinsvorsorge.
Verwaltungsstrukturen, Stellung der Ortsteile Die lokalen Identitäten und Traditionen der einzelnen Ortsteile sollen erhalten und unterstützt werden. Aus der großen Ausdehnung des Grimmaer Gebietes ergibt sich daraus eine wichtige Kommunikations- und Organisationsaufgabe.
Fazit: Es sollen effektive Verwaltungs-, Kooperations- und Mitwirkungsstrukturen in der Stadt aufgebaut werden. Der Ortschaftsrat Nerchau übernimmt eine Brückenfunktion zwischen lokalen und gesamtstädti- schen Interessen.
Wohnortnahe Versorgung / Lokale Versorgungszentren Unter Berücksichtigung der Flächenausdehnung (218 km²) werden zur dauerhaften Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung auf innerstädtischer Ebene im INSEK 2022 ergänzende lokale Versorgungszentren im Stadtgebiet ausgewiesen. Diese hierarchische Darstellung lehnt sich an das 3- stufige Zentrale-Orte-Konzept gemäß dem SächsLPlG an.
Die lokalen Versorgungszentren nehmen auf der untersten Ebene für ihren jeweiligen Verflechtungsbereich zugewiesene Versorgungsfunktionen war. Vordergründig sind dabei Versorgungsfunktionen in den Berei- chen Erziehung und Bildung, medizinische Versorgung und Handel.
Fazit: Der Ortsteil Nerchau wird im INSEK als lokales Versorgungszentrum ausgewiesen. Öffentliche Ein- richtungen der Daseinsvorsorge sollen in den Hauptorten der ländlichen Siedlungsteile erhalten und be- darfsgerecht weiterentwickelt werden.
Wohnen Aufgrund der weiter zunehmenden Alterung der Bevölkerung wird der Bedarf an kleineren, barrierearmen Wohnungen steigen. Auch die Nachfrage nach altersgerechten und betreuten Wohnformen wird zukünftig wachsen. Diese Nachfrage wird vor allem in der Kernstadt mit guter Versorgungslage verstärkt auftreten.
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Für die Stadt Grimma als Mittelzentrum mit entsprechender Versorgungsfunktion besteht hier die Chance, sich zukünftig als Zuzugsort gegenüber dem Umland zu profilieren.
Fazit: Nerchau bietet ein vielfältiges Wohnraumangebot und eine gute Grundversorgung, medizinische und soziale Einrichtungen. Ein aktives Gemeinschaftsleben, eine ausgeprägte Identität und gutes Miteinander machen den Ort zu einem attraktiven Zuzugsstandort im ländlichen Raum der Stadt Grimma.
Sportstätten Für die Ermittlung des Sportstättenbedarfs werden Bedarfe des Schulsports sowie der Bevölkerung (Ver- einssport und nicht organisierter Sport) herangezogen. Die Bedarfsanalyse ergibt für Nerchau einen zu- sätzlichen Bedarf in den Kategorien Sporthalle und Sportplatz. Bisher verfügt Nerchau über eine Sporthalle, die mit nur 260 m² Hallenfläche deutlich kleiner ist als eine Einfeld-Halle (405 m²). Außerdem wird die Nerchauer Sporthalle als funktionell unzureichend bewertet. Als kritisch wird die Entfernung zur Grundschule gesehen, die eine Nutzung für den Schulsport erschwert. Der Hallenbedarf steht zudem in Abhängigkeit zu den ausgeübten Sportarten. In Nerchau ist der Kunstrad- sport stark vertreten. Der Flächenbedarf dieser Sportart ist hoch. Rechnerisch ergibt sich Bedarf für eine zusätzliche Einfeld-Halle. Da die Sportfläche der vorhandenen Halle nicht durch einen Anbau erweitert werden kann beläuft sich der Gesamtbedarf auf 1,5 Hallenfelder. Bei den Sportfreianlagen wird für Nerchau ein Defizit im Bereich Kleinspielfeld ermittelt. Derzeit ist im Ort nur ein Großspielfeld vorhanden.
Fazit: Für Nerchau ist gemäß dem Maßnahmenkatalog der Sportstättenleitplanung kurzfristig der Neubau einer zusätzlichen Einfeld-Halle erforderlich. Zusammen mit dem Hallenbestand ergibt sich der Bedarf für eine 1,5-Feld-Halle. Außerdem wird für Nerchau der Bedarf für ein Kleinspielfeld ermittelt.
Brachflächenentwicklung Mit der Fortschreibung des INSEK Grimma wurde der Fachteil Brachen ergänzt. Er bildet die Grundlage für eine ganzheitliche Strategie zum Umgang mit Brachflächen.
In der Gesamtstadt sind 31 vormals gewerblich, landwirtschaftlich oder militärisch genutzte Standorte er- fasst. Im Gebiet „Ortsmitte Nerchau“ liegen zwei Brachflächen.
| A B | A ehemaliger Güterbahnhof (Fläche 0,07 ha) | |||
|---|---|---|---|---|
| Lage (Flst.): Schützenstraße 43h (Flst. 830/12) | ||||
| Eigentümer: privater Eigentümer | ||||
| Maßnahmen: Gebäudeabbruch, Flächenentsiegelung | ||||
| B ehem. BHG, vormals Bahngelände (Fläche 0,58 ha) | ||||
| Lage (Flst.): Schützenstraße (Flst. 830/7) | ||||
| Eigentümer: DB Netz AG | ||||
| Maßnahmen: Gebäudeabbruch, Flächenentsiegelung | ||||
| Beide Flächen sollen für die Entwicklung von Natur und | ||||
| Landschaft genutzt werden. | ||||
| Abbildung 7: Brachflächen gem. INSEK 2022 | ||||
| Quelle: rapis, 2025 (eigene Ergänzungen) |
Mit der Gebietsauswahl „Ortsmitte Nerchau“ soll die weitere Umsetzung gesamtstädtischer Ent- wicklungsziele ermöglicht werden. Die im vorliegenden SEKO verankerten Vorhaben und die Ziel- stellung der Gesamtmaßnahme korrelieren mit dem INSEK sowie gesamtstädtischen Fachkonzep- ten und unterstützen die darin formulierten Entwicklungsziele, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung Nerchaus als ergänzenden Standort zur Kernstadt Grimma.
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2.3 Demografische Entwicklung
Gesamtstadt Grimma
Die Gesamtstadt hat, Stand 12/2023, insgesamt 27 740 Einwohner2. Etwa die Hälfte der Einwohner lebt in der Kernstadt Grimma.
Seit 1990 hat Grimma rund ein Fünftel seiner Einwohner verloren. Nach Anfangs moderaten Verlusten nahm die Tendenz in den Jahren 2000 bis 2015 deutlich zu, wobei sowohl Wanderungsverluste also auch deutliche Geburtendefizite zu verzeichnen waren.
In den letzten 10 Jahren hat sich der Bevölkerungsrückgang infolge von Zuzugsgewinnen verlangsamt.
Im Vergleich zum Landkreis und zu ganz Sachsen sind die Verluste der Stadt Grimma höher. (Abb. 8)
105 105 Prognosezeitraum 100 100 % % n i g n u lk c iw 9 9 0 5 92,7 n i g n u lk c iw 9 9 0 5 88,0 tn E 85 85,6 tn E 85
80 79,6 80
75 75 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2023 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040
Grimma LK Leipzig Sachsen Grimma
Abbildung 8: Bevölkerungsentwicklung 1990 bis 2024 Abbildung 9: Bevölkerungsprognose bis 2040 (2010 = 100 %) Quelle: StaLa Sachsen, 2025 (eigene Darstellung) Quelle: StaLa Sachsen, 8. RBV, 2024 (eigene Darstellung)
Gemäß der 8. Bevölkerungsvorausberechnung des StaLa ist in Grimma bis 2040 mit einem weiteren Be- völkerungsrückgang zu rechnen, wobei sich die Tendenz nach 2025 verstärken wird. Im Vergleich zum Bezugsjahr 2010 sinkt die Bevölkerung bis 2040 um 12 % auf 26 470 Einwohner (mittlere Variante). Ge- genüber 2024 beträgt der Rückgang rund 1 060 Einwohner.
Verbunden ist diese Entwicklung mit einer zunehmenden Alterung. Diese ist anhand der Altersrelationen gut nachzuvollziehen. Der Jugend- und der Altenquotient geben an, wie viele Personen unter 20 Jahre bzw. über 65 Jahre auf je 100 Personen im Alter zwischen 20 und 65 Jahre entfallen. (Abbildung 10)
100
100
80
60 tn e ito 40 u Q 20
0 1990 2024 2040 Altenquotient Jugendquotient
| Jahr | 1990 | 2024 | 2040 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jugendquotient | 43,9 | 35,6 | |||||||||
| Altenquotient | 24,7 | 53,1 | |||||||||
| Gesamtquotient | 68,6 | 88,7 |
Abbildung 10: Entwicklung und -prognose der Altersrelationen 1990 / 2024 / 2040 Quelle: StaLa, 2025, (eigene Darstellung)
Bis 2040 wird der Gesamtquotient voraussichtlich auf etwa 100 steigen. Dann kommen auf 100 Personen im Erwerbsalter ebenso viele Menschen, die unter 20 bzw. über 65 Jahre alt sind.
Während 1990 noch mehr junge als alte Menschen lebten, ist seit ca. 20 Jahren der Altenquotient höher. Das bedeutet, dass stetig mehr Personen aus dem Arbeitsleben ausscheiden, als neue hinzukommen.
2 GENESIS-ONLINE, die Datenbank des Freistaates Sachsen, Stand 10/2025
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Große Kreisstadt Grimma Städtebauliches Entwicklungskonzept
Ortsteil Nerchau Gebiet: Ortsmitte Nerchau
Ortsteil Nerchau
Nerchau ist mit derzeit 1 564 Einwohnern der bevölkerungsreichste Ortsteil der Stadt Grimma.3
Die nach Einwohnerzahl nächstkleineren Ortsteile sind Mutzschen, Großbardau und Großbothen mit je- weils rund 1 000 Einwohnern. Die anderen 60 Ortsteile haben deutlich geringere Einwohnerzahlen. In 24 Ortsteilen wohnen weniger als 100, in 14 Ortsteilen sogar weniger als 50 Menschen.
Nach Angaben des Einwohnermeldeamtes setzt sich die Altersstruktur in Nerchau wie folgt zusammen: ▪ Etwa 16 % der Einwohner sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. ▪ Mehr als die Hälfte der Einwohner ist im Erwerbsalter (hier mit 19 bis 67 Jahre angegeben). ▪ In der Erwerbsbevölkerung ist der Anteil älterer Menschen (41 bis 67 Jahre) deutlich höher als der Anteil jüngerer bis 40 Jahre. ▪ Mehr als ein Viertel der Einwohner hat das Rentenalter erreicht. ▪ Rund 10 % der Einwohner sind 80 Jahre und älter. Sie zählen statistisch zu den Hochbetagten.
Senioren und Kinder und Hochbetagte Jugendliche
unter 12 Jahre
13 bis 18 Jahre
19 bis 40 Jahre
41 bis 67 Jahre
68 bis 80 Jahre
über 80 Jahre
Personen im Erwerbsalter
| Alter in | Anzahl | Anteil in % | ||
|---|---|---|---|---|
| Jahren | ||||
| unter 12 | ||||
| 13 bis 18 | ||||
| 19 bis 40 | ||||
| 41 bis 67 | ||||
| 68 bis 80 | ||||
| über 80 | ||||
| gesamt |
Abbildung 11: Altersstruktur der Einwohner im Ortsteil Nerchau Quelle: Stadtverwaltung Grimma, 2025
SEKO-Gebiet „Ortsmitte Nerchau“
In SEKO-Gebiet lebten zum Ende des Jahres 2023 insgesamt 669 Einwohner.³ Das sind 43 % der Einwoh- ner des Ortsteils Nerchau.
Sowohl die Einwohnerzahl als auch die Altersstruktur sind im Gebiet verhältnismäßig stabil. Tendenziell gibt es leichte Sterbeüberschüsse und etwas mehr Fort- als Zuzüge zu verzeichnen. Gegenüber 2013 ist die Einwohnerzahl um 56 zurückgegangen. Das entspricht einem Minus von 7,7 %.
2023 lebten im Gebiet 104 Kinder und Jugendli- che bis 14 Jahre. Weitere 44 Personen sind zwi- schen 15 und 24 Jahre alt. Damit ist rund ein 2023 Fünftel der Einwohner jünger als 25 Jahre.
Die größte Alterskohorte bilden mit 320 Perso- 2018 nen die 25- bis 64-Jährigen mit einem Anteil von 48 %. 2013 Knapp ein Drittel der Einwohner sind 65 Jahre und älter. Das sind 200 Personen. 0 125 250 375 500 625 750 Damit liegt die Altersstruktur der Bewohner unter 6 6 bis 14 15 bis 24 25 bis 64 65 und älter im SEKO-Gebiet etwa im Durchschnitt des Abbildung 12: Einwohner nach Altersklassen 2013, 2018, 2023 Ortsteils Nerchau. Quelle: Stadtverwaltung Grimma, 2025 (eigene Darstellung)
3 Einwohnermeldeamt der Stadt Grimma, Stand 31. Mai 2025
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Ortsteil Nerchau Gebiet: Ortsmitte Nerchau
3 Städtebauliche und funktionale Analyse
3.1 Städtebauliche Struktur und Denkmalschutz
Die Ortsmitte Nerchau weist eine kleinstädtisch geprägte, gewachsene Siedlungsstruktur auf. Zwischen Mulde und Jahnstraße erstreckt sich ein kompakter Ortskern mit durchmischter Wohn- und Geschäftsbe- bauung, teils in geschlossener, teils in offener Bauweise.
Entlang der Staatsstraße (S 11) von Saumarkt bis zur Richard-Hessel-Straße konzentrieren sich mehrge- schossige Wohn- und Geschäftshäuser unterschiedlicher Baualtersstufen. Herauszuhebende Einzelob- jekte sind die Sparkasse, das ehemalige Kulturhaus und das Gasthaus Goldene Sonne.
Der langgestreckte Gänsemarkt mit seiner geschlossenen Bebauung bildet einen markanten Platzbereich im historischen Zentrum. Die umliegende Bebauung stammt mehrheitlich aus dem 19. Jahrhundert.
Der weiter südlich gelegene Saumarkt kommt hingegen kaum als Platz zur Geltung. Die vollständig as- phaltierte Fläche dient ausschließlich dem Anwohnerparken.
Auf einer Anhöhe westlich vom Ortskern liegen die Kirche mit Pfarrhof und Friedhof, die ein in sich ge- schlossenes bauliches Ensemble bilden. In ihrer heutigen Nutzung, aber auch als historischer Standort eines früheren Burgwarts, ist das Kirchbergensemble ein wichtiger Teil der Ortsmitte.
Im Bereich Alte Fabrikstraße finden sich Brachflächen und Gewerbenutzungen, die an die industrielle Ver- gangenheit des Ortes erinnern. Das angrenzende ehemalige Bahngelände ist weitgehend ungenutzt und ist in seinem heutigen Zustand sowohl städtebaulich als auch naturräumlich unbefriedigend.
Zeugen der industriellen Vergangenheit sind auch eine Reihe repräsentativer Villen auf weitläufigen Grund- stücken, so oberhalb der Parkstraße, an der Hugo Koch-Straße und an der Schützenstraße. An der Schüt- zenstraße sind zudem zwei Mehrfamilienhäuser mit Werkswohnungen erhalten geblieben.
Zur Mulde hin fällt das Gelände deutlich ab; hier öffnet sich der Übergang zum Landschaftsraum des Mul- dentals, der durch weite Grünflächen, Baumreihen und den gewundenen Flusslauf geprägt ist. Den süd- westlichen Abschluss der Gebietskulisse bildet das Wiesental. Eine flache, von der Mulde her ansteigende Tallage mit Wiesen und Großgrünbeständen. Diese natürlichen Freiräume verleihen dem Ortsbild eine landschaftliche Einbindung. Allerdings ist die Verbindung zwischen Siedlung und Muldenlandschaft ein- schließlich Mulderadweg durch die Brachen der ehemaligen Bahnanlagen und fehlende Wegebeziehungen kaum ausgeprägt.
Im gesamten Untersuchungsgebiet sind private Gebäude mit erhöhtem Sanierungsbedarf vorhanden. Ei- nen Schwerpunkt bildet die Nerchauer Hauptstraße. Die Gemeinbedarfseinrichtungen zeigen unterschied- liche Sanierungszustände. Teils kommen zu den baulichen Missständen erhebliche räumliche Defizite hinzu. (siehe Abschnitt 3.2 Nutzungen)
In Summe sind 28 % der Hauptgebäude im Gebiet unsaniert, d. h. sie weisen erhebliche bis umfassende bauliche Mängel auf. Knapp die Hälfte der Hauptgebäude gelten als teilsaniert. Vollständig saniert oder neu gebaut sind 26 % aller Hauptgebäude.
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Kulturdenkmale im Untersuchungsgebiet
Die Denkmalliste4 umfasst sowohl historische Gebäude aus dem 18. Jahrhundert als auch Wohngebäude und öffentliche Bauten, die im Zuge der Industrialisierung entstanden sind.
Die bauliche Entwicklung zwischen 1850 und den 1940er-Jahren veränderte das Stadtbild. Die damaligen Bauherren verwirklichten ihre Projekte in unterschiedlichen Baustilen. Die Fassaden zeigen historisierende und Jugendstilelemente, ab den 1920er-Jahren auch Anklänge an die Moderne.
Der Bahnhofspark und Teile des Wiesentals wurden zu Beginn des 20. Jh. als gartenkünstlerische Anlagen gestaltet und stehen ebenfalls unter Denkmalschutz.
Die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen die Bandbreite der Denkmale im Gebiet.
1 Gasthof Goldener Stern (ehem. Kulturhaus) (1799) schlichter Putzbau mit spätbarocken Formen; Portal und 3 Gewände aus Porphyrtuff von orts- und baugeschichtlicher Be- deutung
2 Stadtgut am Gänsemarkt (um 1840) Ackerbürgerhof mit Haupt- u. Seitengebäude sowie großem Torbogen zur Marktseite von orts- und baugeschichtlicher Be- 1 deutung
3 Turnhalle Hugo-Koch-Straße (um 1890) 5 zweiteiliger Bau mit Klinkergliederung der Fassade von orts-, kultur- und baugeschichtlicher Bedeutung 2 4 4 Bahnhof Nerchau (1902–1903) als ehem. Station der Muldentalbahn von verkehrsgeschichtli- cher Bedeutung
5 Sparkasse (1929–1930) Abbildung 13: Denkmale im Gebiet „Ortsmitte Nerchau“ Gebäude im Stil der Moderne mit heller Putzfassade und Farb- Quelle: Denkmalkarte Sachsen, 2025 akzenten aus Porphyrtuff von baugeschichtlicher Bedeutung.
Der Architekt Hugo Koch (1883–1964), der ab 1920 in Nerchau lebte, prägte das Stadtbild mit mehreren markanten Bauwerken. Typisch für Kochs architektonischen Stil ist eine Verbindung moderne Elemente mit regionaltypischen Materialien.
Abbildung 14: Sparkasse Nerchau Abbildung 15: Wohnhaus mit Arztpraxis
siehe dazu auch: Anlage 2 - Plan Stadtteilstruktur
4 Denkmalliste des Freistaates Sachsen, Landesamt für Denkmalpflege, Stand 10/2025
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3.2 Nutzungen
Die Ortsmitte Nerchau ist trotz erheblicher Funktionsverluste noch immer durch eine gute Funktionsvielfalt geprägt. Allerdings sind die Standorte öffentlicher Einrichtungen, Einrichtungen der medizinischen und so- zialen Versorgung, Geschäfte und kleinteiliges Gewerbe über das gesamte Gebiet verteilt. Die ehemals vorhandene Nutzungskonzentration um den Gänsemarkt und entlang der Hauptstraße hat sich weitgehend aufgelöst. Ungünstige Standortbedingungen und wachsende Leerstände erschweren den Nutzungserhalt an der Nerchauer Hauptstraße. Zusätzlich entstand an der Gornewitzer Straße ein neuer Einzelhandels- standort mit Discount- und Getränkemarkt sowie Apotheke und Geldinstitut, wodurch sich weitere Nutzun- gen verlagert haben.
Auch das vormals prägende produzierende Gewerbe ist aus der Ortsmitte weitgehend verschwunden. Der Gewerbestandort „Alte Fabrikstraße“ wurde zu großen Teilen zurückgebaut. Die in kommunalem Eigentum befindlichen Flächen stellen ein wichtiges Potenzial für neue Nutzungen und eine funktionale Belebung der Ortsmitte dar. Derzeit werden die Flächen als Bolzplatz und Festgelände genutzt.
Ebenfalls brachgefallen sind die ehemaligen Bahnanlagen. Für das denkmalgeschützte Empfangsgebäude konnte mit dem DRK-Stützpunkt eine adäquate Nachnutzung gefunden werden. Das Gelände des früheren Güterbahnhofs ist hingegen weitgehend ungenutzt und stellt aufgrund des baulichen Zustandes und seiner Lage zwischen Ort und Landschaft einen erheblichen städtebaulichen und funktionalen Missstand dar.
Auch im Wohnungsbestand sind insbesondere entlang der Staatsstraße erhöhte Leerstände festzustellen, die häufig mit einem schlechten baulichen Zustand einhergehen. Zahlreiche Gebäude sind untergenutzt oder unbewohnt.
In Summe wurden 48 Hauptgebäude als teilweise oder vollständig leer stehend erfasst. Auch hier ist eine Häufung entlang der Hauptstraße festzustellen.
Kommunale Gebäude der öffentlichen Verwaltung
An mehreren kommunalen Gebäuden besteht Handlungsbedarf. Dieser betrifft sowohl die Bausubstanz als auch die Nutzung der Objekte:
Bürgerzentrum Das heutige Bürgerzentrum wurde als Verwaltungssitz der Stadt Nerchau errichtet und dient heute als Außenstelle der Stadtverwaltung. Der Saal im Erdgeschoss wird für Veranstaltungen genutzt. Das Ge- bäude befindet sich in einem guten baulichen Zustand. Es wurde direkt an das ehemalige Kulturhaus an der Nerchauer Hauptstraße angebaut. Die Außenanlagen dienen fast ausschließlich der Zuwegung und dem Parken und haben eine sehr geringe Aufenthaltsqualität. Eine Beziehung zwischen dem ebenerdig liegenden Veranstaltungsraum und der davor liegenden Freifläche fehlt.
Ehemaliges Kulturhaus Ein Gebäude von baukulturellem und ortshistorischem Wert ist das ehemalige Kulturhaus an der Nerchauer Hauptstraße. Das Gebäude wurde 1799 als Gasthof errichtet und diente lange Zeit als Kulturhaus. Im Erd- geschoss befand sich eine Gaststätte. Inzwischen steht das Gebäude seit vielen Jahren leer und weist einen zunehmend schlechten Bauzustand auf. Als straßenbildprägendes Gebäude in Nachbarschaft zum Bürgerzentrum besitzt es einen hohen städtebaulichen Wert und stellt ein Potenzial für die Ansiedlung öffentlicher Nutzungen dar.
Städtischer Bauhof Der Bauhof befindet sich unmittelbar neben dem Bürgerzentrum in einem zweigeschossigen Gebäude und Garagen an der Alten Fabrikstraße. Der Bauhof gehört zu den größeren Standorten im Stadtgebiet. Von hier aus werden Aufgaben im gesamten nordöstlichen Stadtgebiet wahrgenommen.
Das Gebäude ist sanierungsbedürftig. Der Platzbedarf des Bauhofes ist aufgrund der erweiterten Ausstat- tung in den letzten Jahren gestiegen. Der Flächenbedarf kann durch die Hinzunahme einer bisher fremd- vermieteten Teilfläche erweitert werden.
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Feuerwehr Nerchau Das historische Feuerwehrgebäude weist erhebliche bauliche und räumliche Defizite auf. Der Standort und die Erschließung sind ebenfalls problematisch.
Die Zufahrt ist beengt und endet als Sackgasse direkt am Schulgelände. Die Überlagerung von Schulweg und Feuerwehrzufahrt ist unzulässig. Hol- und Bringverkehre und ein erhöhtes Fußgängeraufkommen an der Schule können im ungünstigen Fall das Ein- und Ausrücken der Fahrzeuge behindern.
Darüber hinaus entspricht das Gebäude nicht den geltenden Anforderungen an Feuerwehrgerätehäuser. Die Unfallverhütungsvorschriften können nicht eingehalten werden. Es existieren keine Umkleidebereiche für die Einsatzkräfte, die sich deshalb im Einsatzfall neben dem Fahrzeug einkleiden müssen. Ein Teil der Sanitärräume befindet sich im Nachbargebäude (Heimathaus).
Das Feuerwehrgebäude wurde in der Vergangenheit durch seitliche Anbauten erweitert und die Toranlage vergrößert. Eine gemäß Feuerwehrleitplanung nochmals notwendige Erweiterung auf drei Stellplätze wurde untersucht und musste verworfen werden.
Die Errichtung eines Ersatzneubaus an einem geeigneteren Standort ist unumgänglich. Voruntersuchun- gen favorisieren eine Brachfläche an der Alten Fabrikstraße, die sich bereits in kommunalem Eigentum befindet.
Einrichtungen für Bildung und Erziehung
Zwei Kitas, die Grundschule und der Hort sind wichtige Standortfaktoren für Familien. Der Erhalt dieser Einrichtungen ist gemäß der aktuellen Bedarfsplanungen gesichert.
Laut Bedarfsplanung des Landkreises Leipzig steigt die Zahl der Kinder in den kommenden Jahren an, was zu erhöhten Nachfragen zunächst im Krippen- zeitversetzt im Bereich Kindergarten führen wird. Der Mehr- bedarf kann in den Nerchauer Einrichtungen gedeckt werden.
Kita „Hand in Hand“, Schützenstraße 26 Die Kita „Hand in Hand“ befindet sich in einem kommunalen Gebäude im Norden der Gebietskulisse. Trä- ger der Einrichtung ist die Diakonie Leipziger Land.
Die Einrichtung verfügt über 45 Plätze, davon 12 Krippen- und 33 Kindergartenplätze. Es können zwei Kinder mit Integrationsstatus betreut werden. Die Auslastung liegt aktuell bei rund 60 %.
Das Gebäude befindet sich in einem guten Zustand. Für eine optimale und sichere Betreuung der Kinder im Freien, sind Maßnahmen an den Außenanlagen erforderlich. Diese betreffen die Anlage von kindge- rechten und barrierefreien Spielbereichen und eine Grüngestaltung, die Verschattung und Aufenthaltsqua- lität bietet.
Kita „Gans schön fit“, Jahnstraße 12 Die Kita liegt an einer ruhigen Seitenstraße am westlichen Ortsrand in Nachbarschaft zum Sportplatz. Trä- ger der Einrichtung ist die Stadt Grimma. Die Kita verfügt über 30 Krippen- und 60 Kindergartenplätze, davon 10 Integrationsplätze. Die Einrichtung ist voll ausgelastet. Die Kapazität der Kita wird derzeit durch einen eingeschossigen Anbau an der Gebäuderückseite erweitert. Bei der langfristigen Bedarfsplanung kommt dem Standort Nerchau eine erhöhte Bedeutung zu.
Das zweigeschossige Gebäude stammt aus den 1950er-Jahren. Eine grundhafte Sanierung hat bisher nicht stattgefunden. Es besteht Sanierungsbedarf an Dach und Fassade.
Die Raumaufteilung entspricht nicht den heutigen Anforderungen. So befinden sich die Sanitärräume im Untergeschoss, was einen sicheren und effizienten Ablauf erschwert. Derzeit werden im rückwärtigen Be- reich zwei zusätzliche Gruppenräume angebaut. Dadurch wird eine Verlegung der Sanitäranlagen in das Erdgeschoss möglich.
Sanierungs- und Gestaltungsbedarf besteht auch an den Außenanlagen.
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Die Zuwegung zur Kita erfolgt über die Jahnstraße, die an der Kita als Sackgasse endet. Fußwegverbin- dungen in Richtung Westen und nach Süden befinden sich in schlechtem Zustand und sind unbeleuchtet. Eine direkte Verbindung in Richtung Nerchauer Hauptstraße und Gänsemarkt (Bushaltestelle) fehlt.
Hort „Gans schön fit“, Wiesental 3 Die Hortbetreuung findet in einem separaten Gebäude direkt neben der Grundschule Nerchau statt. Die räumliche Nähe erleichtert die Abläufe im Ganztagsbetrieb der Grundschule, die eine enge räumliche und personelle Verzahnung zwischen Schule und Hort erfordert. Die Arbeit der Kita und des Horts wird durch einen Förderverein unterstützt.
Der Standort hat eine Kapazität von 90 Plätzen und ist voll ausgelastet.
Der Hort verfügt über ein weitläufiges Außengelände, dass jedoch weitgehend ungestaltet ist. Im hinteren Teil des Grundstückes befindet sich eine leer stehende und zunehmend verfallende Baracke.
Ein Vorteil ist die Lage unmittelbar am Wiesental. Das Freigelände und der Spielplatz Wiesental werden in der Nachmittagsbetreuung häufig genutzt.
Grundschule Nerchau, Beamtenschulstraße 1 Die Grundschule liegt an der Beamtenschulstraße, die hier als Sackgasse endet. Das Grundstück grenzt unmittelbar an das Wiesental. Die Hortbetreuung findet durch die Kita „Gans schön fit“ im Nachbargebäude statt.
Die Schule wurde Ende des 19. Jahrhunderts erbaut und 2010 grundhaft saniert und barrierefrei umgestal- tet.
Die Grundschulen Nerchau und Mutzschen bilden einen gemeinsamen Grundschulbezirk. Dadurch wird eine optimale Klassenbildung und gleichmäßige Auslastung beider Standorte gewährleistet. Laut Schul- netzplanung sind beide Schulstandorte langfristig gesichert. Kapazitätsengpässe sind nicht zu erwarten.
Die Schule wird einzügig geführt und bietet ein offenes Ganztagsangebot. Die Lehr- und Lernbedingungen sind sehr gut, jedoch verfügt die Schule über keine eigenen Sportanlagen. Ein großes Defizit stellen die Entfernungen zum Sportplatz und zur Sporthalle dar. Aufgrund des weiten Weges, der abschnittsweise über die S 11 verläuft, wird für den Sportunterricht oft das Gelände im Wiesental genutzt.
Ebenfalls problematisch ist die gemeinsame Zufahrt von Schule, Hort und Feuerwehr über eine Sackgasse. Aufgrund des großen Einzugsgebietes der Schule werden viele Kinder mit dem Auto gebracht und abge- holt. Die Überschneidung der Verkehrswege und das temporär hohe Verkehrsaufkommen bergen ein er- hebliches Gefahrenpotenzial. Zudem wird das Ausrücken der Feuerwehr u. U. beeinträchtigt.
Einrichtungen für Kultur und Freizeit
Sporthalle, Hugo-Koch-Straße 5 Das denkmalgeschützte Gebäude wurde 1905 vom Nerchauer Turnrat erbaut. Das Gebäude besteht aus einem zweigeschossigen Vorderhaus mit Funktions- und Sanitärräumen und der eingeschossigen Halle. Es weist einen Sanierungsbedarf auf.
Zu Beginn der 1950er-Jahre erfolgte der Anbau einer Kegelbahn mit 2 Bahnen, welche später um zwei weitere Kegelbahnen und zusätzliche Sanitäranlagen erweitert wurde. Ender der 1960er-Jahre wurde an der nördlichen Giebelseite ein weiterer Anbau für Lager- und Sanitäranlagen errichtet.
Mit einer Fläche von rund 260 m² ist die Halle deutlich kleiner als eine normgerechte Einfeld-Halle, die eine Fläche von 405 m² hat. Neben dem Gebäude befindet sich eine ca. 1 800 m² große Freifläche mit Rasen und altem Baumbestand, die jedoch nicht für sportliche Zwecke genutzt wird.
Die Sporthalle wird für den Schul- und Vereinssport genutzt. Die Nutzung durch die Schule ist durch die große Entfernung erschwert.
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Hauptnutzer der Halle ist der Nerchauer SV 90 e. V. Ausgeübt werden allgemeiner Sport, Geräteturnen, Fußball, Kegeln, Radsport und Volleyball. Der Verein nutzt die Halle an allen Wochentagen (insgesamt rund 60 Wochenstunden) für Training und Wettkämpfe, wobei die Wettkampfbedingungen für Sportler und Zuschauer nicht optimal sind.
Für die Ausübung der meisten Sportarten, insbesondere für das Kunstradfahren, ist die Halle sowohl funk- tional als auch von der Hallenfläche als unzureichend zu bewerten. Eine genauere Betrachtung und Be- darfsermittlung erfolgte im Rahmen der Sportstättenleitplanung. Diese ergab eine deutliche Unterversor- gung Nerchaus mit Sporthallenfläche. Der ermittelte Bedarf ergibt ein Defizit von einem Hallenfeld mit 405 m².
Eine Erweiterung der Bestandshalle wurde 2020 geprüft und mit der Denkmalschutzbehörde vorabge- stimmt. Die Erweiterung der Bestandshalle ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden und bedeutet einen massiven Eingriff in die denkmalgeschützte Bausubstanz. Es wird deshalb erwogen, eine 1,5-Feld- Halle neu zu errichten, die den Anforderungen besser gerecht wird und auch effizienter in der Bewirtschaf- tung wäre.
Ein Ersatzneubau böte zudem die Möglichkeit, den Standort näher an die Schule und andere öffentliche Einrichtungen zu rücken, um so zusätzliche Synergien zu erschließen. Infrage kommt hier ein Standort auf den kommunalen Flächen an der Alten Fabrikstraße in Nachbarschaft zu Bürgerzentrum und Bauhof.
Sportplatz mit Sportlerheim und Jugendtreff, Jahnstraße Der Sportplatz liegt am östlichen Rand des Untersuchungsgebietes. Er besteht aus einem Großspielfeld (Rasenplatz). Weitere Sportanlagen sind nicht vorhanden.
Hauptnutzer ist die Abteilung Fußball des Nerchauer SV 90 e. V.
Das Spielfeld weist Unebenheiten auf. Die vorhandenen Sitztraversen sind teilweise marode. Lediglich die Trainerbank ist mit einem Wetterschutz versehen.
Auf dem Gelände befindet sich ein Sportlerheim, in dem auch der vom AWO betriebene Jugendtreff „East End“ ansässig ist. Das Gebäude befindet sich in einem guten Zustand.
Die Aufnahme in die Gebietskulisse erfolgte mit der Überlegung, die Anlage stärker in das Ortsleben ein- zubinden und für offene sportliche Veranstaltungen zu nutzen. Mithilfe des geplanten Verfügungsfonds können Veranstaltungen etabliert und kleinteilige Verschönerungsmaßnahmen u. a. in Kooperation mit dem AWO-Jugendtreff durchgeführt werden.
Bibliothek, Gänsemarkt 11 Die städtische Bibliothek ist in einem unsanierten Wohngebäude am Gänsemarkt untergebracht. Die Räume sind sehr klein und nicht barrierefrei zu erreichen. Das Gebäude bietet keine Erweiterungsmöglich- keiten für zusätzliche Angebote wie Lese- und Lernbereiche oder ein Lesecafé.
Die Öffnungszeiten beschränken sich auf zwei Wochentage, an denen die Bibliothek von 10–18 Uhr bzw. 12–18 Uhr geöffnet ist.
Am derzeitigen Standort kann die Bibliothek ihre Potenziale als niedrigschwelliger Lern- und Begegnungs- ort kaum entfalten. Für Veranstaltungen sind ebenfalls keine Platzkapazitäten vorhanden.
Heimathaus, Parkstraße 1 Im Heimathaus hat der Heimatverein Nerchau seinen Sitz. Der Verein beschäftigt sich mit der Ortsge- schichte und verfügt über eine Sammlung ortsgeschichtlich interessanter Dokumente und Gegenstände.
Das historische Gebäude ist stark sanierungsbedürftig und für die Nutzung durch den Verein einschließlich Heimatstube zu groß.
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3.3 Erschließung und Verkehr
Straßen
Hauptverkehrsachse ist die Staatsstraße (S 11), die den Ort in Nord-Süd-Richtung durchläuft. Über diese und drei nach Westen abzweigende Kreis- und Gemeindestraßen ist die Ortsmitte Nerchau mit den umlie- genden Ortsteilen verbunden. Das Verkehrsaufkommen auf der S 11 ist durch die Überlagerung von Orts- und Durchgangsverkehr erhöht. Für den Fußgängerverkehr stehen Gehwege zur Verfügung. Straße und Gehwege befinden sich in gutem Zustand.
In den eng bebauten Abschnitten der Nerchauer Hauptstraße kommt es zu verkehrsbedingten Beeinträch- tigungen, die die Standort- und Aufenthaltsqualität deutlich beeinträchtigen. Eine straßenbegleitende Be- grünung ist nur abschnittsweise vorhanden. Querungshilfen bspw. an Bushaltestellen oder an anderen stärker frequentierten Punkten sind nicht vorhanden.
Die nachgeordneten Straßen und Wege, darunter kleinere Anliegerstraßen und Fußwege, sind überwie- gend verkehrsberuhigt und dienen der lokalen Erschließung der Geschäfte, öffentlichen Einrichtungen und Wohngebiete. Die Straßen und, soweit vorhanden, Gehwege befinden sich in gutem Zustand. Ausnahme ist die Alte Fabrikstraße. Nach dem Rückbau des Gewerbestandortes wurden an den öffentlichen Erschlie- ßungsanlagen noch keine Maßnahmen durchgeführt.
Fuß- und Radwege
Entlang der Straßen sind keine Radwege vorhanden. Sowohl innerorts als in der überörtlichen Anbindung der umliegenden Ortsteile an die Ortsmitte Nerchau stellt das Fehlen sicherer Radwegeverbindungen ein erhebliches Defizit dar, da die Nutzung des Rades im Alltagsverkehr beeinträchtigt wird.
Neben den Straßen ergänzen eine Reihe kurzer Wegeverbindungen das Verkehrsnetz. Diese sorgen für eine gute und sicherer Erreichbarkeit vieler Funktionsbereiche. Lückenhaft ist die Wegebeziehung zwi- schen der Ortsmitte und der Kita „Gans schön fit“ bzw. dem Sportplatz mit Sportlerheim und Jugendtreff.
Zudem bestehen Defizite bei der Anbindung des Mulderadweges an die Ortslage. Die vorhandenen Wege sind überwiegend unbefestigt und schlecht ausgeleuchtet.
Ruhender Verkehr
Öffentliche Stellplätze sind auf dem Gänsemarkt, auf dem Saumarkt sowie am Bürgerzentrum vorhanden. Bei der Erneuerung der Parkstraße wurden straßenbegleitende Stellplätze angelegt.
Ein erhöhter Parkdruck mit Konflikt- und Gefahrenpotenzial besteht im Bereich Grundschule mit Hort und Feuerwehr. Der Hol- und Bringverkehr führt zu erheblichen Verkehrsbehinderungen auf der Beamtenschul- straße und beeinträchtigt dadurch die Aus-/Zufahrt der Feuerwehr. Am Bürgerzentrum sind hingegen Über- kapazitäten vorhanden.
Infolge der bisherigen Funktionsverluste sowie für die in Zukunft geplanten Funktionsverlagerungen besteht der Bedarf nach einer ganzheitlichen Betrachtung der Stellplatzbedarfe in der gesamten Ortsmitte. Die Untersuchung sollte mit dem Ziel erfolgen, Stellplatzbedarfe hinsichtlich Lage, Anzahl und Auslastung zu ermitteln. Sie stellt die Grundlage für die geplante Umgestaltung öffentlicher Plätze und Freianlagen dar.
Infolge der bisherigen Funktionsverluste und der geplanten Funktionsverlagerungen besteht Handlungsbe- darf hinsichtlich einer umfassenden Analyse der Stellplatzsituation in der gesamten Ortsmitte. Die Ermitt- lung des Stellplatzbedarfs hinsichtlich Lage, Anzahl und Auslastung bildet die Grundlage für Anpassungs- maßnahmen sowie für die Umgestaltung und teilweise Entsiegelung öffentlicher Freiflächen.
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ÖPNV-Anbindung
Nerchau ist über drei Bus-Verbindungen sehr gut an das Regionale Liniennetz angebunden.
Hauptverbindung ist die PlusBus-Linie 694 Grimma-Nerchau-Burkartshain-Wurzen mit 13 Verbindungen je Richtung werktags und 6 bzw. 4 Verbindungspaaren am Samstag bzw. Sonntag. Die Linie verkehrt bis zum Bahnhof Grimma, wo Anschluss an die Regionalbahnlinie Leipzig-Grimma-Döbeln besteht.
Eine weitere Bus-Linie verkehrt von Fremdiswalde über Nerchau nach Trebsen und Seelingstädt (Linie 649 mit 8 Verbindungen je Richtung werktags).
Ebenfalls nur an Werktagen verkehrt die Linie 653 Nerchau-Golzern-Cannewitz-Nerchau, die den Nahbe- reich Nerchaus erschließt.
Die zentrale Bus-Haltestelle mit Wartebereich befindet sich auf dem Gänsemarkt. Weitere Haltestellen sind an der S 11 vorhanden. Diese haben keine Wartebereiche mit Sitzgelegenheiten und Wetterschutz.
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3.4 Freiflächen und Grün
Zum Gebiet gehören Freiräume unterschiedlicher Prägung und Qualität.
Öffentliche Grünanlagen
Der westliche Teil des Gänsemarktes ist als Grünanlage mit Pflanzflächen, kleinkronigen Bäumen und Sitzgelegenheiten gestaltet. Eine Baumreihe grenzt diesen Bereich vom Straßenraum ab und setzt sich entlang der Parkstraße fort.
Im weiteren Verlauf der Parkstraße schließt sich der Bahnhofspark an. Er wurde kurz nach der Fertigstel- lung des Bahnhofs von dem Dresdner Gartenbaukünstler Max Bertram angelegt. Der nach Westen abfal- lende Park wird von einer offenen Wiese mit Brunnen geprägt und von wenigen Wegen durchzogen. Im oberen Parkbereich erinnert ein Gedenkstein an die Völkerschlacht bei Leipzig. In den Randbereichen fin- den sich großkronige Bäume und Strauchgruppen.
Sowohl der Park als auch der unterhalb liegende Bahnhof stehen unter Denkmalschutz. Die Anlage weist jedoch deutliche Sanierungsbedarfe auf: Brunnen, Parkbänke und der Bereich um den Gedenkstein sind instandsetzungsbedürftig. Die heutige Bepflanzung entspricht nicht mehr dem ursprünglichen Gestaltungs- konzept, und Teile des Baumbestandes sind überaltert.
Insgesamt zeigt sich, dass die öffentlichen Grünanlagen im Bereich des Bahnhofsensembles einen hohen gestalterischen Wert besitzen, deren Erhalt und denkmalgerechte Erneuerung jedoch dringend erforderlich sind.
Natürliche Grünbestände
Das Muldental begrenzt das Untersuchungsgebiet im Westen. Es ist geprägt von leicht geschwungenen Hängen und ausgedehnten Auenflächen Die abwechslungsreiche Landschaft mit Wiesen, Baumgruppen und Ufergehölzen bildet ein wertvolles Natur- und Erholungsgebiet. Erschlossen ist die Landschaft durch den Mulderadweg, der zu den bedeutenden sächsischen Radwanderrouten zählt. Im Nahbereich verbindet der Radweg Nerchau mit den Ortsteilen Bahren, Schmorditz und Neichen.
Auf der Mulde werden verschiedene Wassersportarten ausgeübt und von Wasserwanderern genutzt. Im Abschnitt Nerchau gibt es leider keinen Zugang zum Wasser.
Das Muldental verleiht Nerchau einen landschaftlich reizvollen Rahmen. Jedoch ist die Erlebbarkeit der Flusslandschaft durch die Barrierewirkung der ehemaligen Bahnanlagen gestört. Ein wichtiges Anliegen ist die Beseitigung dieses städtebaulichen Missstandes und die Integration der Brachflächen in die Land- schaft. Die für Abbruch- und Renaturierungsmaßnahmen infrage kommenden Flächen liegen oberhalb des festgelegten Überschwemmungsgebietes.
Das Wiesental begrenzt das Untersuchungsgebiet im Südwesten. Es bildet eine grüne Talaue zwischen Ortsrand und Mulde. Weitläufige Wiesenflächen, Baumgruppen und der offene Landschaftsraum prägen das Bild. Das Gebiet dient als Naturraum mit ökologischer Ausgleichsfunktion und als ortsnaher Erholungs- raum. Im unteren Teil des Wiesentals liegt ein weitläufiger, viel genutzter Spielplatz. Es besteht Bedarf an einer teilweisen Erneuerung des Spielplatzes. Zudem bietet das Gelände Potenzial für weitere Sport- und Spielangebote, wie beispielsweise einen Trimm-Dich-Pfad.
Teile des Wiesentals sind als gartengestalterische Anlage unter Denkmalschutz gestellt. Dabei handelt es sich um ein erhöht platziertes Kriegerdenkmal mit gartengestalterischem Umfeld und Verweilplätzen.
Für eine bessere grünökologische und stadtklimatische Wirkung sollte der Naturraum zwischen Wiesental und Mulde stärker vernetzt und mit den innerstädtischen Grünbeständen verbunden werden.
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3.5 Ortsleben und Akteure im Gebiet
Zu den herausragenden Merkmalen Nerchaus gehört ein sehr reges und vielseitiges Ortsleben. Dieses hat sich auch nach der Eingemeindung erhalten.
Einen deutlichen Schub und neue Impulse gaben 2024 die Feierlichkeiten zum Stadtjubiläum 1 050 Jahre Nerchaus. In die Vorbereitung und Ausgestaltung der Festwoche waren viele Akteure und zahlreiche Ein- wohnerinnen und Einwohner involviert.
Getragen wird das Miteinander im Ort durch zahlreiche Vereine aber auch öffentliche Einrichtungen, Sozi- alträger und Kirchgemeinden. Der Ortschaftsrat trägt durch seine vernetzende Arbeit und als Interessen- vertreter des Ortsteils ebenfalls zu einem guten Miteinander bei.
Die meisten Nerchauer Akteurskreise haben ihren Sitz in der Ortsmitte Nerchau bzw. nutzen die dortigen Einrichtungen für ihre Aktivitäten. Auch öffentliche Veranstaltungen und Feste finden in der Ortsmitte statt. Genutzt werden der Sportplatz, das Festgelände an der Alte Fabrikstraße und das Areal um das Schützen- haus an der Mulde. Als Veranstaltungsräume stehen das Bürgerzentrum und die Sporthalle zur Verfügung.
Zu den jährlichen Veranstaltungen zählen das Maifest, das Gänsefest und der Weihnachtsmarkt.
Wesentliche Akteursgruppen sind:
Vereine Viele Nerchauer Vereine können auf eine lange Tradition zurückblicken. Es gibt aber auch jüngere Initiati- ven. So hat sich im Jubiläumsjahr 2024 ein Kulturverein gegründet, der im Nerchauer Kulturleben neue Akzente setzt.
Die Vereine organisieren neben ihren Kernaktivitäten eigene öffentliche Veranstaltungen und beteiligen sich an der Organisation und Ausgestaltung von Ortsfesten und Feiern, wie dem Maifest und dem Weih- nachtsmarkt.
Zu den größten in der Ortsmitte aktiven Vereinen zählen:
Verein Sitz Aktivitäten
Heimatverein Nerchau e. V. Heimathaus, u. a. Lindenfest, Ausstellungen, Vorträge, Ausflüge Parkstraße 1 und Begegnungstreffen, Weihnachtsaktionen
Nerchauer SV 90 e. V. Sporthalle, Allgemeine Sportgruppe, Geräteturnen, Fußball, Hugo-Koch-Straße Kegeln, Kunstradsport, Volleyball
Nerchauer Schützenverein Schützenhaus Training und Wettkämpfe, Schützenfest, 1882 e. V. an der Mulde Gänseschießen, Tag der offenen Tür
Nerchauer Kulturverein e. V. Bürgerzentrum Kulturangebote, Freilichtkino Nerchauer Hauptstraße
Tabelle: Nerchauer Vereine mit Bezug zur Ortsmitte Nerchau Quelle: Stadtverwaltung Nerchau, 2025
Kirchgemeinden In der Ortsmitte Nerchau sind drei Kirchgemeinden ansässig, die neben Gottesdiensten und Gemeindele- ben auch offene Angebote für verschiedene Zielgruppen organisieren und sich auf unterschiedliche Weise in das Ortsleben einbringen.
Insbesondere die evangelische Kirche St. Martin auf dem Kirchberg ist als Radfahrerkirche und Veranstal- tungsort über Nerchau hinaus bekannt.
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Öffentliche Einrichtungen Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Nerchau pflegen eine enge Gemeinschaft und organisieren ge- meinsame Aktivitäten. Zudem unterstützt die Feuerwehr öffentliche Veranstaltungen personell und logis- tisch und organisiert selbst Tage der offenen Tür und andere öffentliche Veranstaltungen.
Weitere Träger des öffentlichen Lebens sind die beiden Kitas, die Grundschule und der Hort, die als Schnitt- stellen zu den Familien fungieren und mit eigenen Veranstaltungen und Tagen der offenen Tür das Ortsle- ben bereichern. Zudem bringen sich die Kinder mit Kulturprogrammen in örtliche Veranstaltungen ein.
Unterstützt werden die städtische Kita und der Hort durch den Förderverein Kindertagesstätten Nerchau e. V.
Sozialträger Der AWO-Ortsverein Nerchau / Trebsen unterhält in Nerchau Angebote für Senioren und einen Jugendtreff. Beide Einrichtungen bieten ein abwechslungsreiches Programm für ihre jeweiligen Zielgruppen.
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4 Missstände und Handlungsbedarfe
| Missstände | Potenziale | ||
|---|---|---|---|
| Städtebauliche Struktur und Bausubstanz |
Erhöhte Leerstände und Sanierungsrückstände stellen Gut erhaltene städtebauliche Struktur mit geschlosse- eine Gefahr für den Erhalt der historischen Baustruktur nen baulichen Ensembles bspw. um den Gänsemarkt dar. und auf dem Kirchberg. Schwerpunkt: geschlossene Bebauung an der Bauliche Zeugnisse vom Spätbarock bis in die Neuzeit Nerchauer Hauptstraße. dokumentieren die Entwicklung Nerchaus vom Bauern- dorf zur Kleinstadt.
Nach dem Rückbau der Industrieanlagen an der Alten Es gibt Flächenpotenziale in kommunalem Eigentum Fabrikstraße ist der Bereich städtebaulich nicht defi- für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und niert. Die Straßen sind unsaniert und in schlechtem Zu- Nachverdichtung in gut erschlossener Lage. stand.
Im gesamten Gebiet sind private Gebäude mit erhöh- Potenziale für die energetische Sanierung und Moder- tem Sanierungsbedarf vorhanden. nisierung von Wohngebäuden sowie Anpassung an Schwerpunkt ist die Nerchauer Hauptstraße. moderne Wohnstandards.
Der Sanierungsstand öffentlicher Gebäude ist unter- Öffentliche Einrichtungen befinden sich in ortsbildprä- schiedlich gut. genden Gebäuden. Der Erhalt der Einrichtungen ist Sanierungs- und Erweiterungsbedarf haben die Kita dauerhaft gesichert, wodurch weitere Investitionen in „Gans schön fit“, der Bauhof sowie die Sporthalle und die Bausubstanz gerechtfertigt sind. Feuerwehr.
Freiflächen und Grün
Der Bahnhofspark und das Wiesental sind sanierungs- Die attraktive naturräumliche Einbettung ist ein wichti- bedürftig. Der Bedarf umfasst Grünbestände, Wege ger Standortfaktor. Ortsnahe Erholungsräume bieten und Verweilplätze, Gedenksteine sowie den Brunnen Raum für Begegnung und Betätigung im Freien. im Bahnhofspark.
Der Spielplatz im Wiesental ist ebenfalls sanierungsbe- dürftig.
Es besteht weiterer Sanierungsbedarf an der denkmal- Der Friedhof mit seinem umfangreichen Baumbestand geschützten Sachgesamtheit auf dem Kirchberg, insbe- ist mit den umliegenden Landschafträumen des Mul- sondere an den Wegen und der Einfriedung des Fried- den- und des Wiesentals vernetzt. Die naturnahe Ge- hofes. staltung der Anlage, verschattete Wege und Verweil- plätze bieten eine hohe Aufenthaltsqualität.
Das ehemalige Bahngelände ist ungeordnet. Es stellt Nach der dauerhaften Stilllegung der Bahnstrecke und eine Barriere zwischen Ortslage und Mulde dar. Der des Güterbahnhofes besteht die Möglichkeit der Rena- natürliche Grünzug zwischen Mulde und Wiesental ist turierung und Einbindung der Fläche in die umgebende unterbrochen. Der Zugang zur Mulde ist erschwert und Landschaft einschließlich der Vernetzung mit innerörtli- die Erlebbarkeit der Flusslandschaft beeinträchtigt. chen Grünbeständen.
Hohe Überbauungsgrade in einigen Quartieren beein- Es bestehen sowohl auf öffentlichen als auch auf priva- trächtigen die Grundstücksqualität und das Lokalklima ten Grundstücken Entsiegelungspotenziale zugunsten der Entwicklung von zusammenhängenden Grünflä- chen.
- Fortsetzung -
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- Fortsetzung –
| Missstände | Potenziale | ||
|---|---|---|---|
| Erschließung und Verkehr |
geringe Aufenthaltsqualität und fehlende Radwege ent- Durch die Ergänzung straßenbegleitender Begrünung lang der Hauptverkehrsstraße (S 11) und Fassadenbegrünung können verkehrsbedingte Emissionen (Lärm / Staub) verringert und die Aufent- haltsqualität verbessert werden.
Für den Fußgänger- und Radverkehr fehlen direkte Es gibt gute Ansätze, die Funktionalität der Ortsmitte Verbindungen außerhalb befahrener Straßen. Vorhan- durch eine stärkere auf den Fußgänger- und Radver- dene Wege befinden sich teilweise in schlechtem Zu- kehr ausgerichtete Vernetzung zu stärken. Kurze, si- stand. chere Wegeverbindungen erleichtern die Erreichbarkeit der wohnortnahen Angebote für alle Generationen.
Öffentliche Plätze (Gänsemarkt, Saumarkt) und Freian- Durch die bedarfsgerechte Neuordnung von Stellplät- lagen (Feuerwehr, Bürgerzentrum) weisen sehr hohe zen an öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plät- Versiegelungsgrade auf. Das Angebot an öffentlichen zen können Entsiegelungspotenziale erschlossen wer- Stellplätzen weicht vom Bedarf ab oder ist ungünstig den, die für eine Umgestaltung und stadtklimatische organisiert. Anpassung der Flächen genutzt werden können.
Nutzungen
Dezentral liegende öffentliche Nutzungen erschweren Es gibt Flächenpotenziale in kommunalen Bestandsge- deren Erreichbarkeit und verhindern Synergiebildun- bäuden und auf Freiflächen, die für eine Bündelung und gen. räumliche Konzentration verschiedener Einrichtungen genutzt werden können.
Standort und Gebäude der Feuerwehr erfüllen nicht die Die kommunalen Flächen an der Alten Fabrikstraße Anforderungen an eine moderne Ortsfeuerwehr mit bieten Platz für einen Ersatzneubau in gut erschlosse- Wasserrettung. Eine Ertüchtigung am bisherigen ner Lage. Der Altstandort ist für eine öffentliche Nach- Standort ist nicht möglich. nutzung geeignet.
Die Kapazität der Sporthalle reicht nicht aus. Zudem Die kommunalen Flächen an der Alten Fabrikstraße liegt der Standort zu weit von der Grundschule und vom bieten Platz für einen Ersatzneubau in gut erschlosse- Sportplatz entfernt. ner Lage. Der Altstandort ist für eine private Nachnut- zung geeignet.
Das Bauhofgebäude ist sanierungsbedürftig; die Platz- Es bestehen Möglichkeiten die Flächen im Bestandsge- kapazitäten reichen nicht aus bäude zu vergrößern. Das Gebäude ist aufgrund seiner klaren Baukubatur für eine energetische Sanierung gut geeignet.
Das ehemalige Kulturhaus steht leer und zeigt starken In Nachbarschaft zum Bürgerzentrum bietet das Kultur- Sanierungsbedarf. Als straßenbildprägendes Gebäude haus Flächenpotenziale für die Bündelung verschiede- in Nachbarschaft zum Bürgerzentrum hat es einen ho- nen öffentlicher Einrichtungen und Angebote, wie z. B. hen Stellenwert. die Bibliothek, Vereinsräume und Gastronomie.
Siehe dazu auch Anlage 1: Fotodokumentation Anlage 2: Plan – Missstände und Potenziale
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5 Beteiligung
Sowohl die Vorbereitung als auch die Konzepterarbeitung wurden von einem intensiven Informations- und Beteiligungsprozess begleitet. Eingebunden waren die Verwaltungsfachämter unter Leitung des Stadtent- wicklungsamtes, die städtischen Gremien – insbesondere der Ortschaftsrat Nerchau – sowie die Nerchauer Bevölkerung.
Die Stadt Grimma unterstützte den Prozess durch eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit. Mehrere Be- richte und Social Media Beiträge sowie ein Filmbeitrag informierten über geplante Vorhaben und warben für eine aktive Mitwirkung der Einwohnerschaft.
Der Erfolg dieser Informationskampagne zeigte sich unter anderem in der überdurchschnittlichen Rücklauf- quote der Einwohnerbefragung sowie in der hohen Teilnehmerzahl an der Informationsveranstaltung An- fang September 2025.
Abbildung 16: Filmbeitrag zum Gebiet „Ortsmitte Nerchau“ Abbildung 17: Beiträge im Amtsblatt und unter Grimma.de
5.1 Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zielt darauf ab, frühzeitig über Entwicklungsabsichten in der Ortsmitte Nerchau zu informieren und die Einwohnerschaft in die Ausgestaltung der Gesamtmaßnahme einzubinden. Dabei wurde mit der Beteiligung an der Konzepterarbeitung der Grundstein für eine spätere Beteiligung an der Umsetzung gelegt.
Umfrage zur Zukunft Nerchaus
Den Auftakt der Öffentlichkeitsbeteiligung bildete eine Einwohnerbefragung. Im Juli/August 2025 erfolgte eine Online-Umfrage über das Beteiligungsportal Sachsen. Zusätzlich wurde der Fragebogen im Amtsblatt zur analogen Einreichung veröffentlicht. Der Fragebogen umfasste die Beurteilung der jüngeren Entwick- lung und aktuellen Situation in Nerchau. Mit Blick in die Zukunft wurden der Sanierungsbedarf im privaten Gebäudebestand abgefragt sowie um die Priorisierung von 13 überwiegend öffentlichen Vorhaben gebe- ten.
Die Beteiligung an der Umfrage war sehr ausgeprägt. Insgesamt wurden 396 Fragebögen eingereicht, da- von 90 % online. Bezogen auf die Bevölkerung Nerchaus ergibt sich eine Rücklaufquote von rd. 20 %.
Knapp die Hälfte der Teilnehmer war zwischen 41 und 65 Jahre alt. Weitere 30 % gehörten der Alters- gruppe 26 bis 40 Jahre an.
Die hohe Rücklaufquote und eine ausgewogene Altersstruktur verleihen den Umfrageergebnissen eine hohe Aussagekraft.
Aus der Befragung gingen wichtige Hinweise für die weitere Bearbeitung des Gebietskonzeptes hervor.
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Sanierungsbedarf an privaten Gebäuden Mehr als 160 Personen gaben an, in den kommenden zehn Jahren Interesse an einer Sanierung privater Gebäude zu haben.
Priorisierung geplanter Maßnahmen Auch die Bewertung der Maßnahmenvorschläge brachte eindeutige Ergebnisse: Die mit Abstand höchste Zustimmungsquote erhielt die Sanierung und Erweiterung der Turnhalle. Sehr hohe Zustimmung gab es auch für die Sanierung und Wiedernutzung des ehemaligen Kulturhaues sowie für die Schaffung eines Veranstaltungsplatzes. Große Zustimmung gab es außerdem für die Einrichtung eines Verfügungsfonds, der zum besseren Verständnis in der Umfrage als „Bürger-Mitmachfonds“ bezeichnet wurde.
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Sanierung und Erweiterung Turnhalle 3
Sanierung / Wiedernutzung ehem. Kulturhaus
Schaffung eines Veranstaltungsplatzes
Einrichtung Bürger-Mitmachfonds
| 279 | 7 | 8 | 22 | 41 | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 184 | 133 | 47 | 9 | 23 | |||||||||||||
| 14 | 8 | 132 | 66 | 2 | 8 | 22 | |||||||||||
| 109 | 153 | 60 | 15 | 59 |
sehr wichtig wichtig weniger wichtig nicht wichtig keine Angabe
Abbildung 18: Bewertung von Maßnahmenvorschlägen (Auszug) Quelle: Einwohnerbefragung zur Zukunft Nerchaus, 2025
Bemerkenswert ist der hohe Stellenwert von Maßnahmen, die eine räumliche und finanzielle Verbesserung der Rahmenbedingungen für ein starkes Miteinander im Ort zum Ziel haben.
Informationsveranstaltung mit Workshop
Am 2. September 2025 fand im Bürgerzentrum Nerchau eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an der etwa 170 Einwohnerinnen und Einwohner teilnahmen.
Im ersten Teil der Veranstaltung wurde über die Programme der Städtebauförderung und die beabsichtigte Antragstellung informiert. Im Anschluss wurden die Ergebnisse der Einwohnerbefragung vorgestellt.
Im zweiten Teil der Veranstaltung hatten die Bürger die Möglichkeit, anhand von thematischen Gebietsplä- nen, eigene Kenntnisse und Anregungen einzubringen. Es entstanden rege und konstruktive Gespräche.
Insgesamt bestätigten die Beiträge die Ergebnisse der Befragung und ergänzten diese durch zusätzliche Hinweise und Hintergrundinformationen.
Abbildung 19: Informationsveranstaltung mit Workshop, 02.09.2025 im Bürgerzentrum Nerchau Quelle: Stadt Grimma
Siehe Anlage 4: Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
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5.2 Abstimmungen der Verwaltungsfachämter
Seit Anfang 2025 waren die Verwaltungsfachämter in die Abstimmung möglicher Vorhaben, die Abgren- zung des Untersuchungsgebietes und die Wahl geeigneter Förderprogramme eingebunden. Die Federfüh- rung für die Konzepterarbeitung lag beim Stadtentwicklungsamt, das in regelmäßigem Austausch, insbe- sondere mit dem Hochbau- und dem Tiefbauamt sowie dem Amt für Schulen / Soziales / Kultur stand. Die Fachämter brachten Informationen zu Handlungsbedarfen, eigenen Zielstellungen und potenziellen Maß- nahmen ein. Soweit vorhanden wurden Planungsstände und Kostenansätze zugearbeitet. Bis zur endgül- tigen Festlegung eines auf die Gebietsziele abgestimmten Maßnahmenbündels gab es mehrfach amtsin- terne Abstimmungen, in die auch die Finanzverwaltung eingebunden war.
5.3 Vorstellung und Beratung in den städtischen Gremien
Stadtrat Grimma
Im Juni 2025 wurde der Stadtrat darüber informiert, dass die baulich-funktionale Aufwertung der Ortsmitte Nerchau, im Rahmen einer abgestimmten Gesamtmaßnahme umgesetzt werden soll. Dem vorausgegan- gen waren intensive Bemühungen, für die Umsetzung dringend erforderliche Maßnahmen, Mittel aus den jeweiligen Fachförderungen zu erhalten.
Dafür soll die Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung ab dem Programmjahr 2026 beantragt werden. Die dafür erforderlichen Voraussetzungen, das Antragsverfahren sowie die Umsetzungsbedingun- gen gemäß Programmausschreibung der Städtebauförderung wurden ebenfalls erörtert.
Im Ergebnis sprach sich der Stadtrat für die Abgrenzung einer Gebietskulisse „Ortsmitte Nerchau“ und die Erarbeitung eines Fördergebietskonzeptes aus.
Im September 2025 wurden der Technische Ausschuss und der Stadtrat zum Stand der Planung, zu ge- planten Einzelmaßnahmen und zu den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung informiert.
Nach Vorberatungen am 10.11.2025 im Technischen Ausschuss (TA) erfolgte am 20.11.2025 der Be- schluss des SEKO einschließlich der darin enthaltenen Maßnahmen- und Umsetzungsplanung.
Der Gebietsbeschluss wurde gemäß § 171b Baugesetzbuch als Maßnahmengebiet gefasst.
Ortschaftsrat Nerchau
Bereits in der Vorbereitungsphase des Planungsprozesses bestand ein reger Austausch mit dem Ort- schaftsrat Nerchau. Während des Planungsprozesses übernahm der Ortschaftsrat eine aktive Rolle.
Die im Ort gut vernetzten Mitglieder des Rates trugen dazu bei, dass das Interesse an der Konzepterarbei- tung hoch war und sich die Bürger und verschiedenen Interessengruppen in den Prozess einbrachten.
In mehreren Beratungen und Ortsbegehungen wurden die Gebietskulisse und potenzielle Maßnahmen ab- gestimmt.
Die Priorisierung und Auswahl der öffentlichen Maßnahmen erfolgten ebenfalls in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat Nerchau in seiner Sitzung am 15.09.2026.
Das Städtebauliche Entwicklungskonzept „Ortsmitte Nerchau“ einschließlich der darin enthaltenen Maß- nahmen- und Umsetzungsplanung wurde vom Ortschaftsrat in seiner Sitzung am 20.11.2025 bestätigt.
Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme wird der Ortschaftsrat ebenfalls ein wichtiger Partner sein.
Siehe Anlage 5: Beschlüsse
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6 Stadtteilkonzept
Im Ergebnis der Gebietsanalyse und des umfangreichen Beteiligungs- und Abstimmungsprozesses konn- ten Ziele für die künftige Entwicklung der Ortsmitte Nerchau formuliert und Handlungsansätze zu deren Erreichung abgeleitet werden.
6.1 Ziele und Handlungsschwerpunkte der Gesamtmaßnahme
Die nachfolgenden Ziele und Handlungsschwerpunkte beschreiben die angestrebte Entwicklung der Orts- mitte Nerchau in drei wesentlichen Handlungsfeldern.
Eine besondere Bedeutung kommen dem Klimaschutz und der Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe der Gebietsentwicklung zu. Die Weiterentwicklung der Ortsmitte Nerchau eröffnet vielfältige Möglichkeiten, das Gebiet an neue Anforderungen anzupassen. Zentrale Handlungsstränge sind dabei die Reduzierung des Energiebedarfs und der CO -Emissionen sowie die Anpassung von Gebäuden und Freiflächen an veränderte klimatische Bedingungen. Potenziale für verbesserten Klimaschutz und eine wirksame Klima- ₂ anpassung finden sich in allen Handlungsfeldern und Maßnahmenkategorien in unterschiedlicher Ausprä- gung. Aufgrund ihrer hohen Relevanz wurden Klimaschutz und Klimaanpassung zusätzlich als eigenstän- diges Ziel (Ziel 4) herausgearbeitet.
Ziel 1: Sicherung Nerchaus als zentralen Versorgungsbereich östlich der Mulde
Nerchau soll als zentrales Versorgungszentrum östlich der Mulde langfristig gestärkt werden. Ziel ist es, die vorhandene Infrastruktur zu sichern, das Ortszentrum funktional zu beleben und die wohnortnahe Ver- sorgung mit Waren und Dienstleistungen zu erhalten.
Handlungsansätze sind:
Kitas, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen stellen wichtige Anker der Daseins- Schule und Hort vorsorge dar. Die in Nerchau vorhandenen Einrichtungen sind dauerhaft ge- sichert. Der Erhalt der Einrichtung sichert eine Frequentierung der Ortsmitte durch Kinder und Familien mit Synergieeffekten für Handel, Dienstleistung und Freizeiteinrichtungen. Durch Investitionen in Gebäude und Außenanla- gen sollen die Bedingungen für Kinder, pädagogisches Personal und Fami- lien verbessert werden.
Bauhof und Die Standorte in Nerchau gehören zu den Hauptstandorten und überneh- Feuerwehr men Aufgaben für einen größeren Einzugsbereich. Die Feuerwehr Nerchau ist zudem für die Wasserrettung ausgerüstet. Zur Sicherung der öffentlichen Aufgaben sind der Bauhof und Feuerwehr an aktuelle Anforderungen anzu- passen. Ziel ist eine zeitgemäße Ausstattung und die Sicherung effizienter Abläufe. Für die Feuerwehr ist das am bisherigen Standort nicht möglich, sodass die Errichtung eines Ersatzneubaus in der Ortsmitte geplant ist.
Öffentliche Die Angebote der Daseinsvorsorge sollen langfristig erhalten und im Zent- Daseinsvorsorge rum des Ortes konzentriert werden. Damit wird die Versorgungssicherheit gestärkt und die Ortsmitte als Mittelpunkt des gemeinschaftlichen Lebens gefestigt.
Handel und Die Verbesserung der Standortqualität soll dazu beitragen, kleinteilige, in- Dienstleistung habergeführte Angebote in den gewachsenen Strukturen zu erhalten oder neu anzusiedeln.
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Ziel 2: Schaffung guter Rahmenbedingungen für Vereine, Bürgerengagement und Miteinander
Das Ortsleben ist durch ein gutes Miteinander und viel ehrenamtliches Engagement geprägt. Vereine und Initiativen sollen in ihrer Arbeit unterstützt und geeignete Räume für Begegnung, Kultur und gemeinsame Aktivitäten bereitgestellt werden.
Handlungsansätze sind:
Kulturhaus und Kulturhaus und Bürgerzentrum sollen als zentrale Orte des kulturellen und Bürgerzentrum gesellschaftlichen Lebens ausgebaut werden. Durch bauliche Aufwertung und vielfältige Nutzungen wird ihre Bedeutung für den Stadtteil gestärkt. Im Kulturhaus sollen bislang dezentral untergebrachte Einrichtungen, wie die Bibliothek und der Heimatverein zusammengeführt werden. Potenziale wer- den in einer Umgestaltung der Außenanlagen gesehen. Die Anlage eines begrünten Freisitzes auf der bislang als Parkplatz genutzten Freifläche soll die Attraktivität und Funktionalität des Bürgerzentrums und des Kulturhau- ses stärken.
Sporthalle, Sportplatz, Sport- und Freizeitflächen leisten einen wichtigen Beitrag zur Lebensquali- Jugendtreff, Festwiese tät. Ihre Nutzbarkeit soll verbessert und an die Bedürfnisse unterschiedlicher Altersgruppen angepasst werden, um Angebote für Bewegung, Begegnung und Freizeit zu erweitern.
Verfügungsfonds Die Einrichtung eines Mitmachfonds unterstützt die Eigeninitiative und (Mitmachfonds) Selbstorganisation der Bürgerinnen und Bürger. Ziel ist es, kleinere Projekte unbürokratisch zu unterstützen und das aktive Miteinander in der Ortsmitte nachhaltig zu stärken.
Ziel 3: Aufwertung des Ortsbildes
Die über 1 000-jährige Geschichte Nerchaus ist ein wesentlicher Teil der örtlichen Identität. Wichtige Etap- pen der Ortsentwicklung sind in Gebäuden und baulichen Ensembles sichtbar und prägen das Ortsbild. Ziel ist es, den vorhandenen Ortscharakter nicht nur zu erhalten, sondern durch geeignete Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen hervorzuheben und anzureichern.
Handlungsansätze sind:
Gebäude und Historisch und gestalterisch prägende Gebäude sollen erhalten und saniert bauliche Ensemble werden. Damit wird das charakteristische Ortsbild bewahrt und die Identität der Ortsmitte gestärkt. Voraussetzung ist eine dauerhafte Nutzung der Ge- bäude. Sanierungsmaßnahmen werden zu einer Verbesserung der energe- tischen Eigenschaften der Gebäude beitragen.
Öffentliche Straßen Straßen und Plätze gehören ebenso wie die Bebauung zum Ortsbild. Der und Plätze Zustand der Verkehrsflächen ist überwiegend gut. Handlungsbedarf besteht bei der Grüngestaltung. Mehr Grün sorgt für eine bessere Aufenthaltsquali- tät und mildert das Risiko der sommerlichen Überhitzung.
Grün- und Ein Standortmerkmal ist die naturräumliche Lage der Ortsmitte. Die Nähe zu Freiräume weitgehend naturbelassenen Freiräumen an der Mulde und im Wiesental ist ein großes Potenzial, dass durch gezielte Maßnahmen erhalten und weiter- entwickelt werden soll. Die öffentlichen Freiräume sind zudem Orte der Be- gegnung, für Aktivitäten und Erholung. Ein Ziel ist die bessere Erlebbarkeit der Mulde.
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Ziel 4: Klimaschutz und Klimaanpassung
Damit die Ortsmitte Nerchaus im Hinblick auf den Klimawandel langfristig attraktive Lebensbedingungen bietet und resiliente Infrastrukturen sowie Grün- und Erholungsräume aufweist, sind Klimaschutz und Klimaanpassung als Querschnittsaufgaben zu sehen. Ziele sind die Verringerung der Wärme- und Treib- hausgas-Emissionen und die Risikominimierung für Schäden und der Schutz der Bevölkerung vor Klima- folgen wie Extremwetterereignissen.
Handlungsansätze sind:
Gebäude Der Erhalt der vorhandenen Bausubstanz hat die höchste Priorität. Vo- raussetzung ist die Sicherung bestehender Nutzungen bzw. eine adä- quate Nach- und Umnutzung der Bestandsgebäude. Geprüft werden auch Möglichkeiten, Nutzungen an einem Standort zusammenzuführen und damit eine effizientere Gebäudeauslastung zu erreichen.
Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und die Erneuerung der Haustechnik sollen den Energiebedarf der Gebäude senken und CO - 2 Emissionen verringern.
Neubauten sollen unter den Gesichtspunkten einer hohen Energieeffizi- enz und dem Einsatz CO -armer Energieträger geplant werden. 2
Als Maßnahmen der Klimaanpassung sind Fassaden- und Dachbegrü- nungen, Verschattungselemente und bei sensiblen Nutzungen auch die Klimatisierung der Gebäude vorzusehen.
Öffentliche Straßen, Für die gemäß Ziel 3 angestrebte Aufwertung des Ortsbildes sollen Be- Wege und Plätze grünungsmaßnahmen auf öffentlichen Plätzen und im Straßenraum um- gesetzt werden. Diese werden sich auf die lokalklimatischen Verhältnisse positiv auswirken. Die dafür notwendige Schaffung von Pflanzflächen er- höht die Bodendurchlässigkeit.
Grün- und Die öffentlichen und privaten Freiflächen sind ein wichtiges Potenzial für Freiräume die Klimaanpassung der Ortsmitte Nerchau.
Der Erhalt der Freiflächen und eine sukzessive Erneuerung der Grünbe- stände sichern deren Klimafunktion. Eine stärkere Vernetzung der Grün- bestände soll lokalklimatische Wirksamkeit bislang vereinzelter Be- stände erhöhen.
Freianlagen an öffentlichen Gebäuden sollen ebenfalls für eine stärkere Begrünung genutzt werden und zur Verschattung der Gebäude beitra- gen.
Private Grundstückseigentümer sollen für die Gestaltung naturnaher Gärten und einer erhöhten Biodiversität sensibilisiert werden.
In den Quartiersinnenbereichen werden Potenziale für den Abbruch dau- erhaft nicht benötigter Nebengelasse und Anbauten zugunsten entsie- gelter Flächen gesehen.
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6.2 Begründung der Programmauswahl
Nerchau soll gemäß INSEK 2022 als wohnortnahes Versorgungszentrum für die umliegenden Ortsteile erhalten und weiterentwickelt werden. Im Mittelpunkt steht die Aufwertung und Nutzungskonzentration in der Ortsmitte. Diese Zielstellung entspricht der Programmausrichtung des Bund-Länder-Programms „Le- bendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ (LZP).
Die im Fördergebiet vorliegenden Problemlagen und Handlungsbedarfe korrespondieren mit den Förder- schwerpunkten des Programms. Schwerpunkte der Gebietsentwicklung sind:
▪ Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung der Nutzungsvielfalt in der Ortsmitte in Ergänzung der zentralörtlichen Funktionen der Kernstadt Grimma,
▪ Erhalt und Weiterentwicklung der Qualität des öffentlichen Raums als Ort der Begegnung und sozialen Interaktion mit hoher Aufenthaltsqualität und verbesserten stadtklimatischen Bedingun- gen,
▪ nachhaltige Nutzung und Inwertsetzung ortsbildprägender und ortshistorisch bedeutsamer Ge- bäude als Beitrag zum dauerhaften Erhalt der Bausubstanz,
▪ Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung (u. a. Begrünung, Entsiegelung, ener- getische Sanierung, Förderung umweltfreundlicher Mobilität),
▪ Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsvernetzung, insbesondere für Fußgänger und Radver- kehr,
▪ sowie die Einrichtung eines Verfügungsfonds zur Aktivierung privaten und bürgerschaftlichen En- gagements.
Für eine Reihe vordringlicher Einzelmaßnahmen wurden in der Vergangenheit mehrfach Anträge in den jeweiligen Fachförderprogrammen gestellt, die jeweils negativ beschieden worden sind.
Aufgrund der festgestellten Komplexität und vielschichtigen Zusammenhänge zwischen einzelnen Maß- nahmen wird der Bedarf für eine ganzheitliche Betrachtung und abgestimmte Entwicklung der Ortsmitte Nerchau gesehen. Erst in der Gesamtschau der bereits geplanten Schlüsselmaßnahmen konnte eine sinn- volle Priorisierung vorgenommen und flankierende Maßnahmen eingebunden werden.
Der Aufbau umsetzungsbegleitender Arbeitsstrukturen und die Einrichtung eines Verfügungsfonds können die lokalen Akteure wirksam und verbindlich in die Umsetzung der Gesamtmaßnahme einbinden und das ausgeprägte Miteinander im Ort weiter stärken und nachhaltig sichern.
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7 Maßnahmenkonzept und Umsetzungsstrategie
Um die Zielstellungen der Gesamtmaßnahme Ortsmitte Nerchau zu erreichen, soll in den kommenden 10 bis 15 Jahren eine Reihe öffentlicher und privater Einzelmaßnahmen umgesetzt werden.
Die für eine Umsetzung im Programm LZP geplanten Maßnahmen werden in Kapitel 7.1 kurz beschrieben. Maßnahmen, für die eine Fachförderung infrage kommt, werden vorrangig in den jeweiligen Programmen beantragt. Sofern eine Unterstützung aus den Fachförderprogrammen nicht möglich ist, ist die Umsetzung mit Mitteln der Städtebauförderung geplant.
Klimamaßnahmen Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel haben einen hohen Stellenwert. Alle im Gebiet geplanten Maßnahmen werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen bzw. ihrer Effekte für den Klimaschutz und die Klimaanpassung geprüft.
Einzelmaßnahmen, die zur Energieeinsparung, CO -Minderung und zur grünökologischen Aufwertung der 2 Ortsmitte beitragen, wurden als Klimamaßnahmen klassifiziert.
In der Ortsmitte Nerchau sind Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung einschließlich des Ein- satzes klimaschonender Baustoffe, für eine multifunktionale Innenentwicklung, Schaffung/Erhalt oder Er- weiterung von Grünflächen und Freiräumen und deren Vernetzung, für die Begrünung von Fassaden und Dächern geplant. Ziel sind die Reduzierung der Hitzebelastungen, die Sicherung und Erhöhung der Arten- vielfalt sowie eine verbesserte Durchlässigkeit der Böden. Aussagen dazu enthält Kapitel 7.2.
Räumliche Schwerpunkte geplanter Maßnahmen Die Vernetztheit der geplanten Maßnahmen zeigt sich auch in deren räumlichen Konzentration. Aussagen zu Maßnahmenschwertpunkten enthält Kapitel 7.3.
Schlüsselmaßnahmen Einige Maßnahmen wurden aufgrund ihrer Priorität, ihres Stellenwertes in der Gesamtmaßnahme sowie im Hinblick auf zu erwartende Effekte und Synergien als Schlüsselmaßnahmen klassifiziert. Anlage 3 enthält dazu Maßnahmenblätter mit weiteren Angaben zu den jeweiligen Planungen.
Zeit- und Kostenplanung Eine Gesamtschau aller Einzelmaßnahmen einschließlich ihrer zeitlichen Einordnung und kostenseitigen Untersetzung bietet die Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) in Anlage 3.
7.1 Einzelmaßnahmen
Alle Einzelmaßnahmen werden nachfolgend kurz beschrieben. Dabei werden auch Zusammenhänge zu anderen Maßnahmen dargestellt.
Die Nummerierung entspricht der Kosten- und Finanzierungsübersicht in Anlage 3. Im „Maßnahmenplan“ sind die Maßnahmen anhand ihrer Nummerierung verortet.
Die zeitliche Einordnung erfolgt in den Kategorien: ▪ kurzfristig Umsetzung bis 2028, ▪ mittelfristig Umsetzung 2029 bis 2032 und ▪ langfristig Umsetzung nach 2032 ▪ laufend gesamte Programmlaufzeit
Die konkrete zeitliche Einordnung und Verteilung der geplanten Gesamtkosten auf die Programmjahre ist ebenfalls der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) in Anlage 3 zu entnehmen.
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Vorbereitung
900 Öffentlichkeitsarbeit Die Konzepterarbeitung wurde durch eine vielfältige Öffentlichkeitsarbeit begleitet, die zu einer überdurch- schnittlichen Beteiligung der Einwohnerschaft führte.
Auch für die Umsetzungsphase ist eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Mitwirkungspro- zesse, die Präsentation von Meilensteinen sowie Sanierungsschilder, die auf den Einsatz öffentlicher Gel- der hinweisen, sollen den gesamten Prozess transparent und nachvollziehbar machen.
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 180 000 EUR | 2 | laufend | ja | ja |
901 Stellplatzbilanz und -konzept Die Erarbeitung einer Stellplatzbilanz soll helfen, tatsächliche Bedarfe zu ermitteln und bestehende Über- und Unterkapazitäten zu quantifizieren. Hauptziel ist eine Neuordnung von Parkflächen zur Gewinnung von Entsiegelungspotenzialen für Maßnahmen der Begrünung und Verschattung.
Zusammenhang mit Maßnahme 30: Gänsemarkt; Umgestaltung und stadtklimatische Aufwertung Zusammenhang mit Maßnahme 31: Saumarkt; Umgestaltung und stadtklimatische Aufwertung Zusammenhang mit Maßnahme 32: Kulturhaus; Umgestaltung Außenanlagen Zusammenhang mit Maßnahme 39: öffentliche Parkierungsfläche Schule / Hort / Archiv
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 180 000 EUR | 2 | kurzfristig | ja | ja |
Grunderwerb Die geplanten Maßnahmen kommen weitgehend ohne Grunderwerb aus. Für kleinere Grundstücksregu- lierungen und für Zwischenerwerbe ausgewählter Objekte sind Pauschalen vorgesehen, die den Gesamt- prozess im Bedarfsfall unterstützen können.
10 Grunderwerb für Wegeverbindung zwischen Nerchauer Hauptstraße und Kita / Sportplatz Für die Herstellung einer durchgehenden Wegeverbindung ist der Neubau eines Teilabschnittes notwen- dig. Dafür ist der Erwerb eines Teils der Baulücke Nerchauer Hauptstraße 43 (FlSt. 111/a) geplant.
Zusammenhang mit Maßnahme 34: Wegeverbindung zw. Nerchauer Hauptstr. und Kita / Sportplatz
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 60 000 EUR | 3 | langfristig | nein | ja |
11 Grunderwerb Gemeinbedarf Im Zusammenhang mit der Umsetzung städtischer Maßnahmen wird eine pauschale Summe für ggf. er- forderliche Grunderwerbe vorgehalten.
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 60 000 EUR | 3 | langfristig | nein | ja |
12 Grunderwerb Zwischenerwerb Entlang der Nerchauer Hauptstraße ist ein erhöhter Leerstand zu verzeichnen. Weitere Objekte drohen leer zu fallen. Im Einzelfall möchte die Stadt den Eigentümerwechsel und eine ortsverträgliche Nachnut- zung von Gebäuden durch einen Zwischenerwerb sichern.
Zusammenhang mit Maßnahme 50: Sanierung Gebäude privater Dritter
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 60 000 EUR | 3 | langfristig | nein | ja |
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Ortsteil Nerchau Gebiet: Ortsmitte Nerchau
Ordnungsmaßnahmen – Freilegung von Grundstücken, Abbruch von Nebengebäuden Der im Gebiet geplante Abbruch dient der Beseitigung städtebaulicher Missstände. Die freigelegten Flä- chen sollen für eine stärkere Durchgrünung der bebauten Ortslage genutzt werden. Im Fall der ehemaligen Bahnanlagen wird eine bessere Einbettung der Ortsmitte in die natürliche Landschaft des Muldentales an- gestrebt.
20 Altstandort Bauhof, Wiesental 4b, Abbruch Nebenanlagen Der Bauhof in Nerchau ist ein Hauptstandort in der Stadt Grimma. Um dieser Funktion besser gerecht werden zu können, soll der Standort aufgewertet und die betrieblichen Abläufe optimiert werden. Dazu gehört auch die Verlagerung des Schüttgutlagers aus dem Wiesental auf das Bauhofgelände in der Ortsmitte. Der Standort im Wiesental soll entsiegelt und begrünt werden. Zusammenhang mit Maßnahme 69: Bauhof, Sanierung
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 60 000 EUR | 3 | langfristig | nein | ja |
25 Freilegung privater Grundstücke Einige Quartiere sind stark überbaut. Private Gärten und Grünbereiche sind minimal oder gar nicht vorhan- den. Der Abriss von Anbauten und Nebengebäuden soll die Attraktivität der Einzelobjekte erhöhen und in der Summe mehrerer Maßnahmen zur Verbesserung des Lokalklimas beitragen. Zusammenhang mit Maßnahme 50: Sanierung Gebäude privater Dritter
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 60 000 EUR | 2 | mittelfristig | nein | ja |
26 ehemaliger Lokschuppen, Schützenstraße 43h, Freilegung des Grundstückes Die Flächen und Gebäude der ehemaligen Bahnanlagen in Nerchau sind im INSEK 2022 als Flächen für Rückbau und Entsiegelungsmaßnahmen erfasst. Das Gelände soll für die Entwicklung von Natur und Land- schaft, hier konkret des Bereiches zwischen bebauter Ortslage und Muldenlandschaft einschl. der Anbin- dung an den Mulderadweg, genutzt werden. Zusammenhang mit Maßnahme 35: Entsiegelung und Aufwertung des Bahnbereiches
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 60 000 EUR | 3 | langfristig | nein | ja |
Ordnungsmaßnahmen – Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen Der Maßnahmenkomplex umfasst öffentliche Straßen, Wege und Plätze einschließlich öffentlicher Parkie- rungsflächen. Auch Grünanlagen und Spielplätze sind im Rahmen der Ordnungsmaßnahmen berücksich- tigt.
Öffentliche Plätze
30 Gänsemarkt; Umgestaltung und stadtklimatische Aufwertung Der Gänsemarkt ist der zentrale öffentliche Platz in Nerchau. Geplante Umgestaltungsmaßnahmen sollen die Aufenthaltsqualität auf dem bisher stark versiegelten Platz verbessern, ohne seine Nutzbarkeit einzu- schränken. Durch die Neuorganisation der Verkehrs- und Parkflächen entstehen Flächen für Begrünungs- maßnahmen und eine stärkere Verschattung. Zusammenhang mit Maßnahme 901: Stellplatzbilanz und -konzept
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 240 000 EUR | 1 | kurzfristig | nein | ja |
November 2025 32
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Große Kreisstadt Grimma Städtebauliches Entwicklungskonzept
Ortsteil Nerchau Gebiet: Ortsmitte Nerchau
31 Saumarkt; Umgestaltung und stadtklimatische Aufwertung Ziel der Maßnahme ist es, die bislang voll versiegelte Fläche durch eine Neuordnung des Parkens und eine teilweise Entsiegelung aufzuwerten. Vorgesehen ist der Einbau teildurchlässiger Beläge sowie die Pflan- zung eines großkronigen Einzelbaumes. Eine Hecke zur Hauptstraße soll den Platz räumlich fassen und zugleich zur gestalterischen und stadtklimatischen Aufwertung beitragen. Zusammenhang mit Maßnahme 901: Stellplatzbilanz und -konzept Zusammenhang mit Maßnahme 33: Nerchauer Hauptstraße; Aufwertung und Begrünung
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 120 000 EUR | 2 | langfristig | nein | ja |
32 Kulturhaus / Bürgerzentrum, Nerchauer Hauptstraße 18; Umgestaltung der Außenanlagen Mit dem Bau des Bürgerzentrums (ehemals Rathaus der Stadt Nerchau) wurde unmittelbar am Gebäude ein Parkplatz geschaffen, dessen Umfang nicht mehr benötigt wird. Ziel ist es, den Parkplatz bis auf einige Behindertenparkplätze in einen einladenden Aufenthaltsbereich zu überführen und die Nutzungsmöglich- keiten für Gastronomie und Veranstaltungsbetrieb zu erweitern.
Zusammenhang mit Maßnahme 901: Stellplatzbilanz und -konzept Zusammenhang mit Maßnahme 73: Kulturhaus; Sanierung
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 150 000 EUR | 2 | langfristig | nein | ja |
Öffentliche Straßen und Wege
33 Nerchauer Hauptstraße; Aufwertung und Begrünung Die Nerchauer Hauptstraße befindet sich in gutem Zustand, jedoch sorgen das hohe Verkehrsaufkommen und die beengten Platzverhältnisse für eine geringe Aufenthaltsqualität. Vorgesehen ist die Ergänzung von Straßenbegleitgrün. Ziel ist, die Aufenthaltsqualität in der Hauptstraße zu erhöhen, das Straßenbild zu verbessern und eine freundlichere, grünere Umgebung für Fußgängerinnen und Fußgänger zu schaffen.
in Zusammenhang mit Maßnahme 50: Sanierung von Gebäuden (Fassadenbegrünung)
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 90 000 EUR | 2 | kurzfristig | nein | ja |
34 Wegeverbindung zwischen Nerchauer Hauptstraße und Kita / Sportplatz Die Nachbarschaft von Kita und Sportplatz mit Sportlerheim und Jugendtreff soll erhalten bleiben. Der Standort ist über die Jahnstraße erreichbar, eine direkte Anbindung an die Ortsmitte fehlt jedoch. Vorge- sehen ist, eine Fußwegverbindung zwischen der Hauptstraße und der Kita herzustellen. Ziel ist, die Er- reichbarkeit der Einrichtungen durch eine direkte Anbindung an die Ortsmitte zu verbessern, um so die Nutzbarkeit für Kinder, Jugendliche und Familien zu erhöhen.
Zusammenhang mit Maßnahme 10: Grunderwerb für Wegeverbindung Zusammenhang mit Maßnahme 68: Kita „Gans schön fit“; Restsanierung, Aufwertung Außenanlagen Zusammenhang mit Maßnahme 72: Sportlerheim mit Jugendtreff und Sportplatz
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 180 000 EUR | 3 | langfristig | nein | ja |
November 2025 33
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Ortsteil Nerchau Gebiet: Ortsmitte Nerchau
35 ehemaliges Bahngelände; Entsiegelung und Aufwertung Nach der Stilllegung der Bahnstrecke im Muldental sind die stark versiegelten Flächen im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes brachgefallen. Gemäß INSEK 2022 sollen die Flächen entsiegelt und begrünt werden. Ziel ist, die Einbettung der Ortsmitte in den Landschaftsraum des Muldentales zu verbessern und fehlende Wegeverbindungen herzustellen, um so die Barrierewirkung der Bahnbrache zu überwinden.
Zusammenhang mit Maßnahme 26: Freilegung Lokschuppen einschließlich Verladerampe
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 60 000 EUR | 3 | kurzfristig | nein | ja |
Öffentliche Grünanlagen und Spielplätze
36 Bahnhofspark, Parkstraße; Aufwertung einschließlich denkmalgerechtes Zielkonzept Der Bahnhofspark ist die größte Parkanlage Nerchaus (ca. 5 000 m²). Vorgesehen ist, den Park unter Be- rücksichtigung denkmalpflegerischer Anforderungen aufzuwerten. Ziel ist, die Aufenthaltsqualität und städtebauliche Wirkung des Bahnhofsparks zu verbessern, seine Funk- tion als Erholungs- und Begegnungsort zu stärken und den Park in das stadtklimatische und freizeitliche Gesamtkonzept einzubinden.
Zusammenhang mit Maßnahme 35: Entsiegelung und Aufwertung des Bahnbereiches Zusammenhang mit Maßnahme 37: Aufwertung Spielplatz Wiesental Zusammenhang mit Maßnahme 38: Anlage Trimm-Dich-Pfad im Wiesental
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 180 000 EUR | 2 | mittelfristig | ja | ja |
37 Spielplatz Wiesental, Aufwertung Das Wiesental ist ein naturnaher Landschaftsraum mit hoher Aufenthaltsqualität. In die flache Talmulde ist ein weitläufiger Spielplatz eingebettet, auf einer kleinen Anhöhe befindet sich ein Ehrenmal mit Sitzgele- genheiten. Der Spielplatz wird von der benachbarten Grundschule sowie vom Hort genutzt und hat in der Bevölkerung einen hohen Stellenwert. Vorgesehen ist, den Spielplatz zu erhalten, bestehende Geräte zu sanieren und neue Spielgeräte zu errichten. Ziel ist, die Nutzungsmöglichkeiten des Spielplatzes zu verbessern und die Bedeutung des Wiesentals als Naherholungsraum für Kinder und die Bevölkerung zu stärken.
Zusammenhang mit Maßnahme 38: Neubau Trimm-Dich-Pfad
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 50 000 EUR | 1 | mittelfristig | nein | ja |
38 Anlage Trimm-Dich-Pfad zwischen Bahnhofspark und Spielplatz Wiesental Das Freizeitangebot im Wiesental soll durch die Aufstellung von Fitnessgeräten erweitert werden. Die Aus- wahl der Geräte, deren Aufstellorte und Beschilderungen sollen gemeinsam mit den Bürgern vor Ort ge- plant werden. Ziel ist, das Freizeitangebot zwischen Wiesental und Mulderadweg für verschiedene Zielgruppen zu erwei- tern. Zusammenhang mit Maßnahme 37: Aufwertung Spielplatz Wiesental
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 100 000 EUR | 1 | langfristig | nein | ja |
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Ortsteil Nerchau Gebiet: Ortsmitte Nerchau
Öffentliche Parkierungsflächen
39 Beamtenschulstraße 3; Anlage öffentliche Parkierungsfläche Schule / Hort / Archiv Mit der Verlagerung der Feuerwehr wird die rund 900 m² umfassende Verkehrsfläche vor dem Gebäude nicht mehr benötigt. Ein Teil dieser Fläche soll dem benachbarten Heimathaus (Parkstraße 1) als zukünf- tige Gartenfläche zugeordnet werden, um das Objekt aufzuwerten und seine Verkaufschancen zu verbes- sern. Die verbleibende Fläche soll den Stellplatzbedarf der benachbarten Schule mit Hort decken. Ziel ist, die Flächennutzung effizient zu gestalten, die Aufenthalts- und Gestaltungsqualität des Heimathau- ses zu erhöhen und gleichzeitig den Stellplatzbedarf der Schule und des Horts zu sichern.
Zusammenhang mit Maßnahme 70: Ersatzneubau Feuerwehr Zusammenhang mit Maßnahme 65: GS Nerchau; Restsanierung, Aufwertung Außenanlagen
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 180 000 EUR | 2 | langfristig | nein | ja |
Baumaßnahmen – Erneuerung von Gebäuden Der Maßnahmenkomplex beinhaltet Vorhaben an kommunalen und privaten Gebäuden.
Maßnahmen an Gebäuden privater Eigentümer sollen mit einem Zuschuss von maximal 25 % der zuwen- dungsfähigen Kosten unterstützt werden, wobei die Einzelförderung auf 200 000 Euro begrenzt ist. Bei gemeindeeigenen Gebäuden mit Sanierungsbedarf handelt es sich um Einrichtungen des Gemeinbe- darfs. Darüber hinaus sind Ersatzneubauten für die Feuerwehr und die Sporthalle vorgesehen. In beiden Fällen sollen zunächst Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu den Varianten Bestandsentwicklung versus Ersatzneubau durchgeführt werden.
Bei öffentlichen Maßnahmen werden die jeweils infrage kommenden Fachförderungen vorrangig beantragt; gegebenenfalls werden Ablehnungsbescheide der Fachförderstelle vorgelegt.
50 Sanierung Gebäude privater Dritter Für Maßnahmen an Gebäuden privater Dritter wird in Abstimmung auf das zur Verfügung stehende Ge- samtbudget sowie auf den ermittelten Sanierungsbedarf eine Pauschale festgelegt. Der Sanierungsbedarf ist objektgenau im Plan „Missstände und Potenziale“ dokumentiert. Gemeindeeigene Objekte, die im Zuge von Nutzungsverlagerungen veräußert werden sollen, sind als Ein- zelobjekte aufgeführt. Das betrifft die Sporthalle an der Hugo-Koch-Straße, die Stadtbibliothek (Gänse- markt 11) und das Heimathaus (Parkstraße 1).
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 650 000 EUR | --- | laufend | objektabhängig | (ja) |
51 Altstandort Sporthalle, Hugo-Koch-Str. 5; Sanierung Nachnutzung z. B. Betreutes Wohnen Die Sporthalle an der Hugo-Koch-Straße wurde um 1890 errichtet und steht als Einzeldenkmal unter Schutz. Die Halle ist sanierungsbedürftig und deckt den Platzbedarf des Vereinssports, insbesondere des Kunstradfahrens nicht. Sofern ein Ersatzneubau an anderer Stelle errichtet wird, ist der Verkauf der Sporthalle geplant. Denkbar ist eine Umnutzung für betreutes Wohnen. Das benachbarte Farbenwerk hat ebenfalls Interesse am Erwerb des Gebäudes bekundet. Die Kosten werden mit rd. 2,4 Mio. Euro angenommen. Der Zuschuss aus dem Programm LZP wird, wie oben erläutert, auf 200 000 Euro begrenzt. Zusammenhang mit Maßnahme 71: Ersatzneubau Sporthalle
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 200 000 EUR | 1 | langfristig | Ja? | ja |
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Ortsteil Nerchau Gebiet: Ortsmitte Nerchau
52 Ehemaliges Heimathaus, Parkstraße 1; Sanierung und Nachnutzung Das Heimathaus wird vom Heimatverein Nerchau genutzt. Aus Platzgründen befinden sich im Erdgeschoss Sanitärräume der benachbarten Feuerwehr. Nach der Sanierung des Kulturhauses soll der Heimatverein dort neue Räumlichkeiten erhalten. Für die Feuerwehr ist ein Ersatzneubau an der Alten Fabrikstraße ge- plant. Das dann freiwerdende Heimathaus soll verkauft und zu Wohnzwecken, ggf. in Verbindung mit nicht stö- rendem Gewerbe, umgenutzt werden. Im Zuge der Neuordnung der Freiflächen soll dem Heimathaus eine Teilfläche als private Gartenfläche zugeordnet werden.
Zusammenhang mit Maßnahme 73: ehemaliges Kulturhaus; Sanierung Zusammenhang mit Maßnahme 70: Ersatzneubau Feuerwehr Zusammenhang mit Maßnahme 39: Parkierungsfläche Schule/Hort/Archiv; Neuordnung, Aufwertung
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | K | limamaßnahme | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 100 000 EUR | 1 | langfristig | nein | ja |
53 Ehemalige Bibliothek, Gänsemarkt 11; Sanierung, Nachnutzung Wohnen Die Bibliothek ist derzeit im Erdgeschoss eines Wohnhauses am Gänsemarkt untergebracht. Die Räume sind für diese Nutzung ungeeignet, Erweiterungsmöglichkeiten fehlen, und das Gebäude ist nicht barriere- frei. Vorgesehen ist daher ein Umzug der Bibliothek in das Kulturhaus. Ziel ist, der Bibliothek geeignete, barrierefreie Räumlichkeiten bereitzustellen, ihre Nutzung und Weiterent- wicklung zu sichern und die städtebauliche Qualität des bisherigen Standorts durch eine neue Nutzung zu erhalten. Mit der Verlagerung in das Kulturhaus werden dessen Nutzungsvielfalt und Auslastung gesichert.
Zusammenhang mit Maßnahme 73: ehemaliges Kulturhaus, Sanierung
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 100 000 EUR | 1 | langfristig | nein | ja |
Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
65 Grundschule Nerchau, Beamtenschulstraße 1; Restsanierung, Aufwertung Außenanlagen Der Grundschulstandort Nerchau ist langfristig gesichert. Das Gebäude ist bereits weitgehend saniert. In- nerhalb der Programmlaufzeit sollen die verbleibenden Maßnahmen umgesetzt werden. Vorgesehen ist außerdem, die Außenanlagen aufzuwerten. Im Zusammenhang mit der Neuordnung der Stellplätze am Altstandort der Feuerwehr können Teilflächen des Schulgeländes entsiegelt werden. Ziel ist, die Lern- und Aufenthaltsbedingungen an der Schule weiter zu verbessern und das Schulgelände als attraktive und funktionale Außenfläche zu gestalten.
Zusammenhang mit Maßnahme 39: öffentliche Parkierungsfläche Schule / Hort / Archiv Zusammenhang mit Maßnahme 66: Hort; Aufwertung Außenanlagen, Abbruch Baracken
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 200 000 EUR | 3 | langfristig | nein | ja |
66 Hort, Wiesental 3; Aufwertung Außenanlagen, Abbruch Baracken Die Hortbetreuung findet in einem separaten Gebäude neben der Grundschule statt. Am Gebäude sind im Rahmen der Städtebauförderung keine Maßnahmen geplant. Vorgesehen ist, das Außengelände weiter aufzuwerten. Geplant sind Sport- und Spielmöglichkeiten sowie schattige Verweilplätze. Die vorhandenen baufälligen Baracken sollen abgerissen werden. Ziel ist, die Funktionalität des Außengeländes zu erhöhen, attraktive Aufenthalts- und Spielbereiche zu schaffen und damit die Hortarbeit zu unterstützen. Zusammenhang mit Maßnahme 65: Grundschule; Restsanierung, Aufwertung Außenanlagen
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 100 000 EUR | 2 | kurzfristig | nein | ja |
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Ortsteil Nerchau Gebiet: Ortsmitte Nerchau
67 Kita „Hand in Hand“, Schützenstr. 26; barrierefreie Erschließung, Gestaltung Außenanlagen Die Kita befindet sich in Trägerschaft der Diakonie. Im Rahmen der Städtebauförderungen sind Maßnah- men am Außengelände und an der Terrasse geplant. Ziel ist, die Funktionalität des Geländes zu erhöhen, die Betreuungsbedingungen zu verbessern und Bar- rierefreiheit herzustellen.
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 100 000 EUR | 2 | langfristig | nein | ja |
68 Kita „Gans schön fit“, Jahnstraße 12; Restsanierung, Aufwertung Außenanlagen Die kommunale Kita gehört zu den Einrichtungen im Stadtgebiet, die dauerhaft erhalten bleiben sollen. Derzeit werden auf der Rückseite des Gebäudes Anbauten zur Unterbringung der Sanitäranlagen errichtet; diese befinden sich aktuell noch im Kellergeschoss. Im Rahmen der Städtebauförderung sollen die verblei- benden Maßnahmen am Gebäude umgesetzt werden. Vorgesehen ist außerdem die Umgestaltung der Außenanlagen. Ziel ist, die Funktionsfähigkeit des Gebäudes zu verbessern, die Betreuungsqualität zu sichern und attrak- tive Außenbereiche für die Kinder zu schaffen.
Zusammenhang mit Maßnahmen 34: Wegeverbindung Nerchauer Hauptstraße – Kita / Sportplatz
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 150 000 EUR | 3 | langfristig | nein | ja |
60 Altstandort Feuerwehr, Beamtenschulstraße 3; Sanierung, Nachnutzung zentrales Archiv Das Feuerwehrgebäude erfüllt die Anforderungen an einen modernen Feuerwehrstandort nicht mehr. Vor- gesehen ist daher die Errichtung eines Ersatzneubaus an der Alten Fabrikstraße. Das historische Feuerwehrgebäude soll saniert und vorhandene Anbauten abgebrochen werden. Das Ob- jekt bleibt im Eigentum der Stadt und soll künftig als zentrales Archiv für Nerchau und die umliegenden Ortsteile genutzt werden. Ziel ist, die Aufgabenerfüllung der Feuerwehr durch moderne Räume an einem geeigneteren Standort zu verbessern und gleichzeitig den Altstandort zu erhalten sowie eine adäquate Nachnutzung zu sichern.
Zusammenhang mit Maßnahme 70: Ersatzneubau Feuerwehr Zusammenhang mit Maßnahme 39: Parkierungsfläche Schule / Hort / Archiv
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 270 000 EUR | 3 | langfristig | ja | ja |
69 Bauhof Nerchau, Alte Fabrikstraße 14; Sanierung Der Bauhof Nerchau ist einer der Hauptstandorte in Grimma mit einem erweiterten Aufgabengebiet. Der erhöhte Platzbedarf kann durch zusätzliche Flächen, die derzeit noch fremdvermietet sind, gedeckt werden. Im Rahmen der Städtebauförderung ist die Sanierung des Gebäudes vorgesehen. Aus der geplanten Verlagerung der Feuerwehr sowie der Sporthalle einschließlich der Anlage eines Fest- platzes im Bereich der Alten Fabrikstraße sind Synergien zu erwarten.
Zusammenhang mit Maßnahme 20: Abbruch Nebenanlagen Altstandort Bauhof (Schüttgutlager)
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 300 000 EUR | 2 | kurzfristig | nein | ja |
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70 Feuerwehr, Alte Fabrikstraße; Ersatzneubau Die Feuerwehr Nerchau übernimmt zentrale Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz sowie bei der Wasserrettung im Stadtgebiet Grimma. Das historische Feuerwehrgebäude und der bisherige Standort werden den gestiegenen Anforderungen nicht gerecht. Vorgesehen ist die Errichtung eines Ersatzneubaus an der Alten Fabrikstraße. Ziel ist, die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr langfristig zu sichern. Eine verbesserte Anfahrtssituation und die Nachbarschaft zum Bauhof sind weitere Vorteile dieser Variante. Für den Altstandort sind eine Sanie- rung und die Nachnutzung als zentrales Archiv vorgesehen. Zusammenhang mit Maßnahme 60: Altstandort Feuerwehr; Sanierung, Nachnutzung als Archiv Zusammenhang mit Maßnahme 39: öffentliche Parkierungsfläche Schule / Hort / Archiv
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3,15 Mio. EUR | 1 | kurzfristig | nein | ja |
71 Sporthalle, Alte Fabrikstraße; Ersatzneubau 1,5-Feld-Halle Die derzeit genutzte Sporthalle ist für den Vereinssport, insbesondere für das Kunstradfahren zu klein. Zudem liegt der Standort 900 m von der Grundschule entfernt. Mit der Errichtung eines Ersatzneubaus kann die Platzkapazität erhöht werden. Die geplante Verlagerung an die Fabrikstraße eröffnet zudem die Möglichkeit, die Halle mit Freisportanlagen bzw. einem Festplatz zu kombinieren. Für die Errichtung eines Ersatzneubaus an der Alten Fabrikstraße sprechen zudem die Nachbarschaft zu anderen öffentlichen Einrichtungen (Bauhof, Feuerwehr, Bürgerzentrum). Nicht zuletzt würde die Entfer- nung zur Schule deutlich verkürzt werden (300 m). Der Altstandort soll verkauft und umgenutzt werden. Die Varianten Erweiterung Sporthalle und Ersatzneubau werden im Rahmen einer Machbarkeits-/Wirt- schaftlichkeitsuntersuchung betrachtet. Zusammenhang mit Maßnahme 51: Altstandort Sporthalle; Sanierung, Nachnutzung z. B. für Wohnen
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4,2 Mio. EUR | 1 | kurzfristig | nein | zu klären |
72 Sportlerheim mit Jugendtreff und Sportplatz, Jahnstraße 13; Aufwertung / Sanierung Am Gebäude und an den Freianlagen sollen mehrere kleine Maßnahmen, wie die Erneuerung der Sitz- möglichkeiten am Spielfeld, die Errichtung eines Freisitzes und Begrünungsmaßnahmen zu einer Verbes- serung der Nutzbarkeit der Anlagen beitragen. Zusammenhang mit Maßnahmen 34: Wegeverbindung Nerchauer Hauptstraße – Kita / Sportplatz
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 150 000 EUR | 3 | langfristig | nein | ja |
73 Kulturhaus, Nerchauer Hauptstraße 18; Sanierung, Nachnutzung Das Kulturhaus ist sowohl städtebaulich als auch aufgrund seiner früheren Nutzung von großer Bedeutung für den Ort. Vorgesehen ist eine denkmalgerechte Sanierung des Gebäudes für eine öffentliche Nachnut- zung. Geplant ist die Unterbringung des Heimatvereins, der Bibliothek sowie weitere Vereins- und öffentlich nutzbare Räume. Im Erdgeschoss soll Gastronomie einziehen. Ziel ist die Belebung des Gebäudes und ein Zusammenspiel mit dem direkt angrenzenden Bürgerzentrum.
Zusammenhang mit Maßnahmen 32: Kulturhaus/Bürgerzentrum; Umgestaltung Außenanlagen Zusammenhang mit Maßnahmen 52: ehemaliges Heimathaus; Sanierung und Nachnutzung Zusammenhang mit Maßnahmen 53: ehemalige Bibliothek; Sanierung und Nachnutzung
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2,4 Mio. EUR | 2 | mittelfristig | ja | ja |
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74 Kirche / Friedhof, Kirchstraße 4; Sanierung Friedhofsmauer und Wege Die Kirche ist täglich geöffnet und ein wichtiger Bestandteil des Ortslebens. Als "Radwegekirche" ist sie über Nerchau hinaus vernetzt. Auch der Friedhof ist nicht nur ein Ort der Trauer, sondern dient der Begeg- nung und Erinnerung. Vorgesehen sind Maßnahmen an der denkmalgeschützten Friedhofsanlage. Als Grundlage dient ein umfangreiches Gutachten, das bereits im Auftrag der Kirche erarbeitet wurde. Die Friedhofsmauer soll saniert und die Wege sollen instandgesetzt und barrierefrei gestaltet werden. Darüber hinaus sollen Grabmäler bedeutender Persönlichkeiten des Ortes als Erinnerungsorte erhalten bleiben. Ziel der Maßnahmen ist es, den Friedhof als Stätte von ortsgeschichtlicher Bedeutung und als Ort der Begegnung zu bewahren und seine Nutzbarkeit für alle Altersklassen sicherzustellen.
| Kostenansatz LZP | Priorität | Umsetzung | Denkmal | Klimamaßnahme | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 300 000 EUR | 3 | kurzfristig | ja | ja |
Sonstige Maßnahmen Als sonstige Maßnahmen sind die Erstellung des Gebietskonzeptes, die laufende Betreuung des Förder- verfahrens und eine in regelmäßigen Abständen durchzuführende Evaluation sowie die Gebietsabrech- nung zum Ende der Programmlaufzeit vorgesehen.
Die Gesamtmaßnahme „Ortsmitte Nerchau“ ist aus dem INSEK Grimma (2022) abgeleitet. Die Ergebnisse der Gebietsentwicklung sollen in künftige Evaluationen und Fortschreibungen des INSEK einfließen. Für die zweite Hälfte der Programmlaufzeit ist dafür ein Kostenansatz in der KuF vorgesehen.
Einen hohen Stellenwert hat für die Akteure vor Ort die Einrichtung eines Verfügungsfonds. Dieser ver- setzt die örtlichen Vereine und Initiativen in die Lage, ihre Ideen für die Gebietsentwicklung und die Bele- bung der Ortsmitte im Rahmen kleinteiliger investiver und nicht investiver Maßnahmen zu unterstützen.
Auf die Einrichtung eines zusätzlichen Gebiets- oder Zentrumsmanagement kann aufgrund des großen Engagements und Interesses der lokalen Akteure und ihrer guten Zusammenarbeit vor Ort verzichtet wer- den. Vielmehr soll eine Steuergruppe aus Mitgliedern des Ortschaftsrates, der in der Ortsmitte aktiven Vereine, Geschäftsinhaber und Bürger gebildet werden, der den Prozess vor Ort begleitet und den Verfü- gungsfonds bewirtschaftet. Die Steuergruppe wird durch das Stadtentwicklungsamt Grimma unterstützt und in Förderfragen durch die externe Programmbegleitung beraten.
Der Umsetzungsprozess soll transparent gestaltet und durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Meilensteine der Gebietsentwicklung sollen entsprechend gewürdigt werden, bspw. im Rahmen des Tages der Städtebauförderung.
Siehe dazu auch: Anlage 2: Plandarstellungen Anlage 3: Umsetzungsplanung
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7.2 Effekte für den Klimaschutz und die Klimaanpassung
Die nachfolgende Übersicht bewertet die im Gebiet geplanten investiven Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit in Bezug auf Klimaschutz und Klimaanpassung. Neben Maßnahmen, deren Kernziel CO - 2 Einsparung und Klimaanpassung sind, haben nahezu alle Maßnahmen, positive Effekte für den Klima- schutz oder dienen der Klimaanpassung. Zusätzlich zu den hier aufgeführten Einzelmaßnahmen werden eine derzeit noch nicht zu beziffernde Anzahl von Maßnahmen an Gebäuden privater Dritter, als Klima- maßnahmen gewertet werden können, unabhängig davon, ob die Einzelmaßnahme mit Mitteln aus dem Programm LZP gefördert wurde.
Beispiele sind:
- energetische Sanierung der Gebäudehülle (Dach, Fassade einschl. Fenster und Türen)
- Erneuerung der Gebäudetechnik / Umstellung auf CO -arme Energieträger 2
- Installation von PV- und Solarthermie-Anlagen
- Begrünung von Dach und Fassade
- Abbruch von Nebengebäuden und Flächenentsiegelungen
| d n u g n u r a p s n ie e ig r e n E | g n u r e d n iM -2 O C | e h c ild n u e r fa m ilK | tä tilib o M | r e d g n u r e d r ö F | g n u lk c iw tn e n e n n I | g n u le g e is tn e n e d o B | g n ilc y c e r n e h c ä lF | n o v g n u r e tie w r E /tla h r E | n e h c ä lfie r F d n u -n ü r G | -n ü r G n o v g n u z te n r e V | n e h c ä lfie r F d n u | s e d g n u r e s s e b r e V | s a m ilk la k o L | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| kommunale Gebäude einschließlich Außenanlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Altstandort Feuerwehr; | X X | X X | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Sanierung, Nachnutzung Archiv | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Grundschule Nerchau; | X | X | X | X | |||||||||||||||||||||||||||||
| Restsanierung, Aufwertung Außenanlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Hort Grundschule Nerchau; | XX | X | X | X | X | ||||||||||||||||||||||||||||
| Aufwertung Außenanlagen, Abbruch Baracken | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kita „Hand in Hand“; | X | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Umgestaltung Außenanlagen, Barriereabbau | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kita „Gans schön fit“; | X | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Restsanierung, Aufwertung Außenanlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bauhof; Sanierung | X X | X | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Feuerwehr; Ersatzneubau | X | X | X | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Sporthalle; Ersatzneubau | X | X | X | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Kulturhaus; Sanierung | X X | X | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Sportlerheim mit Jugendtreff und Sportplatz; | X | X | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Aufwertung und Sanierung |
X = geringe Effekte X X = deutliche Effekte
- Fortsetzung -
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Ortsteil Nerchau Gebiet: Ortsmitte Nerchau
- Fortsetzung -
| d n u g n u r a p s n ie e ig r e n E | g n u r e d n iM -2 O C | e h c ild n u e r fa m ilK | tä tilib o M | r e d g n u r e d r ö F | g n u lk c iw tn e n e n n I | g n u le g e is tn e n e d o B | g n ilc y c e r n e h c ä lF | n o v g n u r e tie w r E /tla h r E | n e h c ä lfie r F .u -n ü r G | -n ü r G n o v g n u z te n r e V | n e h c ä lfie r F d n u | s e d g n u r e s s e b r e V | s a m ilk la k o L | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebäude privater Dritter | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Sanierung Gebäude privater Dritter | X X | X X | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Altstandort Sporthalle; | X X | X | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Verkauf, Sanierung, Nachnutzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| ehem. Heimathaus, | X X | X X | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Verkauf, Sanierung, Nachnutzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| ehem. Bibliothek; | X X | X X | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Verkauf, Sanierung, Nachnutzung Wohnen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Öffentliche Straßen, Wege und Plätze | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gänsemarkt; | X X | X X | X | X X | ||||||||||||||||||||||||||||
| Umgestaltung und stadtklimatische Aufwertung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Saumarkt; | X X | X | X X | |||||||||||||||||||||||||||||
| Umgestaltung und stadtklimatische Aufwertung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Nerchauer Hauptstraße; | X | X | X | |||||||||||||||||||||||||||||
| Aufwertung und Begrünung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wegeverbindung Nerchauer Hauptstraße – Kita / | X | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Sportplatz; Aufwertung einschl. Lückenschluss | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Öffentliche Grün- und Freianlagen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bahnhofspark; | X X | X | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Aufwertung einschl. denkmalpfleg. Zielkonzept | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Spielplatz Wiesental; Aufwertung | X X | X | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Trimm-Dich-Pfad; | X X | X | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Neuanlage zw. Spielplatz und Bahnhofspark | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Parkplatz Kulturhaus / Bürgerzentrum; | X X | X X | X | X X | ||||||||||||||||||||||||||||
| Umgestaltung als Freisitz | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| öffentl. Parkierungsfläche Schule / Hort / Archiv; | X X | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Neuordnung und stadtklimatische Aufwertung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Freilegung und Flächenentsiegelung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bauhof; Abbruch Nebenanlagen (Schüttgutlager | X X | X | X | |||||||||||||||||||||||||||||
| Wiesental) | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| ehem. Lokschuppen; | X X | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Abbruch Gebäude einschl. Verladerampe | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| ehem. Bahnbereich; Entsieglung und Renaturierung | X | X X | X X | X X | X X | |||||||||||||||||||||||||||
| einschl. Anbindung Mulderadweg | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| weiterer Abbruch privater baulicher Nebenanlagen | X | X X | ||||||||||||||||||||||||||||||
| einschl. Flächenentsiegelung |
X = geringe Effekte X X = deutliche Effekte Tab. 1: Bewertung der geplanten LZP-Maßnahmen hinsichtlich Klimaschutz und Klimaanpassung
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7.3 Umsetzungsstrategie für Maßnahmenschwerpunkte
Die im vorherigen Abschnitt dargestellten Einzelmaßnahmen sind inhaltlich und räumlich eng miteinander verknüpft. Dadurch entstehen sowohl aufbauende Abfolgen als auch Synergieeffekte, die die Wirksamkeit der Gesamtmaßnahme erhöhen.
Beispiele aufeinander aufbauender Maßnahmen: • Ersatzneubau der Feuerwehr → Nachnutzung des Altstandortes → Umgestaltung der Freianlagen am Altstandort
• Sanierung des Kulturhauses → Umzug von Bibliothek und Heimatverein → Veräußerung der bis- herigen Gebäude für eine Nachnutzung als Wohngebäude
Beispiele synergistischer Maßnahmen: • Aufwertung des ehemaligen Bahngeländes, Sanierung des Bahnhofsparks, Anlage eines Trimm- dich-Pfads und Aufwertung des Spielplatzes im Wiesental → Ausbildung einer zusammenhängen- den Grünachse mit hoher Aufenthalts- und Freizeitqualität
• Verlagerung von Feuerwehr und Sporthalle einschließlich Sportfreianlagen und Festplatz in die Nachbarschaft von Bauhof, Bürgerzentrum und Kulturhaus → Konzentration öffentlicher Einrich- tungen in gut erreichbarer Lage unter Nutzung bestehender Brachflächen
Eine koordinierte Umsetzung ist Voraussetzung für das Ausschöpfen von Synergieeffekten, die Vermei- dung von Doppelstrukturen und die nachhaltige Erreichung der übergeordneten Zielstellung: die Stärkung der Ortsmitte Nerchaus als lebendiges und funktionsfähiges Zentrum im ländlichen Raum der Stadt Grimma.
Die Mehrzahl der Einzelmaßnahmen sind vier räumlich abgrenzbaren Maßnahmenschwerpunkten zuzu- ordnen:
A Nerchauer Hauptstraße einschließ- lich Gänsemarkt, Saumarkt und Au- ßenanlagen Bürgerzentrum
B Brachflächen Alte Fabrikstraße ein- schl. Bürgerzentrum und Kulturhaus
C D Grünachse zwischen ehem. Bahnan- B lagen und Wiesental einschl. Grund- schule mit Hort
A D Kita “Gans schön fit“ und Sportler- heim mit Jugendtreff und Sportplatz
C
Abb. 1: räumliche Maßnahmenschwerpunkte im SEKO-Gebiet
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A Nerchauer Hauptstraße mit Gänsemarkt und Saumarkt
Die Nerchauer Hauptstraße und die angrenzenden öffentlichen Plätze Gänsemarkt und Saumarkt gehören zu den ortsbildprägenden öffentlichen Freiflächen. Derzeit dienen diese Straßen und Plätze vornehmlich der Verkehrsabwicklung einschließlich ruhendem Verkehr. Im Rahmen der Städtebauförderung sind eine Reihe von Maßnahmen geplant, durch die eine Steigerung der Aufent- haltsqualität und eine Verbesserung des Ortsbildes erreicht werden soll. Im Zusammenspiel mehrerer Einzelmaßnahmen an der Nerchauer Hauptstraße sowie auf den angrenzenden öffent- lichen Plätzen Gänsemarkt und Saumarkt werden sich zudem die Standortbedingungen für das Wohnen und eine teilweise Wiederbelebung der Geschäfte in den Erdgeschosszonen verbessern. Alle in diesem Maßnahmencluster geplanten Einzelmaßnahmen werden unter den Gesichtspunkten des Klimaschut- zes und der Klimaanpassung geplant. Im Zentrum stehen Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen.
| Nr. | Bezeichnung | Träger | Anmerkungen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Schlüsselmaßnahmen |
33 Nerchauer Hauptstraße Stadt Aufwertung / Begrünung
30 Gänsemarkt Stadt Umgestaltung und stadtklimatische Aufwertung
31 Saumarkt Stadt Umgestaltung und stadtklimatische Aufwertung
32 Außenanlagen Kulturhaus / Bürgerzentrum Stadt Umgestaltung als Freisitz, teilw. Entsiegelung / Begrünung
vorbereitende / korrespondierende Maßnahmen
901 Stellplatzbilanz und -konzept Stadt Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs im öffentl. Raum
73 ehem. Kulturhaus, Sanierung Stadt Wiedernutzung für Freizeit, Vereine und Gastronomie
50 Erneuerung von Gebäuden privater Dritter Privat insbes. Fassadenerneuerung und -begrünung
B Neuordnung Ortsmitte / Reaktivierung Brachflächen Alte Fabrikstraße
Nach dem Rückbau von Produktionsanlagen sind in zentraler, gut erschlossener Ortslage Brachflächen vorhanden, die für eine Neuordnung und räumliche Konzentration von mehreren zentrenrelevanten Funktionen genutzt werden sollen. Alle dafür vorgesehenen Grundstücke befinden sich in kommunalem Eigentum.
| Nr. | Bezeichnung | Träger | Anmerkungen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Schlüsselmaßnahmen |
69 Sanierung Bauhof Stadt Ertüchtigung des Bauhofs am bisherigen Standort
70 Ersatzneubau Feuerwehr Stadt Errichtung eines modernen Feuerwehrgebäudes
71 Ersatzneubau Sporthalle (1,5-Feld-Halle) Stadt Errichtung einer normgerechten Sporthalle
vorbereitende / korrespondierende Maßnahmen
60 Sanierung / Umnutzung Altstandort FW Stadt Nachnutzung als städtisches Archiv
51 Verkauf / Sanierung Altstandort Sporthalle Privat Nachnutzung, bspw. für betreutes Wohnen
-- Anlage einfacher Sportfreianlagen Stadt in Zuordnung zur Sporthalle bzw. Festwiese
-- Anlage Festplatz Stadt temporär als Festplatz nutzbare Rasenfläche
-- Maßnahmen an öffentlichen Straßen Stadt klären
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| Bezeichnung | Anmerkungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Träger | Anmerkungen | |||
| C | Grünachse zwischen ehem. Bahnanlagen und Wiesental |
Das Muldental und das Wiesental sind reizvolle Landschaftsräume mit einem hohen Freizeit- und Erholungswert. Beide sind wichtige Faktoren für die Nerchauer Identität und eine hohe Wohnqualität.
Schlüsselmaßnahmen
26 ehem. Lockschuppen einschl. Rampe Stadt Abbruch der baulichen Anlagen und Renaturierung
35 ehem. Bahngelände Stadt Entsiegelung und naturnahe Begrünung
36 Bahnhofspark Stadt Erstellung denkmalpflegerisches Zielkonzept
37 Spielplatz Wiesental Stadt Sanierung und Aufwertung
38 Anlage Trimm-dich-Pfad Stadt zwischen Bahnhofspark und Spielplatz Wiesental
vorbereitende / korrespondierende Maßnahmen
20 Nebenanlagen Altstandort Bauhof Stadt Abbruch Schüttgutlager im Wiesental
65 Grundschule Nerchau Stadt Restsanierung und Aufwertung Außenanlagen
66 Hort Grundschule Nerchau Stadt Aufwertung Außenanlagen einschl. Abbruch Baracke
| Bezeichnung | Anmerkungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Träger | Anmerkungen | |||
| D | Kita „Gans schön fit“ und Sportplatz |
Die kommunale Kita „Gans schön fit“ und der benachbarte Sportplatz mit Sportlerheim und Jugendtreff sind wichtige Orte des öffentlichen Lebens und des Miteinanders der Generationen. Der Kita-Standort ist langfristig gesichert. Auch die Sportanlagen werden langfristig für Schul- und Vereinssport benötigt. Zudem ist die Anlage für Freiluftver- anstaltungen aller Art geeignet. Die Aufnahme in die Gebietskulisse erfolgte mit der Begründung, dass hier im Rahmen der Programmumsetzung kleinteilige Maßnahmen – ggf. mit Unterstützung eines Gebietsmanagements und des geplanten Verfügungsfonds umgesetzt werden können.
Schlüsselmaßnahmen
68 Kita „Gans schön fit“ Stadt Restsanierung und Aufwertung Außenanlagen
72 Sportlerheim mit Jugendtreff und Sportplatz Stadt Sanierung und Aufwertung
vorbereitende / korrespondierende Maßnahmen
10 Weg zw. Nerchauer Hauptstr. u. Kita / Sport- Stadt Grunderwerb platz
34 Weg zw. Nerchauer Hauptstr. u. Kita / Sport- Stadt Aufwertung / Ergänzung Fuß- und Radweg platz
301 Gebietsmanagement Stadt Impulsgeber / Netzwerker der Gebietsentwicklung
305 Verfügungsfonds „Ortsmitte Nerchau“ Stadt/ Umsetzung kleinteiliger investiver und nicht investi- Private ver Maßnahmen
Siehe auch: Anlage 3 - Schlüsselmaßnahmen
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7.4 Ausblick
Das städtebauliche Entwicklungskonzept „Ortsmitte Nerchau“ bündelt die Ergebnisse der Bestandsanalyse und zeigt auf, welche Missstände und Potenziale das Gebiet prägen. Darauf aufbauend wurde ein Zielsys- tem entwickelt, das den Rahmen für die Gebietsentwicklung in den nächsten 10 bis 15 Jahren setzt. Die Maßnahmen entfalten ihre Wirkung besonders im Zusammenspiel: Synergieeffekte, funktionale Abhängig- keiten und zeitliche Abfolgen machen eine integrierte Umsetzung notwendig.
Umsetzungsstrukturen
Das Maßnahmenkonzept dient Verwaltung, Gremien und lokalen Akteuren als gemeinsame Arbeitsgrund- lage. Es ermöglicht eine schrittweise Realisierung, bei der investive und nichtinvestive Schritte aufeinander abgestimmt ineinandergreifen.
Steuergruppe und externe Programmbegleitung Für den Erfolg ist ein kontinuierlicher Austausch aller Beteiligten entscheidend. Daher wird die Einrichtung einer Steuergruppe „Ortsmitte Nerchau“ empfohlen. Eine externe Programmbegleitung unterstützt die Um- setzung durch fachliche Beratung, Koordination und Moderation der Beteiligungsprozesse und sichert die förderkonforme Durchführung der Gesamtmaßnahme.
Einbindung lokaler Akteure Der Ortschaftsrat Nerchau übernimmt weiterhin eine zentrale Rolle als Schnittstelle zwischen Ortsteil und Stadtverwaltung sowie als Multiplikator für lokale Akteurskreise.
Mit der Einrichtung eines Verfügungsfonds wird die zügige Umsetzung kleinteiliger Maßnahmen, die zur Belebung der Ortsmitte beitragen, ermöglicht. Ein begleitendes Verfügungsfondsgremium forciert die Bür- gerbeteiligung, fördert Mitwirkung und Engagement und bietet einen niedrigschwelligen Rahmen, um Ideen aus dem Quartier direkt umzusetzen. Lokal verortete Themen wie die Industriegeschichte, der Kunstrad- sport, die vormals prägende Gänsehaltung oder bekannte Nerchauer Persönlichkeiten bieten vielfältige Anknüpfungspunkte.
Das Verfügungsfondsgremium soll aus Vertretern der lokalen Akteursgruppen zusammengesetzt sein. Ein zusätzliches Gebietsmanagement ist aus heutiger Sicht nicht erforderlich.
Öffentlichkeitsarbeit
Die begleitende Öffentlichkeitsarbeit informiert kontinuierlich über Maßnahmen, Erfolge und Beteiligungs- möglichkeiten und stärkt so die Akzeptanz für die Gesamtmaßnahme und die Fokussierung auf die Orts- mitte Nerchau. Gleichzeitig werden Anregungen und Ideen der Bevölkerung aufgenommen, um die Mitwir- kungsbereitschaft und eine positive Identifikation mit dem Entwicklungsprozess zu fördern.
Monitoring
Ein systematisches Monitoring mit geeigneten Indikatoren ermöglicht die regelmäßige Überprüfung des Fortschritts und eine bedarfsgerechte Nachsteuerung. Turnusmäßige Umsetzungsberichte schaffen Trans- parenz und Planungssicherheit. (siehe Anlage 3)
Insgesamt bildet das Konzept einen strategischen Orientierungsrahmen, der die langfristige Entwicklung des Gebietes stärkt und den Weg zu einer funktional, sozial und gestalterisch zukunftsfähigen Ortsmitte Nerchau weist.
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Anlage
Anlageverzeichnis
Nr. Bezeichnung Kapitel
1 Fotodokumentation Charakteristische Bebauung im Gebiet ........................................................... 3.1 Gebäude mit Sanierungsbedarf ...................................................................... 3.1 Öffentliche Einrichtungen ................................................................................ 3.2 Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie .............................................. 3.2 Freizeit, Kultur und Miteinander ...................................................................... 3.2 Erschließung und Verkehr ............................................................................... 3.3 Freiflächen und Grün ....................................................................................... 3.4 Stadtklima und Entsiegelungspotenziale ........................................................ 3.4
2 Plandarstellungen Übersicht Fördergebiete .................................................................................. 2.2 Abgrenzung ..................................................................................................... 2.1 Siedlungsstruktur ............................................................................................. 3.1 Nutzungen ....................................................................................................... 3.2 Missstände und Potenziale ............................................................................. 4 Strategieplan ................................................................................................... 6 Maßnahmenplan .............................................................................................. 7.1
3 Umsetzungsplanung Schlüsselmaßnahmen ..................................................................................... 7.3 Kosten- und Finanzierungsübersicht ............................................................... 7.4 Monitoring ........................................................................................................ 7.4
4 Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit Broschüre: Dokumentation Bürgerumfrage „Zukunft Nerchaus“ ..................... 5.1 Dokumentation Einwohnerveranstaltung ........................................................ 5.1 Presse ............................................................................................................. 5.1
5 Beschlüsse ................................................................................................................. 5.3 Beschluss des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Ortsmitte Nerchau“ Beschluss Stadtumbaugebiet/Fördergebiet „Ortsmitte Nerchau“ Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Städtebaulichen Gesamtmaß- nahme "Ortsmitte Nerchau"
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